Die Broschüre, geschrieben von Kirsten Eichler (GGUA Münster), erhalten Sie hier!
Das "dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes", mit dem Flüchtlinge zur Mitwirkung bei der Überprüfung ihres Schutzstatus verpflichtet werden, ist am 11.12.2018 im Bundesgesetzblatt erschienen und am 12.12.2018 in Kraft getreten.
„Bei den Widerrufs- und Rücknahmeverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob ein zuvor gewährter Schutzstatus abzuerkennen ist. Bislang wurden anerkannte Flüchtlinge, deren Schutzstatus überprüft werden sollte, häufig durch Schreiben des BAMF oder durch die Ausländerbehörde zu einem ‚freiwilligen Gespräch‘ eingeladen. Obwohl die Teilnahme an diesem Gespräch nicht verpflichtend war, führte dies dennoch zu großen Unsicherheiten bei den Betroffenen und es bestanden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Behörden ...
Das neue Gesetz sieht nun vor, dass Flüchtlinge, deren Anerkennungen im Rahmen von Widerrufs- und Rücknahmeverfahren überprüft werden, ähnliche Mitwirkungspflichten haben wie zuvor im Asylverfahren. So sieht der neu eingefügte Absatz 3a in § 73 AsylG vor, dass Betroffene künftig nach Aufforderung des BAMF zur persönlichen Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet sind, sofern dies für die Prüfung erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist“ (Meldung auf asyl.net vom 12.12.2018).
Hinweise zum Umfang der verpflichtenden Mitwirkung und den Konsequenzen einer Nichterfüllung der Pflichten gibt ein Schreiben der GGUA.
Der Referentenentwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht zahlreiche Verschärfungen des Aufenthaltsrechts vor. So sollen Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ (§ 29a AsylG) auch dann von Beschäftigung und Ausbildungsduldung ausgeschlossen werden, wenn ein Asylantrag zurückgenommen oder gar nicht erst gestellt wurde, wie ein Beitrag von David Werdermann vom 06.12.2018 auf verfassungsblog.de aufzeigt.
Die November-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Eine Arbeitshilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung finden Sie hier.
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) stellt zwei Übersichten zur Ausbildungsduldung und -finanzierung bereit. Die Übersichten finden Sie hier.
Anbei der "Leitfaden zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin" für Mitarbeiter/innen des Sozialdienstes des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten, herausgegeben vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales u.a.
Dazu heißt es in einer Mail der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 29.10.2018 u.a.:
"Unter den Geflüchteten, die in Berlin ankommen, gibt es einen erheblichen Anteil von Personen, die einen größeren Unterstützungsbedarf haben als andere. Diese besonderen Bedürfnisse sind in vielen Fällen unabhängig vom Fluchthintergrund der Betroffenen und ergeben sich aus der persönlichen Situation. Jede dieser Personen hat einen europarechtlich verankerten Anspruch darauf, die entsprechend erforderliche Unterstützung, Hilfeleistung oder den notwendigen Schutz auch im Rahmen einer entsprechenden Unterbringung zu erhalten. Hierzu werden die EU-Mitgliedsstaaten durch die EU-Aufnahmerichtlinie, RL 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, verpflichtet.
Als in besonderem Maße schutzbedürftig gelten gemäß Art. 21 RL 2013/33/EU insbesondere folgende Personengruppen: Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Im Masterplan Integration und Sicherheit (2016) hat das Land Berlin auch lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete (LSBTI) aufgrund ihres Schutz- und Unterstützungsbedarfes sowie besonderen medizinischen Versorgungsbedarfs als weitere Gruppe von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten anerkannt.
Um diesen Personen die erforderlichen Hilfen schnellstmöglich zukommen zu lassen, verpflichtet Art. 22 der EU-Aufnahmerichtlinie die Mitgliedstaaten nicht nur dazu, das Vorhandensein von besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme festzustellen, sondern auch die Art dieser Bedürfnisse individuell zu ermitteln.
Der vorliegende Leitfaden soll die in interkultureller Kompetenz versierten Mitarbeitenden des Sozialdienstes im Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) dazu befähigen und dabei unterstützen, bestmöglich Hinweise auf eine besondere Schutzbedürftigkeit im Rahmen des persönlichen Beratungsgesprächs mit Geflüchteten zu erkennen, in dessen Folge die erforderliche Versorgung und/oder eine adäquate Unterbringung eingeleitet werden können. (...) Der Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist im Leitfaden bewusst nicht adressiert worden, da er die Clearingstelle bei der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung durchläuft, in Obhut genommen wird und Leistungen der Jugendhilfe erhält."
In der Stadt Köln gibt es einen solchen Leitfaden bislang nicht. Im Gegenteil findet hier auch weiterhin keine systematische Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen statt.
Für eine Flüchtlingsunterkunft in Köln suchen wir gut erhaltene Kinderwagen. Ist die Familienplanung abgeschlossen und Sie möchten Ihren Kinderwagen spenden? Dann rufen Sie uns bitte an (0152 – 25 846 260 oder 0152 – 03 881 304), wir organisieren die Abholung!
Seit Ende Juli 2017 darf das BAMF auf Grundlage von § 15a AsylG Datenträger Schutzsuchender zur Identitätsfeststellung auswerten. Es stellt sich heraus, dass durch diesen tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre nur selten Falschangaben aufgedeckt werden, wie verschiedene Zeitungen berichten (s. Artikel auf ZEIT ONLINE, 11.10.2018).
Das zugrundeliegende "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" wurde bereits vor der Einführung von Flüchtlingsräten stark kritisiert, Pro Asyl sprach von einem "Hau-ab-Gesetz“. In einer Meldung vom 31.07.2017 zur Einführung des Gesetzes bezweifelte der Kölner Flüchtlingsrat e.V. die Verfassungsmäßigkeit nicht weniger der enthaltenen Regelungen.
Morgen, am 8. September, wird in Bonn wieder ein Zeichen gegen das Sterben auf dem Mittelmeer gesetzt!
Bei unserer ersten Demo in Bonn am 20.07. waren über 1200 Menschen auf der Straße, um gegen das Sterben im Mittelmeer und für eine offene, solidarische Gesellschaft einzustehen.
Die SEEBRÜCKE ist eine internationale Bewegung, die von verschiedenen Bündnissen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft getragen wird. In den letzten beiden Monaten gingen allein in Deutschland mehr als 70.000 Menschen auf die Straße. Auch in anderen Teilen Europas demonstrierten Menschen für sichere Fluchtwege und eine Entkriminalisierung der Seenotrettung.
Auf der Demonstration werden Vertreter*innen von NGOs, die auf dem Mittelmeer Seenotrettung betreiben, sowie Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen sprechen. Auch der Kölner Flüchtlingsrat unterstützt die Aktion aktiv.
Als breites Bündnis der Zivilgesellschaft wollen wir, dass Bonn ein sicherer Hafen für alle Geflüchteten wird!
Wir wollen eine solidarische Stadt ohne Ausgrenzung und Rassismus, dafür mit Solidarität und Hoffnung!
Wir wollen, dass zivile Seenotrettung möglich, aber wegen sicherer Fluchtwege unnötig wird.
Die Demonstration beginnt am Samstag um 15 Uhr auf dem Marktplatz und führt über den Bertha-von-Suttner-Platz (Gedenkminute vor der EU-Vertretung) über den Friedensplatz zum Münsterplatz.
Weitere, tagesaktuelle Informationen zur Demonstration unter:
https://www.facebook.com/events/1880735492020176/
UNHCR hat am 30.08.2018 neue Richtlinien zum Schutzbedarf afghanischer Asylsuchender veröffentlicht: UNHCR Eligibility Guidelines for Assessing the International Protection Needs of Asylum-Seekers from Afghanistan
Zum Thema inländische Schutz- oder Neuansiedlungsalternative (engl. Abkürzung: IFA/IRA) betont UNHCR, dass diese im Allgemeinen weder in Gebieten besteht, die unter effektiver Kontrolle von regierungsfeindlichen Kräften sind, noch in Landesteilen, die von Kämpfen zwischen Regierungstruppen und regierungsfeindlichen Elementen betroffen sind bzw. von Kämpfen zwischen regierungsfeindlichen Kräften. Generell sieht UNHCR zudem keine Schutzalternative in der Hauptstadt Kabul.
Thema: Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
Referentin: Nicole Lambertz (JMD Köln), Bildungsberaterin Garantiefonds Hochschule
Die nächste Plenumssitzung des Kölner Flüchtlingsrat e.V. findet am Mittwoch, 12.09.2018, um 18.30 Uhr in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes), statt.
Viele Flüchtlinge in Köln möchten gerne studieren. Doch der Weg bis zur Aufnahme eines Studiums ist oft lang und nicht einfach. Nicole Lambertz vom Jugendmigrationsdienst Köln berät junge Flüchtlinge und Zugewanderte, die die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen möchten.
Im kommenden Plenum wird Frau Lambertz ihr Beratungsangebot vorstellen.
Wie immer werden auch aktuelle Informationen weitergegeben und Themen diskutiert. Hinweise oder Anregungen können vorab gerne an Jashar Erfanian (erfanian@koelner-fluechtlingsrat.de) gesendet werden.
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Die Antwort der Bundesregierung vom 17.08.2018 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30.06.2018" finden Sie hier!
Die Kleine Anfrage zu Widerrufprüfungen der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, ergab, dass ein äußerst geringe Anzahl an zugesprochenen Entscheidungen widerrufen oder zurückgenommen werden mussten.
Wegen des Falls rund um Franco A. hatte der damalige Innenminister Thomas de Maizière angekündigt, 80.000 – 100.000 Fälle vorzeitig prüfen zu lassen. In einer anderen kleinen Anfrage gab die Bundesregierung an, es sei mit 148.000 vorgezogenen Widerrufsverfahren zu rechnen (Bundesdrucksache 19/357). Einer internen Angabe des BAMF zufolge, würde nun auch bei Anträgen auf Familiennachzug und bei Anträgen auf Familienasyl für Minderjährige vorzeitig geprüft.
Grundsätzlich ist die Prüfung auf Widerruf und Rücknahme nach spätestens drei Jahren ein regulärer Vorgang im Bundesamt (§ 73 Abs. 3). Es wird gemäß § 73 Abs. 1 geprüft, ob die Fluchtgründe, auf denen der Zuspruch eines Schutzstatus basiert, noch bestehen. Dabei wird ebenfalls geprüft, ob eine Rücknahme notwendig ist – dies ist laut § 73 Abs. 2 AsylG der Fall bei unrichtigen Angaben oder Täuschungen.
Im ersten Halbjahr 2018 gab es mehr als 43.000 abgeschlossene Prüfverfahren. Bei 99,3% der Fälle wurde der Schutzstatus nicht widerrufen. Nur 307 der getroffenen Entscheidungen führten zum Widerruf eines bereits gewährten Schutzstatus. Das entspricht 0,7 %.
Die Statistik die Bundesregierung differenziert allerdings nicht zwischen Widerrufen und Rücknahmen.
Außerdem wurden 33.213 Identitätsdokumente von den Ausländerbehörden an das Bundesamt gesendet. Bei 99,4 % der eingesendeten Dokumente konnten keine Fälschlungen entdeckt werden. Lediglich bei 0,6% der eingesendeten Dokumente, das sind 211 Fälle, konnten Fälschungen entdeckt werden.
Warum die Anfrage brisant ist: In den letzten Monaten wurde von Teilen der Politik, der Medien sowie der Populist_innen massiv suggeriert, zahlreiche Flüchtlinge würden das BAMF mit falschen Informationen und gefälschten Pässen überschwemmen, BAMF-Mitarbeitende seien korrumpiert und so würde es zu zahlreichen falschen Entscheidungen kommen. Dies scheint die Kleine Anfrage nun zu widerlegen, selbst wenn unter den 0,7% auch Rücknahmen wären. Die Bundesregierung gab in einer vergleichbaren Anfrage 2017 (Drucksache 19/1217) an, dass unter den bisherigen Verfahren nur Widerrufsverfahren und keine Rücknahmeverfahren waren.
Den Link zur Anfrage finden Sie hier.
In der anliegenden Antwort der NRW-Landesregierung vom 09.08.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Beer und Berivan Aymaz (Bündnis 90/Die Grünen) "Wird geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Recht auf Beschulung vorenthalten?" waren am 22.07.2018 von 3.189 minderjährigen Geflüchteten 1.140 (35,75%) länger als drei Monate in den NRW-Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.
Für alle Minderjährigen, die in NRW-Landesaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, gilt, dass sie nicht der Schulpflicht unterliegen bzw. auch keine Kindertagessstätte besuchen dürfen. Der Zugang zu Bildung bleibt ihnen verwehrt!
Der Mediendienst Migration hat eine Kurzstudie zu den Auswirkungen der "Anker-Zentren" in Auftrag gegeben. Die Studie geht u. a. den Fragen nach, ob die Asylverfahren durch die "Anker-Zentren" beschleunigt und die Kommunen entlasten werden, und wie sich die "Anker-Zentren" auf die dort untergebrachten Flüchtlinge auswirken. Die gesamte Studie finden Sie hier. Eine Kurzfassung gibt es in diesem Artikel.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat am 31.07.18 ein Positionspapier mit dem Titel "Seenotrettung und Flüchtlingsschutz. Menschenrechtliche und seerechtliche Pflichten solidarisch erfüllen." veröffentlicht.
In Hinblick auf einen, aktuell der EU-Kommission vorliegenden Vorschlag zur Aufnahme von Flüchtlingen in der EU und zur Seenotrettung, appeliert Dr. Hendrik Cremer im Namen des Institutes an die Bundesregierung. Sie solle sich bei der weiteren Ausarbeitung des Vorschlags "dafür einsetzen, dass die EU ihren menschenrechtlichen und seerechtlichen Verpflichtungen zur Seenotrettung gerecht wird und ihren eigenen Grundsätzen und Werten treu bleibt."
Das Positionspapier finden Sie hier.
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Seit Juli 2015 äußerst mangelhafte Umsetzung von Rechten besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in Deutschland - Handlungsempfehlungen
Wie wird verhindert, dass ein Mensch, der in der Anhörung sitzt, seine Fluchtgründe nicht sachgerecht darlegen kann, weil sie oder er psychisch oder gesundheitlich hierzu nicht in der Lage ist?
Eigentlich durch seine Rechte, die in der Verfahrensrichtlinie 2013/32/33 EU und der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU festgelegt sind.
In der gesamten Asyldebatte wird völlig außer acht gelassen, dass der deutsche Staat nach diesen Richtlinen spätestens seit dem 20. Juli 2015 verpflichtet ist
Menschen mit besonderen Schutzbedarfen systematisch zu identifizieren festzustellen, ob sie besondere Hilfen oder Zeit benötigen, um ihre Rechte im Verfahren in Anspruch zu nehmen und alle Fluchtgründe sachgerecht darlegen zu können falls sie diese Hilfen und Zeit benötigen, diese zur Verfügung zu stellen und die spezielle Situation der Antragsteller_innen im gesamten Asylverfahren zu berücksichtigen
Am 26.06.2018 haben die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung NRW ein Schreiben mit acht Handlungsempfehlungen an den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Stamp übermittelt (siehe Anlage). Die acht Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die mangelhafte Umsetzung der Rechte besonders Schutzbedürftiger im Asylverfahren.
Noch einmal: Die mangelhafte Umsetzung der Verfahrensrichtlinie 2013/32/33 EU und der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU, die diese Rechte regeln, bedeutet, dass relevante Fluchtgründe wie Genitalbeschneidung, Menschenhandel oder Folter, unter Umständen nicht vorgetragen werden können, weil die Folgen dieser Erlebnisse die sachgerechte Darlegung beeinträchtigen oder verhindern. Dies kann in der Folge zu Ablehnungen führen.
Darum ist es Zeit, dass diese Rechte endlich gewahrt und umgesetzt werden!
Und zwar nicht als „kann“ – Option sondern als ein professionelles und ausnahmsloses Prozedere im Asylverfahren.
Wir empfehlen: Unterstützen Sie das Schreiben der Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW.
Wie? Durch:
Verbreitung und öffentliche Unterstützung, eigene Schreiben an das Ministerium in dieser Angelegenheit und Bekräftigung der Umsetzungspflicht gegenüber Regierungsvertreter_innen.
Weiteres Hintergrundwissen zu den Richtlinien und der Umsetzungspflicht sind u.a. hier zu finden:
Nach Mitteilung der Bundesregierung sind in den Jahren 2015 bis 31.03.2018 rd. 123.500 Personen mit dem Bund-Länder-Programm REAG/GARP freiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat weitergewandert.
Die zusätzliche finanzielle Unterstützung über das in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration erstellte Programm "Starthilfe Plus" wurde im Zeitraum 01.02.2017 bis 31.03.2018 insgesamt 11.618 Personen bewilligt.
Im Unterschied zu den Reag/Garp-Programmen werden bei "Starthilfe Plus" Prämien bei Rücknahme des Asylantrags angeboten. Das Programm richtet sich auch an Menschen aus Kriegsgebieten wie Syrien und Ländern wie Eritrea.
Wesentliche Teile der Rede, die Lina Hüffelmann (Kölner Flüchtlingsrat e.V.) anläßlich der Demonstration am 20.07.2018 in Bonn unter dem Motto Seebrücke Bonn - Stoppt das Sterben im Mittelmeer vor rd. 1.200 Menschen hielt, erhalten Sie hier!
"One for you - one for WE"
Die Gestalttherapeutin Gudrun Haep hat eine Spendenaktion zugunsten des Kölner Flüchtlingszentrums "Fliehkraft" auf die Beine gestellt: alle Einnahmen aus Beratungsstunden im August fließen in die Arbeit des Flüchtlingszentrums.
Mehr dazu hier.
Seebrücke Bonn: Stoppt das Sterben im Mittelmeer!
Die letzten Tage demonstrierten Tausende in Köln und anderen Städten für die Seenotrettung und gegen die europäische Abschottung. Wir können und wollen dem Sterben auf dem Mittelmeer nicht länger zuschauen!
Der Aufschrei soll und muss weitergehen!
In Bonn besteht die Gelegenheit, wieder auf die Straße zu gehen.
Diesen Freitag, 20.07, um 18 Uhr startet eine die Demonstration am Bonner Marktplatz!
Hier finden Sie eine Übersicht über die Bereinigte Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern für das 1. Halbjahr 2018. Die Quote gibt Auskunft darüber, welcher Anteil der Schutzsuchenden, deren Asylverfahren in Deutschland bis zum Ende durchgeführt wurde, einen Schutzstatus erhalten haben. Herausgerechnet wurden die sog. "Sonstigen Verfahrenserledigungen", also v.a. Rücknahmen des Asylgesuchs und Zurückweisungen aufgrund der Dublin-Verordnung. Quelle ist die ausführliche aktuelle Asylgeschäftsstatistik des BAMF für das erste Halbjahr 2018, die Sie hier finden.
Stoppt das Sterben im Mittelmeer-Seebrücke schafft sichere Häfen
Demonstration am Freitag, 13.07.2018 um 18:00 Uhr am Bahnhofsvorplatz
Leben retten ist kein Verbrechen! Sterben lassen schon
Im Juni ertranken über 600 Flüchtlinge im Mittelmeer, während gleichzeitig zahlreiche Rettungsschiffe von Hilfsorganisationen am Auslaufen aus europäischen Häfen gehindert wurden. Dem Rettungsschiff Lifeline wurde von europäischen Häfen die Landungserlaubnis verweigert und die Crew war gezwungen mit hunderten teils schwer Erkrankten tagelang auf Offener See zu verweilen. Sein Kapitän steht seither mit fadenscheiniger Begründung vor Gericht.
Seehofer, Salvini und Kurz treten Menschenrechte mit Füßen.
Unmenschlichkeit und Scheinheiligkeit haben ein unerträgliches Maß angenommen. Zugunsten der Abschottung Europas lassen Politiker*innen, die sonst von westlichen Werten faseln und oder gar das Christentum im Parteinamen tragen, bewusst Menschen auf dem Mittelmeer ertrinken und kriminalisieren diejenigen, die Leben retten.
Die Hilfsorganisation Seawatch meldet, dass nicht nur ihre Rettungsschiffe sondern auch ihr Erkundungsflugzeug festgesetzt ist. Die Flüchtenden sollen einfach ertrinken. Und das bitte unbemerkt.
In Europa treiben die Rechten Populist*innen - in Deutschland die AfD - und Neonazis das übrige Parteienspektrum vor sich her.
Seehofer, Salvini, und Kurz nutzen die Not von Menschen auf hoher See aus um ihre eigenen Machtkämpfe auszutragen. Sie treten damit internationale Menschenrechte mit Füßen. Das ist unerträglich und widerwärtig.
Fluchtursachen bekämpfen
Flucht ist Ausdruck globaler Ungerechtigkeit, ökonomischer Ausbeutung, Kriegen (z.T. mit Europäischer Beteiligung und europäischen Waffen), Grundrechtsverletzungen und Repressionen gegen Minderheiten.
Unser Ziel muss es sein, diese Ursachen zu bekämpfen, nicht die Geflüchteten.
Migration ist und war schon immer Teil unserer Gesellschaft! Anstatt die Grenzen dicht zu machen, brauchen wir ein offenes Europa, solidarische Städte, und sichere Häfen und Fluchtwege.
Es reicht!
Jetzt muss etwas passieren
In diesen Minuten, Stunden, und Tagen laufen weiterhin überfüllte und seeuntaugliche Boote aus den Häfen Libyens aus. Die meisten werden nicht mehr auf Hilfe hoffen können, denn aufgrund der angespannten Situation ist kein einziges Rettungsschiff mehr auf dem Mittelmeer. Das heißt: Es sterben hunderte Menschen auf dem Weg nach Europa. Das ist eine unfassbare humanitäre Katastrophe, die verhindert werden muss.
Seehofers Plan ist es, dass keine Rettungsschiffe mehr auslaufen können.
Wir wollen genau das Gegenteil: Nicht weniger Rettung, sondern viel viel mehr!
Wir wollen am kommenden Freitag mit allen Menschen demonstrieren, denen das Leben flüchtender Menschen nicht egal ist und ein wütendes Zeichen setzen, gegen diesen Rechtsruck, der diese entmenschlichte Politik vorantreibt.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist Mitveranstalter und ruft zur Teilnahme an der Demonstration auf.
Die aktuelle Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Den Erlass des MKFFI NRW vom 18.05.2018 "Wohnsitzzuweisung in sog. Frauenhausfällen - Aufhebung der gemeindescharfen Wohnsitzzuweisung" erhalten Sie hier!
Den Erlass "Steuerung des Asylsystems in NRW ab 2018" des Flüchtlingsministeriums NRW vom 14.06.2018 erhalten Sie hier!
Am 13.06.2017 um 18:30 Uhr findet das nächste Plenum des Kölner Flüchtlingsrates in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums „FliehKraft“, Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln statt.
Programmpunkte:
(u.a. relevante Informationen aus Integrationsrat und Bleiberechtskampagne)
Am 5. und 6. Mai fuhren Mitarbeiter*innen des Kölner Flüchtlingsrates nach Paris, um afghanische Flüchtlinge, die mehrheitlich wohl aus Deutschland „geflohen“ sind, insbesondere in Hinblick auf Dublin-III und mögliche Folgen oder Chancen bei einer Rückkehr nach Deutschland zu beraten.
Interessierte sind herzlich eingeladen!
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie immer unter dem Link "Datenschutz" oder auch hier!
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist auch eine politische Netzwerkorganisation. Jede Person und jede Institution kann freiwillig unserem Netzwerk sowohl beitreten, z.B. durch Mitgliedschaft im Verein, die Aufnahme in unsere Informationsverteiler oder die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, als auch wieder verlassen. Bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten halten wir uns strikt an die Regeln des Datenschutzes. Datenschutz ist nicht nur Schutz Ihrer individuellen Selbstbestimmung, er ist auch Schutz unserer politischen und gesellschaftlichen Freiheit. Diesen Schutz nehmen wir verdammt ernst!
Heute im Kölner Stadt-Anzeiger: Artikel 07.05.2018
Ergänzend dazu: Artikel 06.05.2018
Die Mai-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten ist online und hier erhältlich!
Der Dokumentarfilm TRUE WARRIORS aus Afghanistan läuft am 15.05. um 18:30 Uhr in der Filmpalette. Die Filmemacher sind im Anschluss für ein Filmgespräch vor Ort.
TRUE WARRIORS erzählt die wahre Geschichte einer Gruppe Künstler_innen aus Kabul, deren Theaterpremiere (ein Stück über Selbstmordanschläge) zum Ziel eines Selbstmordanschlags wurde. Manche der Überlebenden flohen danach nach Europa, andere blieben in Kabul und radikalisierten sich künstlerisch: Sie zogen aus hochgesicherten Spielstätten auf die Straße um und riskierten mehr, statt sich abzuschotten.
Anlässlich des 25. Jahrestags des Brandanschlags von Solingen, dem am 29. Mai 1993 fünf Menschen türkischer Abstammung zum Opfer fielen, berichtet Carolin Hesidenz (Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus) über Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland in den Jahren 2015-2018 und Hetze gegen Geflüchtete. Vortrag und Diskussion am Mittwoch, den 09.05.2018 um 18:30 Uhr im Flüchtlingszentrum Fliehkraft in der Turmstraße 3-5, 2. Etage.
Die TH Köln lädt im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe "Refugees Welcome" - Flucht und Flüchtlingspolitik zu den anstehenden Terminen ein:
03.05., 18:00 bis 19:30 Uhr: Besuch im integrativen Wohnprojekt Sankt Pantaleon
15.05., 18:00 Uhr: Das Forum afghanischer Migrant*innen stellt sich vor
29.05., 18:00 Uhr: Aktuelle Politische Entwicklungen - was bringt die GroKo für die Flüchtlingspolitik?
Weitere Infos hier.
Solingen 1993 * Niemals vergessen! Unutturmayacagiz!
Für Sa., den 26. Mai 2018, 12:00 Uhr ruft ein Bündnis zur Demonstration in Solingen-Mitte, Südpark auf in Gedenken an die Opfer des rassistischen Verbrechens vom 29. Mai 1993.
Bei einem Brandanschlag auf das Haus der Familie Genç starben fünf Frauen und Mädchen mit türkischer Zuwanderungsgeschichte, weitere 17 erlitten zum Teil schwerste Verletzungen.
Als Täter ermittelt und verurteilt wurden vier junge Männer bzw. Jugendliche aus der Solinger rechten Jugend-Szene, von denen drei an Kampfsporttrainings teilgenommen hatten, deren Leiter V-Mann des Verfassungsschutzes NRW war.
Der Solinger Anschlag war der Höhepunkt einer Hetzkampagne gegen Flüchtlinge und Migrant_innen. Erst drei Tage zuvor hatte der Bundestag das deutsche Asylrecht geändert und u.a. die Drittstaatenregelung eingeführt.
Den Aufruf in einer Kurzversion finden Sie hier. Er weist auch auf die zentrale Gedenkveranstaltung des aufrufenden Bündnisses am Mi., den 23. Mai 2018, 19 Uhr im Theater- und Konzerthaus Solingen hin.
Am 12. April 2018 hat der EuGH entschieden, dass der Eintritt der Volljährigkeit während des Asylverfahrens grds. kein Hindernis für den Elternachzug darstellt. Unbegleitete Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten somit ihr grds. Recht auf Elternnachzug, wenn sie im Asylverfahren den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen bekommen.
Das Urteil sorgt in der Praxis für Unsicherheit, da bislang unklar ist, welche konkreten Auswirkungen es insbesondere auf Altfälle hat. Der Bundesfachverband umF hat vorläufige Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zusammengestellt und dabei verschiedene Fallkonstellationen aus der Praxis aufgegriffen.
Ungeachtet der Forderungen von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen nach Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan startete am Dienstagabend erneut ein Abschiebeflug vom Düsseldorfer Flughafen. Er traf, Medienberichten zufolge, am Mittwochmorgen (25.04.2018) in Kabul ein. Wie viele Menschen abgeschoben wurden, wurde nicht mitgeteilt.
Von PRO ASYL liegen aktualisierte „Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen“ vor mit dem Hinweis: „Bei aller berechtigten Vorsicht sollte allerdings unter afghanischen Flüchtlingen keine Panik ausbrechen. Behauptungen, die Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger seien chancenlos, sind falsch.“
In einem neuen, 414 Seiten umfassenden Gutachten an das Verwaltungsgericht Wiesbaden analysiert Frederike Stahlmann vom Max-Planck-Institut in Halle ausführlich die Sicherheitslage in dem Land, insbesondere für Rückkehrer/innen.
In dem rechtswissenschaftlichen Artikel "Die Vereinbarkeit von Sonderrecht für Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten mit Art. 3 GG" setzt sich der Rechtsreferendar David Werdermann mit dem Instrument der sicheren Herkunftsstaaten auseinander und kommt zum Schluss,
dass "[d]ie Regelungen, die ausschließlich auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden (dauerhafte Sachleistungen, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Beschäftigungsverbot für Geduldete sowie Ausschluss von Ausbildungsförderung und Ausbildungsduldung), ... gegen Art. 3 I GG" verstoßen und "[z]umindest die Ungleichbehandlung durch die Residenzpflicht und im Vaterschaftsanerkennungsverfahrens (...) unverhältnismäßig" ist.
Die endgültige Fassung des Artikels ist nach Angaben des Autors veröffentlicht unter: David Werdermann, Die Vereinbarkeit von Sonderrecht für Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten mit Art. 3 GG, Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 2018, S. 11.
Die heutige Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. zur Flüchtlingsunterbringung in der Stadt Köln erhalten Sie hier!
Die heutige Pressemitteilung der Stadt Köln "Prüfung der Nutzungsvereinbarungen" finden Sie hier!
Der von OB Reker erteilte Prüfauftrag bzgl. der Vereinbarung zur Nutzung des Hotels "Zum Bahnhof" in Köln-Dellbrück komme u.a. zum Ergebnis, dass eine "unzulässige Einflussnahme durch Dritte" nicht voliegt. Ferner habe das Vergabeamt der Stadt Köln einen Verstoß gegen das Vergaberecht ausgeschlossen.
Allerdings seien in Dellbrück fünf zustellbare Kinderbetten "irrtümlicherweise" voll angerechnet worden.
OB Reker lässt zurzeit sämtliche Nutzungsvereinbarungen mit "Hotels" prüfen.
Die Verfahren seien insbesondere bzgl. bisher fehlender Kündigungsklauseln "verbesserungsbedürftig": Hier soll geprüft werden, ob auch vor Ablauf der Garantieverträge gekündigt bzw. die Vereinbarungen aufgelöst werden können.
OB Reker hat das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, "den Gesamtvorgang, insbesondere zu Fragen der Laufzeit, der Zeichnungsbefugnis, der Entscheidungswege und der Beachtung der Vorlagepflichten zu prüfen".
Anbei die Presseerklärung der Neuen Richtervereinigung e.V., Fachgruppe Verwaltungsrecht, vom 27.03.2018.
Die Presseerklärung bezieht sich auf die dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Dr. Andreas Heusch, zugeschriebenen Äußerungen.
Der Gerichtspräsident ist mit umstrittenen Äußerungen schon öfters aufgefallen.
Die heutige Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. zu den Presseberichten "Stadt Köln zahlt horrende Mieten für Flüchtlinge" erhalten Sie hier!
Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Bearbeitungsstand: 21.03.2018) finden Sie in der anliegenden PDF.
Einen Kommentar von PRO ASYL dazu erhalten Sie hier!
Die Antwort der Bundesregierung vom 22.03.2018 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2017" erhalten Sie hier!
Den NRW-Erlass "Aktuelle Informationen zu Rückführungen nach Afghanistan" vom 07.02.2018 erhalten Sie hier!
Noch vor Ostern zieht die Unabhängige Beratungsstelle für Flüchtlinge (UBS) in das Gebäude Dillenburger Str. 56, 51105 Köln um.
Die letzte offene Sprechstunde am alten Standort (Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 4.G.09a/b. 51103 Köln) findet statt am Mo., 26.03.2018, 9-12 Uhr. Dann schließt die Einrichtung und es erfolgt der Umzug in das gegenüberliegende Gebäude Dillenburger Str. 56, Raum 1.A.06.
Telefon- und Faxnummern bleiben unverändert, der Anschluss wird jedoch mindestens am 28.03.2018 nicht erreichbar sein.
Die Wiedereröffnung der UBS für den Publikumsverkehr ist geplant für Do., 05.04.2018, 9-12 Uhr (offene Sprechstunde).
Aktuelles zum Familiennachzug in Deutschland
Eine Veranstaltung mit arabischer Übersetzung
WANN: Mittwoch, 21.03.2018, 18:00 - 20:30 Uhr
WO: Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft
Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln
REFERENT: Claus-Ulrich Prölß
Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Herzlich laden wir Sie zur kommenden Veranstaltung der Reihe "Flucht, Asyl und Flüchtlingsarbeit" des Forum für Willkommenskultur ein. Auf Anregung einiger Aktivistinen und Aktivisten werden wir in diesem Jahr Veranstaltungen nach Bedarf mehrsprachig durchführen. Über das Aushängen des mehrsprachigen Veranstaltungsflyer in Ihren Räumlichkeiten sind wir dankbar. Zudem danken wir für die Weiterleitung an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus arabischsprachigen Communities.
Am 16. März lief die derzeitige Regelung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtige Personen aus. Wir stellen die neue gesetzliche Regelung vor und diskutieren die Auswirkungen. Was ist eine Härtefallregelung und wie wird sie in der Praxis umgesetzt? Die Veranstaltung richtet sich an Betroffene und freiwillig Engagierte. Die Veranstaltung findet mehrsprachig mit arabischer Übersetzung statt.
Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Fragen und Diskussion erwünscht!
Ideen oder Bedarfe für weitere Veranstaltungen? Schreiben Sie uns gerne an unter wyszecki@koelner-fluechtlingsrat.de
*Das Forum für Willkommenskultur ist ein Kooperationsprojekt der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. und des Kölner Flüchtlingsrat e.V. Es versteht sich als Unterstützer der Kölner Willkommensinitiativen, will Anlaufstelle für Freiwillige in der Flüchtlingsarbeit sein sowie ihre Vernetzung und ihren Austausch fördern. Zudem setzt das Forum eigene Impulse, um die Willkommenskultur für Flüchtlinge weiterzuentwickeln und dadurch ihre Ressourcen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Weitere Informationen zum Bürgerengagement: www.koeln-freiwillig.de
Weitere Informationen für die Flüchtlingsarbeit: koelner-fluechtlingsrat.de
Fachaustausch "Antisemitismus und Geflüchtete: Aktuelle Debatten in der Migrationsgesellschaft"
am 25. April 2018, 9:30 - 17:00 Uhr
im NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln
Appelhofplatz 23-25, 50667 Köln
Antisemitismus ist in Deutschland nach wie vor ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich fast täglich in geäußerten Ressentiments und Herabwürdigungen sowie in tätlichen Angriffen auf jüdische Personen und Einrichtungen zeigt.
In letzter Zeit wird besonders Antisemitismus unter Geflüchteten vielfältig diskutiert.
Die Einladung zum Fachaustausch thematisiert die Herausforderung, in der Problemanalyse und in der Entwicklung von Gegenstrategien weder Antisemitismus zu verharmlosen noch Pauschalisierungen und Stereotype über Flüchtlinge zu produzieren.
Welche Hinweise gibt es für Ressentiments unter Geflüchteten? Gibt es hierbei Spezifika eines israelbezogenen Antisemitismus? Wie kann damit in der Flüchtlings-, Bildungs- und Beratungsarbeit umgegangen werden? Welche Handlungskontexte müssen dabei berücksichtigt werden? Diese und andere Fragen sollen im Rahmen des Fachaustauschs diskutiert werden. Dabei können und sollen keine fertigen Konzepte zur sofortigen Umsetzung in der Praxis vermittelt werden. Die Veranstaltung versteht sich vielmehr als Angebot zu einer ersten Verständigung unter denjenigen, die in ihrer Praxis mit dem Thema befasst sind.
Die ausführliche Beschreibung der Workshops findet sich hier.
Angesprochen sind vornehmlich Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der (freiwilligen und professionellen) Flüchtlingsarbeit, aus Schule, sozialer Arbeit und der politischen Bildung zum Thema Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Migration sowie in Organisationen, Einrichtungen und Verwaltung Tätige, die einen Bezug zum Thema Flucht und Migration haben.
Anmeldung online unter https://www.sabra-jgd.de/tagung-koeln
Eine Kooperationsveranstaltung von:
Kölner Flüchtlingsrat e.V.; Forum für Willkommenskultur; Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln; Synagogen-Gemeinde Köln; Sabra - Servicestelle für Antiskriminierungsarbeit, Beratung bei Rassismus und Antisemitismus der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf; Projekt "180 Grad Wende"; Projekt "Jederzeit wieder! Gemeinsam gegen Antisemitismus!" der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit
Ab dem 29.03.2018 ist der Film "Exodus - Der weite Weg" in ausgewählten deutschen Kinos zu sehen.
Inhalt:
Napuli, Nizar und Bruno, Lahpai und Tercha, Dana und Yasmin sind auf der Flucht. Wie sie sind viele Millionen andere Menschen weltweit aus den unterschiedlichsten Gründen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Jede Minute kommen zahlreiche weitere hinzu. Sie bilden einen globalen Menschenstrom, von dem wir längst ein Teil geworden sind: die einen fliehen, die anderen grenzen sich ab.
„Exodus-der weite Weg“ beschreibt die globale Dimension des Flüchtlings- und Migration Themas durch die Perspektiven der porträtierten Menschen aus vier Kontinenten über einen Zeitraum von 2 Jahren.
Gefilmt wurde u.a. im Süd-Sudan, Kenia, Haiti, Brasilien, Algerien, DRC-Kongo, West-Sahara, Myanmar-Kachin Staat, Kuba und Deutschland.
Mehr Infos zum Film finden Sie hier.
Die März-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Naxchrichten ist online und hier erhältlich!
Am Mittwoch, den 21.03.2018 von 17:00 bis 19:00 Uhr findet im Rahmen des Internationalen Tages gegen Rassismus ein Aktionstag des 'Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung' statt.
In der Unterführung am Ebertplatz wird es ein Programm mit Theater, Diskussionen, Musik und Performances geben.
Das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung lädt herzlich dazu ein, gemeinsam ein Zeichen gegen Alltagsdiskriminierung, Rassismus und rechte Gewalt zu setzen.
Alles auf einen Blick:
21.03.2018, 17:00 - 19:00 Uhr; Unterführung am Ebertplatz
Thema: Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum
Referent: Herr Niedenführ, Leiter des Referats 522 „Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden (MKFFI) in NRW“, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Wann: Am 14.03.2018 von 18.30 bis ca. 20 Uhr
Wo: Kölner Flüchtlingszentrum Fliehkraft, Turmstraße 3 (2. Stock) in 50733 Köln Nippes
Seit dem 04.12.2017 müssen sich ankommende Flüchtlinge offiziell zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum registrieren. Der Aufenthalt soll nur einige Stunden betragen. Von dort werden sie dann auf die Aufnahmeeinrichtungen im Land oder auf andere Bundesländer verteilt. Den betreffenden Erlass des MKFFI vom 29.11.2017 „Steuerung Asylsystem nach Betriebsbeginn der LEA“ finden Sie im Anhang und hier, die Anlage zum Erlass dort.
Mit der LEA in Bochum wurde neben den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) eine weitere, dritte Stufe bei der Aufnahme von Asylsuchenden in NRW eingeführt. Es ist die bundesweit erste Einrichtung dieser Art, mit dem erklärten Ziel, die Registrierung neu angekommener Flüchtlinge und ihre weitere Verteilung effektiver zu regeln.
Im nächsten Plenum können Sie erfahren, was genau in der LEA passiert und was das neue Verfahren für Asylsuchende in der Praxis bedeutet. Dazu begrüßen wir ganz herzlich Herrn Niedenführ vom MKFFI. Er wird die Neuerungen des Asylverfahrens mit Inbetriebnahme der LEA vorstellen und danach für Fragen and Anmerkungen offenstehen.
Wie immer werden bei Bedarf auch aktuelle Informationen weitergegeben und Themen diskutiert. Hinweise oder Anregungen können vorab an Hannah Huser (huser@koelner-fluechtlingsrat.de) gesendet werden.
Verschärfungen des Asylrechts in Deutschland als Begründung für Einschränkungen des Flüchtlingsschutzes im Nachbarland Frankreich
Mit Hinweis auf einen weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen in Frankreich entgegen dem Trend in Europa und einer drohenden Verdrängung von Schutzsuchenden aus Deutschland nach Frankreich begründet die französische Regierung ihren aktuellen Gesetzentwurf (Projet de loi pour une immigration maîtrisée et un droit d’asile effectif [INTX1801788L]). Sie verspricht eine kontrollierte Einwanderung und ein effektives Asylrecht durch eine Verkürzung des Asylverfahrens auf sechs Monate, eine Verlängerung der Abschiebehaft sowie Erleichterungen u.a. für subsidiär Geschützte.
Laut AFP (21.02.2018) erklärt der französische Innenminister Gérard Collomb, es sei absolut notwendig, die Verfahren denen anderer europäischer Länder anzugleichen, und nennt dabei an erster Stelle Deutschland. Andernfalls kämen alle Antragsteller_innen nach Frankreich. Deutschland habe, nach der Aufnahme vieler Schutzsuchender, 500.000 Personen zurückgewiesen, die (nun) versuchten, nach Frankreich zu kommen. Wenn man dies nicht berücksichtige, sei das Asylrecht in Frankreich nicht mehr zu garantieren und die Aufnahme nicht mehr zu leisten; es drohe die soziale Ausgrenzung Asylsuchender in marginalisierten Quartieren.
Kritik kommt von französischen Flüchtlings- und Menschrechtsorganisationen wie gisti, CFDA und la Cimade. U.a. wird kritisiert, dass die Verfahrensbeschleunigung als Fristverkürzung zu Lasten der Rechte und der Rechtsmittel der Antragstellenden geht.
Die Verlängerung der Abschiebehaft wird als unverhältnismäßig abgelehnt. Der europäische Vergleich zeige, dass zwischen gesetzlicher Haftdauer und tatsächlicher Zahl der Abschiebungen kein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Der Défenseur des droits, eine Art Ombudsmann der Französischen Republik, beklagt eine schlechte Behandlung der Asylsuchenden durch das Gesetzesvorhaben (Le Monde, 21.02.2018) und empört sich in einem offiziellen Statement (22.02.2018) über die hohe Zahl von Familien mit Kindern in Abschiebehafteinrichtungen.
In einer Pressemitteilung vom 09.02.2018 erläutert der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Vereinbarungen i.R.d. Koalitionsvertrages, insbesondere durch die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und die geplanten Anker-Zentren, Zielgruppe der Verschärfungen sind:
"Koalitionsvertrag: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Zielgruppe von Verschärfungen
Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Auch wenn im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Bleiberecht und der Ausbildungsduldung vorgesehen sind, sieht der Bundesfachverband umF die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge.
Der gesetzliche Anspruch auf Familieneinheit für subsidiär Schutzberechtigte wird weiter ausgesetzt. Vielmehr ist ein Familiennachzug nur in Einzelfällen und im Rahmen von monatlichen Kontingenten vorgesehen. Dabei soll der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen offenbar von dem monatlichen Kontingent von bis zu 1000 Personen ausgenommen zu werden.
Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden. Unbegleitete Minderjährige sollen bis zu ihrer Alterseinschätzung dort verbleiben und erst danach von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger soll dann nicht länger durch die kommunalen Jugendämter, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Damit würde der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe für junge Flüchtlinge faktisch abgeschafft.
Auch wenn der Wortlaut noch vieles offen lässt, ist die Richtung eindeutig: Mehr Härte beim Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dies birgt die Gefahr, dass Minderjährige häufiger als bereits jetzt älter gemacht werden und damit ungeschützt in den Erwachsenensystemen verbleiben. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Koalitionsvertrag.
[...]
Kindern und Jugendlichen das Recht auf Familieneinheit zu versagen widerspricht der im Koalitionsvertrag begrüßenswerterweise vorgesehenen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Den Familiennachzug zu Kindern und Jugendlichen nur bei Nachweis eines Härtefalls zu gewähren verlagert die rechtlich und bürokratisch aufwendige und langwierige Beweislast auf die Schultern Minderjähriger."
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31.12.2017" erhalten Sie hier!
im PDF-Anhang finden Sie den neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, gekürzt auf alle Fundstellen zum Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik.
Den Vertrag im vollen Wortlaut erhalten Sie z.B. hier (SPD) oder dort (CDU). Der Text ist natürlich derselbe.
Die 18. Fachtagung von Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Caritasverband für die Stadt Köln e.V. in Kooperation mit der Stadt Köln findet dieses Jahr am 11.04.2018 in der Jugendherberge Köln-Riehl statt.
Anbei das Programm der Tagung "Neue Weichenstellungen in der Flüchtlingspolitik - bleibt die Humanität auf der Strecke?"
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Anmelderegularien:
Benutzen Sie bitte ausschließlich das Anmeldeformular. Das vollständig ausgefüllte Formluar senden Sie dann bitte bis spätestens 15.03.2018 an die Email-Adresse therapiefolteropfer@caritas-koeln.de (Betreff: "Fachtagung Köln 2018")
Von dort erhalten Sie zu gegebener Zeit weitere Mitteilung.
Wir achten auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitarbeiter_innen aus Behörden und aus NGO's. Aufgrund der begrenzten Platzanzahl kann es leider auch zu Absagen kommen.
Bitte haben Sie für dieses Anmeldeverfahren Verständnis.
Fr., 16.02., 19:30, Universität zu Köln, Alte Mensa, Raum S204, Universitäts
Der Historiker und Antisemitismusforscher Dr. phil. Günther Jikeli (Indiana University/Universität Potsdam) stellt auf Einladung des Bündnisses gegen Antisemitismus Köln eine Studie vor, für die im Dezember 2016 in Berlin 68 Geflüchtete (18-52 Jahre) aus Syrien und dem Irak in Gruppeninterviews befragt wurden. Antisemitische Denkweisen und Stereotype sind demnach in den Interviews sehr verbreitet. Als auffallend beschreibt Jikeli die Diskrepanz zwischen Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung im jeweiligen Herkunftsland und den Angehörigen der jeweiligen ethnischen und religiösen Minderheiten. Wie verbreitet Antisemitismus unter syrischen und irakischen Geflüchteten in Deutschland ist, muss Jikeli zufolge noch in repräsentativen Umfragen untersucht werden.
Thema: Kirchenasyl – Einführung, Praxis und aktuelle Situation
Referent: Jan Henkel, Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.
Zeitpunkt: 14.02.2018 um 18:30 Uhr
Ort: Kölner Flüchtlingszentrum Fliehkraft, Turmstraße 3 (2. Stock) in 50733 Köln Nippes
Angesichts der Verschärfungen im Asylrecht, der Zunahme von Abschiebungen und einem allgemeinen politischen Rechtsdruck gewinnen solidarische Formen gemeinsamer Menschenrechtsarbeit zunehmend an Bedeutung. Trotz steigenden Drucks, wie zum Beispiel durch Räumungsandrohungen seitens der Ausländerbehörde, setzen sich viele Kirchen- und Ordensgemeinschaften weiterhin aktiv durch das Asyl in der Kirche für von Abschiebung bedrohte und illegalisierte Menschen ein.
Dem Thema Kirchenasyl wollen wir uns im nächsten Plenum widmen. Dazu begrüßen wir ganz herzlich Herrn Jan Henkel vom Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V. Nach einer kurzen Einführung in die Thematik wird Herr Henkel aus der Praxis berichten und kritisch auf die Vereinbarung zwischen Kirche und BAMF eingehen. Im Blick wird dabei auch der steigende Druck auf die Kirchenasyle stehen. Nach seinem Vortrag steht Herr Henkel für offene Fragen zur Verfügung.
Wie immer werden bei Bedarf auch aktuelle Informationen weitergegeben und Themen diskutiert. Hinweise oder Anregungen können vorab an Ziba Voigt (voigt@koelner-fluechtlingsrat.de) gesendet werden.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist jetzt auch auf Facebook:
https://www.facebook.com/koelnerfluechtlingsrat/
Die heutige Pressemitteilung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erhalten Sie hier!
Die heutige Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. "Türkische Offensive schafft neue Fluchtgründe in Nordsyrien" finden Sie hier!
"Das Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Aber das Erinnern wird sich verändern, weil nur noch wenige Überlebende authentisch berichten können. Die Erinnerung an NS-Verbrechen und ihre Opfer wird aber auch durch rechtsextreme und rechtspopulistische Akteure massiv in Frage gestellt. Es wird eine >>erinnerungspolitische Wende um 180 Grad<< gefordert. Wir wollen uns deshalb am 28.1.2018 mit der Geschichte und der Bedeutung unserer Erinnerungskultur befassen",
heißt es in der Einladung zur diesjährigen Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus, die am So., 28.01.2018, 14 Uhr in der Antoniterkirche in Köln (Schildergasse 57, 50667 Köln) stattfindet.
Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen
einem nigerianischen Staatsangehörigen, der seinen Antrag auf internationalen Schutz mit seiner begründeten Furcht vor Verfolgung in seinem Herkunftsland wegen seiner Homosexualität begründet hatte, und
dem ungarischen Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
über die Entscheidung, mit der der Asylantrag abgewiesen und festgestellt wurde, dass der Abschiebung kein Hindernis entgegenstehe,
hat der EuGH, 3. Kammer in der Rechtssache C-473/16 am 25.01.2018 geurteilt, dass
Art. 4 der EU-Richtlinie 2011/95/EU nicht untersagt, „im Rahmen der Prüfung der Tatsachen und Umstände, die sich auf die behauptete sexuelle Orientierung eines Antragstellers beziehen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, soweit die Modalitäten eines solchen Gutachtens in Einklang mit den in der Charta garantierten Grundrechten stehen, die Behörde und die Gerichte ihre Entscheidung nicht allein auf die Ergebnisse des Gutachtens stützen und sie bei der Bewertung der Aussagen des Antragstellers zu seiner sexuellen Orientierung nicht an diese Ergebnisse gebunden sind.“
Es ist jedoch untersagt, „zur Beurteilung der Frage, ob die behauptete sexuelle Orientierung einer um internationalen Schutz nachsuchenden Person tatsächlich besteht, ein psychologisches Gutachten wie das im Ausgangsverfahren streitige zu erstellen und heranzuziehen, das auf der Grundlage eines projektiven Persönlichkeitstests die sexuelle Orientierung dieser Person abbilden soll.“
Basierend auf der soeben erschienenen Asylgeschäftsstatistik 2017 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergeben sich für die einzelnen Herkunftsländer bereinigte Gesamtschutzquoten von 1,2 % (Serbien, Kuba) bis 99,9% (Syrien).
In die Berechnung fließen alle Verfahren ein, die zu einem Schutzstatus (Asyl, Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz, Nationales Abschiebungsverbot) oder einer Ablehnung (unbegründet, offensichtlich unbegründet) geführt haben. Herausgerechnet sind „sonstige Verfahrenserledigungen“ wie z.B. Rücknahme des Asylantrags oder Unzuständigkeit im Rahmen des Dublin III-Abkommens.
Berücksichtigt wurden nur Herkunftsländer mit mindestens 100 Entscheidungen im Jahr 2017. Die Übersicht finden Sie hier.
Thema: Kirchenasyl
Die nächste Plenumssitzung des Kölner Flüchtlingsrat e.V. findet am Mittwoch, 14.02.2018, um 18.30 Uhr in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes), statt.
Jan Henkel (Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche NRW e.V.) wird zur Praxis im Kirchenasyl berichten.
Wie immer werden auch aktuelle Informationen weitergegeben und Themen diskutiert. Hinweise oder Anregungen können vorab gerne an Ziba Voigt (voigt@koelner-fluechtlingsrat.de) gesendet werden.
Bitte beachten Sie, dass in der letzten Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten fälschlicherweise der 07.02.2018 als Datum für das Plenum genannt wurde.
Einen „Protestaufruf gegen Sammelabschiebung am 23.01.2018“ ab Düsseldorf Airport hat das Bleiberechtsbündnis „Afghanischer Aufschrei“ veröffentlicht. Für Dienstag, 23.01.2018 werden Proteste gegen Sammelabschiebung(en) am Düsseldorfer Hauptbahnhof (16 Uhr) und am Düsseldorfer Flughafen, Terminal B (17 Uhr) angekündigt. Zu den Unterzeichner-Organisationen zählt u.a. der Flüchtlingsrat NRW e.V.
Die aktuellen Angebote unseres Flüchtlingszentrums "FliehKraft" finden Sie hier!
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. sucht Räume.
Wir haben das Glück, dass in den letzten zwei Jahren verstärkt Stellen für diesen wichtigen Bereich gefördert wurden, sodass wir beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. Beratungspersonal aufstocken konnten. Leider haben wir gleichzeitig das „Pech“, dass wir nicht genügend räumliche Kapazitäten für die Beratung haben. Das führt dazu, dass wir aktuell viel weniger Beratung durchführen, als wir könnten. Daher sind wir dringend auf Büroraumsuche und würden uns hierfür über Ihre Unterstützung freuen:
Wir suchen konkret:
Räumlichkeiten:
Mindestens zwei separat nutzbare Büroräume (keine Durchgangszimmer) aufgrund des Datenschutzes, mit Türen und kleinem Wartebereich und Toilette. Gerne auch mit Küchenzeile, aber nicht zwingend notwendig. Es können auch Industrieräume sein oder ein Ladenlokal, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Räume sollen täglich von 9:00 – 19:00 Uhr genutzt werden
Preis:
400€ kalt plus Nebenkosten
Möglicherweise haben Sie selbst aktuell freie Räumlichkeiten, die Sie vermieten möchten. Oder Sie haben etwas gehört. Oder Sie können unser Gesuch weiterleiten. Wir sind über jede Hilfe dankbar!
"Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017" erhalten Sie hier!
CDU, CSU und SPD haben in den Sondierungsgesprächen vereinbart, noch im Januar 2018 ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, um die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zu verlängern.
Bis 31.07.2018 soll dann eine Neuregelung verabschiedet werden, die (bis zu) 1.000 Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter pro Monat den Nachzug nach Deutschland ermöglicht.
Voraussetzung soll die Eheschließung „vor der Flucht“ sein.
Ausgeschlossen sein soll der Nachzug bei schweren Straftaten, Gefährdern sowie kurzfristig zu erwartender Ausreise. Ausgeschlossen werden sollen weiter „Anreize …, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden“ (Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD: Finale Fassung. 12.01.2018, S. 20).
CDU, CSU und SPD stellen in ihren Sondierungsergebnissen fest,
"dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden" (Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD: Finale Fassung. 12.01.2018, S. 19).
Dem diene auch ein Maßnahmepaket.
CDU, CSU und SPD haben in den Sondierungsergebnissen eine weitere Asylrechtsverschärfung vereinbart (Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD: Finale Fassung. 12.01.2018, S. 21-22).
Asylverfahren sollen künftig in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER)“ durchgeführt werden. Dort sollen „BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten“ und „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung stattfinden“. „ANkER“-Einrichtungen würden zuständig für „die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerabdruck“ und zwar „auch für unbegleitete Minderjährige, bevor deren Inobhutnahme durch die Jugendämter erfolgt.“ Auf die Kommunen verteilt werden sollen nur noch Personen mit „positive(r) Bleibeprognose“. „Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.“
Ferner ist festgehalten, „Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten“ zu bestimmen. Durch eine spezielle Rechtsberatung für besondere vulnerable Fluchtgruppen würden deren besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt.
PRO ASYL wertet die Sondierungsergebnisse als „Sieg der Hardliner über Humanität und Menschenrechte“.
Der Kölner Flüchtlingsrat hat wiederholt die Lagerunterbringung von Schutzsuchenden kritisiert wegen der damit verbundenen Behinderung bei der Wahrnehmung von Rechten und wegen der sozialen Ausschlussmechanismen, die nun offenbar alle Flüchtlinge ohne „positive Bleibeprognose“ betreffen sollen. Wie etwa das Kindeswohl dabei berücksichtigt wird, bleibt schleierhaft. Dazu passt, dass nun auch unbegleitete Minderjährige vor der Inobhutnahme in zentralen Lagern erfasst und ihr Alter dort festgestellt werden soll.
Das vom Flüchtlingsrat NRW e.V. herausgegebene "Adressverzeichnis der behördenunabhängigen Beratungsstellen und Initiativen für Flüchtlinge in NRW" für das Jahr 2018 erhalten Sie hier!
Am 9. und 10. November 2017 fand die Jahreskonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder in Mainz statt. Dort wurden vier Resolutionen verabschiedet (Neuordnung der Zuständigkeiten für Integrations- und Migrationspolitik auf Bundesebene, Stärkung der Anerkennung und Teilhabe von Musliminnen und Muslimen in Deutschland, Verbesserung der Teilhabe geflüchteter Menschen am Arbeitsmarkt und Stärkung der Integration durch Familiennachzug).
Die Resolution zum Familiennachzug finden Sie hier.
Die Januar-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten ist online und kann hier abgerufen werden!
Thema: Unterstützung für junge Geflüchtete bei der Berufsorientierung und Ausbildung
Die nächste Plenumssitzung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. findet am Mittwoch, 10.01.2018, um 18.30 Uhr in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes), statt.
Die KAUSA Servicestelle Köln und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln werden Beratungs- und Unterstützungsangebote vorstellen, mit denen sie junge Geflüchtete bei der Ausbildungssuche und während der Ausbildung unterstützen können.
Informationen über die verschiedenen Programme für Geflüchtete können vorab hier gefunden werden:
KAUSA Servicestelle Köln: http://dhwv.de/kausa/?page_id=804
IHK Köln: https://www.ihk-koeln.de/Informationen_Fluechtlinge.AxCMS?ActiveID=6528
Wie immer werden aber auch aktuelle Informationen weitergegeben und Themen diskutiert. Hinweise oder Anregungen können vorab gerne an Lara Zellermann (zellermann@koelner-fluechtlingsrat.de) gesendet werden.
Zu den aktuellen Diskussionen um die sog. Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erklärt der Kölner Flüchtlingsrat e.V.:
"Eine medizinische oder psychologische Methode gibt es in Wirklichkeit gar nicht, um das genaue Alter einer Person festzustellen", so Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V., und weiter: "Also werden diese Diskussionen zum Teil, beispielsweise wenn es um Röntgen- oder Genitaluntersuchungen geht, scheinheilig geführt. Richtig ist vielmehr, dass die Rechte und die Interessen der Kinder und Jugendlichen häufig immer noch verletzt werden, gravierend zum Beispiel beim Familiennachzug."
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. schlägt vor, anstelle von gefährlichen oder entwürdigenden medizinischen Untersuchungen eine Alterseinschätzung vorzunehmen. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat dazu bereits 2015 ein Konzept erarbeitet und eine Broschüre herausgegeben.