Die 18. Folge des Podcasts HIER\GEBLIEBEN ist erschienen. Der Podcast kann umsonst auf allen gängigen Plattformen gehört werden, oder direkt auf der Website des Kölner Flüchtlingsrat e.V. unter
www.koelner-fluechtlingsrat.de/podcast/hiergeblieben.
HIER\GEBLIEBEN behandelt aktuelle flüchtlingspolitische Themen in Köln und Region und möchte diese allen Kölner*innen näherbringen. Gleichzeitig dient das Format dazu, in der Flüchtlingsarbeit relevante Themen verständlich zu erklären. Neben aktuellen Informationen haben Folgen wie „HG4 Grundlagen des Asylrechts“ und „HG8 Geduldete und das Thema Bleiberecht“ deshalb eine Art Fortbildungscharakter für freiwillig Engagierte und weitere Interessierte. In jeder Folge laden die Moderatoren Jashar Erfanian und Daniel Wyszecki fachkundige Gäste ein.
Die Shownotes zur aktuellen Folge:
„HG18 Ausblick auf die Kölner Flüchtlingspolitik in 2023
Jashar und Daniel blicken hoffnungsvoll auf das Jahr 2023 und besprechen mit Claus-Ulrich die aktuellen flüchtlingspolitischen Themen in Köln.
Zunächst gibt es aktuelle Mitteilungen vom Kölner Flüchtlingsrat e.V. sowie Ankündigungen für unsere beiden Podcastformate HIER\GEBLIEBEN und HART AN DER GRENZE.
Im Ausblick auf das Jahr 2023 geht es u.a. um folgende Themen: Neue Leiterin bei der Kölner Ausländerbehörde und Umgestaltung zu einer Willkommensbehörde, Unterbringungssituation von Geflüchteten in Köln, Sicherstellung des Kindeswohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.
Rückblickend auf 2022 sprachen wir u.a. über den Krieg in der Ukraine, Leistungen nach SGB II vs. AsylbLG, Lage der Drittstaatsangehörigen nach der Flucht aus der Ukraine, freiwilliges Engagement und die aktuelle Asylstatistik des BAMF.
Fragen, Feedback und Anregungen können gerne jederzeit an podcasts@koelner-fluechtlingsrat.de zugesandt werden.“
Die unbegleitete minderjährige Schülerin M. aus Afghanistan ist seit November 2020 in Deutschland und hat hier im September 2021 Asyl beantragt. Nach mehr als einjähriger Bearbeitungszeit wurde ihr am 08. April 2022 nach § 3 Asylgesetz die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Zurücklassen musste M. ihre Mutter und ihre drei, zum Teil minderjährigen, Geschwister. Ihr Vater wurde von den Taliban ermordet. Ihre Mutter lebte mit den Geschwistern voller Angst in Afghanistan und floh anschließend in den Iran. Die Menschen in Afghanistan, die in ständiger Angst um ihr Leben unter menschenunwürdigen Bedingungen ausharren, werden von der deutschen Regierung zurückgelassen und vergessen. Das Bundesaufnahmeprogramm stellt zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Aufnahme für einen sehr eingeschränkten Personenkreis in Aussicht. Nicht umfasst sind zum Beispiel Personen, denen die Flucht aus Afghanistan in eines der Nachbarländer bereits gelungen ist. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Kosten für die anwaltliche Vertretung, Übersetzungen von Dokumenten sowie Ausreise- und Visakosten sich auf ca. 6.000 € belaufen werden. Da M. noch zur Schule geht, bitten wir Sie und Euch um eine Spende, damit der Familiennachzug für die ganze Familie finanziert werden kann.
Überweisungen bitte auf das Konto des Kölner Flüchtlingsrat e. V.
Stichwort „Familiennachzug Afghanistan, 39600"
IBAN: DE75 3702 0500 0001 7183 01 BIC: BFSWDE33XXX (Bank für Sozialwirtschaft)
Für Rückfragen kontaktieren sie uns bitte unter: rossler@koelner-fluechtlingsrat.de Kölner Flüchtlingsrat e.V.