Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12.12.2007 darf jedermann außergerichtlich (§ 1 Abs. 1 RDG) unentgeltliche Rechtsdienstleistungen auch außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringen, sofern er die Befähigung zum Richteramt besitzt oder er sicherstellt, dass die Rechtsdienstleistung unter Anleitung einer solchen Person erfolgt (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 RDG). Dabei erfordert die Anleitung eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist (§ 6 Abs. 2 S. 2 RDG).
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. hat im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben durch den Vorstand das Programm „Anleitung" geschaffen. Es hat den Zweck, hauptamtlichen (und ehrenamtlichen) Flüchtlingsberatern die Möglichkeit zu bieten, ihre Anleitung sicherzustellen.
Programmleistungen sind:
Anleitende (Mitwirkung bei der Erbringung der Dienstleistung im Einzelfall) und Fortbildungsreferenten sind in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen: Eva Reichert, Heumarkt 52, 50667 Köln und in sozialrechtlichen Fragen Rechtsanwältin Eva Steffen, Hufschmiede 23, 32423 Minden.
Hier die ausführliche Beschreibung des Programms Anleitung.
Und hier geht es zum Antrag auf Aufnahme in das Programm.
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