Der Verein
Der Kölner Flüchtlingsrat entstand 1984 vor dem Hintergrund einer zunehmend restriktiven Asyl- und Ausländerpolitik in der Bundesrepublik. In den frühen 1980er Jahren verschärften sich bundesweit die Bedingungen für Asylsuchende deutlich: Das Asylverfahren wurde beschleunigt, Rechtsmittel eingeschränkt, Arbeitsverbote ausgeweitet, die Unterbringung in Sammelunterkünften verstärkt und die Lebensbedingungen vieler Geflüchteter verschlechtert. Zugleich nahm der öffentliche und politische Diskurs über sogenannten „Asylmissbrauch“ zu. Diese Entwicklung bildete einen wesentlichen Kontext für die Gründung des Kölner Flüchtlingsrat.
Am 19. März 1984 fand die konstituierende Sitzung des Kölner Flüchtlingsrates im Haus der evangelischen Kirche in Köln statt. Ausgangspunkt war die Einschätzung, dass es auch in Köln einer unabhängigen Instanz bedürfe, die sich der Situation von Flüchtlingen annimmt, Missstände sichtbar macht, Behörden und Öffentlichkeit für eine menschlichere Haltung gewinnt und in dringenden Fällen konkrete Unterstützung organisiert. Die Initiative orientierte sich ausdrücklich am Vorbild des bereits 1981 gegründeten Flüchtlingsrat Berlin.
Von Beginn an verstand sich der Kölner Flüchtlingsrat als Zusammenschluss unterschiedlicher Akteur*innen: Einzelpersonen, Initiativen, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Kreise, Beratungsstellen, Rechtsanwältinnen, Ärzt*innen und weitere Engagierte arbeiteten zusammen. Diese Breite war kein Zufall, sondern programmatisch: Der Flüchtlingsrat sollte eine unabhängige, gesellschaftlich verankerte und handlungsfähige Interessenvertretung für Geflüchtete sein.
In den Folgejahren professionalisierte sich die Arbeit schrittweise. Zunächst wurde die Geschäftsführung über den kirchlichen Bereich organisiert; später entstand eine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle. Damit verlagerte sich ein Teil der operativen und administrativen Aufgaben von ehrenamtlichen Strukturen auf hauptamtliche Mitarbeitende. Zugleich blieb das Plenum als prägender Ort der gemeinsamen Meinungsbildung und fachlichen Auseinandersetzung erhalten. In den Quellen wird deutlich, dass sich der Flüchtlingsrat in dieser Phase zunehmend von einer vor allem reaktiven Einzelfallbearbeitung hin zu stärker strukturbezogener, fachpolitischer Arbeit entwickelte.
Mit der Gründung des Fördervereins Kölner Flüchtlingsrat e.V. im Jahr 1996 erhielt die Arbeit einen eigenen Rechtsträger. Damit wurden die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für eine dauerhaft tragfähige institutionelle Entwicklung gelegt. Später wurde der Verein in Kölner Flüchtlingsrat e.V. umbenannt. Die Satzung beschreibt als Kernzwecke insbesondere die Unterstützung der Interessen von Geflüchteten gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, die rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung sowie den Aufbau und Betrieb eigener Beratungsstrukturen.
Rückblickend zeigt die Geschichte des Kölner Flüchtlingsrates zweierlei: Zum einen entstand er aus einer konkreten politischen Notlage und dem Anspruch, Geflüchteten eine Stimme und eine Lobby zu geben. Zum anderen entwickelte er sich aus einem ehrenamtlich getragenen Zusammenschluss zu einer fachlich ausdifferenzierten Organisation mit hauptamtlichen Strukturen, ohne seinen menschenrechtlichen und anwaltschaftlichen Kern aufzugeben.
Ein Schwerpunkt der Arbeit besteht seitdem in der rechtlichen Beratung von Geflüchteten und Menschen "ohne Papiere". Insgesamt unterhält der Verein fünf Rechtsberatungsstellen in Köln, zwei in Bonn und eine in Leverkusen. Weitere wichtige Arbeitsfelder sind das Auszugsmanagement, das den Auszug aus kommunalen Unterbringungseinrichtungen unterstützt, die Arbeit mit Freiwilligen, z.B. im Rahmen des Forums für Willkommenskultur und eines Flüchtlingskinderprojekts, sowie die Jugend- und Bildungsarbeit, die etwa Workshops an Schulen durchführt und Empowerment-Projekte mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen anbietet. Außerdem ist der Kölner Flüchtlingsrat e.V. Träger der Kölner Ombudsstelle für Flüchtlinge, des Flüchtlingszentrums "FliehKraft" und der Fachstelle "Schulung & Qualifizierung" im Regierungsbezirk Köln.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist organisatorisch unabhängig und nicht Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes.
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