Programm Anleitung

Der rechtliche Rahmen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12. Dezember 2007 festgelegt. Danach dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen auch außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbracht werden, wenn die handelnde Person die Befähigung zum Richteramt besitzt oder die Rechtsdienstleistung unter Anleitung einer solchen Person erfolgt (§ 1 Abs. 1 RDG).

Die im RDG vorgesehene Anleitung ist mit Auflagen verbunden. Sie erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie – soweit im Einzelfall erforderlich – eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung (§ 6 Abs. 2 S. 2 RDG).

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Kölner Flüchtlingsrats e. V. im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben das Programm „Anleitung“ eingerichtet. Ziel des Programms ist es, haupt- und ehrenamtliche Berater*innen für geflüchtete Menschen fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Dadurch werden sie qualifiziert, zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beraten. Auf diese Weise wird Geflüchteten der Zugang zu einer kostenfreien und qualifizierten Rechtsberatung ermöglicht.

Das Programm „Anleitung“ besteht aus zwei Elementen:

  1. Fortbildungsveranstaltungen
    Es werden jährlich sechs bis acht Fortbildungen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie zum Sozialrecht (u. a. Asylbewerberleistungsgesetz) angeboten. Die Themen orientieren sich an den Bedarfen der Teilnehmenden und greifen aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie praxisrelevante Fragestellungen auf. Neben fachlichen Inputs werden konkrete Fallbeispiele bearbeitet.

  2. Anleitung im Einzelfall
    Darüber hinaus ermöglicht das Programm eine rechtsanwaltliche Beratung zu konkreten Fallfragen, die sich in der Beratungspraxis der Berater*innen ergeben.

Das Programm wird von spezialisierten Rechtsanwältinnen durchgeführt:

Die Anleitung im Asyl- und Ausländerrecht erfolgt durch die Rechtsanwältinnen für Migrationsrecht Eva Reichert und Jonas Weßling (CWR Rechtsanwälte, Köln).

Im Bereich des Sozialrechts wird die Anleitung von Rechtsanwältin Eva Steffen (Schwerpunkt SGB II und AsylbLG, Kanzlei Steffen, Minden) übernommen.

Hier die ausführliche Beschreibung des Programms Anleitung.

Und hier geht es zum Antrag auf Aufnahme in das Programm.