Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
jetzt in den Weihnachtstagen kursierten in den Medien vor allem drei Nachrichten, die einen Teil des Ausmaßes der rigiden Flüchtlingspolitik in Deutschland - aber auch in der EU - deutlich machen.
Nachricht Nr. 1: Weniger Flüchtlinge in NRW
Die Zahl der neu nach Nordrhein-Westfalen gekommenen Flüchtlinge habe sich 2017 mehr als halbiert. Bis Weihnachten zählten die Behörden rd. 27.000 Geflüchtete. 2016 seien noch ca. 64.000 Menschen als Asylsuchende in NRW registriert worden. Insgesamt ist die Anzahl der Asylsuchenden in Deutschland stark rückläufig.
Was sich hier als Erfolgsmeldung ausgibt, vielleicht als "Beruhigung" für ein womöglich aufgebrachtes Volk gedacht ist, aber auch vorzugaukeln vermag, Fluchtursachen seien offenbar erfolgreich bekämpft worden, ist in Wirklichkeit Ausdruck der verheerenden, zum Teil völkerrechtswidrigen Abschottungspolitik der EU, des Zusammenstürzens des EU-Wertekanons und des Paktierens mit autokratischen oder nicht rechtsstaatlichen Regimen. Die Anzahl der Flüchtlinge sollte auf Teufel-komm-raus drastisch reduziert werden. So der Plan, der offensichtlich erfüllt wurde. An den Fluchtursachen, an Verfolgung, Unterdrückung und Krieg, an Folter und Tod - daran hat sich nichts - gar nichts! - geändert. Allen Bekenntnissen zum Trotz. Ein völliges Versagen der Bundesrepublik, der EU und der internationalen Völkergemeinschaft.
Nachricht Nr. 2: NRW Spitze bei Abschiebungen
Nordrhein-Westfalen ist in Deutschland nach wie vor Abschiebebundesland Nr. 1 und hat deutlich mehr Geflüchtete als 2016 aus dem Bundesgebiet "entfernt".
Es mag Menschen geben, die darauf stolz sind. Wir, die wir tagtäglich mit den Einzelschicksalen, den konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen und den politischen Slogans dazu zu tun haben, sind es bestimmt nicht. Solange wir ein Rechtssystem haben, in dem das Asyl- und Ausländerrecht Teile des Ordnungsrechts darstellen und damit der Schwerpunkt aller Maßnahmen auf Gefahrenabwehr abzielt, solange wir ein solches Rechtssystem haben, wird die sog. zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht allerdings weiterhin auf der Tagesordnung stehen.
Was aber auch innerhalb dieses Rechtssystems nicht geht, ist -zum Beispiel -, asylrechtliche Hürden für Riesen aufzustellen, so dass jede Läuferin und jeder Läufer in Normalgröße an ihnen scheitern müssen. Genau so funktioniert das Konzept sog. sicherer Herkunftsländer. Denn es geht hierbei gar nicht um die tatsächliche Sicherheit eines Landes, sondern darum, die Asylanträge von Angehörigen aus diesen Ländern regelmäßig als "offensichtlich unbegründet" abzulehnen, ihnen damit Rechtsschutz faktisch zu versagen und sie möglichst blitzschnell abschiebefertig zu machen. Beim Konzept sicherer Herkunftsländer geht es nicht um die Prüfung des Einzelfalls, es geht um die Produktion möglichst vieler Ausreisepflichtiger.
Nachricht Nr. 3: 16jähriger Flüchtlinge darf Familie nachholen
In einer Entscheidung des VG Berlin wurde das Auswärtige Amt aufgefordert, einem jetzt 16jährigen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung aus Gründen des Kindeswohls den Nachzug von Eltern und Geschwistern zu ermöglichen. Dem Jugendlichen war nur subsidiärer Schutz zuerkannt worden. Das Auswärtige Amt zog eine gegen diese Entscheidung erhobene Berufung zurück, das Urteil des VG Berlin wurde rechtskräftig.
Ein Weihnachtsmärchen für den syrischen Jugendlichen und seiner Familie? Vielleicht. Denn der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten - zu Erwachsenen und zu Kindern - ist ja eigentlich noch bis mindestens März 2018 ausgesetzt. Im vorliegenden Fall berief sich das Gericht insbesondere auch auf die UN-Kinderrechtskonvention. Was gerade von Behördenseite niemand so richtig weiß ist, dass die Konvention den Rang eines Bundesgesetzes in Deutschland hat. Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen, dass Recht auf Familienzusammenführung und viele andere Rechte des Minderjährigen - gelten und sie müssen beachtet werden!
Gerade bei der politischen Diskussion um den Familiennachzug zeigt sich, wer sich familien-, kinder- und integrationsfeindlich verhält. Die Trennung von Familien halten wir im Übrigen für grundgesetzwidrig!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
nicht resignieren, sondern Weitermachen! Nicht klein beigeben, sondern sich weiter für die Rechte der Geflüchteten und den Schutz unserer Verfassung einsetzen!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und energievolles Neues Jahr!
Claus-Ulrich Prölß
Im Newsletter Italien (Dezember 2017) berichtet borderline-europe (Menschenrechte ohne Grenzen e.V.) unter dem Titel „Der Vorfall vom 6. November 2017“ von einem aufsehenerregenden Rettungseinsatz vor der Küste Libyens. Demnach reagierte ein libysches Küstenwachschiff nicht auf Einsatzorder und Anweisungen und fuhr plötzlich los, obwohl noch ein Mensch an der Rettungsleiter außenbords hing. Im Newsletter wird das Verhalten des libyschen Küstenwachschiffs verantwortlich gemacht für eine chaotische Rettungsoperation, bei der borderline-europe zufolge ca. 50 Menschen ihr Leben verloren. Hingewiesen wird u.a. auf ein von Sea-Watch veröffentlichtes halbstündiges Video zu dem Geschehen.
In einer weiteren Meldung des Newsletters wird geschildert, dass in den vergangen sechs Monaten NGO-Schiffe im Mittelmeer vermehrt Zeugen von sog. Pull-Backs der libyschen Küstenwache wurden. Dabei werde den NGO-Schiffen der Befehl erteilt, auf Stand-by zu gehen und die Intervention der libyschen Küstenwache abzuwarten. Die libysche Küstenwache bringe die Geretteten dann aus internationalen Gewässern zurück nach Libyen, was gegen internationales Recht, genauer gegen das non-refoulement-Gebot (als Teilaspekt des Folterverbots in Art. 3 EMRK) verstoße. „… zumal es stichhaltige Beweise dafür gibt, dass die Geflüchteten in den libyschen Haftzentren unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowie Folter ausgeliefert werden. Die politische Strategie Europas muss deshalb mehr als kritisch hinterfragt werden.“
Mit Bezug auf ein auf CNN veröffentlichtes Video über Sklavenhandel in Libyen heißt es im Newsletter: „Während des EU-Afrika-Gipfels vom 29. und 30. November in Abidjan (Elfenbeinküste) haben die EU-Staats- und Regierungschefs verschiedene Maßnahmen gegen die Versklavung von Flüchtlingen und Migranten in Libyen versprochen. Dazu gehört unter anderem ein Sondereinsatzkommando der EU, der Afrikanischen Union und der UNO (die >>Joint task force<<), welches nebst militärischer Operationen, der Verstärkung der Bekämpfung des Schlepperwesens und neuer finanzieller Unterstützung vor allem die >>freiwillige<< Rückführung von tausenden in libyschen Haftzentren festgehaltenen Geflüchteten innerhalb von wenigen Wochen vorsieht. Der UNHCR verurteilte Libyen scharf für die unmenschlichen Bedingungen in seinen Haftzentren und den unzähligen Menschrechtsverletzungen, die Migrant*innen bei ihrem Aufenthalt erlebten. Auch kritisierte er, die finanzielle Unterstützung der EU bzw. Italien für die >>libysche Küstenwache<<, welche immer öfter, Flüchtlingsboote, auch in internationalen Gewässern, abfängt und diese nach Libyen zurückbringt …, obschon die menschenunwürdigen Zustände durch unzählige Zeugenaussagen belegt und außerdem mehrfach von Menschenrechtsorganisation durch fundiertes Beweismaterial dokumentiert sind, wie bspw. im neusten Bericht von Amnesty International, in dem Amnesty betont, dass es unerlässlich sei, die Ziele und die Natur einer solchen Zusammenarbeit zwischen Europa und Libyen zu hinterfragen. Der Fokus müsse weg von einer Verteidigung der Grenzen Europas, hin zur Verteidigung der Rechte der Geflüchteten und Migrant*innen gelenkt werden.“
Die nächste Plenumssitzung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. findet am Mittwoch, 13.12.2017, um 18.30 Uhr in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes), statt.
Schwerpunktthema:
Vorstellung der Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Köln-Bayenthal - Unterbringung und Verfahrensabläufe. Referentin: Aische Westermann
Wie immer werden aber auch aktuelle Informationen weitergegeben und Themen diskutiert. Hinweise oder Anregungen können vorab gerne an Lina Hüffelmann (hueffelmann@koelner-fluechtlingsrat.de) gesendet werden.
"Menschenrechte müssen täglich verteidigt und bekräftigt werden" betitelt das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) seine heutige Pressemitteilung zur Vorstellung des jährlichen Berichtes über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.
Der aktuelle Bericht für den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 (hier aufzurufen) behandelt u.a. die Situation geflüchteter Menschen mit Behinderungen. Kritisiert wird u.a., dass es kaum barrierefreie Unterkünfte gebe und dass Hilfsmittel und Therapien gar nicht oder nur nach aufwendigen Verfahren bei den Sozialbehörden genehmigt würden. "Wir kritisieren, dass es nach wie vor keine Verfahren zur systematischen Identifikation besonders schutzbedürftiger Menschen gibt", wird die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, in der Pressemitteilung zitiert. "Das bedeutet, dass Beeinträchtigungen nicht systematisch als solche erkannt werden und demzufolge keine bedarfsgerechte Versorgung stattfindet."
Zur Situation in Gemeinschaftsunterkünften, in denen Ende 2016 laut DIMR rd. 400.000 Menschen lebten, heißt es in der Pressemitteilung, dass es oft nicht klar sei, unter welchen Umständen der Sicherheitsdienst oder Sozialarbeitende Privaträume betreten dürfen. Teilweise gebe es pauschale Übernachtungsverbote auch für Familienangehörige. "Fehlende rechtliche Regelungen ermöglichen Willkür und Machtmissbrauch", wird Rudolf zitiert. "Wo es Regelungen gibt, sind diese nicht immer mit grund- und menschenrechtlichen Standards vereinbar. Aufgrund des Machtungleichgewichts zwischen Bewohnerschaft und Personal von Gemeinschaftsunterkünften müssen die Aufsichtsbehörden zudem für niedrigschwellige unabhängige Beschwerdemöglichkeiten sorgen."
Zum Thema "Unabhängige Beschwerdestellen" führt der Bericht aus: "Um den Zugang zum Recht auf Beschwerde tatsächlich zu gewährleisten, müssen die unabhängigen Beschwerdestellen die Möglichkeit haben, eine eigene Recherche der eingegangenen Beschwerden vorzunehmen, inklusive Zugang zu Personen und Institutionen. Wichtig ist auch, dass der tatsächliche Zugang zum Recht gewährleistet wird" (S. 59). Der Bericht nimmt hier Bezug u.a. auf die Tätigkeit der vom Kölner Flüchtlingsrat e.V. getragenen Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (weitere Informationen s.a. http://ombudsstelle.koeln/).
Festival contre le racisme in Bonn
Vortrag: Frauen auf der Flucht
Donnerstag, 7. Dezember, um 20 Uhr im Hörsaal 8, Hauptgebäude der Uni Bonn
Spätestens seit dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung in Deutschland 2015 vergeht kein Tag, an dem nicht in den Medien mehr oder weniger direkt über die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland berichtet wird. Geflüchtete werden dort oftmals als homogene Masse dargestellt, die vorwiegend jung und männlich ist. Dabei liegt der Anteil geflüchteter Frauen im Zeitraum von 2012 bis 2016 nach Angaben des BAMF bei 33,5%. Frauen machen damit ein Drittel der Geflüchteten aus und sind dementsprechend keine zu vernachlässigende Randgruppe.
Hannah Huser (Kölner Flüchtlingsrat e.V., Flüchtlingsberaterin) und Catharina Backes (donum vitae, Schwangerenberaterin im Projekt „Schwangerschaft und Flucht“) werden daher in ihrem Vortrag „Frauen auf der Flucht“ auf die frauenspezifischen Herausforderungen eingehen, mit denen Frauen durch Vertreibung und Flucht sowie in den Aufnahmeländern, speziell Deutschland, konfrontiert werden und werden aus ihrer Praxis berichten.
Das festival contre le racisme bündelt eine Reihe von Kultur- und Vortragsveranstaltungen zur politischen Bildung. Die bundesweit an unterschiedlichen Universitäten durchgeführte Kampagne geht zurück auf eine Initiative des „freien Zusammenschlusses der StudentInnenschaften“ (fzs) und wird organisiert von der Bonner Studierendenschaft und verschiedenen lokalen zivilgesellschaftlichen und politischen Gruppen.
Weitere Infos unter http://fclrbonn.blogsport.eu/
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. meldet:
"Laut einer Weisung der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 09.11.2017 werden Afghan_innen, die sich im Asylverfahren befinden, ab 2018 nicht mehr als Asylsuchende eingestuft, bei denen ein >>rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist<<. Das hat zur Folge, dass bestimmte Maßnahmen zur Förderung in Ausbildung oder beim Arbeitsmarktzugang für afghanische Asylsuchende ab 2018 nicht mehr gewährt werden.
Dies betrifft:
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) nach § 51 SGB III
ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 SGB III)
assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) sowie
berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG (sog. DeuFöV-Kurse)
(...) Es sollte also versucht werden, afghanische Asylsuchende noch dieses Jahr in die o.g. Maßnahmen zu bringen bzw. eine Teilnahmeberechtigung bis zum 31.12.2017 ausgestellt zu bekommen."
Ab dem 1.12.2017 erhöht die Stadt Köln die bisherigen Mietrichtwerte um zehn Prozent. Die Tabelle mit den aktuellen Zahlen befindet sich auf dem Merkblatt zum Wohnungswechsel des Kölner Jobcenters.
Pläne der Union zur Abschiebung von syrischen Flüchtlingen sind unverantwortlich
Die Pläne von CDU/CSU, ab dem Sommer 2018 mit der Abschiebung syrischer Flüchtlinge zu beginnen, stoßen beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. auf Entsetzen und massive Kritik.
Dazu Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.:
„Die Unions-Pläne sind absolut unverantwortlich und verkennen vollkommen die politische und humanitäre Situation in Syrien. Von einer Befriedung des Landes kann keine Rede sein. Eine ‚neue Sicherheitsbewertung‘ kennen wir schon im Umgang mit Flüchtlingen aus Afghanistan. Sie ist politisch geprägt und hat nichts bis wenig mit der realen Lage zu tun. Doch eine Rückkehr in Sicherheit und Würde wird auch für Syrien auf längere Zeit nicht möglich sein.“
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. erinnert daran, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von Januar 2016 bis Oktober 2017 über 170.000 syrischen Flüchtlingen nur den subsidiären Schutz zugesprochen hat. Diese Menschen würden bei einer Umsetzung der Unions-Pläne von Abschiebung bedroht sein.
Claus-Ulrich Prölß:
"Dass die Union - analog zu Afghanistan - mit 'Straftätern und Gefährdern' beginnen will, macht die Sache keinen Deut besser: Menschrechte sind unteilbar!"
Der Minister des jetzt für das Landesförderprogramm "Soziale Beratung von Flüchtlingen" zuständigen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) NRW, Herr Dr. Stamp, sicherte auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Berivan Aymaz in der Sitzung des Integrationsausschusses am 22.11.2017 zu, dass 2018 keine Stellen wegfallen werden (siehe Anlage).
Entsprechend wurde auch mit Vertreterinnen des MKFFI, der Wohlfahrtspflege und den Kooperationspartnern NRW am 24.11.2017 das Landesförderprogramm für 2018 besprochen.
Klar ist aber auch, dass die im Haushalt veranschlagten 25 Mio. Euro hierfür nicht ausreichen werden.
In der heutigen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses betonte Claus-Ulrich Prölß, einer von zwei Sprechern der Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW, dass die Wirkung des Beschlusses des Landeskabinetts vom 07.11.2017 über das Haushaltsgesetz für die Träger der Flüchtlingsberatung sowie das beschäftigte Fachpersonal verheerend war. Die Träger wurden von den massiven Kürzungen im Haushaltsansatz völlig überrascht. Viele Arbeitgeber hätten bereits Kündigungen ausgesprochen oder ihre Mitarbeiter/innen dahingehend informiert, dass ihre Arbeitsverträge zum Jahresende auslaufen. Einige Mitarbeiter/innen wurden auch in andere Arbeitsbereiche versetzt. Die Arbeitgeber sind verärgert und genervt.
Prölß hat deshalb Minister Dr. Stamp aufgefordert, noch in dieser Woche einen Brief an die Träger zu schreiben, in dem er schriftlich die weitere Förderung aller Stellen zusagt.
Eine weitere zentrale Forderung ist - nach 20 Jahren, so lange existiert das Landesförderprogramm - die Umstellung der Förderdauer von nur einem Kalenderjahr auf mehrere Förderjahre, ggf. angepasst an die Dauer der Legislaturperiode. Prölß: "Das wäre ein großer Schritt in Richtung Planungssicherheit!"
Anbei eine Stellungnahme der "Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW" zu den von der Landesregierung NRW geplanten 40%igen Kürzungen im Landesförderprogramm "Soziale Beratung von Flüchtlingen".
Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrats e.V. und einer der beiden Sprecher der "Kooperationspartner", wurde zur Teilnahme an der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss am 27.11.2017 eingeladen. Die hier vorliegende schriftliche Stellungnahme wurde heute an den Landtag NRW verschickt.
Anliegen der Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom 03.10.2017 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen "Sachstand bei der Aufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern in NRW und bei deren Zuweisung an die Kommunen".
Anliegend der Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom 17.11.2017 an den Integrationsausschuses "Sachstand staatliches Asylsystem".
Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) NRW in Bochum nimmt mit Wirkung zum 04.12.2017 ihren Betrieb auf. Ab diesem Tag sind alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen haben, nach § 22 Abs. 2 AsylG verpflichtet, sich persönlich bei der LEA in Bochum zu melden.
Den entsprechenden Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom 20.11.2017 finden Sie hier!
Büroräume gesucht!
Das Beratungsteam der Geschäftsstelle sucht neue Büroräume.
Gesucht werden:
2 Räume (keine Durchgangszimmer),
mit eigenem Eingang,
bis 10,20 Euro/qm,
gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Wir freuen uns über Hinweise.
Bitten wenden Sie sich an:
Marlen Vahle, vahle@koelner-fluechtlingsrat.de, Tel: 0171 7026169
Im Rahmen der Präsentation des Fotobuches "No Direction Home" werden Fotojournalist Marios Lolos und Aktivist Alexandros Aristopoulos über die aktuelle Situation in Griechenland berichten, über persönliche Erfahrungen, von der Diskrepanz zwischen dem Erlebten und der Berichterstattung darüber, über Selbstorganisation und Unterstützung und über das Leben in informellen Strukturen.
Gleichzeitig soll der Blick auch auf Deutschland gerichtet werden. Zu der Situation in Köln und zur Arbeit des Kölner Flüchtlingsrates wird Christina Dück berichten.
Die Speakerstour wird von der Rosa Luxemburg Stiftung organisiert und startet in Köln. Weitere beteiligte Städte sind Nürnberg, Erfurt und Berlin.
Dienstag, 28.11.2017 um 19:00 Uhr
Melanchthon Akademie, Kartäuserwall 24b, 50678 Köln
Weitere Informationen hier.
In der Sitzung am 14.11.2017 hat der Rat der Stadt Köln die Weiterführung der Aufgabe "Auszugsmanagement" ab dem 01.01.2018 beschlossen. Dazu werden drei Vollzeitstellen bei den drei Trägern des Auszugsmanagements (Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V.) unbefristet und vier Vollzeitstellen für die Dauer von zwei Jahren befristet finanziert.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. kritisiert, dass das von den drei Trägern entwickelte Konzept für die Weiterführung des Arbeitsbereiches kaum berücksichtigt worden ist, so dass nunmehr mehrere Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.
Zudem hatten sowohl die drei Träger als auch die Fraktionen von SPD und DIE LINKE eine Entfristung aller Personalstellen für eine verlässliche, nachhaltige und professionelle Arbeit gefordert. Dass nunmehr nur drei der sieben Stellen entfristet wurden, stößt beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. auf großes Unverständnis: "Fiskalisch hätte sich das faktisch gar nicht ausgewirkt. Und der Rat kann jederzeit beschließen, Mittel zu erhöhen - oder aber zu kürzen. Hier ist nun eine Chance vertan worden - aus welchen Gründen auch immer - das Auszugsmanagement zu stärken und zukunftssicher zu machen", so Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. erinnert daran, dass die Stadt Köln seit 2011 über 17 Mio. Euro durch das Auszugsmanagement einsparte.
In der Sitzung am 14.11.2017 hat der Rat der Stadt Köln die Verlängerung der Befristung der Finanzierung für die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln bis Ende 2019 beschlossen. Der Stellenumfang bleibt unverändert (2 x 0,5 Fachkraftstellen, 1 x 0,5 Verwaltungsstelle).
Liebe Aktive in der Flüchtlingsarbeit,
wir laden Sie herzlich zu den kommenden Veranstaltugen der Reihe "Flucht, Asyl und Flüchtlingsarbeit" des Forums für Willkommenskultur* ein.
Grundlagen des Asylrechts
Überall immer nur weiterführende Fortbildungen? Wir möchten einen Schritt zurückgehen und uns nochmal den Grundlagen widmen:
Aus welchen Gründen wird Schutz vor Verfolgung gewährt? Wie ist der Ablauf des Asylverfahrens? Welche Gesetzesverschärfungen gab es zuletzt?
Welche Abschiebungshindernisse werden berücksichtigt? Diese und weitere Fragestellungen werden Thema des Abends sein.
Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Fragen und Diskussion erwünscht!
(Es findet keine Klärung/Beratung von Einzelfällen statt.)
Wann: Mittwoch, 15.11.2017, 18:00-20:30 Uhr
Wo: Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft
Turmstr. 3-5 (2.OG), 50733 Köln
Referent: Claus-Ulrich Prölß
(Kölner Flüchtlingsrat e.V.)
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
*Das Forum für Willkommenskultur ist ein Kooperationsprojekt der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. und des Kölner Flüchtlingsrat e.V. Es versteht sich als Unterstützer der Kölner Willkommensinitiativen, will Anlaufstelle für Freiwillige in der Flüchtlingsarbeit sein sowie ihre Vernetzung und ihren Austausch fördern. Zudem setzt das Forum eigene Impulse, um die Willkommenskultur für Flüchtlinge weiterzuentwickeln und dadurch ihre Ressourcen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Weitere Informationen zum Bürgerengagement: www.koeln-freiwillig.de
Weitere Informationen für die Flüchtlingsarbeit: koelner-fluechtlingsrat.de
Öffentliche Projektion antisemitischer Straftaten mit anschließendem Gedenkgang am 13. November, 18:15 Uhr ab AntoniterCityKirche
Anlässlich des Anstiegs der erfassten antisemitischen Delikte in Deutschland (681 Straftaten im ersten Halbjahr 2017) findet am 13. November 2017 eine Kundgebung gegen Antisemitismus und Gewalt gegenüber Jüdinnen und Juden statt. Dabei wird eine Auswahl antisemitischer Straftaten aus dem vergangenen Jahr auf eine Außenwand der AntoniterCityKirche projiziert. Der anschließende Gedenkgang gegen Antisemitismus führt vorbei an verschiedenen Orten des Gedenkens zur Synagoge in der Roonstraße.
Es handelt sich um eine Veranstaltung im Rahmen der Aktions- und Bildungswochen gegen Antisemitismus, die vom Projekt „Jederzeit wieder! Gemeinsam gegen Antisemitismus“ der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit getragen wird in Kooperation mit Re:Cologne – Studis gegen Rechts und der AntoniterCityKirche.
Die Landesregierung hat heute beschlossen, die Flüchtlingsberatungsstruktur in NRW zu zerschlagen. Für den Haushalt 2018 ist geplant, die Mittel für das Landesförderprogramm "Soziale Beratung von Flüchtlingen" um 40% oder 17 Mio Euro zu reduzieren (siehe Anhang).
Betroffen sind insbesondere die Asylverfahrensberatung in den Landesaufnahmeeinrichtungen, die Flüchtlingsberatung in den Kommunen, die spezialisierte Beratung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und die therapeutische Arbeit in den Psychosozialen Zentren.
Dazu Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.
"Die Entscheidung ist politisch und gesellschaftlich unverantwortlich. Die geflüchteten Menschen brauchen nicht weniger Hilfe, sondern mehr Unterstützung, vor allem rechtlicher Art. Denn es geht um die Durchführung fairer Asylverfahren und eine rasche aufenthaltsrechtliche und soziale Integration. Weniger Hauptamtler bedeuten aber auch weniger Freiwillige. Eigentlich sollte laut Koalitionsvertrag das Ehrenamt gestärkt werden. Das Gegenteil wäre jetzt der Fall. Und, nicht zuletzt, gerade in Zeiten wie diesen benötigen wir nicht weniger, sondern mehr Engagement gegen Rassismus und Intoleranz. Das sind klassische Aufgaben professioneller Flüchtlingsarbeit."
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. appelliert an Herrn Ministerpräsident Laschet und Herrn Minister Dr. Stamp sowie an den Landtag NRW, die massiven Kürzungen zurück zu nehmen.
Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Zeitpunkt: 08.11.2017 um 18:30 Uhr
Ort: Flüchtlingszentrum FliehKraft (Turmstrasse 3-5, 50733 Köln, 2.OG)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
wir freuen uns, dass wir zur nächsten Plenumssitzung gemeinsam mit dem Rom e.V. die Bleiberechtskampagne für langjährig geduldete Menschen in Köln vorstellen können.
Am 01.03.2017 lebten 5.764 Personen mit Duldungsstatus in Köln. Davon lebten 3.758 Personen seit über zwei Jahren, 286 Personen seit 10-15 Jahren und 900 Personen schon über 15 Jahre mit einer Duldung (vgl. Stadt Köln 2017: Beantwortung einer Anfrage nach §4 der Geschäftsordnung Vorlagen Nummer 1195/2017). Viele der langjährig geduldeten Menschen kommen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und Albanien. Seit Mitte des Jahres ist die Zahl der geduldeten Menschen weiter angestiegen.
Schon in früheren Jahren hat sich der Kölner Rat für ein besseres Bleiberecht von Kölner Flüchtlingen eingesetzt. Es gab schon einmal eine Bleiberechtskampagne und die Ausländerrechtliche Beratungskommission wurde eingerichtet.
Deshalb sind wir stolz darauf, dass Anfang dieses Jahres die Petition „Bleiberecht für langjährig Geduldete in Köln“ mit knapp 740 Unterstützenden abgeschlossen wurde. Die Initiatoren fordern, dass mögliche rechtliche Spielräume genutzt werden, um langjährig geduldeten Menschen ein Bleiberecht zu ermöglichen. Darauf folgte der Beschluss des Hauptausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis90 / Die Grünen, Die Linke und GUTen „… alle Initiativen zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährige geduldete Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen“. Nun heißt es diesen Beschluss in die Praxis umzusetzen.
Wie immer werden zudem Informationen weitergegeben und aktuelle Themen diskutiert. Fragen und Anregungen können gerne bereits vorab an aquilino@koelner-fluechtlingsrat.de gesendet werden.
Die November-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Büroräume gesucht!
Das Beratungsteam der Geschäftsstelle sucht neue Büroräume.
Gesucht werden:
3 Räume (keine Durchgangszimmer),
mit eigenem Eingang,
zwischen 10 -10,20 Euro/qm,
gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Wir freuen uns über Hinweise.
Bitten wenden Sie sich an:
Johanna Bült, buelt@koelner-fluechtlingsrat.de, Tel: 0160 7780866
Der dritte Tätigkeitsbericht der unabhängigen Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist hier abrufbar. Er enthält Empfehlungen zu den Themen
- Beendigung der Hallenunterbringung, Bereitstellung der Ressourcen für die „Exit-Option“ sowie Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in städtischen und gewerblichen Unterkünften
- Anwendbarkeit der EU-Aufnahmerichtlinie
- Management des Übergangs junger Flüchtlinge aus der Jugendhilfe
- Gewaltschutz und
- Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle.
Einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers vom 24.10.2017 zufolge hat die Stadtverwaltung bei sinkenden Unterbringungszahlen - aktuell lebten noch etwa 10.600 Menschen in städtischen Flüchtlingsunterkünften - ein Konzept zur künftigen Unterbringung von Flüchtlingen erarbeitet. Angekündigt worden sei, bis Ende 2018 3.500 neue Plätze in Containern und Systembauten zu schaffen, die alle über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Kochgelegenheit und Sanitäreinrichtungen verfügten. Im Gegenzug würden 1.600 Plätze in Notunterkünften ohne Privatsphäre und mit Gemeinschaftsverpflegung ersatzlos aufgegeben. Auch die Hotelunterbringung - darin befänden sich aktuell noch 2.400 Personen - solle deutlich reduziert werden. Gleichzeitig solle eine Reserve von 1.500 Plätzen vorgehalten werden, falls die Zugangszahlen wieder anstiegen. Geräumt würden bis Ende 2018 die Leichtbauhallen in Ostheim, Mülheim und Ossendorf und der ehemalige Praktiker-Baumarkt in Porz-Eil. Diese Unterkünfte und das bereits geräumte frühere Weidenbad sollten jedoch für Notfälle vorgehalten werden. Der Mietvertrag für die Leichtbauhalle am Butzweilerhof laufe jedoch Ende 2018 aus. Als einzige Notunterkunft werde die Herkulesstraße in Betrieb bleiben.
Die entsprechende Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 23.10.2017 zitiert die Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit den Worten:
"Unsere Strategie eröffnet der Stadt Köln den Weg, mittel- bis langfristig wieder zu den vom Rat aufgestellten Leitlinien für die Unterbringung Geflüchteter zurückzukehren."
Weiter heißt es:
"Ziel bleibt die integrationspolitisch sinnvollere Unterbringung in möglichst kleinen dezentral über alle Stadtbezirke verteilten Einheiten. Zu modernem Verwaltungshandeln gehört auch, nicht nur auf Entwicklungen zu reagieren, sondern diese aktiv voranzubringen."
Das Forum afghanischer Migrant*innen und weitere Unterstützer laden zum Protest gegen Abschiebungen am 14.11.2017 von 15:30 bis 18:00 Uhr am Alter Markt ein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wann: Dienstag, 17.10.2017, 18:00 Uhr,
Ort: Filmpalette Köln, Lübecker Str. 15, 50668 Köln
Erstmals wird der Dokumentarfilm in einem Kino in Köln gezeigt. Anschließend findet eine Gespräch mit Claus-Ulrich Prölß (Kölner Flüchtlingsrat e.V.), der AG Bleiben - Abschiebungen verhindern sowie weiteren Gästen (N.N.) statt. Der Abend findet in Kooperation mit der AWO, dem Diakonischen Werk Köln und Region, der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dok, der Refugee Law Clinic Cologne und dem Forum für Willkommenskultur* statt.
Karten gibt es ab jetzt im Vorverkauf für 6,50€ (im Kino selbst oder hier).
Weitere Infos im Veranstaltungsflyer.
Weitere kommende Veranstaltungen des Forum für Willkommenskultur:
Mittwoch, 15.11.2017, 18:00 Uhr, Ort: Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2.OG), 50733 Köln
Grundlagen des Asylrechts
Überall immer nur weiterführende Fortbildungen? Wir möchten einen Schritt zurückgehen und uns nochmal den Grundlagen widmen: Aus welchen Gründen wird Schutz vor Verfolgung gewährt? Wie ist der Ablauf des Asylverfahrens? Welche Gesetzesverschärfungen gab es zuletzt? Welche Abschiebungshindernisse werden berücksichtigt?
Diese und weitere Fragestellungen werden Thema des Abends sein. Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Fragen und Diskussion erwünscht!
(Es findet keine Klärung/Beratung von Einzelfällen statt.)
Referent: Claus-Ulrich Prölß, Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Das Online-Format WDRforyou erhielt am 12.10.2017 den Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis. Die Jury begründete ihre Wahl mit Isabel Schayanis "Haltung als Moderatorin, Kommentatorin und Gestalterin außergewöhnlicher Fernseh- und Onlineprogramme zur Migration und Integration von Flüchtlingen. Das Programm entziehe sich den aufgeregten Debatten und interessengesteuerten Polemiken um Zuwanderung und Flüchtlingskrise, hieß es weiter."
"Mit WDRforyou stellen sich Isabel Schayani und ihre Redaktion der journalistischen Aufgabe und Verantwortung, gesellschaftliche, kulturelle und politische Auseinandersetzungen vor allem mit Informationen zu erhellen."
Weitere Informationen hier.
Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V.
am 11.10.2017 um 18:30 Uhr
im Flüchtlingszentrum FliehKraft (Turmstr. 3-5, 50733 Köln, 2.OG)
Wir freuen uns, dass wir für den Oktober-Termin des Plenums zwei Projekte gewinnen konnten, die uns ihre Arbeit vorstellen werden:
sich vor
Geflüchtete Menschen tragen aufgrund ihrer ungesicherten aufenthaltsrechtlichen Situation sowie ihrer prekären Lebenslagen ein erhöhtes Risiko für institutionelle, strukturelle und individuelle Diskriminierungen. Beispielsweise geraten sie verstärkt in den Fokus sich verschärfender rassistischer Diskurse. Beispiele finden sich in fast allen Lebensbereichen wie dem Zugang zu Wohnraum, Arbeit und (Aus)Bildung, zu Gütern und Dienstleistungen. Häufig wirken diese Benachteiligungen intersektional entlang von Kategorien wie Gender, Behinderung, sexueller Identität oder Religion.
Zielperspektive des Projektes (Kompass-F) ist der Kompetenzaufbau bezüglich Interventionsstrategien zum Abbau von Diskriminierungen. Voraussetzung ist eine rassismuskritische, differenzsensible und intersektionale und auf Empowerment ausgerichtete Beratungs- und Unterstützungsarbeit.
Das Projekt legt eine Analyse der Diskriminierungsrisiken, ?felder und ?formen, denen Geflüchtete in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt sind, vor. Fachkräfte und engagierte Bürgerinnen und Bürger in Unterstützungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen erhalten praxisnahe Informationen zur Erkennung von Diskriminierung und Möglichkeiten der Intervention dagegen. Zudem werden Grundlagen für eine notwendige Auseinandersetzung mit den eigenen Positionierungen innerhalb bestehender gesellschaftlicher Machtverhältnisse vermittelt, die auch für Regelstrukturen der Kinder-und Jugendarbeit den Maßstab bilden sollten.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle – kurz LSBTTI /englisch: LGBTIQ – verlassen ihre Länder häufig nicht (nur), weil dort Krieg herrscht, Nahrung oder Geld knapp ist. Sie fliehen vor Drangsalierung, Gewalt, Folter und Todesstrafen aufgrund ihrer Lebens- und Liebesweise.
In herkömmlichen Flüchtlingsunterkünften leben sie dann aber wieder unter manchen, vor deren Gesinnung sie geflohen sind – und damit in ständiger Angst. Wenn sie sich überhaupt trauen, den Grund ihrer Flucht zu nennen – viele wissen auch gar nicht, dass es ein Asylgrund ist – macht die Nachricht schnell die Runde und die Betroffenen sind Anfeindungen durch Mitbewohner ausgesetzt.
Um den dringenden Bedarf eines spezialisierten Beratungsangebots und anderen Unterkünften Nachdruck zu verleihen, dokumentieren Ina Wolf und Ibrahim Mokdad in Köln und Umgebung Fälle homophober Übergriffe auf LSBTTI-Flüchtlinge, die bis hin zu versuchten Vergewaltigungen reichen.
Wie immer werden zudem Informationen weitergegeben und aktuelle Themen diskutiert.
Fragen und Anregungen können gerne bereits vorab an hueffelmann@koelner-fluechtlingsrat.de gesendet werden.
Die Landesmusikakademie NRW führt im Bürgerhaus Kalk (Kalk-Mülheimer-Str. 58, 51103 Köln) folgende drei Informationsveranstaltungen durch:
12.10.2017, 19 Uhr: "Traumatisierung", Referentin: Lina Hüffelmann (Kölner Flüchtlingsrat e.V.)
16.11.2017, 19 Uhr: "Asylrecht", Referent: Claus-Ulrich Prölß (Kölner Flüchtlingsrat e.V.)
23.01.2018, 19 Uhr: "Spracherwerbsförderung durch Musik", Referentin: Ursula Kerkmann (Lehrerin)
Die Veranstaltungen werden von der Landesmusikakademie NRW koordiniert und betreut und vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW gefördert. Sie sind öffentlich, übrigens auch für "Nicht-Musiker/innen".
Zum Stichtag 30.06.2017 waren im Ausländerzentralregister 45.181 Personen erfasst, die im Jahr 2016 eingereist sind und denen im gleichen Jahr eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzugs erteilt wurde. Von diesen 45.181 Personen waren
19,1% (8.642) syrische Staatsangehörige,
11,1% (5.035) türkische Staatsangehörige,
6,0% (2.690) indische Staatsangehörige und
5,3% (2.414) russische Staatsangehörige.
Zum Stichtag 30.06.2017 waren zudem im Ausländerzentralregister 15.617 Personen erfasst, die im Jahr 2017 eingereist sind und denen im bisherigen Jahr 2017 eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Ehegattennachzugs erteilt wurde. Von diesen 15.617 Personen waren,
27,5% (4.287) syrische Staatsangehörige,
9,1% (1.423) türkische Staatsangehörige und
6,0% (932) kosovarische Staatsangehörige.
Am: 09.10.2017
Um: 18:30 Uhr
Im: Gemeindeforum Auerberg (Helsinkistr. 4, 53117 Bonn)
Referent*innen: Jens Dieckmann (Rechtsanwalt), Stefanie Keßler (Rückkehrberatung DRK Bonn), Hannah Huser (Kölner Flüchtlingsrat)
Viele Geflüchtete warten aktuell auf ihre Aufenthaltsgenehmigung. Doch was passiert, wenn ein Antrag auf Asyl vom Bundesamt abgelehnt wird und auf welcher Grundlage basiert eine solche Entscheidung? Rechtsanwalt Jens Dieckmann wird in dieser Veranstaltung rechtliche Aspekte des Ablehnungsbescheids erläutern und konkrete Fragen zu dieser Thematik beantworten. Darüber hinaus soll dargelegt werden, welche Möglichkeiten und lokalen Anlaufstellen den Betroffenen in dieser Situation zur Verfügung stehen und wie Sie ehrenamtlich in solchen Situationen unterstützend tätig werden können.
Die Veranstaltung wird im Rahmen der "Bonner Schule für Ehrenamt", ein Projekt des Bonner Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V., angeboten und richtet sich in erster Linie an ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingsarbeit. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung: Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Anna Heinzel (Projektleitung) unter heinzel@bimev.de oder Tel.: 0228 338 339 51 an.
"Die wichtigsten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Bürger in Englisch, Russisch, Spanisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Tigrinya, Griechisch, Farsi und Somali" sind auf den Seiten des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio abrufbar.
Wann: Dienstag, 17.10.2017, 18:00 Uhr,
Ort: Filmpalette Köln, Lübecker Str. 15, 50668 Köln
Erstmals wird der Dokumentarfilm in einem Kino in Köln gezeigt. Anschließend findet eine Gespräch mit Claus-Ulrich Prölß (Kölner Flüchtlingsrat e.V.), der AG Bleiben - Abschiebungen verhindern sowie weiteren Gästen (N.N.) statt. Der Abend findet in Kooperation mit der AWO, dem Diakonischen Werk Köln und Region, der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dok, der Refugee Law Clinic Cologne und dem Forum für Willkommenskultur* statt.
Karten gibt es ab jetzt im Vorverkauf für 6,50€ (im Kino selbst oder hier).
Weitere Infos im Veranstaltungsflyer.
Weitere kommende Veranstaltungen des Forum für Willkommenskultur:
Donnerstag, 12.10.2017, 19:00 Uhr, Ort: Pfarrheim St. Marien, Kapellenstr. 7, 51103 Köln-Kalk
Vernetzungstreffen der Willkommensinitiativen
Eine Kooperation des Forums für Willkommenskultur und der Melanchthon-Akademie
Wir begrüßen alle, die sich in der Flüchtlingsarbeit in und um Köln engagieren. In den regelmäßig stattfindenen Treffen besprechen wir aktuelle Probleme und tauschen unsere Erfahrungen aus. Diesmal wurden Bedarfe zur Fördermittelbeantragung für Initiativen sowie Informationen zur Organisation von Patenschaften angemeldet (AGs in Planung). Gerne können am Abend eigene Impulse für Gesprächsrunden eingebracht werden.
Achtung: Diesmal findet das Vernetzungstreffen in Köln-Kalk statt.
Mittwoch, 15.11.2017, 18:00 Uhr, Ort: Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2.OG), 50733 Köln
Grundlagen des Asylrechts
Überall immer nur weiterführende Fortbildungen? Wir möchten einen Schritt zurückgehen und uns nochmal den Grundlagen widmen: Aus welchen Gründen wird Schutz vor Verfolgung gewährt? Wie ist der Ablauf des Asylverfahrens? Welche Gesetzesverschärfungen gab es zuletzt? Welche Abschiebungshindernisse werden berücksichtigt?
Diese und weitere Fragestellungen werden Thema des Abends sein. Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Fragen und Diskussion erwünscht!
(Es findet keine Klärung/Beratung von Einzelfällen statt.)
Referent: Claus-Ulrich Prölß, Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Mitteilung zu den aktuellen Personalveränderungen unserer Beratungsstelle Bonn:
Frau Helen Bannenberg verabschiedet sich am 22.09.2017 in den Mutterschutz mit anschließender einjähriger Elternzeit. Ihre Vertretung übernehmen die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Bonn. Aktuelle Kontaktdaten finden Sie ab Oktober hier: http://koelner-fluechtlingsrat.de/neu/index.php#23
Frau Hannah Huser übernimmt die Teamleitung und steht Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
Aufgrund der strukturellen Veränderungen sowie eines derzeit erhöhten Beratungsaufkommens bitten wir um Nachsicht, dass Terminanfragen ggf. verzögert beantwortet werden und teilweise auch längere Wartezeiten entstehen können. Wir geben unser bestes, so schnell wie möglich wieder mit vollen Kapazitäten einsatzbereit zu sein. Wir danken vielmals für Ihr/Euer Verständnis.
Ihr/Euer Team Bonn
Nach Zuerkennung eines Schutzstatus zieht die Ausländerbehörde bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) die Aufenthaltsgestattung ein und erteilt die Fiktionsbescheinigung. Mit der Fiktionsbescheinigung treten ggf. Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Bankgeschäften auf. Der Petitionsausschusses des Landtags NRW teilt am 13.09.2017 mit:
"Da in der Zeit bis zur Ausstellung des eAT häufig Probleme u. a. bei der Eröffnung eines Kontos und/oder bei den Leistungsbehörden entstehen, wurde diese Fragestellung inzwischen in einer Dienstbesprechung von Bund und Ländern erörtert. Als Lösung wurde erarbeitet, Fiktionsbescheinigungen auszustellen und die Gestattung vorläufig zu belassen. Die Gestattung ermöglicht die Kontoeröffnung. Mit einem an die Ausländerbehörden übersandten Erlass wird diese Verfahrensweise nun in Nordrhein-Westfalen sichergestellt."
Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat zur Umsetzung von § 42 Abs. 2 S. 5 SGB VIII folgende Hinweise für die Praxis erstellt: s. PDF.
Seit dem 29.07.2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, unverzüglich einen Asylantrag zu stellen. Dies setzt allerdings voraus, dass vorab eine asylrechtliche Einzelfallprüfung unter Einbeziehung des/der Jugendlichen stattfindet und die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 S. 5 SGB VIII keine Pflicht des Jugendamtes zur unverzüglichen Asylantragstellung.
Die September-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten ist online!
Das nächste Plenum des Kölner Flüchtlingsrates findet am 13.09.2017 um 18:30 Uhr in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes), statt.
Eingeladen ist Herr Dr. Lothar Becker, stellvertretender Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung und Leiter der Ausländerbehörde Köln.
Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Den 16. Bericht der Stadt Köln "Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen" erhalten Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Afghanistan im Blick: GENERATION KUNDUZ - DER KRIEG DER ANDEREN
Film und Filmgespräch mit dem Regisseur und ARD- und Deutschlandfunkautor Martin Gerner
Mittwoch, 13.09.17 um 19.30 Uhr im Haus Mondial, Bonn (Fritz-Tillmann-Straße 8-12)
Eintritt frei, Spenden erbeten
Der preisgekrönte Film „Generation Kunduz“ zeigt den Lebensalltag von fünf jungen Menschen im Kriegsalltag: den zehnjährigen Mirwais, der aus seiner Sicht über den Krieg erzählt, die Lokalreporterin Nazanin, die sich für Gleichberechtigung einsetzt, den Studenten Hasib, der sich ein liberaleres Wahlsystem wünscht, oder Ghulam und Khatera, die einen Liebesfilm inmitten der Kriegswirren drehen.
„Generation Kunduz“ ist der einzige deutsche Kino-Film aus dem Konfliktgebiet, der frei von militärischer Begleitung entstanden ist. Obwohl 2011 produziert, ist der Film von großer Aktualität. Er zeigt Orte und Menschen, die u.a. Opfer der Angriffe im Jahr 2015 wurden, als die Taliban Kunduz zeitweilig eingenommen hatten.
Martin Gerner Martin Gerner berichtet seit 2004 aus Afghanistan für ARD und DeutschlandRadio und als Korrespondent für diverse Tageszeitungen; Dozent und Trainer im Bereich Medien-Entwicklungshilfe für junge afghanische Journalist/innen. Das Filmgespräch mit Martin Gerner will die aktuelle Situation im Land beleuchten.
Wir möchten Sie auf unsere kommende Veranstaltung am Donnerstag, den 31. August 2017 hinweisen (siehe auch anliegende Presseerklärung):
Bleiberechte statt Duldung und Abschiebung für Roma
Podiumsdiskussion mit
Christina Boeck, stellv. Leiterin der Kölner Ausländerbehörde,
Claus-Ulrich Prölß, Kölner Flüchtlingsrat und Mitglied der ausländerrechtlichen Beratungskommission und
Ossi Helling, Rom e.V.
Moderation: Wolfgang Uellenberg-van-Dawen
am Donnerstag, den 31. August 2017, 19:00 Uhr
NS-Dokumentationszentrum
Appellhofplatz 23-25
50667 Köln
Eintritt: 4,50 € / 2,50 €
Die aktuellen Angebote des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft" erhalten Sie hier!
Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V.
am 13.09.2017 um 18:30 Uhr
im Flüchtlingszentrum FliehKraft (Turmstr. 3-5, 50733 Köln, 2.OG)
Beim September-Termin des Plenums stellt Herr Dr. Becker (Leiter der Ausländerbehörde Köln) die Strukturen und die Arbeit der Ausländerbehörde Köln vor. Wie immer werden zudem Informationen weitergegeben und aktuelle Themen diskutiert.
Fragen und Anregungen können gerne bereits vorab an erfanian@koelner-fluechtlingsrat.de gesendet werden.
Den Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom 28.07.2017 "Umgang mit nicht unterkunfts- oder nicht verfahrensfähigen Personen; Anwendung der §§ 50 Abs. 1 S. 2 AsylG" finden Sie hier!
Rund 250.000 Klagen von abgelehnten Asylbewerber/innen sollen momentan an deutschen Verwaltungsgerichten anhängig sein (Quelle: hier). Auch der Kölner Stadtanzeiger berichtete bereits im Juni von Rekordzahlen am Kölner Verwaltungsgericht. Demnach liege die Zahl der Asylfälle von Januar bis Mai 2017 bei 7250 (vgl. 2015: insg. 3500 und 2016: insg. 8350, gesamter Artikel hier). Die Gerichtschefin kritisiert diesbezüglich die Qualität der Entscheidungen des BAMF - "Viele Bescheide halten nicht stand".
Ulla Jelpke (die LINKE) dazu in einer Pressemitteilung:
„Die Überlastung der Verwaltungsgerichte ist eine direkte Folge der Vorgaben der Bundesregierung, rigidere Asylbescheide zu erteilen. Es ist doch absurd, dass die Anerkennungsquoten etwa bei afghanischen Asylsuchenden sinken, wo sich gleichzeitig die Sicherheitslage in Afghanistan ständig verschlechtert. Mit solchen politisch motivierten Entscheidungen provoziert man die Klagen vor den Verwaltungsgerichten regelrecht.
Das Gleiche gilt für die zunehmende Erteilung von lediglich subsidiärem Schutz. Den Betroffenen, darunter Zehntausenden Syrern, wird der Familiennachzug verwehrt. Wer nicht will, dass seine Angehörigen unter unzumutbaren Bedingungen in Flüchtlingslagern in der Türkei oder den Nachbarländern Syriens vegetieren müssen oder die lebensgefährliche Fahrt übers Mittelmeer wagen, dem bleibt gar nichts anderes übrig, als gegen den BAMF-Bescheid vor Gericht zu gehen.
Statt über eine personelle Aufstockung der Verwaltungsgerichte zu diskutieren, sollte man zu einer Asylpolitik zurückkehren, die rechtlichen und humanitären Standards gleichermaßen genügt. Der politische Druck auf das BAMF zur Ablehnung von Asylanträgen muss zurückgenommen und der Familiennachzug für alle anerkannten Flüchtlinge ermöglicht werden.“
Die somalische Botschaft stellt aktuell für somalische Staatsangehörige, die bezüglich eines Identitätsnachweises vorsprechen, ein Papier aus, das sowohl die Identität der Vorsprechenden als auch die somalische Staatsangehörigkeit bescheinigt und bereits in mehreren Fällen von Ausländerbehörden und Standesämtern akzeptiert wurde.
Die Bescheinigung enthält außerdem den Hinweis, dass alle somalischen Staatsangehörigen, die freiwillig nach Somalia reisen möchten, auf Antrag ein einmaliges Einreisepapier erhalten können.
Des Weiteren wird mitgeteilt, dass die somalische Botschaft beabsichtigt, ab dem 30.12.2017 Nationalpässe auszustellen.
"Immer öfter erhalten junge Geflüchtete nicht den Schutz, der ihnen zusteht. Oder es werden ihnen Rechte verweigert – ihr Recht auf Familie, ihr Recht auf Bildung, ihr Recht auf eine Zukunft. Um für ihre Rechte zu kämpfen, brauchen viele junge Geflüchtete anwaltlichen Beistand. Doch dafür fehlt es ihnen häufig an Geld."
Der BumF e.V. [Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge] hat deshalb einen Rechtshilfefonds geschaffen, über den Anwaltskosten für junge Geflüchtete übernommen werden.
Um diesen Rechtshilfefonds weiterführen zu können und jungen Geflüchteten zu ihren Rechten verhelfen zu können, werden Spenden benötigt.
Weitere Informationen hier.
Die Beratungsstelle Bonn und das Projekt CHANCE+ des Kölner Flüchtlingsrates suchen zum 01.01.2018 neue Büroräume in Bonn zur Miete, Untermiete oder Mitnutzung. Wir freuen uns über jegliche Hinweise und Angebote!
Was wir suchen:
* Anzahl Büros: 3-4 Büroräume, kein Durchgangsbüro
* Ausstattung: sowohl unmöbliert als auch möbliert / teilmöbliert möglich, im Idealfall ist eine Küche vorhanden
* Kosten: bis ca. 10 €/m², keine Staffelmiete, möglichst keine Provision
* Mietbeginn: Ab Januar 2018 (nach Absprache auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich)
* Lage: gute öffentliche Verkehrsanbindung, bevorzugt in Bad Godesberg
Für Hinweise, Tipps und Angebote wenden Sie sich bitte an:
Helen Bannenberg
Mail: bannenberg@koelner-fluechtlingsrat.de
Tel.: 0228 6195 7392
Mobil: 0170 431 71 98
Jashar Erfanian
Mail: erfanian@koelner-fluechtlingsrat.de
Tel.: 0228 433 29 294
Mobil: 0151 54 19 29 03
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Am 29.07.2017 ist das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ in Kraft getreten. Damit kommt nun die nächste Asylgesetzverschärfung.
Mit dem neuen Gesetz gelten Verschärfungen im Umgang mit so genannten „Gefährdern“, ein bis zu 10-tägiger Ausreisegewahrsam, unangekündigte Überraschungsabschiebungen nach mehr als einjährig geduldetem Aufenthalt und eine verschärfte Residenzpflicht bei Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten. Außerdem erlaubt es dem BAMF, Handys zu durchsuchen, legt die Grundlage für eine verlängerte Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen, enthält eine Prüfregelung bei so genannten missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen und Meldepflichten für Behörden bei Reisen von Flüchtlingen ins Herkunftsland u.v.m.
Damit greift die Bundesregierung in großem Umfang in die Rechte von Personen mit unsicherem Aufenthalt ein. Nicht wenige dieser Regelungen dürften verfassungswidrig sein, u.a. wird mit dem Daueraufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen und den überraschenden Abschiebungen die UN-Kinderrechtskonvention verletzt.
Das Gesetz in Gänze finden Sie hier.
Weitere Stellungnahmen finden Sie hier.
Für unsere Beratungsstelle in Bonn-Bad Godesberg suchen wir zum 01.09.2017 eine/n Mitarbeiter/in
für die Regionale Beratung von Flüchtlingen
mit einem Stellenumfang von 31,0 Stunden/Woche. Die Kernthemen der Beratung sind insbesondere:
* Klärung der aufenthaltsrechtlichen Perspektiven,
* Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
* Begleitung während des gesamten aufenthaltsrechtlichen Verfahrens.
Von dem/der Stellenbewerber/in wird insbesondere erwartet:
Obligatorisch:
* Hochschulabschluss Soziale Arbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbarer Abschluss,
* vertiefte Rechtskenntnisse v.a. des Aufenthalts- und Asylrechts,
* einschlägige Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit,
* gute Englischkenntnisse.
Wünschenswert:
* Beratungserfahrung,
* Kompetenzen im Bereich Konfliktmanagement,
* Fähigkeit zur Kooperation v.a. mit den relevanten Behörden und Ämtern,
* Organisationstalent,
* Energie und Durchsetzungsfähigkeit,
* Empathie und interkulturelle Kompetenz,
* Zuverlässigkeit und Eigenständigkeit,
* vertiefte EDV- und Internetkenntnisse.
Einschlägige Fremdsprachenkenntnisse sind kein Nachteil. Wir begrüßen es, wenn sich Menschen mit Migrationsgeschichte bewerben.
Die Vergütung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen bis zur EG 9 BAT-KF. Die Stellen sind aufgrund von Finanzierungsregeln zunächst bis zum 31.12.2017 befristet. Es besteht die Option auf Verlängerung.
Es erwartet Sie ein interessantes und auch herausforderndes Aufgabenfeld, ein tolles Team vor Ort und die kollegiale Aufmerksamkeit aller Mitarbeitenden des Kölner Flüchtlingsrates. Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision sind explizit erwünscht.
Bitte senden Sie Ihre Kurzbewerbung (Anschreiben und Lebenslauf) unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins in einer pdf-Datei bis zum 10.08.2017 per E-Mail an Frau Helen Bannenberg: bannenberg@koelner-fluechtlingsrat.de.
Weitere Informationen zum Arbeitsbereich finden Sie auf unserer Webseite unter: http://koelner-fluechtlingsrat.de/neu/index.php#23
Die mobile Telefonnummer 0171/7992647 von Claus-Ulrich Prölß macht vom 26.07.-14.08.2017 Urlaub. Ebenso die Mailadresse proelss@koelner-fluechtlingsrat.de
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an Christina Dück:
Telefon: 0221/279171-10 & Email: dueck@koelner-fluechtlingsrat.de
In Umsetzung der Beschlüsse des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 (1252/2016) und 28.06.2016 (1826/2016) hat der Kölner Flüchtlingsrat e.V. im August 2016 die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln eingerichtet. Sie fungiert als zentrale und unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden und Hinweise zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln.
Wegen Aufgabenwechsels der Stelleninhaberin sucht der Kölner Flüchtlingsrat e.V. zum 01.09.2017 zur Stellennachbesetzung eine
Verwaltungskraft (50% Stellenumfang).
Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2017 befristet; eine Verlängerung ist beabsichtigt.
Am Personalauswahlverfahren ist die Stadt Köln beteiligt.
Bitte beachten Sie das hier abrufbare Stellenprofil.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte bis 25.07.2017 und ab 10.08.2017 an Herrn Zitzmann als den Leiter der Ombudsstelle (0160/7780669).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.08.2017 ausschließlich per E-Mail an den Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrat e.V., Herrn Prölß (proelss@koelner-fluechtlingsrat.de).
Zur Frage, wie sich der Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für Familien in Flüchtlingsunterkünften gestaltet, haben UNICEF Deutschland und der Bundesfachverband umF e.V. nach eigenen Angaben schriftliche Rückmeldungen und telefonische Interviews mit Mitarbeitenden aus Jugendämtern, Beratungsstellen und Flüchtlingsunterkünften aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewertet. Die daraus entstandene Handreichung für Jugendämter ist hier abrufbar. Ziel der Handreichung sei es, eine fachpolitische Diskussion anzustoßen. Anhand konkreter Beispiele und Handlungsempfehlungen solle aufgezeigt werden, wie sich der Rechtsanspruch geflüchteter Kinder und Jugendlicher auf Leistungen, Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in der Praxis umsetzen lässt.
In einer Pressemitteilung vom 12.07.2017 weisen das AntiDiskriminierungsBüro Köln und das Netzwerk "ADBs für NRW" auf die Veröffentlichung der Broschüre ">>Menschen wie DU neigen zu Straftaten<< (Rassistische) Diskriminierung bei der Polizei: Ursachen, Folgen und Möglichkeiten der Intervention" hin. Die Broschüre thematisiert aus Sicht der Antidiskriminierungsbüros die Ursachen und Folgen von (rassistischer) Diskriminierung bei der Polizei und zeigt Möglichkeiten der Intervention auf.
Die Printversion kann beim ADB Köln (ÖgG e.V., Berliner Str. 97-99, 51063 Köln, Tel.: 0221 964 76 300, Fax: 0221 964 96 709, E-Mail: info@oegg.de) gegen Porto oder eine freiwillige Spende bestellt werden. Die nach der Silvesternacht 2016/2017 aktualisierte Webversion ist auf www.oegg.de und auch hier verfügbar.
Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V.
am 12.07.2017 um 18:30 Uhr
im Flüchtlingszentrum FliehKraft (Turmstr. 3-5, 50733 Köln, 2.OG)
Beim Juli-Termin des Plenums stellt die Refugee Law Clinic Cologne e.V. ihre Tätigkeit vor. Wie immer werden zudem Informationen weitergegeben und aktuelle Themen diskutiert. Ein Schwerpunkt dieses Austausches wird auch die Arbeit der neuen Landesregierung sein.
Fragen und Anregungen können gerne bereits vorab an wyszecki@koelner-fluechtlingsrat.de gesendet werden.
SAVE THE DATE: Beim Plenum im September (13.09.2017, 18:30 Uhr) stellt Herr Dr. Becker (Leiter der Ausländerbehörde Köln) die Strukturen und die Arbeit der Ausländerbehörde Köln vor. Fragen an Herrn Dr. Becker, sowie Anregungen für den Abend können vorab per E-Mail an erfanian@koelner-fluechtlingsrat.de mitgeteilt werden.
Achtung: Aufgrund der Sommerferien findet im August keine Plenumssitzung statt!
Überraschend hat der Bundesrat in der Sitzung vom 07.07.2017 nicht das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) verabschiedet. Laut Online-Auftritt des Bundesrates wurde die Gesetzesvorlage (TOP 115) von der Tagesordnung abgesetzt (vgl. hier).
Damit wird es zunächst nicht zu der Eröffnung der Möglichkeit kommen, die Kostenerstattung bei der Versorgung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von sogenannten Rahmenvereinbarungen abhängig zu machen. Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hatte dies als Einfallstor für eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe kritisiert.
Auch die beabsichtigte Änderung des Asylgesetzes (Artikel 8 KJSG) ist somit zunächst nicht beschlossen. Sie sieht Regelungen zum Schutz von Minderjährigen sowie von Frauen bei der Unterbringung Asylbegehrender in Aufnahmeeinrichtungen (der Länder) und (kommunalen) Gemeinschaftsunterkünften vor (vgl. unsere Meldung vom 20.06.2017: Schutzstandards bei der Flüchtlingsunterbringung).
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2017 zur einheitlichen Umsetzung der Taschengeldauszahlung in allen Unterbringungseinrichtungen des Landes ist hier abrufbar.
Das NS-Dok zeigt bis zum 08.10.2017 die Sonderausstellung „>>Rassendiagnose: Zigeuner<<: Der Völkermord an den Sinti und Roma und der lange Kampf um Anerkennung“
Ort: NS-Dokumentationszentrum Appellhofplatz 23-25, Köln
Öffentliche Führungen: So., 16.07., So., 20.08. und So., 17.09.2017, jeweils 14 Uhr mit Martin Vollberg sowie Do., 31.08.2017, 15 Uhr mit Barbara Kirschbaum (für Senioren)
Eintritt: 4,50 Euro, erm. 2,00 € zzgl. 2,00 € Führungsgebühr
„Die Ausstellung dokumentiert den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma: von der Ausgrenzung und Entrechtung der Minderheit im Deutschen Reich bis zu ihrer systematischen Vernichtung im besetzten Europa. Der menschenverachtenden Perspektive der Täter werden Zeugnisse der Opfer gegenübergestellt.
Historische Familienfotos von Sinti und Roma geben Einblicke in die Lebenswirklichkeit der Menschen und lassen sie als Individuen hervortreten. Die Ausstellung macht die zerstörten Lebenswege hinter den abstrakten Dokumenten der bürokratisch organisierten Vernichtung sichtbar.
Behandelt wird auch die Geschichte der Überlebenden im Nachkriegsdeutschland, die erst spät als NS-Opfer anerkannt wurden. Es war die Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma, die die ideologischen und personellen Kontinuitäten aus der Zeit des „Dritten Reiches“ zum Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte gemacht hat. Am Ende der Ausstellung steht ein Ausblick auf die Menschenrechtssituation der Sinti-und Roma-Minderheiten in Europa nach 1989.
Die Ausstellung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma, gefördert von der Kulturstiftung des Bundes, ist vom 7. Juli bis zum 8. Oktober im NS-Dokumentationszentrum zu sehen“ (http://www.mbr-koeln.de/2017/07/03/rassendiagnose-zigeuner-der-voelkermord-an-den-sinti-und-roma-und-der-lange-kampf-um-anerkennung/).
Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V.
am 12.07.2017 um 18:30 Uhr
im Flüchtlingszentrum FliehKraft (Turmstr. 3-5, 50733 Köln, 2.OG)
Beim Juli-Termin des Plenums stellt die Refugee Law Clinic Cologne e.V. ihre Tätigkeit vor. Wie immer werden zudem Informationen weitergegeben und aktuelle Themen diskutiert. Ein Schwerpunkt dieses Austausches wird auch die Arbeit der neuen Landesregierung sein.
Fragen und Anregungen können gerne bereits vorab an wyszecki@koelner-fluechtlingsrat.de gesendet werden.
SAVE THE DATE: Beim Plenum im September (13.09.2017, 18:30 Uhr) stellt Herr Dr. Becker (Leiter der Ausländerbehörde Köln) die Strukturen und die Arbeit der Ausländerbehörde Köln vor. Fragen an Herrn Dr. Becker, sowie Anregungen für den Abend können vorab per E-Mail an erfanian@koelner-fluechtlingsrat.de mitgeteilt werden.
Achtung: Aufgrund der Sommerferien findet im August keine Plenumssitzung statt!
Zeitungsberichten zufolge beabsichtigt die EU-Kommission, die Einrichtung eines sogenannten Seenotrettungszentrums in Libyen zu unterstützen, damit auf dem zentralen Mittelmeer in Seenot geratene Flüchtlinge künftig nicht mehr nach Italien, sondern nach Libyen gebracht werden können.
Ein Schlaglicht auf die aktuelle Situation wirft ein Bericht von borderline-europe (Newsletter 07/17). Demnach sollen am 23.05.2017 libysche Küstenwacheinheiten eine illegale Push-back-Aktion mit Waffengewalt durchgesetzt haben:
„Während einer Rettungsoperation von Jugend Rettet und SOS Med am 23.5 wurden zwei Holzboote mit Geflüchteten angegriffen und in die Luft geschossen. Die Menschen auf den Booten wurden von der libyschen Küstenwache gezwungen wieder nach Libyen zurückzukehren. Dies führte zu einem illegalen >>Push-Back<< von Seiten der libyschen Küstenwache. Das Rettungsboot von Jugend Rettet >>Juventa<< befand sich bei dem bewaffneten Angriff 14 Seemeilen von der libyschen Küste entfernt. Durch die Schüsse, ausgehend von der libyschen Küstenwache, die auf diversen Schnellbooten unterwegs war, musste Jugend Rettet den Rettungseinsatz abbrechen. Einige Menschen, die auf den Booten saßen, versuchten zur >>Juventa<< und zur >>Aquarius<< der Organisation von SOS Mediterranée (gemeinsam mit MSF) zu schwimmen und sich somit in Sicherheit zu bringen.
>>Diese Push-back Aktionen, die durchgeführt wurden, sind ein klarer Rechtsverstoß. Menschen, die sich in internationalen Gewässern in Seenot befinden, müssen zum nächsten sicheren Hafen gebracht werden. Durch die aktuelle politische Situation in Libyen befindet sich der nächste sichere Hafen in Italien<<, so Jugend Rettet. Bei diesem Zwischenfall wurden glücklicherweise weder Menschen getötet noch verletzt.
Italiens Vorhaben, die libyschen Küstenwachen (aufgrund der Zersplitterung des Landes gibt es nicht nur eine) im Kampf gegen >>illegale Migration<< zu einer Zusammenarbeit zu bringen, hat einerseits zu einem Transfer von hohen Geldsummen geführt, als auch zu einer Übergabe von 10 weiteren Schiffen, die dafür eingesetzt werden sollen Migrant*innen und Geflüchtete darin zu hindern die libyschen Küsten zu verlassen.“
Die aktuelle Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Kölner Flüchtlingsrat sucht Mitarbeiter/innen für Beratungsstelle in Bonn
Für unsere Beratungsstelle in Bonn-Bad Godesberg suchen wir eine/n Mitarbeiter/in
1) für die Regionale Beratung von Flüchtlingen zum 15.07.2017 (31,0 Stunden) und
2) für die Verfahrensberatung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zum 01.10.2017 in Elternzeitvertretung (19, 5 Stunden).
Die Kernthemen der Beratung sind insbesondere:
- Klärung der aufenthaltsrechtlichen Perspektiven,
- Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF,
- Begleitung während des gesamten aufenthaltsrechtlichen Verfahrens.
Die Beratungsgespräche mit den unbegleiteten Minderjährigen finden stets gemeinsam mit Dolmetscher/innen und den Vormünder/innen, z.T. auch mit den Betreuer/innen der Jugendhilfeeinrichtungen statt.
Von dem/der Stellenbewerber/in wird insbesondere erwartet:
obligatorisch:
* Hochschulabschluss Soziale Arbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbarer Abschluss,
* vertiefte Rechtskenntnisse v.a. des Aufenthalts- und Asylrechts,
* einschlägige Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit,
wünschenswert:
* Beratungserfahrung,
* Kompetenzen im Bereich Konfliktmanagement,
* Fähigkeit zur Kooperation v.a. mit den relevanten Behörden und Ämtern,
* Organisationstalent,
* Energie und Durchsetzungsfähigkeit,
* Empathie und interkulturelle Kompetenz,
* Zuverlässigkeit und eigenständiges Arbeiten,
* vertiefte EDV- und Internetkenntnisse.
Einschlägige Fremdsprachenkenntnisse sind kein Nachteil. Wir begrüßen es, wenn sich Menschen mit Migrationsgeschichte bewerben.
Die Vergütung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen bis zur EG 9 BAT-KF. Die Stellen sind aufgrund von Finanzierungsregeln zunächst bis zum 31.12.2017 befristet. Es besteht die Option auf Verlängerung.
Es erwartet Sie ein interessantes und auch herausforderndes Aufgabenfeld, ein tolles Team vor Ort und die kollegiale Aufmerksamkeit aller Mitarbeitenden des Kölner Flüchtlingsrates. Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision sind explizit erwünscht.
Bitte senden Sie Ihre Kurzbewerbung (Anschreiben und Lebenslauf) nur per E-Mail bis zum 10.07.2017 an Frau Helen Schmidt (schmidt[at]koelner-fluechtlingsrat.de).
Den Runderlass des Innenministeriums NRW "Kirchenasyl in Dublin-Fällen" vom 13.06.2017 erhalten Sie hier!
Mittwoch, 05.07.2017, 19.30 Uhr im Domforum Köln:
Der Roma Schriftsteller Jovan Nicolic liest:
Das Orchester der Frauen, die mich verlassen haben.
Jovan Nicolic liest im Rahmen der Bleiberechtskampagne für langfristig Geduldete in Köln.
In seinen Erzählungen berichtet der Autor, ein Rom, gelegentlich aus der Sicht seines Volkes. Eher zurückhaltend nimmt er diese Perspektive ein, nie verbindet er sie mit Anklagen oder Verteidigung (Peter Pauls).
Musik: Markus Reinhard
Moderation: Raoul Mörchen, Kulturjournalist
Veranstalter: Kölner Katholikenausschuss; Rom e.V.
Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.
Weitere Informationen hier.
Die neugestaltete Homepage der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln http://ombudsstelle.koeln bietet auf übersichtliche Art ein Mehr an Informationen.
Enthalten sind Angaben zu den zentralen Aufgaben der unabhängigen Beschwerdestelle zur Flüchtlingsunterbringung, der Arbeitsweise, dem Team und den Kontaktmöglichkeiten.
Zum Download stehen Info-Flyer auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch, Serbisch, Tigrinya und Türkisch bereit sowie die veröffentlichten vierteljährlichen Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle.
"Auch wenn das Menschenwürdeprinzip nur einen Mindeststandard der Zumutbarkeit beinhaltet, kann der Aufwand, die abzuleitenden Rechte effektiv zu schützen, beträchtlich sein", heißt es auf der Seite.
ERST MENSCHEN, DANN GRENZEN SCHÜTZEN!
Zurzeit befinden sich weltweit mehr als 65 Millionen Menschen auf der Flucht – so viele wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Dennoch reagieren Europa und auch Deutschland mit der Schließung von Grenzen und einer Politik der Abschottung, die das Menschenrecht, Asyl zu suchen, immer weiter einschränken. Sichere Zugangswege wie zum Beispiel der Familiennachzug werden eingeschränkt, und Migrationskooperationen wie der EU-Türkei-Deal hindern schutzsuchende Menschen daran, ihr Menschenrecht, Asyl zu suchen, überhaupt erst in Anspruch nehmen zu können.
Diese Einschränkungen müssen gestoppt werden!
Werde jetzt aktiv für das Menschenrecht, Asyl zu suchen! Beteilige dich an der Amnesty International Appell-Aktion an die Parteivorsitzenden von CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke und fordere den Schutz des Menschenrechts, Asyl zu suchen.
Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, „seine dringende Bitte an die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD (wiederholt), gesetzliche Schutzstandards gegen sexuelle Gewalt in Flüchtlingsunterkünften – wie jetzt durch die Neuregelung des § 44 Asylgesetz im Rahmen der ausstehenden SGB VIII-Reform vorgesehen – noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden“ (Pressemitteilung Nr. 33 vom 19.06.2017).
Rörig bezieht sich offenbar auf Artikel 8 (Änderung des Asylgesetzes) des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG); danach sind "zum Schutz von Minderjährigen sowie von Frauen bei der Unterbringung Asylbegehrender" in § 44 AsylG (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen) die Einführung eines Abs. 2a und die Änderung des Abs. 3 sowie entsprechende Bezüge in § 53 (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften) vorgesehen.
Kritisch zum Gesetzentwurf hat sich der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) positioniert in seiner Stellungnahme vom 18.04.2017. Er hält die Reformbestrebung zum Schutz von Kindern und Frauen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für „begrüßenswert, … aber in derzeitiger Fassung nicht konsequent genug“. Der BumF fordert, grundsätzlich sicherzustellen, dass Kinder, junge Menschen sowie Familien kind- und familiengerecht untergebracht werden und sich nur so kurz wie möglich in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften aufhalten müssen. Zum Schutz vor Gewalt in solchen Einrichtungen müssten die Betreiber effektiv verpflichtet werden, konkret vorgegebene Standards zu erfüllen. Um einheitliche Schutzstandards zu etablieren, könne deren Entwicklung und Kontrolle nicht in die Hand der Träger gelegt werden. Es bedürfe deshalb einheitlicher Standards sowie unabhängiger Kontrollmechanismen und Monitoringstellen: „Die Einrichtung von Ombuds - und Beschwerdemechanismen darf nicht den Trägern obliegen, sondern muss durch eine unabhängige Stelle erfolgen.“ Von Gewalt betroffene Personen sollte Zugang zu den Regelsystemen erhalten.
Andere schutzbedürftige Personengruppen nach Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie finden im KJSG-Entwurf keine Erwähnung.
Zugang an Einreisevisa für Familiennachzugsberechtigte in Afghanistan auf ungewisse Zeit ausgesetzt |
Wie dem nachfolgenden Schreiben des Auswärtigen Amts zu entnehmen ist, wurde der Familiennachzug (und die Bearbeitung sonstiger Visa) für afghanische Staatsangehörige bis auf Weiteres komplett ausgesetzt. Die deutschen Auslandsvertretungen in Kabul und Masar-e-Sharif seinen aufgrund der Bombenanschläge nicht nutzbar, die in den Nachbarländern hätten schon "seit länger Zeit ihre sachlichen wie auch personellen Kapazitätsgrenzen erreicht", heißt es in dem nachfolgenden Schreiben des AA. So beschließt denn die Bundesregierung, das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens nicht weiter zu beachten und Flüchtlinge aus Afghanistan auf einen unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu vertrösten. Einen vollständigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan lehnt die Bundesregierung dagegen weiterhin ab. An der Sicherheitslage in dem Land habe sich durch den Anschlag in Kabul nichts geändert. Das ist ungeheuerlich!
Antwort(13.06.17):
(AUSWÄRTIGES AMT - Bürgerservice)
Derzeit ist die Beantragung von deutschen Einreisevisa für Bewohner Kabuls leider nicht möglich. Sowohl die Botschaft Kabul als auch das Generalkonsulat Masar-e-Sharif sind nach den schweren Anschlägen vorerst nicht mehr nutzbar. Aufgrund der hohen Antragszahlen in Afghanistan ist es derzeit leider auch noch nicht möglich, andere deutsche Auslandsvertretungen in der Region mit der Durchführung von Visumverfahren für nachzugsberechtigte afghanische Staatsangehörige zusätzlich zu ermächtigen, da diese schon mit originären Aufgaben seit länger Zeit ihre sachlichen wie auch personellen Kapazitätsgrenzen erreicht haben. Sobald die Voraussetzungen geschaffen sind, werden entsprechende Informationen u.a. auf der Internetseite der Botschaft Kabul veröffentlicht werden.
„[U]m Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen und jüdisches Leben in Deutschland weiterhin nachhaltig zu fördern, hat sich aufgrund eines fraktionsübergreifenden Bundestagsbeschlusses im Januar 2015 ein zweiter Expertenkreis Antisemitismus konstituiert. Die Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden damit beauftragt, einen Bericht zu aktuellen Entwicklungen des Antisemitismus in Deutschland zu erstellen. Ende April 2017 wurde dieser dem Bundestag übergeben“ (Antisemitismus in Deutschland – aktuelle Entwicklungen. Tagung des Anne Frank Zentrums für den Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus [UEA] am 14. Juni 2017).
Der 311 Seiten umfassende, hier verlinkte Bericht (Vorabfassung) geht u.a. auf antisemitisch motivierte Straftaten, antisemitische Einstellungen in der Bevölkerung, Erfahrungsräume und Perspektiven der jüdischen Bevölkerung im Umgang mit Antisemitismus, den medialen Diskurs, Antisemitismus und Parteien, Antisemitismus in politischen Bewegungen und Organisationen, Antisemitismus und Religion, Antisemitismus bei Geflüchteten sowie auf Prävention und Intervention ein.
Zum Antisemitismus bei Flüchtlingen führt der UEA u.a. aus, es gebe insgesamt viele Hinweise für die Annahme einer großen Verbreitung von Antisemitismus bei Geflüchteten aus arabisch-muslimisch geprägten Ländern. Gleichzeitig zeige sich aber auch, dass die Lage komplex sei. Die Gefahr bestehe, den Blick zu einseitig nur auf die muslimische Bevölkerung bzw. aktuell auf Geflüchtete als Träger antisemitischer Einstellungen zu richten (S. 219 u. 287).
„Nach Einschätzung des Unabhängigen Expertenkeises gilt es, den Antisemitismus unter Muslimen zu beobachten und hier auch verstärkte Präventionsanstrengungen zu unternehmen, allerdings gleichzeitig Diskrimierungserfahrungen durch antimuslimischen Rassismus in den Blick zu nehmen. Zugleich warnt der UEA ausdrücklich davor, mit dem Verweis auf Antisemitismus unter Muslimen, explizit jenen im Rechtsextremismus, aber auch in der gesellschaftlichen und politischen Mitte zu vernachlässigen oder gar implizit zu verharmlosen“, heißt es im Fazit (S. 280).
Die ARD zeigt am Mittwoch, 21.06.2017, 22:15 Uhr die Dokumentation „Auserwählt und ausgegrenzt - Der Hass auf Juden in Europa“.
Der 2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist hier abrufbar!
In der Anlage erhalten Sie den 15. Bericht "Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen" an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 22.06.2017.
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2017: Die Antwort der Bundesregierung vom 01.06.2017 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Da?delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. (Ds 18/12623) finden Sie hier.
Beim Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V. berichtet heute Frau Monika Jenke von der Verbraucherzentrale NRW über ihre Arbeit mit Geflüchteten. Sie teilt mit uns ihre Erfahrungen rund um das Thema Strom-, Internet- oder Handyverträge und auch darüber, wie die Kommunikation mit Geflüchteten in der Verbraucherzentrale erfolgt. Zeit und Ort: Mi., 14.06.2017, 18:30 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln-Nippes (ÖPNV: U-Bahn-Linien 12 und 15, Haltestelle Florastraße).
Die Falultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Köln lädt am Montag, den 19. Juni um 18 Uhr zu der Veranstaltung "Flüchtlingsarbeit im internationalen Kontext: Bildungschancen für Kinder und Jugendlichen" ein. Ort: TH Köln, Ubierring 48, 50678 Köln, in der Bildungswerkstatt (W1 und W2 im EG).
Der Vortrag ermöglicht einen Überblick über die Situation der Flüchtlinge weltweit und die Arbeit des UNHCR und seiner Partner im internationalen Flüchtlingsschutz. Insbesondere werden die Bildungsperspektiven junger Flüchtlinge in den größten Aufnahmeländern in Afrika und Asien betrachtet und anhand von Beispielen Herausforderungen und Lösungsansätze für verbesserten Zugang zu Bildung diskutiert.
Weiter Informationen finden Sie auf dem Flyer.
Diskussionsveranstaltung der Bonner Akademie für Forschung und Lehre praktischer Politik (BAPP) "Das Grundgesetz - Eine Werteordnung für das Einwanderungsland Deutschland?" am 22. Juni 2017 18:00-19:30 Uhr
Inwiefern kann die Verfassung in der aktuellen Diskussion um Integration Orientierung bieten? Wie lässt sich die Forderung nach einer ‚Obergrenze’ mit dem Grundrecht auf Asyl in Einklang bringen? Ließe sich ein ‚Burka-Verbot’ mit der Religionsfreiheit versöhnen? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Staat, Bürger und Migranten? Wo macht die Rechtsordnung des Grundgesetzes klare Vorgaben, wo beginnt der Spielraum – aber auch die Notwendigkeit – für gesellschaftliche und politische Aushandlungsprozesse?
Mehr Infos finden Sie hier.
Datum: 22. Juni 2017, 18:00-19:30 Uhr
Ort: Bonner Universitätsforum,
Heussallee 18-24, 53113 Bonn
Anmeldung: veranstaltungen@bapp-bonn.de
Offener Aufruf zur Solidaritaätskundgebung und Demonstration: Für dauerhaftes Bleiberecht von Asylbewerbern und gegen Abschiebung in Bonn am 09.06.2017 um 16 Uhr auf dem Münsterplatz
"Dies hier ist ein offener Aufruf und eine Einladung an all jene Bonner Mitmenschen, die gerne ihre Solidaritaät gegenüber Migranten, die aus Kriegs- und Krisengebieten nach Deutschland gekommen sind kundtun möchten. Auch jene die sich mit den Themen Flucht und Migration beschäftigen und sich gerne im öffentlichen Raum mit dem deutschen Aufenthaltsrecht und der politischen Handhabung mit Abschiebungen in kritischer Weise auseinandersetzten möchten sind herzlich eingeladen."
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat einen Leitfaden für Fachkräfte zur Situation geflüchteter junger Volljähriger im Übergang erstellt.
Wie erleben die Jugendlichen den Abschied aus den gewohnten Strukturen und was erwartet sie nach dem Ende der Jugendhilfe? Was muss beim Übergang in die Volljährigkeit rechtlich beachtet werden? In welchen Bereichen benötigen sie Unterstützung und was sind ihre Ängste?
Rechtliche und pädagogische Fallstricke sowie Handlungsoptionen werden aufgezeigt, um für alle Beteiligten größtmögliche Handlungssicherheit herzustellen und die Rechte der jungen Geflüchteten zur Geltung zu bringen.
Zum Download (PDF): http://www.b-umf.de/images/BumF-Leitfaden__Junge_Gefl%C3%BCchtete_-05_2017.pdf
Refugees Welcome Bonn lädt ein:
Am Dienstag, 20. Juni ab 20:00 Uhr wird der syrische Künstler Hamid Sulaiman, der seit 2011 im Pariser Exil lebte, seine vielfach prämierte und Anfang diesen Jahres auf Deutsch erschienene Graphic Novel „Freedom Hospital“ vorstellen, in der er sich kritisch mit den Wirren des Krieges in seinem Heimatland auseinandersetzt. Im Rahmen eines offenen Gesprächs im Buchladen Le Sabot (Breitestraße 76) gibt der Autor Einblicke in sein Werk und stellt sich den Fragen des Publikums.
Am Mittwoch, 28. Juni ab 20:00 Uhr wird die türkische Soziologin Dr. Ergün Özgür – eine der Mitunterzeichnerinnen des Friedensappells der Academics for Peace an die türkische Regierung im Jahr 2016 – um 20 Uhr im Hörsaal 8 des Hauptgebäudes der Universität Bonn über die Repression gegen Oppositionelle, insbesondere AkademikerInnen und JournalistInnen, in der Türkei sprechen. In Folge der Petition unter dem Motto "We will not be part to this crime", die sich gegen den eskalierenden Krieg gegen die kurdischen Bevölkerungsteile in der Südtürkei wendete, verloren alle UnterzeichnerInnen ihre Anstellungen, einige wurden staatlich verfolgt.
Eine ausführlichere Beschreibung zu beiden Veranstaltungen findet sich unter www.refugees-welcome-bonn.de. Der Eintritt bei den Veranstaltungen, die diesmal beide in englischer Sprache stattfinden werden, ist frei.
Das IvAF-Netzwerk CHANCE+ berät und begleitet AsylbewerberInnen sowie anerkannte und geduldete Geflüchtete auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt und ins Berufsleben. Auch der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist als Bonner Teilprojekt im Netzwerk aktiv. Nun hat CHANCE+ auch eine Homepage, die Sie unter folgender Adresse abrufen können: www.netzwerk-chance.de
die Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage von Ulla Jelpke (DIE LINKE.) zur Anfechtbarkeit von Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge lässt Flüchtlingspaten wieder Hoffnung schöpfen.
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärt zu der Antwort der Bundesregierung:
„Nach einer Antwort des Bundesarbeits- und Sozialministeriums kann von Geldrückforderungen der Jobcenter gegenüber so genannten Flüchtlingspaten abgesehen werden, wenn die Betroffenen bei Abgabe der Verpflichtungserklärung unverschuldet davon ausgingen, dass die diese mit einer Anerkennung im Asylverfahren endet. Das ist eine gute und wichtige Klarstellung, denn die gesetzliche Regelung, nach der solche Bürgschaften in jedem Fall fünf bzw. in Übergangsfällen drei Jahre gelten, bedroht viele Flüchtlingspaten in ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Es kann nicht sein, dass das aktive und mutige Eintreten für die Rechte und das Leben syrischer Flüchtlinge am Ende dazu führt, dass dies vorbildliche zivilgesellschaftliche Handeln den persönlichen finanziellen Bankrott der Betroffenen bedeuten kann. Zudem hatten die Innenministerien mehrerer Bundesländer erklärt, die Kostenpflicht würde ihrer Rechtsauffassung nach mit einer Anerkennung im Asylverfahren enden – und so haben auch mehrere Gerichte entschieden. Darauf mussten sich die Flüchtlingspaten verlassen können, sie jetzt mit Kosten in oft fünfstelliger Größenordnung zu konfrontieren, ist unverantwortlich.
DIE LINKE. lehnt die strenge gesetzliche Regelung zu Verpflichtungserklärungen ab, wie auch viele Verbände, die Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber. Ich fordere die Jobcenter dazu auf, im Rahmen des geltenden Rechts auf die Eintreibung etwaiger Kosten gegenüber Flüchtlingspaten zu verzichten, wenn diese darauf vertrauten, dass die Bürgschaft mit einer Flüchtlingsanerkennung endet. Dies ist angesichts der vorliegenden Antwort des Bundesarbeitsministeriums das Mindeste.“
Anlass für die Frage war das Urteil des VG Wiesbaden (Urteil vom 9.12.2016 – 4 K 545/16.Wi), wonach im konkreten Einzelfall die Bürgenden bei ihrer Erklärung von falschen Voraussetzungen und Vorstellungen ausgegangen waren und die Verpflichtungserklärung deshalb nichtig sei. Über den Einzelfall hinaus hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun Hinweise gegeben, unter welchen Umständen die Jobcenter von Kosteneinforderungen absehen kann oder sollte.
Kostenforderungen sind insbesondere in den Bundesländern fragwürdig, in denen die jeweiligen Regierungen oder Behörden ausdrücklich die Auskunft gegeben hatten, dass Verpflichtungserklärungen auf die Zeit bis zur Flüchtlingsanerkennung begrenzt seien – nach meiner Kenntnis war dies in den Bundesländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Thüringen der Fall (siehe hierzu auch eine Kleine Anfrage der Linksfraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/057/1805799.pdf).
In der Rechtsprechung war es lange umstritten, ob die Bürgschaftspflicht mit der Anerkennung im Asylverfahren endet oder nicht. Nachdem es zunächst einige positive Urteil im Sinne der Betroffenen gab, hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage im Januar 2017 leider negativ entschieden (BVerwG, Urt. v. 26.01.2017 - 1 C 10.16).
Die Koalition hatte zuvor mit ihrer Mehrheit die rechtlich umstrittene Frage mit dem Integrationsgesetz mit Wirksamkeit zum 6.8.2016 für die Zukunft geklärt: Nach dem nunmehr gültigen §68 Abs. 1 AufenthG endet die Bürgschaftspflicht grundsätzlich erst nach fünf Jahren (in Fällen bis zur Gesetzesänderung: drei Jahre) – ausdrücklich soll eine Flüchtlingsanerkennung hieran nichts ändern. Diese Fristenregelung ist viel zu lang, in anderen Ländern gelten vergleichbare Befristungen für etwa ein oder zwei Jahre. DIE LINKE. hat, wie auch viele Verbände, die Kirchen und Sachverständige, diese gesetzliche Regelung – leider vergeblich – als völlig unzureichend kritisiert.
In einem aktuellen Urteil hat der VGH Baden-Württemberg entschieden, dass die regelmäßig vom BAMF in ablehnenden Asylbescheiden genutzte Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist. Damit wurde durch ein Obergericht eine Frage geklärt, die bislang von Verwaltungsgerichten uneinheitlich beurteilt wurde.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellt in seinem Urteil vom 18.4.2017 fest, dass die Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die ablehnenden Bescheiden im Asylverfahren regelmäßig angefügt wird, "unrichtig" im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO ist. Laut VGH ist die Formulierung, dass die Rechtsbehelfe "in deutscher Sprache abgefasst" sein müssen, irreführend und würde die Rechtsverfolgung erschweren.
Als Folge des Urteils ist in entsprechenden Fällen die Einlegung von Rechtsmitteln innerhalb eines Jahres nach Zustellung des BAMF-Bescheids zulässig - die sonst nach § 74 Abs. 1 AsylG geltenden Rechtsmittelfristen von ein bis zwei Wochen greifen aufgrund der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung nicht.
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erläutert der VGH, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung auch dann "unrichtig" i.S.d. § 58 Abs. 2 VwGO ist, wenn sie bei der betroffenen Person einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorrufen könnte und sie dadurch davon abhalten könnte, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen.
Ähnlich wie das VG Düsseldorf (Gerichtsbescheid vom 28.06.2016 - 22 K 4119/15.A - asyl.net: M24429) und VG Meiningen (Beschluss vom 27.12.2016 - 8 E 21331/16 Me - asyl.net: M24544), sieht der VGH es als unerheblich an, ob die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im Einzelfall kausal für die verspätete Klageerhebung war, da § 58 VwGO den Lauf der Fristen, unabhängig davon, ausschließlich von der Erteilung einer ordnungsgemäßen Belehrung abhängig mache.
Link zum Urteil des VGH Baden-Württemberg auf asyl.net: Urteil vom 18.04.2017 - A 9 S 333/17 - asyl.net: M24962. Einschlägige Gerichtsentscheidungen zu der fraglichen Rechtsbehelfsbelehrung des BAMF sind unter den Schlagwörtern „Rechtsmittelbelehrung“ und "abfassen" in der Rechtsprechungsdatenbank auf asyl.net abrufbar.
Der Informationsverbund Asyl & Migration hat ein Informationsportal zum Verfahren der Familienzusammenführung eingerichtet. Unter dem Link https://familie.asyl.net
werden die Möglichkeiten des Familiennachzugs zu Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, und deren Verfahren noch läuft, und zu schutzberechtigte Personen (also Personen, die Asyl, Flüchtlingsschutz, den sogenannten subsidiären Schutz oder einen anderen Schutzstatus erhalten haben) erläutert. Unterschieden wird dabei danach, ob sich die nachzugswilligen Angehörigen innerhalb oder außerhalb Europas befinden. Für diese beiden Varianten wird erläutert, welchem Personenkreis unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit der Zusammenführung gewährt wird. Weiterhin werden Informationen zu den jeweiligen Verfahren bereitgestellt, aber auch praktische Hinweise für häufige Probleme in den Verfahren gegeben.
Der Flüchtlingsrat NRW hat eine umfassende Broschüre mit dem Titel
"Konfrontiert mit dem Ablehungsbescheid. Was nun?" herausgegeben.
Betroffene und Unterstützer*innen erhalten wichtige Informationen bezüglich
rechtlicher Möglichkeiten, sich gegen einen ablehnenden Bescheid zur Wehr zu
setzen sowie hilfreiche Tipps, wie man sich anderweitig gegen eine drohende
Abschiebung einsetzen kann. Die Broschüre soll zukünftig auch in weiteren
Sprachen auf der Homepage des Flüchtlingsrates NRW zur Verfügung gestellt
werden.
Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
In Umsetzung der Beschlüsse des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 (1252/2016) und 28.06.2016 (1826/2016) hat der Kölner Flüchtlingsrat e.V. im August 2016 die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln eingerichtet. Sie fungiert als zentrale und unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden und Hinweise zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln.
Wegen Aufgabenwechsels der Stelleninhaberin sucht der Kölner Flüchtlingsrat e.V. zum 01.07.2017 zur Stellennachbesetzung eine
Ombudsfrau (50% Stellenumfang).
Die Nachbesetzung durch eine weibliche Fachkraft ist erforderlich, um das durch den Ratsbeschluss vom 10.05.2016 vorgegebene Ziel der Niedrigschwelligkeit durch Geschlechterparität zu erreichen.
Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2017 befristet.
Am Personalauswahlverfahren ist die Stadt Köln beteiligt.
Bitte beachten Sie das hier verlinkte Stellenprofil!
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Zitzmann als den Leiter der Ombudsstelle (0160/7780669).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.05.2017 ausschließlich per E-Mail an den Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V., Herrn Prölß (proelss@koelner-fluechtlingsrat.de).
Den Erlass des Innneministeriums NRW vom 11.05.2017 "Bescheidzustellung in den Unterbringungseinrichtungen des Landes" erhalten Sie hier!
Heute werden auf der Website des Kölner Flüchtlingsrates die Antworten zu Flüchtlingspolitischen Wahlprüfsteinen der Landtagskandidat/innen aus Aachen, Köln und Leverkusen veröffentlicht.
Die Sprecher/innen der Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW bedanken sich bei allen Landtagskandidat/innen für ihre Rückmeldungen.
„Unsere eigentliche Intention, mit den Flüchtlingspolitischen Wahlprüfsteinen den geneigten Wähler/innen einen Einblick in die Positionen ihrer Kandidatin / ihres Kandidaten zu geben, haben wir leider verfehlt.“ – so Rita Schillings, Sprecherin der Kooperationspartner.
Denn nur sehr wenige Kandidat/innen haben die Chance genutzt, mit einem persönlichen Statement ihr Engagement und ihre Zielsetzung in der Flüchtlingspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen aufzuzeigen.
Claus-Ulrich Prölß, Sprecher der Kooperationspartner: „Offensichtlich haben wir mit unseren Flüchtlingspolitischen Wahlprüfsteinen ein heikles Thema aufgegriffen, dass nur wenige Landtagskandidat/innen eigenständig beantworten wollten.“
Vielmehr wiederholen fast alle Einsendungen wörtlich die von der jeweiligen Partei „vorformulierten“ Antworten.
gez. Rita Schillings gez. Claus-Ulrich Prölß
(Sprecher/innen der Kooperationspartner der Flüchtlingsarbeit)
Die Mai-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten ist online und hier erhältlich!
Die Nachrichten werden künftig nur noch per Email verschickt.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ruft zum Protest gegen die AfD und ihren Bundesparteitag in Köln auf.
Solidarität statt Hetze: Flüchtlingen zu ihrem Recht verhelfen!
Raus auf die Straße - auch bei schlechtem Wetter! Beteiligt Euch an den Aktionen und Veranstaltungen von:
Die von verschiedenen Verbänden und Organisationen aus Bonn bzw. dem Rhein-Sieg-Kreis initiierte und vom Kölner Flüchtlingsrat e.V. eingebrachte Bundestagspetition 69800 zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen haben 4.751 Personen online und 143 Personen offline unterzeichnet.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte jetzt dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. mit Schreiben vom 06.04.2017 u.a. mit, dass der Innenausschuss gebeten wurde, zu unserem Anliegen Stellung zu nehmen.
Nach Eingang der Stellungnahme wird der Petitionsausschuss über unsere Eingabe beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zu unserer Petition vorlegen.
Wir bedanken uns bei allen, die die Petition unterstützt haben!
Das nächste Plenum des Kölner Flüchtlingsrates e.V. findet am 10.05.2017 um 18:30 Uhr in den Räumen des Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln, statt.
Aufgrund der Osterferien entfällt das Plenum am 12.04.2017.
Den Erlass des Auswärtigen Amtes vom 20.03.2017 "Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling. Rechtsgrundlage für den Eltern- und Geschwisternachzug und humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG" finden Sie hier!
Nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. zeigt dieser Erlass deutlich, dass humanitäre Belange beim Familiennachzug zum anerkannten UMF weiterhin kaum bis gar nicht eine Rolle spielen. So müssen etwa die Eltern weiterhin nachweisen, dass nach Ankunft in Deutschland und Aufenthaltsrecht nach § 36 Abs. 1 AufenthG ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und der Lebensunterhalt für sich und die auf der Basis des § 32 AufenthG nachziehenden Kinder gesichert ist.
Bei der Lebensunterhaltssicherung sei zwar zu prüfen, ob ein sog. atypischer Fall vorliegt und deshalb ein Abweichen von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AufenthG möglich ist. Allerdings sei hier eine hinreichende Glaubhaftmachung der individuellen Situation erforderlich, d.h. bloße Erklärungen reichen hier nicht aus.
Beim Geschwisternachzug nach § 36 Abs. 2 AufenthG, bei dem das Vorliegen einer sog. außergewöhnlichen Härte erforderlich ist, müsse diese Härte aber stets familienbezogen sein und explizit aus der Trennung der Geschwister folgen. Weder der Umstand, dass Geschwisterkinder durch den Nachzug der Eltern zum UMF im Herkunftsland ohne ihre Eltern leben müssten, noch die sich aus dem Leben in einem Kriegs- oder Krisengebiet ergebende Härte sei regelmäßig eine solche außergewöhnliche Härte.
Zum Thema Familiennachzug zu nur subsidiär geschützten UMF gibt der Erlass nichts Neues her. Ein Familiennachzug sei zunächst ausgeschlossen. Trotzdem gestellt Anträge seien kostenpflichtig abzulehnen. Hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Aufnahme nach § 22 AufenthG werden im Erlass Verfahrensfragen erläutert.
Die Kooperationspartner der landesgeförderten Flüchtlingsberatung in NRW haben sich heute (07.04.17) mit der Veröffentlichung mehrerer Flüchtlingspolitischer Wahlprüfsteine an die KandidatInnen für die Landtagswahl 2017 gewandt. Denn auch nachdem das Land NRW einen Integrationsplan in 2016 vorgelegt hat und ein neuer Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales die Steuerung des Asylsystems regelt, bleiben viele Fragen zur Landesflüchtlingspolitik offen. Ihre Ausgestaltung wird den zukünftigen Amtsinhabern der Landesregierung obliegen.
Die Wahlprüfsteine fragen die konkreten Positionen und politischen Absichten der Landtagskandidatinnen in Bezug auf verschiedene Problemstellungen in der Landesflüchtlingspolitik ab. Dabei geht es um Fragen der Integrations- und Bildungsförderung für Flüchtlinge, um Sozial- und Gesundheitsleistungen, um Aspekte der Aufnahme sowie der Ausreise und Abschiebung, und um die weitere Ausgestaltung des Landesförderprogramms „Soziale Beratung für Flüchtlinge“.
Die Wahlprüfsteine werden den Landtagskandidaten zugesandt mit der Bitte bis zum 28.04.17 die Fragen zu beantworten und Position zu den angesprochenen Themen zu beziehen. (Die Rückmeldungen gehen an kress@koelner-fluechtlingsrat.de). Die eingesandten Antworten werden dann am 05.05.17 veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung soll den Wählerinnen und Wählern eine differenziertere Einschätzung ermöglicht werden, welche Positionen die KandidatInnen in ihrem Wahlkreis jeweils vertreten.
gez.
Claus-Ulrich Prölß und Rita Schillings
(Sprecher/innen der Kooperationspartner)
Kölner Flüchtlingsrat sucht Mitarbeiter/in für Beratungsstelle in Bonn
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. sucht kurzfristig zum 01.05.2017 oder später eine/n Mitarbeiter/in mit einem Stellenumfang von 19,5 Stunden für die Durchführung von asyl- und aufenthaltsrechtlicher Beratung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Flüchtlingsberatungsstelle in Bonn-Bad Godesberg. Die Kernthemen der Beratung sind:
Klärung aufenthaltsrechtlicher Perspektiven, Vorbereitung auf die Asylanhörung beim BAMF, Begleitung während des gesamten aufenthaltsrechtlichen Verfahrens.
Die Beratungsgespräche finden mit den minderjährigen Flüchtlingen, DolmetscherInnen und in aller Regel auch mit den VormünderInnen, ggf. auch mit ErzieherInnen der Jugendhilfeeinrichtungen statt.
Von dem/der Stellenbewerber/in wird insbesondere erwartet:
obligatorisch:
Hochschulabschluss Soziale Arbeit oder vergleichbarer Abschluss, vertiefte Rechtskenntnisse v.a. des Aufenthalts- und Asylrechts, einschlägige Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit,
wünschenswert:
Beratungserfahrung, Kompetenzen im Bereich Konfliktmanagement, Fähigkeit zur Kooperation v.a. mit den relevanten Behörden und Ämtern, Organisationstalent, Energie und Durchsetzungsfähigkeit, Empathie und interkulturelle Kompetenz, Vertiefte EDV- und Internetkenntnisse.
Einschlägige Fremdsprachenkenntnisse sind kein Nachteil. Wir begrüßen es, wenn sich Menschen mit Migrationsgeschichte bewerben.
Die Vergütung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen bis zur EG 9 BAT-KF. Die Stelle ist aufgrund von Finanzierungsregeln zunächst bis zum 31.12.2017 befristet. Es besteht die Option auf Verlängerung.
Es erwartet Sie ein interessantes und auch herausforderndes Aufgabenfeld, ein tolles Team vor Ort mit bereits drei Mitarbeiterinnen – und die kollegiale Aufmerksamkeit aller Mitarbeitenden des Kölner Flüchtlingsrates e.V.! Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision sind explizit erwünscht.
Bitte senden Sie Ihre Kurzbewerbung (Anschreiben und Lebenslauf) nur per E-Mail bis zum 10.04.2017 an Frau Helen Schmidt (schmidt@koelner-fluechtlingsrat.de).
Die Petition der Bonner Initiative "Psychotherapie für Geflüchtete" kann bis 01.05. per E-Mail oder online unterstützt werden.
Die Bonner Initiative "Psychotherapie für Geflüchtete" wird einen Antrag beim Sozialausschuss, beim Oberbürgermeister sowie bei den LandtagskandidatInnen der Stadt Bonn einreichen, in dem die Kommune dazu auffordert wird, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die erforderlichen Rahmenbedingungen für Psychotherapien mit DolmetscherInnen bereitzustellen.
Unabhängig von der Profession kann man das Anliegen sechs Wochen lang über die folgende Online-Petition unterstützen und verbreiten: https://www.openpetition.de/petition/online/stadt-bonn-psychotherapie-fuer-gefluechtete-ermoeglichen
Bitte leiten Sie diese Petition weiter. Jede Stimme zählt!
Solange es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt, die eine Kostenübernahme von Dolmetscherleistungen für die psychotherapeutische Versorgung von Geflohenen gewährleisten, sehen wir die Kommune in der Pflicht und möchten die Stadt Bonn dabei unterstützen, bei der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Fluchtgeschichte eine Vorbildfunktion für andere Kommunen zu übernehmen.
Die strukturellen Rahmenbedingungen für die Psychotherapie mit Geflohenen stellen Hürden dar, die es uns an dieser Stelle schlichtweg verunmöglichen, unserem Versorgungsauftrag nachzukommen.
Wenn Sie unseren Antrag unterstützen möchten, freuen wir uns bis zum 23.03. um 10.00 Uhr über eine Zusendung Ihres Namens sowie ggfs. Ihrer Institution/Ihrer Berufsbezeichnung an Sunna Everling: kontakt@psychotherapeutin-bonn.de
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 29.03.2017 erhalten Sie hier!
Aktuelle Situation Afghanistan: Zur Realität vor Ort und der Abschiebepraxis in Deutschland.
Während die Taliban in Afghanistan seit dem Abzug westlicher Truppen wieder zu neuer Stärke zurückfinden, werden schutzsuchende Menschen im Rahmen einer neuen Rückführungspraxis aus Deutschland in das Land abgeschoben. Wie ist die Situation in diesen vermeintlichen sicheren Regionen vor Ort? Neben der Darbietung von Hintergrundinformationen und der Erklärung von Flucht- und Verfolgungsgründen wird Rechtsanwalt Gunter Christ am Abend diese und weitere Fragen beantworten.
Die Veranstaltung des Forum für Willkommenskultur richtet sich an Freiwillige in der Flüchtlingsarbeit sowie weitere interessierte Personen. Es werden keine Kenntnisse zum Thema vorausgesetzt. Fragen und Diskussion erwünscht. (Es findet keine Klärung/Beratung von Einzelfällen statt.)
WANN: Mittwoch, 19.04.2017, 18:00-20:30 Uhr
WO: Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln
REFERENT: Rechtsanwalt Gunter Christ
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Kontakt: Daniel Wyszecki, wyszecki@koelner-fluechtlingsrat.de, Tel.: 0160/3421551, Fax: 0221/27917120
Wenn Schutzsuchende durch das gesetzliche Raster fallen:
Die Arbeit der Härtefallkommission des Landes NRW, des Petitionsausschusses und der Ausländerrechtlichen Beratungskommission der Stadt Köln.
Die fortschreitenden gesetzlichen Verschärfungen im Ausländerrecht führen dazu, dass immer mehr Flüchtlinge durch das gesetzliche Raster fallen und keinen Schutz oder die Chance für einen Neuanfang in Deutschland erhalten. Umso wichtiger ist dieser Tage die Arbeit von Gremien, die Einzelfälle nochmals prüfen können, Ermessensspielräume ausschöpfen und ggf. Härtefallent-scheidungen treffen.
Wie funktionieren diese Gremien? Wer kann einen Antrag auf Prüfung stellen? Wie verläuft der Prozess und wie stehen die Chancen auf Erfolg?
Das Forum für Willkommenskultur hat Vertreter/-innen der jeweiligen Institutionen eingeladen, die an dem Abend die Arbeit der Härtefallkommission des Landes NRW, des Petitionsausschusses und der Ausländerrechtlichen Beratungskommission der Stadt Köln vorstellen werden. Fragen und Diskussion erwünscht! (Es findet keine Klärung/Beratung von Einzelfällen statt.)
WANN: Dienstag, 02.05.2017, 18:00 Uhr
WO: Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln
REFERENT/-IN: Ingrid Hack (MdL), Serdar Yüksel (MdL, Mitglied Petitionsausschuss NRW), Barbara Marx (Vorsitzende Härtefallkommission NRW), Claus-Ulrich Prölß (Kölner Flüchtlingsrat e.V., Mitglied ABK)
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Kontakt: Daniel Wyszecki (Kölner Flüchtlingsrat e.V.), wyszecki@koelner-fluechtlingsrat.de, Tel. 0160/3421551, Fax: 0221/279171-20
In einer heute vorgestellten, neuen Studie, die Mirjam Lewek und Adam Naber (Bundesfachverband für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.) im Auftrag von UNICEF Deutschland verfasst haben, wird die Situation von Kindern und Jugendlichen in deutschen Flüchtlingsunterkünften kritisch beleuchtet.
Trotz großem Engagement und Flexibilität von Politik, Behörden und Zivilgesellschaft bei der Notversorgung von Flüchtlingen seien die Lebensumstände vieler Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten als schwierig anzusehen, heißt es in der zugehörigen UNICEF-Presseerklärung: "[V]iele von ihnen (verbringen) lange Monate oder sogar Jahre in Flüchtlingsunterkünften, die häufig nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Dies erschwert ihre Integration."
Am 21.03.2017 ist der Internationale Tag gegen Rassismus. Wir rufen dazu auf an diesem Tag gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus, Diskriminierung und rechte Gewalt zu setzen. Das `Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung` wird dazu am 21.03.17 ab 15 Uhr vor der Antoniterkirche (Schildergasse 57) ein umfassendes Bühnenprogramm mit Theater, Musik, Performance sowie viele Möglichkeiten zur Information und zum Mitmachen anbieten.
Weitere Informationen finden Sie im Programm-Flyer.
Nach einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 15.03.2017 ist hinsichtlich Dublin-Überstellungen nach Griechenland ab dem 15.03.2017 wie folgt zu verfahren:
1. Das BAMF verzichtet bis auf weiteres auf Übernahmeersuchen an Griechenland in Bezug auf vulnerable Personen.
2. Bei Alleinstehenden, Ehepaaren und Familienverbänden "ohne Problemkonstellationen" mit EURODAC-Treffern bei Asylantrag in oder illegale Einreise über Griechenland ab dem 15.03.2017 oder Aufenthaltstitel- oder Visumserteilung durch Griechenland, mit dem die Person ab dem 15.03.2017 dorthin einreist, wird ein Übernahmeersuchen an Griechenland gestellt.
3. Dies gilt auch für sog. Gefährder und Straftäter, für die Griechenland ab dem 15.03.2017 zuständig wird.
4. Eine Überstellung erfolgt nach Zustimmung und bis auf weiteres auf Basis einer Zusicherung durch Griechenland, dass die zu überstellende Person entsprechend der Normen der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) untergebracht und ihr Antrag nach Maßgabe der EU-Asylverfahrensrichtlinie (2013/32/EU) bearbeitet wird.
Die Mitzeichnungsfrist der Petition an den Deutschen Bundestag, mit der aufgefordert wurde, dass Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in jedem Einzelfall von den deutschen Auslandsvertretungen entgegengenommen, bearbeitet und positiv entschieden werden, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind, ist nun vorbei: 4.894 Personen haben sie unterzeichnet, davon 4.751 online und 143 offline! Im Vergleich zu anderen Petitionen dieser Art und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen ein tolles Ergebnis.
Gerade erschienen ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Verstärkte Erteilung subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge und Einschränkung des Familiennachzugs":
Werden nur Asylentscheidungen nach inhaltlicher Asyl-Anhörung berücksichtigt, lag der Anteil subsidiären Schutzes bei syrischen Asylsuchenden Anfang 2016 bei etwa einem Prozent – nach Inkrafttreten des Asylpaket II stieg dieser Anteil kontinuierlich auf bis zur 74% im August (65,6% im Dezember) – im Gesamtjahresdurchschnitt lag er bei 64,6 Prozent. Es gab keinen einzigen Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf der grundlage des § 22 AufenthG. Mehr als 2.662 unbegleitete Minderjährige erhielten 2016 einen nur subsidiären Schutzstatus (davon 2.156 aus Syrien). 43.826 Klagen gegen einen 2016 erteilten subsidiären Schutzstatus bei syrischen Flüchtlingen (120.978 Fälle) wurden erhoben, von den davon 2016 inhaltlich entschiedenen 6.999 Klagen waren 79,7% erfolgreich. 2016 wurden 39.855 Visa zum Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen erteilt, die Wartezeit auf einen Termin beträgt in Beirut oder Erbil derzeit 12 bis 14 Monate
(herzlichen Dank an Dr. Thomas Hohlfeld, Referent für Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, für die Angaben!).
Für die folgenden Multiplikator*innen-Schulungen, die von Agisra e.V. durchgeführt werden, gibt es noch freie Plätze:
"Unterstützung geflüchteter Frauen bei frauenspezifischer Gewalt" am 24. März von 13:30 - 18 Uhr bei agisra e.V. (Teilnahmebeitrag: 25 €). Weitere Informationen zu Inhalten der Schulung und zur Anmeldung finden Sie hier.
und "Selbstbestimmungsrecht junger Migrantinnen - gegen Zwangsverheiratung" am 7. April von 9:30 - 14:30 Uhr bei agisra e.V. (Teilnahmebeitrag: 15 €). Weitere Informationen finden Sie hier.
Liebe Aktive in der Flüchtlingsarbeit,
wir laden Sie herzlich zu den kommenden Veranstaltungen der Reihe "Flucht, Asyl und Flüchtlingsarbeit" des Forums für Willkommenskultur ein. Beachten Sie neben der kommenden Veranstaltung am 15.03.2017 auch die beiden Veranstaltungen mit Rechtsanwalt Gunther Christ und Rechtsanwältin Eva Steffen.
Veranstaltung
Grundlagen des Asylrechts
Überall immer nur weiterführende Fortbildungen? Wir möchten einen Schritt zurückgehen und uns nochmal den Grundlagen widmen:
Aus welchen Gründen wird Schutz vor Verfolgung gewährt? Wie ist der Ablauf des Asylverfahrens? Welche Gesetzesverschärfungen gab es zuletzt?
Welche Abschiebungshindernisse werden berücksichtigt? Diese und weitere Fragestellungen werden Thema des Abends sein.
Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Fragen und Diskussion erwünscht! (Es findet keine Klärung/Beratung von Einzelfällen statt.)
Mittwoch, 15.03.2017, 18:00-20:30 Uhr
Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft
Turmstr. 3-5 (2.OG), 50733 Köln
Christina Dück (Kölner Flüchtlingsrat e.V.)
Mittwoch, 19.04.2017, 18:00-20:30 Uhr
Aktuelle Situation Afghanistan
Zur Realität vor Ort und der Abschiebepraxis in Deutschland
Referent: Gunther Christ (Rechtsanwalt)
Weitere Informationen: hier
Mittwoch, 17.05.2017, 18:00-20:30 Uhr
Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Referentin: Eva Steffen (Rechtsanwältin)
Weitere Informationen: hier
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Die Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. vom 13.03.2017 "Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung: Grundsätzliche Zustimmung, aber auch Kritik" finden Sie hier!
Das "Feinkonzept zur Umsetzung von Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung" finden Sie hier als PDF-Dokument.
Die ab dem 01.03.2017 geltenden Angebote des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft" finden Sie hier!
Die "Aktuellen Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen - 13. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 09.03.2017" finden Sie in der anliegenden Datei.
Die heutige Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen befindet sich hier!
Die Antwort der Bundesregierung vom 21.02.2017 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke befindet sich hier!
Beim Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist am 8. März Herr Adam Naber (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.) zu Gast und stellt die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Begleitete minderjährige Flüchtlinge - Die Auswirkungen der Lebenssituation in Unterkünften und der Anspruch auf Kinder- und Jugendhilfe" vor.
Wann? Mi., 8. März 2017, 18:30 Uhr
Wo? Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln-Nippes (ÖPNV: Haltestelle Florastraße, Linien 12 und 15)
In einer Stellungnahme gegenüber den Medien hat die United Nations' Working Group of Experts on People of African Descent am 27.02.2017 in Berlin die Schlussfolgerungen aus ihrem Besuch in Deutschland (20.-27.02.2017) dargelegt und u.a. racial profiling seitens der Polizei kritisiert. Der Link zum englischsprachigen Text auf den Seiten des UN Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) steht hier bereit.
"The Working Group found that racial profiling by police officials is endemic. Stop and search and controls by police are usually targeted at minority groups including people of African descent. Boys and young men experience day-to-day confrontation with law enforcement with high risk of imprisonment. The repeated denial that racial profiling does not exist in Germany by police authorities and the lack of an independent complaint mechanism at federal and state level fosters impunity" (Statement to the media by the United Nations’ Working Group of Experts on People of African Descent, on the conclusion of its official visit to Germany, 20-27 February 2017).
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sicherstellen: rd. 3.300 Personen unterstützen bereits die Bundestagspetition
Es ist "Halbzeit", rd. 3.300 Menschen unterstützen bereits die Bundestagspetition zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen. Das ist noch ausbaufähig - auch wenn die Zahl im Vergleich zu anderen Petitionen dieser Art schon sehr hoch ist!
Bitte unterstützen Sie weiterhin die öffentliche Online-Petition beim Deutschen Bundestag:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_02/_02/Petition_69800.mitzeichnen.html
Machen Sie "Dampf" und setzen Sie sie auf Ihre Websites und in die "sozialen Netzwerke". Schicken Sie sie auch durch Ihre Verteiler.
Letzter Mitzeichnungstag ist der 15.03.2017!
Der Text der Petition lautet: "Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mögen sicherstellen, dass Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in jedem Einzelfall von den deutschen Auslandsvertretungen entgegengenommen, bearbeitet und positiv entschieden werden, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind."
Erstunterzeichner der Petition sind: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg, Bornheimer Flüchtlingshilfe, Caritasverband Rhein-Sieg, Diakonisches Werk an Sieg und Rhein, Flüchtlingsinitiative Lohmar/Siegburg e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg/Bonn e.V., Rettet Syriens Familien, SKM- katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V., Sozialdienst kath. Frauen e.V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. Petent ist der Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Bitte leiten Sie die Petition auch an weitere Interessierte weiter.
Bitte verlinken Sie die Petition auch in Ihren "sozialen Netzwerken" und Websites. Wie das geht? Z.B. so:
https://de-de.facebook.com/maximgorkitheaterberlin/posts/10155024348133610
Die Petition verfolgt das Anliegen, unmittelbare Verbesserungen beim Familiennachzug für Menschen zu erreichen, die etwa aus Syrien nach Deutschland geflohen sind und nach Abschluss des Asylverfahrens so genannten subsidiären Schutz erhalten. Nach gegenwärtiger Lage ist der Familiennachzug für diese Personengruppe ausgesetzt, was dazu führt, dass Familien über Jahre nicht zusammenleben können und die betroffenen Kinder, Väter und Mütter zunehmend verzweifeln. Für viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die den subsidiären Schutz erhalten haben, bedeutet die Rechtslage faktisch die dauerhafte Trennung von ihren Eltern und Geschwistern.
Wenn viele Menschen die Petition zeichnen, könnte das Anliegen der Petition, die Familieneinheit von Eltern und Kindern möglichst schnell zu ermöglichen, gestärkt werden. Ich bitte Sie daher, die Petition zu unterstützen.
Der Innenausschuss des Bundestags hat am 15.02.2017 mit den Stimmen von SPD, LINKEN und Grünen eine Sachverständigen-Anhörung für den 20.03.2017 zu den parlamentarischen Initiativen der Opposition zur Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen.
Auch darum ist es wichtig, möglichst viele Unterschriften zur Petition zu sammeln!
Die Asylverfahrensberatung des Kölner Flüchtlingsrat e.V. sucht Dolmetscher_innen für Mazedonisch, Serbisch, Albanisch, Kurmanci, Armenisch und Aserbaidschanisch.
Der Einsatzort ist die Landesunterkunft in Köln Bayenthal, in der bis zu 960 Personen untergebracht sind. Von dort aus stellen die Menschen innerhalb kurzer Zeit ihren Asylantrag.
Wir bereiten auf das Interview beim Bundesamt vor. Dort werden die Menschen zu ihren Fluchtgründen befragt. Für diese Vorbereitung benötigen wir Dolmetscher_innen, um über die Rechte aufzuklären und den Ablauf des Interviews zu informieren.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Kai Claaßen:
claassen@koelner-fluechtlingsrat.de
Es kann ein kleines Honorar von 10€ pro Stunde gezahlt werden.
Ihre Einwände gegen die geplante Kooperation der EU mit Libyen bei der Abwehr von Flüchtlingen haben über 70 europäische Nichtregierungsorganisationen am 22.02.2017 an die Verantwortlichen der EU und der Mitgliedsstaaten gerichtet. Das Schreiben an die deutsche Bundeskanzlerin ist hier zu finden.
Das Innenministerium NRW teilt mit, dass in Büren mehr Plätze für die Abschiebungshaft geschaffen werden:
"NRW schafft in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren (UfA Büren) mehr Plätze. Die Kapazität der Landeseinrichtung wurde jetzt von 100 auf 120 Plätze gesteigert. >>Die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen erfordert flexible Lösungen. Die haben wir in Büren. Wie schnell dort auf den Anstieg der Fälle reagiert wurde, zeigt, dass es richtig war, diesen Standort zu wählen<<, betonte Innenminister Ralf Jäger.
Mittelfristig können in Büren weitere Plätze geschaffen werden. Vorbereitungen für eine zusätzliche Erweiterung der Kapazitäten auf insgesamt 140 Haftplätze laufen bereits. Dazu werden keine baulichen Änderungen an der ehemaligen Justizvollzugsanstalt nötig sein. >>Mehr Plätze bedeuten aber auch mehr Personal<<, sagte Jäger. Der Mehrbedarf wird durch eine Mischung aus abgeordneten Beamten aus dem Justizvollzug, zusätzlichem privaten Sicherheitspersonal und zukünftig auch mit eigens ausgebildetem Nachwuchs gedeckt. >>Wir rechnen damit, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen weiter steigen wird<<, erklärte der Minister. >>Viele davon kehren freiwillig zurück. Bei anderen muss die Ausreisepflicht zwangsweise durchgesetzt werden.<< Aus NRW kehrten im Jahr 2016 insgesamt 26.611 Asylsuchende in ihre Heimat zurück. Mit 21.490 freiwilligen Ausreisen und 5.121 Abschiebungen führt NRW im Ländervergleich.
2016 lag die durchschnittliche Belegung bei 58 Untergebrachten pro Tag. Zum Vergleich: Am 24. Januar 2017 waren es 88. Jeder fünfte Fall war 2016 ein Ersuchen in Amtshilfe für andere Länder oder die Bundespolizei" (Pressemitteilung des MIK NRW v. 22.02.2017).
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass einem 48-jährigen syrischen Familienvater aus Aleppo nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Es sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber allein wegen ihres Asylantrags, ihres Aufenthalts hier oder wegen illegalen Verlassens ihres Heimatlands vom syrischen Staat als politische Gegner verfolgt würden. Die Presseerklärung des OVG NW gibt es hier!
"Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung am 1. August 2015 sind ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) bis Ende 2016 insgesamt 3.225 Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraf 25a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende erteilt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/11101) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10931) ferner hervorgeht, wurden in diesem Zeitraum zudem 407 Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraf 25a Absatz 2 für Eltern eines gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden erteilt" (aus: Heute im Bundestag vom 21.02.2017 Nr. 108).
Die Antwort der Bundesregierung gibt es auch hier!
"Im vergangenen Jahr ist es nach Angaben der Bundesregierung zu mehr als 25.000 Abschiebungen aus Deutschland gekommen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/11112) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10955) ausführt, wurden im Jahr 2016 insgesamt 23.886 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen, 1.376 Abschiebungen auf dem Landweg und 113 Abschiebungen auf dem Seeweg. Hauptzielstaaten waren den Angaben zufolge Albanien mit 6.045 Menschen vor Kosovo mit 4.988 und Serbien mit 3.769.
Zurückweisungen auf dem Luftweg betrafen 4.233 Menschen, auf dem Seeweg 56 Personen und auf dem Landweg 16.562, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Zurückschiebungen erfolgten demnach in 47 Fällen auf dem Luftweg, in zwölf Fällen auf dem Seeweg und in 1.220 Fällen auf dem Landweg.
Die Zahl der ausweislich des Ausländerzentralregisters im vergangenen Jahr erfolgten Ausreisen abgelehnter Asylbewerber wird in der Antwort mit 67.060 beziffert (Albanien: 20.162, Serbien: 12.683, Kosovo: 9.780)" (aus: Heute im Bundestag vom 21.02.2017 Nr. 108).
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie auch hier!
Wie bereits am 15.02.2017 in einer News mitgeteilt, hat der Kölner Flüchtlingsrat e.V. zusammen mit Verbänden und Institutionen aus der Region Bonn und Rhein-Sieg die Online-Petition „Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen“ auf den Weg gebracht.
Die Petition (siehe Anlage) kann bis zum 15. März 2017 unter dem folgenden Link unterzeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_02/_02/Petition_69800.mitzeichnen.html
Sie zielt darauf ab, Verbesserungen beim Familiennachzug für Menschen zu erreichen, die etwa aus Syrien nach Deutschland geflohen sind und nach Abschluss des Asylverfahrens so genannten subsidiären Schutz erhalten. Nach gegenwärtiger Lage ist der Familiennachzug für diese Personengruppe ausgesetzt, was dazu führt, dass Familien über Jahre nicht zusammenleben können und die betroffenen Kinder, Väter und Mütter zunehmend verzweifeln. Wenn viele Menschen die Petition zeichnen, könnte das Anliegen, Verbesserungen bei der Familienzusammenführung zu erreichen, Rückenwind bekommen.
Innerhalb von zwei Tagen haben fast 800 Personen die Petition unterschrieben. Allerdings: Nicht in erster Linie geht es uns dabei, das sog. Quorum (50.000) zu erreichen, sondern eher auf die Problematik aufmerksam zu machen. Und vor allem: Auf die Sachverständigen-Anhörung am 20.03.2017 im Bundestags-Innenausschuss zu den parlamentarischen Initiativen der Opposition zur Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs zu mobilisieren.
Erstunterzeichner der Petition sind: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg, Bornheimer Flüchtlingshilfe, Caritasverband Rhein-Sieg, Diakonisches Werk an Sieg und Rhein, Flüchtlingsinitiative Lohmar/Siegburg e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg/Bonn e.V., Rettet Syriens Familien, SKM- katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V., Sozialdienst kath. Frauen e.V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis.
Der Rom e.V. sucht ab dem 01.04.17 oder später eine neue Fachkraft (SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn) für sein Beratungsteam.
Die Stellenausschreibung finden Sie hier.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. hat beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, mit der Bitte um Sicherstellung, dass Anträge auf Familiennachzug zu
subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in jedem Einzelfall von den deutschen Auslandsvertretungen entgegengenommen, bearbeitet und positiv entschieden werden, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind.
Die Petition kann ab sofort mitgezeichnet werden.
Den Link zur Petition finden Sie hier
- SPRECHEN WIR ÜBER POLIZEIGEWALT
Podiumsdiskussion
Wann? Sonntag, 5. März 2017, 15 bis 18 Uhr
Wo? VHS Forum am Neumarkt, Köln
mit einem Betroffenen des Kölner NSU-Nagelbombenanschlags / Mouctar Bah, „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ /
Karen Taylor, „Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland“ / Moderation: Juliane Karakayali
"Nicht immer ist der rassistische Gehalt institutionellen Handelns so offensichtlich, wie am vergangenen Silvester am Kölner Hauptbahnhof. Die Kölner Polizei setzte die Praxis des 'racial profiling' selbstbewusst in Szene: Sie kontrollierte mehrere hundert Männer nur aufgrund ihres Aussehens, hielt sie über Stunden fest und belegte sie mit dem Begriff 'Nafris' — Polizeijargon für „Nordafrikanische Intensivtäter“.
Rassismus wirkt durch die gesellschaftlichen Institutionen, in deren Funktionsweisen er eingelassen ist. Das ist tückisch. Denn so werden rassistische Strukturen im gesellschaftlichen Leben verankert und ständig reproduziert. Dabei ist nicht entscheidend, ob seine Akteur*innen absichtsvoll handeln. Oft scheinen sie dies aus einer unsichtbaren Logik heraus zu tun.
Deshalb sind es meist erst die von Rassismus Betroffenen selbst, die diese Strukturen in ihren Kämpfen sichtbar werden lassen. Damit schaffen sie die Voraussetzung für Kritik und Ansatzpunkte zur Überwindung von strukturellem Rassismus.
In dem Podiumsgespräch berichtet ein Betroffener des Kölner NSU-Nagelbombenanschlags aus der Initiative 'Keupstraße ist überall', wie die Keupstraßen-Bewohner*innen bei den Ermittlungen kollektiv stigmatisiert und kriminalisiert und gleichzeitig mit ihrer Analyse, die auf eine Urheberschaft von Nazis verwies, zum Schweigen gebracht wurden.
Mouctar Bah ist als Freund von Oury Jalloh Mitbegründer der 'Initiative in Gedenken an Oury Jalloh'. Jalloh verbrannte am 7. Januar 2005 gefesselt in einer Dessauer Polizeizelle. Bis heute ist dafür niemand zur Rechenschaft gezogen worden, obwohl sich die Hinweise auf einen Mord mehren. Dass der Fall aber noch mehr als zwölf Jahre später internationale Aufmerksamkeit erfährt, liegt nicht zuletzt an der unermüdlichen Initiative, die das Sprechen über institutionellen Rassismus in Deutschland mit verändert hat.
Karen Taylor arbeitet seit 2016 für die 'Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland' (ISD) zum Thema Polizeigewalt und koloniale Erinnerungskultur.
Die Veranstaltung wird moderiert von Juliane Karakayali, die, an der Evangelischen Hochschule Berlin zu Migration, Rassismus, Geschlechterforschung und feministischer Theorie forscht und aktiv im Tribunal ‚NSU-Komplex auflösen‘ ist"
(siehe: http://nsu-tribunal.de/event/sprechen-wir-ueber-rassismus-und-polizeigewalt/).
Den Flyer zur Veranstaltung erhalten Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Veranstaltung zum Verbraucherschutz für Flüchtlinge am 15.02.2017
Zur Notwendigkeit eines besonderen Schutzes für neue Konsument(inn)en
Bereits heute erleben die Verbraucherzentralen, dass in Flüchtlingsheimen z.B. Mobilfunkverträge und Versicherungspakete mit viel zu langen Laufzeiten, unangemessenen Kosten und/oder unpassenden Konditionen verkauft werden. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Freiwillige in der Flüchtlingsarbeit. Sie sind oftmals die ersten Ansprechpersonen, wenn es um Fragen rund um Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Wohnungsangelegenheiten geht. Die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln bietet am Abend verständliche Informationen zur Weitergabe und zeigt vorhandene Beratungsangebote auf. Zudem wird über mögliche Verbraucherfallen aufgeklärt. Weitere Infos im Flyer [hier].
Wann: Mittwoch, 15.02.2017, 18:00-20:30 Uhr
Wo: Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft
Turmstr. 3-5 (2.OG), 50733 Köln
Referent/in: Monika Jenke
(Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln)
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Weitere Veranstaltungen des Forum für Willkommenskultur finden Sie auch in akuelen Programmheft [hier].
Den Flyer erhalten Sie hier!
Samstag, der 11.02.2017 ist ein bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan. In vielen Städten in insgesamt 10 Bundesländern werden Demontsrationen und andere Protestaktionen stattfinden. Einen Überblick über die geplanten Aktivitäten finden Sie hier.
Wir rufen für morgen, Samstag den 11.02.17 um 13:30 Uhr gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat NRW, Flüchtlingsrat Düsseldorf, Stay! Düsseldorf, Nedaje Afghan – Afghanischer Aufschrei und Hindus & Sikhs of Afghanistan zu einer Demonstration in Düsseldorf auf unter dem Motto "Abschiebungsstopp nach Afghanistan - Jetzt! #keinsicheresLand" auf. Weitere Informationen zu dem Aufruf finden Sie hier.
Das Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" in Köln-NIppes sucht eine Bürokraft. Die Stellenanzeige finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Beim Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V. stellt heute Rosemarie Petry-Lehn die Clearingstelle Migration und Gesundheit vor, die "Menschen mit Migrationshintergrund ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus einen Zugang zu medizinischer Versorgung eröffnen" soll. Die Clearingstelle ist ein Kooperationsprojekt zwischen Diakonischem Werk Köln und Region, dem Caritasverband für die Stadt Köln und dem Gesundheitsamt der Stadt Köln. Zeit und Ort: Mi., 08.02.2017, 18:30 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln-Nippes (ÖPNV: U-Bahn-Linien 12 und 15, Haltestelle Florastraße).
Flüchtlingsrat sucht Mitarbeiter/in für Flüchtlingsberatungsstelle in Bonn
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. sucht kurzfristig ab 01.03.2017 oder später zwei weitere Mitarbeiter/innen mit einem Stellenumfang von 31,0 bzw. 19,5 Stunden für die Durchführung von asyl- und aufenthaltsrechtlicher Beratung in der Flüchtlingsberatungsstelle in Bonn-Bad Godesberg.
Die Kernthemen der Beratung sind:
Klärung aufenthaltsrechtlicher Perspektiven Vorbereitung auf die Asylanhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Begleitung und Beratung während des gesamten aufenthaltsrechtlichen Verfahrens
Die 19,5-Stelle umfasst speziell die Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Beratungsgespräche finden mit den minderjährigen Flüchtlingen, DolmetscherInnen und in aller Regel auch mit den VormünderInnen, ggf. auch mit ErzieherInnen der Jugendhilfeeinrichtungen statt.
Von dem/der Stellenbewerber/in wird insbesondere erwartet:
- Hochschulabschluss Soziale Arbeit oder vergleichbarer Abschluss (obligatorisch),
- vertiefte Rechtskenntnisse v.a. des AsylG und AufenthG (obligatorisch),
- einschlägige Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit (obligatorisch),
- Konfliktmanagement,
- Fähigkeit zur Kooperation v.a. mit den relevanten Behörden und Ämtern,
- Organisationstalent,
- Energie und Durchsetzungsfähigkeit,
- Empathie und Interkulturelle Kompetenz,
- einschlägige PC-Kenntnisse.
Einschlägige Fremdsprachenkenntnisse sind kein Nachteil. Wir begrüßen es, wenn sich Menschen mit Migrationsgeschichte bewerben.
Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision sind explizit erwünscht!
Die Vergütung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen bis zur EG 9 BAT-KF. Die Stelle ist aufgrund von Finanzierungsregeln zunächst bis Ende 2017 befristet.
Es erwartet Sie ein interessantes und auch stressiges Aufgabenfeld, ein tolles Team vor Ort mit bereits zwei Mitarbeiterinnen - und die kollegiale Aufmerksamkeit aller Mitarbeiter/innen des Kölner Flüchtlingsrates e.V.!
Bei Interesse informieren Sie sich gerne weiter über unsere Website (www.koelner-fluechtlingsrat.de) bzw. schicken Sie bitte umgehend per Email Ihr Bewerbungsschreiben sowie Ihren Lebenslauf an Frau Lina Hüffelmann (hueffelmann@koelner-fluechtlingsrat.de).
Bewerbungsschluss 17.02.2017!
Die Handreichung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Hg.). finden Sie hier!
"Die Unterbringung von Flüchtlingen in nordrhein-westfälischen Kommunen
Prof. Dr. Markus Ottersbach und Petra Wiedemann haben in ihrer Studie Aspekte eines integrierten Gesamtkonzepts zur Unterbringung von Flüchtlingen am Beispiel der Stadt Köln erarbeitet, das Tendenzen sozialräumlicher Spaltung, sozialer Ungleichheit und der Entstehung von Konflikten zwischen Bewohner_innen der Kommunen und der damit einhergehenden Entstehung rechter Strömungen entgegenwirken soll.
Aspekte eines integrierten Gesamtkonzepts zur nachhaltigen Integration von Flüchtlingen am Beispiel der Stadt Köln
Die räumliche Unterbringung der Flüchtlinge stellt zurzeit – zusammen mit der medizinischen Versorgung, Betreuung und Beratung der Flüchtlinge – eine der größten Herausforderungen der Kommunen dar. Diese problematische Situation kann dazu beitragen, sozialräumliche Spaltungen, soziale Ungleichheiten und gefährliche Konflikte zwischen Bewohner_innen innerhalb der Kommunen zu forcieren und rechte Strömungen in unserer Gesellschaft zu stärken.
Am Beispiel der Stadt Köln soll die Studie mittels quantitativer und qualitativer empirischer Methoden einerseits die Situation der Unterbringung, der medizinischen Versorgung, der Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und den Stellenwert bzw. die Rolle der Sozialen Arbeit bei diesen Tätigkeiten untersuchen und andererseits Empfehlungen für ein tragfähiges, integriertes Gesamtkonzepts zur nachhaltigen Integration von Flüchtlingen in nordrhein- westfälischen Kommunen erarbeiten" (siehe: https://www.th-koeln.de/hochschule/die-unterbringung-von-fluchtlingen-in-nordrhein-westfalischen-kommunen_40765.php).
Schlussanträge des Generalanwalts vom 7.2.2017 in der Rechtssache C-638/16 PPU X und X / Belgischer Staat:
Nach Auffassung von Generalanwalt Mengozzi sind die Mitgliedstaaten durch Unionsrecht nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, ein humanitäres Visum zu erteilen, wenn ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass bei einer Verweigerung Personen, die internationalen Schutz suchen, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt werden.
Herzlichen Dank an Stefan Keßler!
Mitgliedsorganisationen des Europäischen Flüchtlnigsrates ECRE veröffentlichten am 25.01.2017 einen Bericht über rechtswidrige Zurückweisungen - sog. Push-Backs - von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen.
Den Bericht "Pushed Back at the Door" erhalten Sie hier!
Hier eine Zusammenfassung des Paritätischen Gesamtverbandes:
"Der Bericht behandelt die steigende Anzahl von illegalen Push-Backs an Europas Aussengrenzen in Bulgarien, Tschechien (Flughafen), Ungarn und Polen. Zudem gibt er einen Überblick über besorgniserregende Tendenzen in der slowenischen Politik und Gesetzgebung. Es wird über jedes Land einzeln auf etwa zwei Seiten ein Überblick gegeben über die relevanten nationalen Rechtsgrundlagen, über die aktuelle Situation in Bezug auf Push-Backs, über Fallprofile und -beispiele sowie über Vorschläge zur Verbesserung der Situation auf nationaler und EU-Ebene.
Der Bericht fordert interne und externe Monitoring-Mechanismen sowie Zugang für nationale und internationale Nicht-Regierungs-Organisationen und anderen Organisationen zu den Vorgängen an den Grenzen.
Bulgarien
2016 hat das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) vermehrt Hinweise auf gewalttätige Push-Backs an der türkischen Grenze erhalten. Diese betreffen nicht nur Vorgänge an der Grenze selbst sondern auch in Grenzregionen innerhalb Bulgariens. Neben der Zurückweisung wird auch von Diebstählen (Geld, Wertsachen, sogar Nahrungsmittel) durch die bulgarische Polizei berichtet. Zudem soll die bulgarische Polizei auch Einschüchterungstaktiken wie Warnschüsse und den Einsatz von Hunden vornehmen.
Tschechien
Die einzige Aussengrenze Tschechiens befindet sich in der Transitzone am Flughafen Prag. Das Gesetz sieht zwar eine Art Flughafenverfahren vor, Schutzsuchende haben jedoch kaum Zugang, weder zum Asylverfahren noch zur dafür vorgesehenen Unterkunft am Flughafen. 2015 und 2016 hatten monatlich maximal zwei Personen Zugang zu diesem Verfahren, währenddessen 30-40 Entscheide pro Monat ergingen, die Einreise zu verweigern (inkl. für Personen aus Ländern wie Sri Lanka, Irak und die Demokratische Republik Kongo). Der Organization for Aid to Refugees (OPU) liegen zahlreiche Hinweise vor, dass ein Teil dieser Personen hätte Asyl beantragen wollen und teilweise auch Personen mit gültigen Visa abgewiesen und zurückgeschickt wurden.
Ungarn
Ungarn hat einen Grenzzaun zu den Nachbarländern Serbien und Kroatien errichtet. Es gibt je eine Transitzone (Röske und Tompa), dort wird pro Tag 20 bis 30 Asylsuchenden die Einreise gewährt. Push-Backs wurden in Ungarn durch ein Gesetz im Sommer 2016 quasi legalisiert. Dieses Gesetz sieht vor, dass Personen, die sich an der Grenze und bis zu acht Kilometer innerhalb des Landes befinden, wieder auf die externe Seite der Grenze gebracht werden sollen. Zwischen dem 5. Juli und dem 30. Oktober 2016 wurde auf diese Weise 13‘869 Personen die Einreise verweigert. Es wird zudem von zahlreichen Misshandlungen und von Einsätzen mit Hunden berichtet. Die Organisation Médecins sans Frontière (MSF) Serbien behandelt nach eigenen Angaben täglich Verletzungen, die den Personen durch die ungarische Grenzwache zugefügt wurden.
Polen
Das polnische Recht sieht vor, dass ein Asylgesuch, welches bei der Grenzwache eingeht, registriert und innerhalb von 48 Stunden an den Leiter der Ausländerbehörde weitergeleitet werden soll. In den letzten Monaten nahmen die Berichte zu, wonach zahlreichen Personen die Einreise und die Möglichkeit, ein Asylgesuch zu stellen, verweigert wurde. Diese Nachrichten betreffen die Grenze zu Weissrussland (Grenzübergang Brest-Terespol). Es sind hauptsächlich Personen aus Tschetschenien, die über Weissrussland in der EU Schutz beantragen möchten. Die Grenzwache verweigert den NGOs und dem UNHCR den Zugang zu den Vorgängen an der Grenze. Von Januar bis September 2016 wurde 72‘372 Personen die Einreise verweigert (davon 61‘267 Personen aus Russland) im gesamten Vorjahr 2015 waren es noch 17‘376 Einreiseverweigerungen.
Slowenien
Slowenien hat keine EU-Aussengrenze. Hier scheint es keine systematischen Push-Backs zu geben, allerdings beunruhigende Tendenzen aus der Politik: Eine Gesetzesänderung soll dem Parlament die Kompetenz verleihen – wenn es ihm „aufgrund einer durch Migration verursachte Gefahr der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ nötig erscheint – die Grenzen zu schliessen, Asylgesuche nicht mehr zu prüfen, und Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen. Darüber soll noch im Januar 2017 abgestimmt werden"
(http://www.der-paritaetische.de/nc/fachinfos/artikel/news/rechtswidrige-zurueckweisungen-von-schutzsuchenden-an-eu-aussengrenzen-in-osteuropa-push-back-beric/).
Lt. Antwort der Bundesregierung vom 30.01.2017 auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen - Aktueller Stand, Probleme, Perspektiven" wurden seit Inkrafttreten des sog. Integrationsgesetzes von den beabsichtigten 100.000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten erst 18.959 Plätze beantragt, davon 13.000 genehmigt (3.413 in NRW).
Den vollständigen Wortlaut der Antwort entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF-Datei.
Unsere heutige Presseerklärung zu einem Schreiben der Kölner Polizei an Betreuungsorganisationen, die in Landesaufnahmeeinrichtungen tätig sind, erhalten Sie hier!
Die Januar-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Die Einladung zur nächsten Sitzung entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF-Datei.
Die Kölner Initiative `Schulpätze für alle` hat heute den neuen Infoclip „Schulanmeldung in Köln“ feierlich an der FH Köln vorgestellt und im Internet veröffentlich. Der Infoclip und die dazugehörige Homepage informieren auf 11 verschiedenen Sprachen die Eltern von Flüchtlingskindern darüber, wie Sie ihre Kinder in Köln zur Schule anmelden können. Darüber hinaus beantwortet die Homepage häufig gestellte Fragen und benennt eine Reihe von Beratungsstellen, die bei Problemen mit der Schulanmeldung weiterhelfen. Den Link zu der Homepage finden Sie hier.
(Fast) alle aktuellen Angebote des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft" können Sie hier entnehmen!
Die vom Innenministerium NRW geplante Sonderaktion in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Köln-Bayenthal wurde kurzfristig abgesagt: Auch der Kölner Flüchtlingsrat e.V. protestierte gegen die temporäre Umwandlung der EAE in eine Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge aus sog. "sicheren Herkunftsländern" (siehe Presseerklärung vom 27.01.2017).
Der Flüchtlingsrat befürchtet allerdings, dass diese Aktion nunmehr in anderen Aufnahmeeinrichtungen stattfinden wird.
Die Selbstorganisation Forum afghanischer Migranten in Köln veranstaltet nach eigenen Angaben am Samstag, den 28.01.2017, 14:00 Uhr eine Demonstration ab Köln Hauptbahnhof.
"Grund ist die aktuelle Abschiebepraxis der deutschen Regierung. Immer mehr Geflüchtete aus Afghanistan werden abgeschoben, obwohl sich die Situation dort nicht verbessert sondern sogar verschlechtert hat. In Afghanistan herrscht weiter Krieg, und entgegen den Behauptungen des deutschen Innenministers gibt es keine sicheren Gebiete in Afghanistan. Weiterhin werden dort Zivilisten getötet, gefoltert, verfolgt und unterdrückt. Wir fordern: keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan, faire und schnelle Asylverfahren, Anerkennung als Kriegsflüchtlinge und dauerhaftes Bleiberecht für religiös und politisch Verfolgte!", heißt es im deutschen Aufruftext.
In einer Presseerklärung des Zentralrats afghanischer Hindus und Sikhs e.V. vom 19.01.2017, die hier nachzulesen ist, wird die Demonstration für den Zeitraum von 14 bis 16 Uhr auf dem Kölner Bahnhofsvorplatz angekündigt als Protest gegen die Abschiebung von Hindus und Sikhs nach Afghanistan. Gefordert wird, einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan auszusprechen, vor allem für Hindus und Sikhs. Gleichzeitig solle allen in Deutschland lebenden Hindus und Sikhs aus Afghanistan der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden, da sie in ihrer Heimat religiös verfolgt würden.
Für Samstag, den 11.02.2017, 13:30 Uhr rufen wir gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat NRW, Flüchtlingsrat Düsseldorf, Stay! Düsseldorf, Nedaje Afghan – Afghanischer Aufschrei und Hindus & Sikhs of Afghanistan zu einer Demonstration in Düsseldorf auf unter dem Motto "Abschiebungsstopp nach Afghanistan - Jetzt! #keinsicheresLand". Zum Aufruf geht es hier.
Unsere heutige Presseerklärung erhalten Sie hier!
Das Programm der vom Kölner Flüchtlingsrat e.V. und dem Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. veranstalteten und in Kooperation mit der Stadt Köln durchgeführten Kölner Fachtagung "Abschiebe- oder Willkommenskultur - wohin führt die Flüchtlingspolitik in NRW" am 29.03.2017 sowie Informationen bzgl. der Anmeldung finden Sie hier!
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. sucht zwei Mitarbeiter/innen für den Arbeitsbereich Asylverfahrensberatung. Die Stellenausschreibung befindet sich in der PDF-Anlage.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. sucht ab April 2017 eine Honorarkraft, die im Rahmen des Projekts "CHANCE+ Netzwerke Flüchtlinge", in der Stadt Bonn die Koordination eines Mentorenprojekts übernimmt. Weitere Informationen zu der Ausschreibung finden sie hier.
Den Bericht der Stadt Köln "Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. 12. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 26.01.17 als kompakter Zwischenbericht zu den Themen Unterbringung, Asyl- und Ausländerrecht, Finanzen" erhalten Sie hier als PDF-Dokument.
Den 1. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge vom 09.12.2016 erhalten Sie hier!
Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt gab bei einer Pressekonferenz am 04.11.17 bekannt, er ziehe einen Abschiebestopp für Afghanistan per Erlass in Betracht. Er stützt sich dabei auf einen aktuellen Bericht des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, laut dem das gesamte Staatsgebiet von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen ist. Das Bundesinnenministerium hatte den Bericht auf Initiative Studts in Auftrag gegeben. Den kompletten Bericht finden Sie hier.
Studt forderte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf, zu erklären, wie vor diesem Hintergrund die Schutzquote sinken kann und wie er Rückführungen nach Afghanistan in Sicherheit und Würde gewährleisten will“. Auch seine Amtskollegen forderte er zu Stellungnahmen auf.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt in einer Pressemitteilung vom 11.01.2017 die Initiative des Kieler Innenministers Stefan Studt, der sich gegenüber Bund und Ländern für einen Afghanistan-Abschiebungsstopp stark macht.
„Der aktuelle Bericht des UNHCR vom 22. Dezember (Anlage) über die sicherheitsrelevante Lage in Afghanistan macht eine solche Maßnahme unumgänglich“, bekräftigt Kai Weber, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.
Der neue UNHCR – Bericht von Dezember 2016 dokumentiert, dass sich bewaffnete Konflikte im Jahr 2016 weiter ausgebreitet haben. Laut UNAMA-Bericht wurden „in der ersten Jahreshälfte 2016 1.601 zivile Tote und 3.565 verletzte Zivilpersonen“ dokumentiert, dies stelle einen Anstieg um weitere 4 Prozent gegenüber der absoluten Zahl von Opfern im Verhältnis zum Vergleichsvorjahreszeitraum dar.
„Unter Bezugnahme auf die Auslegung des Begriffs des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts durch den Europäischen Gerichtshof in der Entscheidung Diakité“ hält UNHCR „das gesamte Staatsgebiet Afghanistan von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15 c der EU-Qualifikationsrichtlinie“ für betroffen. Infolge dieser Einschätzung und konsequenter Umsetzung der EU-Qualifikationsrichtlinie wäre den Betroffenen im Asylverfahren subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AsylG zu gewähren. Eine Rückführung in Sicherheit und Würde dürfte somit kaum möglich sein. In diesem Sinne sieht der UNHCR bei negativen Asylentscheidungen Anlass zur erneuten Ermittlung des Schutzbedarfes auf Grundlage der veränderten Faktenlage.
Der Flüchtlingsrat appelliert dringend an den Bundesinnenminister und das ihm unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Vorausetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und die Asylanerkennungspraxis der tatsächlichen Gefährdungs- und Verfolgungslage in Afghanistan anzuzpassen. Weiterhin fordert der Flüchtlingsrat, Asylanträge abgelehnter Flüchtlinge aus Afghanistan von Amts wegen erneut aufzunehmen und neu zu bescheiden. Die bereinigte Schutzquote für Flüchtlinge aus Afghanistan betrug 2016 nur etwa 60%, die nicht bereinigte Schutzquote etwa 56%.
Der Flüchtlingsrat fordert darüber hinaus, den afghanischen Flüchtlingen regelmäßig eine sichere Bleibeperspektive zuzusprechen und für alle von Anfang an Sprach- und Integrationsförderung zugänglich zu machen. Bis dato gilt für afghanische Flüchtlinge, dass sie bis zur rechtskräftigen Anerkennung keinen Anspruch auf Integrationskursteilnahme haben.
Die Asylverfahrensberatung des Kölner Flüchtlingsrat e.V. sucht Dolmetscher_innen für die Sprachen Albanisch, Serbisch und Bosnisch.
Der Einsatzort ist die Landesunterkunft in Köln Bayenthal, in der bis zu 960 Personen untergebracht sind. Von dort aus stellen die Menschen innerhalb kurzer Zeit ihren Asylantrag.
Wir bereiten auf das Interview beim Bundesamt vor. Dort werden die Menschen zu ihren Fluchtgründen befragt. Für diese Vorbereitung benötigen wir Dolmetscher_innen, um über die Rechte aufzuklären und den Ablauf des Interviews zu informieren.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Johanna Bült:
buelt@koelner-fluechtlingsrat.de
Es kann ein kleines Honorar von 10€ pro Stunde gezahlt werden.
Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 09.01.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Grünen, Die Linke, Piraten und GUTen folgenden Beschluss getroffen:
"Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Köln bittet die Verwaltung alle Initiativen zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen. Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei Ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen.
Begründung:
Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 21.06.2016 über ausreisepflichtige Ausländer weist auch auf 'Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes oder nach anderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes' hin. In Köln haben Mitte 2016 ca. 4.500 Menschen mit Duldung gelebt. Davon ca. ein Drittel der Menschen mit Duldungen von 5 bis 15 Jahren. Über 800 Menschen haben Duldungen von über 15 Jahren! Seit Mitte des Jahres ist die Zahl der geduldeten Menschen weiter angestiegen. Duldung ist kein gesicherter Aufenthaltsstatus, sondern ein 'Ausreisestatus'. Wirkliche Integration ist deshalb für langjährig Geduldete extrem erschwert. Auf dieser rechtlichen Grundlage sind auch Zugänge zu Arbeitsstellen und Wohnungen erschwert. Viele ehrenamtliche Flüchtlingshelfer kritisieren seit langem diesen Widerspruch. Bereits in früheren Jahren hat sich der Rat der Stadt Köln nicht nur für humane Flüchtlingsunterbringung eingesetzt, sondern auch für bessere Bleiberechte von Kölner Flüchtlingen, so auch für Roma. Die Ausländerrechtliche Beratungskommission wurde daher vom Rat eingerichtet, um Aufenthaltsrechte zu klären. Bereits in früheren Jahren hat sich der Rat der Stadt Köln nicht nur für humane Flüchtlingsunterbringung eingesetzt, sondern auch für bessere Bleiberechte von Kölner Flüchtlingen, so auch für Roma. Die Ausländerrechtliche Beratungskommission wurde daher vom Rat eingerichtet, um Aufenthaltsrechte zu klären."
Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der in der Kölner Bleiberechtskampagne von Rom e.V., Kölner Runden Tisch für Integration und Kölner Flüchtlingsrat e.V. formulierten und von vielen Kölnerinnen und Kölnern unterzeichneten Forderungen. Die Verwaltung, insbesondere die Ausländerbehörde, ist jetzt an der Reihe, geeignete Maßnahmen - bestenfalls in Zusammenarbeit mit der Ausländerrechtlichen Beratungskommission, dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen und den Kölner Flüchtlingsberatungsstellen - zu treffen.
Hier die Türkische Notstandsverordnung vom 06.01.2017, mit der türkische Staatsangehörige, die sich im Ausland befinden, unter bestimmten Voraussetzungen ausgebürgert werden können:
Notstandsverordnung bezüglich einiger Maßnahmen ihm Rahmen des Notstands
Notstands-VO Nr. 680
Art. 75 -Im Gesetz Nr. 5901 -Staatsangehörigkeitsgesetz vom 29.5.2009 wird dem Art. 29 der folgende Absatz angefügt:
(2) Soweit sich Staatsangehörige, gegen die nach den Art. 302, 309, 310, 311, 312, 313, 314 und 315 ermittelt wird, nicht erreicht werden können, weil sie sich im Ausland befinden, wird dieser Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft bzw. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vom Gericht dem Ministerium mitgeteilt mit dem Ziel, dass diese 3 Monate nach der Mitteilung ihrer Staatsangehörigkeit verlustig erklärt werden. Diese Personen werden auf Vorschlag des Ministeriums durch den Ministerrat ihrer Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt, wenn sie drei Monate nach einer Rückkehraufforderung in der Resmî Gazete nicht ins Heimatland zurückkehren.
Die Forderungen der Kölner Bleiberechtskampagne für geduldete Flüchtlinge können nunmehr auch online unterzeichnet werden, und zwar hier!
Im September 2016 initiierten Rom e.V., Kölner Runder Tisch für Integration und Kölner Flüchtlingsrat e.V. die Kölner Bleiberechtskampagne für länger hier lebende geduldete Flüchtlinge. Gestern ging die Kampagne in die Öffentlichkeit:
Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl (Köln) schrieb anlässlich des Shitstorms gegenüber jenen, die die Kölner Polizeistrategie zu Silvester in Frage stellten, an den Kölner Stadt-Anzeiger folgenden Leserbrief:
"Frau Peter hat eine demokratische Selbstverständlichkeit zum Ausdruck gebracht. Dass und wie sie dafür beschimpft wird, zeigt, wie weit der Rassismus salonfähig geworden ist."
Dem ist nichts hinzuzufügen.
"Sozialleistungen für Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht: Eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen" ist der Titel einer von Barbara Weiser erarbeiteten Bestandsaufnahme (Hamburg, November 2016), die hier erhältlich ist.
Im Vorwort heißt es: "Die Bestandsaufnahme zeigt, kurz gefasst, dass wir es nicht mit einer kollektiven Exklusion von Migrantinnen und Migranten mit Behinderung von den Sozialleistungen zu tun haben, sondern es sind Ausschlüsse, die sich aus einem bestimmten Aufenthaltstitel, dem Einreisedatum und der Aufenthaltsdauer ergeben oder die sich auf einzelne Leistungsarten beziehen können. Weil es somit individuelle Konstellationen sind, die dem Einzelfall zugrunde liegen, ist es schwierig, den rechtlichen Überblick zu behalten, zumal sich Aufenthaltstitel insbesondere bei Geflüchteten oftmals in kurzer Zeit ändern können. Hinzu kommen neue gesetzliche Bestimmungen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind."
Die Selbstorganisation "Forum afghanischer Migranten in Köln" stellt Herr Ehsan Hadid beim nächsten Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V. vor.
Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 11. Januar 2017, 18:30 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln-Nippes (ÖPNV: Haltestelle Florastraße, Linien 12 und 15).
Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte "binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht" (Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz). Insofern sind auch nicht alle Mittel etwa für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung "Recht". Es gibt Mittel, die sind Unrecht.
"Racial Profiling" ist ein rassistisches Fahndungsmuster, das physische Erscheinungsbild eines Menschen als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen heranzuziehen.
Polizeikontrollen ohne konkreten Anlass auf der Grundlage des "Racial Profiling" verstossen gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz und sind aufgrund internationaler Vereinbarungen menschenrechtlich unzulässig.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates wies 2015 u.a. darauf hin, "dass die deutschen Behörden strukturelle Formen von Rassismus in den Strafverfolgungsbehörden besser bekämpfen müssten: Es müsse ein wirksameres Vorgehen gegen Racial Profiling seitens der Polizei geben" (Deutsches Institut für Menschenrechte, Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015-Juni 2016, Bericht an den Deutschen Bundestag, 12/2016, S. 31).
Nach Presseberichten und veröffentlichten Zeugenaussagen liegt der Verdacht nahe, dass Polizeieinheiten oder einzelne Polizistinnen und Polizisten in der Kölner Silvesternacht die Methode des "Racial Profiling" angewendet haben. Rd. 1.000 Personen soll die Kölner Polizei in einem Polizeikessel am Hauptbahnhof; "die sie für nordafrikanisch hielt" (Süddeutsche Zeitung vom 03.01.2017) festgehalten haben.
Laut weiteren Presseberichten erklärte der Kölner Polizeipräsident Mathies dagegen, man habe "Personen nicht nach Aussehen kontrolliert, sondern nach Verhalten" (Kölner Stadt-Anzeiger vom 03.01.2017). Der Polizeipräsident bedauerte zudem die Verwendung des Begriffs "Nafri" in der Öffentlichkeit.
Für amnesty international ist der Polizeieinsatz in Köln ein "eindeutiger Fall von Racial Profiling" (Presseerklärung vom 02.01.2017).
Auch Medienberichten zufolge sind Menschen alleine aufgrund ihres Aussehens sortiert und polizeilich behandelt worden (z.B. n-tv vom 01.01.2017 und 02.01.2017). Andere wiederum, so "Menschen von erkennbar mitteleuropäischer Abstammung, darunter auch eine junge blonde Frau, wurden von Beamten ausdrücklich gebeten, den Kessel (gemeint ist der o.g. Polizeikessel - Anm. KFR e.V.) zu verlassen" (Süddeutsche Zeitung vom 03.01.2017).
Der seit einigen Jahren behördenintern von der Polizei verwendete Begriff "Nafri" gehörte bereits vor Silvester zum Sprachgebrauch von Rechtsextremisten und -populisten. Dennoch wurde der Begriff behördenintern und auch öffentlich über Twitter weiter verwendet.
Mit großer Sorge beobachtet der Kölner Flüchtlingsrat e.V., wie Kritikerinnen und Kritiker des Polizeieinsatzes seitens politischer Kreise, aber auch medial diffamiert werden. Die liberale Demokratie ist auf die kritische Begleitung staatlicher Machtausübung nicht nur angewiesen, sie ist deren Bedingung.
Mit amnesty international fordert auch der Kölner Flüchtlingsrat e.V. die Untersuchung der Ereignisse in der Silvesternacht durch eine unabhängige Stelle.