Anliegend die Grundsatzentscheidung der 2. Kammer des VG Köln vom 22.12.2015 zu Ungarn (Dublin-VO).
Ungarn verfüge "über eine Aufnahmekapazität von höchstens 2.500 Plätzen für Flüchtlinge." Demgegenüber seien laut Pressemeldungen mehr als 180.000 Asylbewerber nach ihrer Einreise in Ungarn registriert worden. Der ungarische Staat sei "offenkundig nicht willens, seine europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. (...) Ungarn betreibt eine offene Politik der Abschottung gegen den Zuzug von Flüchtlingen und hat als erstes Land einen Grenzzaun zur Abwehr weiterer Flüchtlinge errichtet. Das Land hat erklärt, dass es eine nennenswerte Zuwanderung sog. 'Wirtschaftsflüchtlinge' nicht wünsche und keine multikulturelle Gesellschaft werden wollte."
Das Gericht ist davon überzeugt, "dass Antragstellern wie dem Kläger (Anmerkung KFR e.V.: ein alleinstehender afghanischer Mann), die um internationalen Schutz nachsuchen, wegen der zur Zeit in Ungarn gegebenen Aufnahmebedingungen die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne der Grundrechtscharta und der EMRK mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht und es deshalb im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO unmöglich ist, sie in diesen Staat zu überstellen."
Im übrigen könne "nicht davon gesprochen werden, dass eine Abschiebung des Klägers nach Ungarn in absehbarer Zukunft tatsächlich durchführbar ist. Es hängt nämlich eher von Zufälligkeiten als von belastbaren Fakten ab, wann ein Flüchtling von Deutschland nach Ungarn abgeschoben wird, ob dies innerhalb eines Monats, eines Vierteljahres, eines Jahres oder innerhalb eines noch längeren Zeitraums geschieht. Eine derartige Verwaltungspraxis ist auch mit den Zielen der Dublin III-VO nicht zu vereinbaren."
Gestern veröffentlichte das Innenministerium NRW "Eckpunkte zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Regeleinrichtungen des Landes NRW" (siehe anliegende PDF-Datei).
Geplant ist, für die einzelnen Eckpunkte gesonderte Konzepte zu erstellen.
Am Eckpunktepapier haben u.a. das Evangelische und Katholische Büro, die Wohlfahrtsverbände, UNHCR, amnesty international, der Flüchtlingsrat NRW e.V. und die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW mitgearbeitet.
Claus-Ulrich Prölß (Sprecher der Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW und Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.), der an den "Eckpunkten" mitgewirkt hat:
"Das Land NRW möchte den angekündigten Paradigmenwechsel wirklich. Jetzt müssen aber schnell die Teilkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Und es müssen die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen geschafen werden."
Vom 01.01. bis zum 30.11.2015 wurden aus Deutschland insgesamt 18.363 Personen abgeschoben. Im gesamten Jahr 2015 werden es wohl über 20.000 Personen werden. (2014: insgesamt 10.884).
Aus NRW wurden 2015 bis zum 30.11. insgesamt 3.854 Personen abgeschoben (2014: insgesamt 2.929), rd. 600 Personen mehr als aus Bayern (3.267).
Den Flyer der Stadt Köln (Diversity-Kommunales Integrationszentrum und Amt für öffentliche Ordnung) finden Sie hier!
Die Dezember-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Vorstand und Team des Kölner Flüchtlingsrates e.V. wünschen den Leserinnen und Lesern unserer Website eine gute Weihnachtszeit und einen sanften Rutsch ins Neue Jahr!
Trotz der Kriege und Menschenrechtsverletzungen auf der Welt, trotz der politischen Krise der EU, trotz der Aushebelung des Asyl- und Leistungsrechts durch die Bundesregierung, trotz der oft dramatischen Lebens- und Unterbringungssituation für Flüchtlinge in Deutschland , trotz AfD und Pegida,
trotz alledem: Nicht den Mut verlieren, Weitermachen!
Näheres erfahren Sie hier!
Wir bedanken uns herzlich bei den Kindern, Eltern und Lehrer/innen!
Die neuen Asylgesetze sollen dafür sorgen, dass Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Sie sollen bis zur Abschiebung in Landeseinrichtungen kaserniert werden.
Aber auch die in den Kommunen länger lebenden Flüchtlinge sind betroffen: Wer aus einem "sicheren Herkunftsland" kommt, soll rasch abgeschoben werden!
Damit werden Integrationserfolge der Roma Kinder, die z.B. bei Amaro Kher in die Schule gehen oder die gemeinsam in der Kita leben, brutal unterbrochen. Abschiebeangst macht sich unter den Eltern breit.
Die Mehrheit von Bundestag und Bundesrat erklärt per Beschluss, dass es keinen Grund gibt, aus einem "sicheren Herkunftsland" zu flüchten.
Doch wie "sicher" sind diese Staaten, besonders für die Minderheit der Roma?
Zur Veranstaltung am 15.12.2015 um 19:00 Uhr im studio dumont laden der Rom e.V. und der Kölner Flüchtlingsrat e.V. gemeinsam ein!
Es diskutieren u.a.:
Volker Beck, MdB (Grüne), und Dagmar Dahmen, stellvertretende Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung
Es moderiert die bekannte Journalistin: Isabel Schayani
Treffpunkt: EL-DE-Haus, Appellhofplatz.
Ort: Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes).
Als Referentinnen konnten wir Frau Mona Massumi und Frau Nora von Dewitz vom Zentrum für LehrerInnenbildung der Universität zu Köln zum Thema "Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im deutschen Schulsystem - Bestandsaufnahme und Empfehlungen" gewinnen.
Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Antwort der Bundesregierung vom 30.11.2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2015 - finden Sie hier!
"Grenzen überschreiten. Fluchtbewegungen zwischen Autonomie und Kontrolle" - so lautet der Titel der Podiumsdiskussion und Videodokumentation am 10.12.2015 um 19:30 Uhr im Kino 813 in der Brücke, Hahnenstr. 6, 50667 Köln. Bitte beachten Sie den anliegenden Flyer.
Die Apotheken-Umschau hat freundlicherweise eine Übersetzungshilfe für medizinische Fachbegriffe auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch erstellt (siehe PDF-Dokument). Wir bedanken uns dafür ganz herzlich!
Bewerbungen bitte ausschließlich an Frau Lina Hüffelmann.
den Erlass des Innenministeriums NRW vom 01.12.2015 erhalten Sie hier!
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 30.11.2015 finden Sie hier!
Die Zahl der Unterstützer/innen der Demonstration und Kundgebung gegen die Asylrechtsverschärfungen steigt (siehe anliegende PDF-Datei).
Die neuen Asylgesetze sollen dafür sorgen, dass Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Sie sollen bis zur Abschiebung in Landeseinrichtungen kaserniert werden.
Aber auch die in den Kommunen länger lebenden Flüchtlinge sind betroffen: Wer aus einem "sicheren Herkunftsland" kommt, soll rasch abgeschoben werden!
Damit werden Integrationserfolge der Roma Kinder, die z.B. bei Amaro Kher in die Schule gehen oder die gemeinsam in der Kita leben, brutal unterbrochen. Abschiebeangst macht sich unter den Eltern breit.
Die Mehrheit von Bundestag und Bundesrat erklärt per Beschluss, dass es keinen Grund gibt, aus einem "sicheren Herkunftsland" zu flüchten.
Doch wie "sicher" sind diese Staaten, besonders für die Minderheit der Roma?
Zur Veranstaltung am 15.12.2015 um 19:00 Uhr im studio dumont laden der Rom e.V. und der Kölner Flüchtlingsrat e.V. gemeinsam ein!
Es diskutieren u.a.:
Volker Beck, MdB. Grüne und Dagmar Dahmen, stellvertretende Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung
Moderation: Isabel Schayani
Im Anhang eine Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Debatte um „Obergrenze“ beim Recht auf Asyl in Deutschland.
Die Stellungnahme macht deutlich, dass Obergrenzen mit Menschenrechten, internationalem Flüchtlingsrecht wie auch dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar sind.
Anbei eine Stellungsnahme mit Forderungen seitens des Landesintegrationsrates NRW zu Bildungschancen von Flüchtlingen (November 2015)
Die neue Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Die Presseerklärung des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 20.11.2015 entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF-datei.
Immer mehr Organsiationen und Gruppen unterstützen die Demonstration gegen die Asylrechtsverschärfungen am 10.12.2015 in Köln. Den aktuellen UnterstützerInnenkreis entnehmen Sie bitte der anliegenden Datei.
Bitte schließen Sie sich diesem Kreis an und unterstützen auch Sie die Demonstration.
Das Dokument befindet sich hier!
Näheres entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF-Datei.
"Für das Menschenrecht auf Asyl und für Integration - Die Spaltung der Gesellschaft verhindern!" - 10. Dezember 2015 (Tag der Menschenrechte), 17:00 Uhr, EL-DE-Haus, Appellhofplatz.
Veranstalter ist "Köln stellt sich quer" in Kooperation mit Bündnis 90/Die Grünen, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., DGB KölnBonn, Diakonie Köln, Die Linke Köln, Verein EL-DE-Haus e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Katholikenausschuss in der Stadt Köln, SPD Köln (Stand 23.11.2015).
Bildung entnehmen Sie bitte dem anliegenden PDF-Dokument.
Den NRW-Erlass "Beschleunigung der Asylverfahren / Informationen zum Vollzug der Ausreisepflicht" vom 06.11.2015 finden Sie hier!
18.11.2015, 18:00-20:30 Uhr, Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln:
"Bevormundete Flüchtlinge?"
Referent: Stephan Dünnwald, Bayerischer Flüchtlingsrat.
Einen erzieherischen Gestus gegenüber Bewohner(inne)n von Flüchtlingsunterkünften, „eine Legierung aus sozialem Engagement und sozialer Kontrolle“ hat Stephan Dünnwald am Beispiel einer Nachbarschaftsinitiative 1992 bis 1998 beobachtet (2006: Der pädagogische Griff nach dem Fremden: zur Haltung lokaler Initiativen gegenüber Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland. Frankfurt am Main: IKO-Verl.). Was ist zu beachten in Zeiten steigender Flüchtlingszahlen und anwachsenden Engagements?
Eine Veranstaltung in der Reihe "Flucht, Asyl und Flüchtlingsarbeit" - Forum für Willkommenskultur
Die nächste Planumssitzung des Kölner Flüchtlingsrates findet am 11.11.2015 um 18:30 Uhr in den Räumen des Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes) statt.
Interessierte sind herzlich eingeladen.
Hg. GGUA e.V., Projekt Q, Stand: 01.11.2015
Im Rahmen von zwei Benefizkonzerten unter dem Motto `Flucht und Zuflucht` hat der Junge Kammerchor Köln am 24. und 25. Oktober 2015 insgesamt 750 Euro für den Kölner Flüchtlingsrat `ersungen`.“Eine tolle Sache! Wir danken allen Mitgliedern des Jungen Kammerchors Köln sowie den großzügigen Spenderinnen und Spendern“ sagt Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates.
Das Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" in Köln-Nippes sucht zum 04.01.2016 eine Bürokraft. Näheres erfahren Sie in der anliegenden Stellenausschreibung.
Anstellungsträger ist der Verein Zurück in die Zukunft e.V.
Die Ansprache von Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V., anlässlich des Anti-Hogesa-Aktionstages am 25.10.2015 finden Sie in der Anlage als PDF-Datei.
Dassog. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz soll bereits heute im Bundesgesetzblatt I Nummer 40 auf Seite 1722 verkündet werden und damit in seinen zentralen Teilen bereits am Samstag, 24.10.2015, in Kraft treten.
Geplant ist, dass bereits zu Beginn der kommenden Woche Abschiebungen von nicht anerkannten Flüchtlingen im größeren Stil erfolgen. In NRW sollen vor allem albanische Flüchtlinge betroffen sein. In enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern wird derzeit an Abschiebungslisten gearbeitet.
Für die Asylverfahrensberatung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. in der Notunterkunft des Landes NRW für Asylsuchende in Köln-Chorweiler werden noch dringend ehrenamtliche Sprachmittler/innen für die Sprachen
Serbisch, Albanisch, Bosnisch, Romanes, Arabisch, Kurdisch, Farsi und Paschtu
gesucht.
Die Sprachmittlung wird für die rechtliche Beratung durch den Kölner Flüchlingsrat e.V. vor Ort benötigt, um die Menschen angemessen auf das Asylverfahren vorzubereiten.
Wir freuen uns über Emails an Frau Aische Westermann: westermann@koelner-fluechtlingsrat.de - auch, wenn Sie nur unregelmäßig Zeit haben oder via Telefon übersetzen können.
Unter dem Motto `Flucht und Zuflucht` gibt der Junge Kammerchor Köln am 24. und 25. Oktober 2015 zwei Benefizkonzerte zu Gunsten des Kölner Flüchtlingsrates. Gesungen werde unter anderem Stücke von Parry, Wolf, Hayden und Gluck. Der gesamte Erlös soll dem Flüchtlingsrat zur Unterstützung seiner Arbeit gespendet werden. Weitere Informationen zu den Konzerten finden sie in der Anlage als PDF-Datei.
Die heutige Presseerklärung des Integrationsrates der Stadt Köln zum rassistisch motivierten Attentat auf Frau Reker und ihre UnterstützerInnen und zu ihrer Wahl zur neuen Oberbürgermeisterin finden Sie in das Anlage als PDF-Datei.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist tief erschüttert über den feigen Mordanschlag auf die OB-Kandidatin Henriette Reker. Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Vereins: "Wir wünschen ihr und den anderen vom Attentäter Verletzten von Herzen, dass sie rasch ganz gesund werden."
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ruft dazu auf, jetzt erst Recht morgen wählen zu gehen.
Sollten sich die Pressemeldungen bestätigen, wäre das Tatmotiv des Täters Ausländerhaß. Prölß: "Den Nährboden für Ausländerhaß und rassistische Anschläge haben Pegida-Kögida-Hogesa, NPD-pro Köln-AfD und andere bereitet. Die bisherigen Übergriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte werden nicht nur von rechtsextremistischen Gruppen begangen, sondern inzwischen auch von 'besorgten Wut-Bürgern'. Man muss nüchtern feststellen, das sich Rassismus längst in der sogenannten Mitte der Gesellschaft festgesetzt hat. Man muss aber auch nüchtern feststellen, dass die Regierungsparteien in Berlin den Rassismus durch ihre Asylgesetze bedienen und ihn auch damit am Leben halten."
Die Broschüre der Flüchtlingsberatungsstelle Bonn des Kölner Flüchtlingsrates "Zur Situation der Flüchtlinge in Bonn", herausgegeben von der Linksfraktion im Rat der Stadt Bonn, erhalten Sie in der anliegenden PDF-Datei. Großen Dank an Lina Hüffelmann, der Leiterin der Bonner Beratungsstelle!
"Refugees Welcome" - so lautet das Motto der im November beginnenden Veranstaltungsreihe Flucht- und Flüchtlingspolitik der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln. Näheres entnehmen Sie bitte dem enliegenden Flyer.
Jetzt auch möglich für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Weitere Informationen des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Köln entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF-Datei.
Der Refugee-Guide soll Flüchtlingen als Orientierungshilfe dienen. Er erklärt unsere gesellschaftliche Konventionen und Wissenswertes in zehn verschiedenen Sprachen.
http://www.refugeeguide.de/
"Kostenlose Führungen für Flüchtlingsgruppen im Kölnischen Stadtmuseum:
'Was ist genau Köln? Was ist die interkulturelle Geschichte der Stadt und wo gibt es Gemeinsamkeiten zu meiner eigenen Geschichte?'
Die kostenlose Führung durch die Dauerausstellung des Kölnischen Stadtmuseums zeigt die interkulturelle Geschichte der Stadt Köln mit ihrer ganzen Vielfalt und bunten Herkunft und sucht gemeinsam mit den Teilnehmern/innen nach Gemeinsamkeiten in der eigenen Geschichte und Vergangenheit.
'Im Fremden das Eigene und im Eigenen das Fremde wiederfinden', so lautet einer der Leitsätze aus dem didaktischen Ansatz des interkulturellen Lernens. Die Geschichte der Stadt Köln – aufgezeigt an ausgewählten Objekten (vom Dombau über Kölnisch Wasser bis hin zum Zweiten Weltkrieg) – macht deutlich, dass es möglich ist, 'Brücken zu schlagen', 'im Fremden das Eigene wiederzufinden' und etwas, was nicht Teil der eigenen Biografie ist, zur eigenen Biografie werden zu lassen.
Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Dr. Wibke Becker vom Kölnischen Stadtmuseum (wibke.becker@stadt-koeln.de). Die Führung findet in einfach Deutsch bzw. in einfachem Englisch statt. An einer Führung sollten nicht mehr als 20 Personen teilnehmen."
Den Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats, Nils Muižnieks, nach seinem Besuch am 24. April und vom 4. bis 8. Mai 2015 in Deutschland, finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
In der Reisewarnung der Kanadischen Regierung heißt es u.a.:
"Extremist youth gangs are a threat, particularly in some smaller urban areas and in parts of former East Germany. Gang members have been known to harass or attack individuals because of their race or for looking 'foreign'."
Den vollen Wortlaut finden Sie hier! Bitte klicken Sie dort auf "Security".
GEMEINSAM-Der Spendentanz in Person von Claudio Hoffmann überbrachte dem Kölner Flüchtlnigsrat e.V. eine Spende in Höhe von 1.213,- Euro.
"GEMEINSAM-Der Spendentanz wurde am 25.09.2015 in dem Tante Rike Club Bonn veranstaltet. Ab 23 Uhr konnte dort für die gute Sache getanzt werden. Der Eintritt von 5 Euro wurde zu 100% an den Kölner Flüchtlingsrat e.V.gespendet. Der Club, unter Leitung von Oli Landgraf, sowie die DJs (Phil Fuldner, Freddy Verano, Kevin Over & MBP), die Fotografen // Videografen, engagierten sich allesamt für die gute Sache. Bis 6 Uhr in der Früh wurde GEMEINSAM getanzt."
Das Projektkonzept finden Sie in der Anlage als PDF-Dokument.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. bedankt sich ganz herzlich bei Claudio Hoffmann und allen Mitwirkenden - und natürlich bei den Tänzerinnen und Tänzern!
Den umstrittenen Entwurf des sog. Asylbeschleunigungsgesetzes finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Das Gesetz soll im parlamentarischen Schnellverfahren beschlossen werden:
1.10.: 1. Lesung im Bundestag
12.10.: Anhörung im Innenausschuss des Bundestages (von 11-14 Uhr)
14.10.: Beratung im Innenausschuss
15.10.: 2./3. Beratung im Bundestag
16.10.: Verabschiedung im Bundesrat
Zum 1.11.2015 soll das Gesetz nach politischer Planung bereits in Kraft treten.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. sucht kurzfristig ab 01.10.2015 oder später eine/n weitere/n Mitarbeiter/in mit einem Stellenumfang in Teilzeit bzw. bis zu 39 Stunden für die Durchführung des sog. Beschwerdemanagements und der Asylverfahrensberatung in der Notunterkunft des Landes NRW für Asylbewerber/innen in Köln-Chorweiler.
Von dem/der Stellenbewerber/in wird insbesondere erwartet:
- Hochschulabschluss Soziale Arbeit oder vergleichbarer Abschluss (obligatorisch),
- vertiefte Rechtskenntnisse v.a. des AsylVfG und AufenthG (obligatorisch),
- einschlägige Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit (obligatorisch),
- Konfliktmanagement,
- Fähigkeit zur Kooperation v.a. mit den relevanten Behörden und dem Betreiber der Einrichtung,
- Organisationstalent,
- Energie und Durchsetzungsfähigkeit,
- Empathie und Interkulturelle Kompetenz,
- einschlägige PC-Kenntnisse.
Einschlägige Fremdsprachenkenntnisse sind kein Nachteil. Wir begrüßen es, wenn sich Menschen mit Migrationsgeschichte bewerben.
Die Vergütung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen bis zur EG 9 BAT-KF. Es erwartet Sie spannende Aufbauarbeit, ein interessantes und auch stressiges Aufgabenfeld, ein tolles Team vor Ort mit bereits zwei Mitarbeiterinnen - und die kollegiale Aufmerksamkeit aller Mitarbeiter/innen des Kölner Flüchtlingsrates e.V.!
Die Stelle ist aufgrund der Refinanzierungsregeln zunächst bis Ende Dezember 2015 befristet. Es besteht allerdings große Aussicht auf die weitere Finanzierung durch das Land NRW.
Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt die Einrichtung einer Regelunterkunft (Zentrale Unterbringungseinrichtung - ZUE) in der Stadt Köln. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. hat sich bereits beim Land NRW um die Trägerschaft der Asylverfahrensberatung und des sog. Beschwerdemanagements im Rahmen des hierfür bestimmten Landesförderprogramms beworben.
Bei Interesse schicken Sie bitte umgehend per Email Ihr Bewerbungsschreiben sowie Ihren Lebenslauf an Frau Aische Westermann (westermann@koelner-fluechtlingsrat.de).
Die Pressemitteilung des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. "Umverteilungsgesetz löst nicht die Probleme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" vom 23.09.2015 finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Der Bundesfachverband kritisiert darin die geplante bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nach dem "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher".
Eine massive Verschlechterung sei insbesondere die mangelnde rechtliche Vertretung im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme Kindeswohleinschätzung und Verteilung.
Die Presseerklärung von PRO ASYL "Deutschland schaltet um: Statt Aufnahme und Integration Abwehr und Ausgrenzung" vom 25.09.2015 finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Für die Asylverfahrensberatung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. in der Notunterkunft des Landes NRW für Asylsuchende in Köln-Chorweiler werden noch dringend ehrenamtliche Sprachmittler/innen für die Sprachen
Serbisch, Albanisch, Bosnisch, Romanes, Arabisch, Kurdisch, Farsi und Paschtu
gesucht.
Die Sprachmittlung wird für die rechtliche Beratung durch den Kölner Flüchlingsrat e.V. vor Ort benötigt, um die Menschen angemessen auf das Asylverfahren vorzubereiten.
Wir freuen uns über Emails an Frau Aische Westermann: westermann@koelner-fluechtlingsrat.de - auch, wenn Sie nur unregelmäßig Zeit haben oder via Telefon übersetzen können.
In der Presseerklärung des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. "Tausenden jungen Flüchtlingen soll Schulbesuch und Ausbildung verboten werden" vom 21.09.2015 (siehe anliegende PDF-Datei) wird das von der Bundesregierung geplante Gesetzespaket vehement kritisiert.
"Entrechtung per Gesetz: Bundesregierung plant umfassendes Desintegrationsprogramm für Flüchtlinge" - so lautet der Titel der Stellungnahme der GGUA e.V. vom 22.09.2015 (siehe anliegende PDF-Datei).
Angebote des Interkulturellen Frauen- und Mädchengesundheitszentrums IFMGZ Holla e.V. für traumatisierte und von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen und für Menschen, die mit ihnen arbeiten, finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
"Im Schnellverfahren will die Große Koalition die Verschärfungen im Asylrecht durchpeitschen. PRO ASYL widerspricht dem öffentlich erweckten Eindruck, der Gesetzentwurf sei entschärft worden. Gemessen an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum von Asylbewerbern kann von einer Entschärfung nicht die Rede sein.
Die Große Koalition will Flüchtlingen, die z.B. in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder in einen anderen EU-Staat verteilt worden sind, vom Existenzminimum ausschließen – ungeachtet dessen, dass sie in den anderen EU-Ländern oft keine Lebensperspektive haben oder selbst Menschenrechtsverletzungen erleiden müssen. Auf die dramatische Situation von anerkannten Flüchtlingen z.B. in Bulgarien hatte PRO ASYL am 16. April 2015 hingewiesen und massive Menschenrechtsverletzungen in einer Dokumentation zahlreicher Einzelfälle öffentlich gemacht.
Die heute vom Bundesinnenminister behauptete Entschärfung stellt lediglich eine Veränderung in der Gruppe der Betroffenen dar. Während in der Fassung des Gesetzentwurfs vom 14. September alle Personen im Dublin-Verfahren von Leistungskürzungen betroffen sein sollten, hat man sich nun auf die Anerkannten und weitere Gruppen fokussiert (Stand: 21. September). Betroffen sind nun:
· Wer bereits in einem anderen EU-Land als schutzberechtigt anerkannt worden ist und dennoch nach Deutschland kommt (Anerkannte).
· Personen, die von einem ersten EU-Land in ein anderes EU-Land umgesiedelt worden sind und dann nach Deutschland weitergereist sind (Relocation).
· Geduldete, bei denen aus von ihnen selbst zu vertretenen Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.
Künftig soll bei diesen Gruppen nur noch Mittel zur physischen Existenzsicherung, sprich Lebensmittel und Wohnen etc., gewährt werden. Das sozio-kulturelle Existenzminimum, das oftmals unter dem Stichwort „Taschengeld“ diskutiert wird, soll hingegen gestrichen werden. Darunter fällt z.B. die Ermöglichung von Kommunikation.
Die Große Koalition will damit einen Paragraphen verschärfen, der schon jetzt von vielen Gerichten als verfassungswidrig eingeschätzt wird. Für die Geduldeten sieht schon der bisherige § 1a AsylbLG in bestimmten Fällen eine Leistungskürzung auf das 'unabweisbar gebotene' vor. Dies ist mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar.
PRO ASYL hält den Vorstoß der Großen Koalition insgesamt für verfassungswidrig, da er gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt. Das Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Grundsatzurteil vom 18. Juli 2012- 1 BvL 10/10 -, - 1 BvL 2/11 - ausdrückliche festgestellt:
'Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, das durch im Sozialstaat des Art. 20 Abs. 1 GG auszugestaltende Leistungen zu sichern ist, als einheitliches, das physische und soziokulturelle Minimum umfassendes Grundrecht. Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf Dauer aufhalten. Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.' (Rn. 120, Hervorhebung durch durch Pro Asyl)
'Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.' (Rn. 121)
Den aktuellen Gesetzesentwurf erhalten Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln spricht sich in einer Stellungnahme gegen die Zeltunterbringung von Flüchtlingen und für den Ausbau der professionellen Flüchtlingsarbeit aus. Näheres entnehmen Sie bitte der anliegenden Stellungnahme.
Auf dem Flughafengelände Köln/Bonn wird ab Montag eine sog. Drehscheibe für Flüchtlinge eingerichtet (siehe News vom 18.09.2015).
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. kritisiert, dass die Stadt Köln versäumt hat, das Sozialdezernat und den Runden Tisch für Flüchtlinge in die Vorbereitungen auf die Organisation der neuen Verteilungsstelle einzubeziehen. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. wurde zwar zuletzt am Freitag über den Stand der Vorbereitungen informiert, aber eine Einladung, an der Konzeptentwicklung oder -umsetzung teilzunehmen, gab es nicht.
Insofern ist auch die Einrichtung eines Sozialen Dienstes nach bisherigen Informationen nicht vorgesehen. Stattdessen sollen freiwillige Helferinnen und Helfer auch für die soziale Betreuung der Flüchtlinge eingesetzt werden. Die Koordination der Ehrenamtlichen soll zunächst die Feuerwehr übernehmen.
Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.: "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch Freiwillige eingesetzt werden sollen. Allerdings sollen sie wohl auch staatliche Aufgaben übernehmen. Das lehnen wir ab. Stattdessen fordern wir die Einrichtung eines Sozialen Dienstes, um besonders schutzbedürftige Personengruppen zu identifizieren, den Flüchtlingen qualifizierte Antworten auf ihre Fragen zu geben und die Ehrenamtsarbeit zu koordinieren."
Nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. müssten dafür entprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Die September-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Aufgrund der Herbstferien findet das nächste Planum des Kölner Flüchtlingsrates erst am 11.11.2015 (!) um 18:30 Uhr in den Räumen des Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes) statt.
3. Nachbarschaftsfest mit Flüchtlingen am 27.09.2015
"Wenn man in Köln sagt, dass alles, was mehr als einmal stattfindet, Tradition ist, dann sind wir schon einen Schritt weiter: Am 27. September veranstalten wir bereits unser drittes Nachbarschaftsfest mit Flüchtlingen. Wir wollen dieses Mal aber nicht nur unsere direkten Nachbarn aus dem Flüchtlingswohnheim Neusser Landstraße begrüßen, sondern wünschen uns, dass auch die anderen Flüchtlinge Kölns bei uns zu Gast sind. In den anderthalb Jahren, in denen wir in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, hat sich viel geändert. Zuspruch und Unterstützung in der Bevölkerung sind gewachsen. Angesichts der vielen Flüchtlingen, die bereits gekommen sind und die noch kommen werden, müssen natürlich die vordringlichen Bedürfnisse befriedigt werden: Die Menschen brauchen Unterkünfte, Essen und Bildung. Das ist wichtig, da stellen wir uns mit unserem Angebot erst einmal hintenan. Die Kantine versteht sich als Forum, wo Menschen verschiedener Herkunft, unterschiedlicher Kulturen und vielleicht auch kontroverser Ansichten sich treffen können. Wir werden ein Fest feiern, auf dem man sich begegnet, auf dem man seine Berührungsängste abbaut. Musikalisch ist wieder für jeden etwas dabei: Neben Mama Afrika und dem Markus Reinhardt Ensemble werden u.a. zwei Jugendbands der Musicfactory, der Chor Libenter Canto, der Kindertanzcorps Lunker Müüs, das Blasorchester Kwaggawerk und die Reigentanzgruppe Kölner Klettenkette auftreten. Emotionaler Höhepunkt wird der Auftritt der Flüchtlingskinder aus der Neusser Landstraße sein, die unterstützt vom Musikerzusammenschluss Parkhausstudio uns mit ihrem Rap ihren Bann ziehen werden. Bereits auf dem letzten Fest spürten alle die Intensität, mit der diese Kinder dem Publikum ein Dankeschön sagten und dafür mit tosendem Applaus belohnt wurden.
In unserem Biergarten wird die Kölner Spielewerkstatt dafür sorgen, dass es für die Kinder viele Attraktionen gibt! Willkommensinitiativen und gute Freunde der Kantine werden mit den Kindern spielen und basteln.
Es versteht sich von selbst, dass in der Kantine keine/r verhungern oder verdursten wird.
Wir freuen uns auf Sie/Euch!
Das Team der Kantine
Kontakt: Die Kantine Kulturbetrieb GmbH
Andreas May-Johann
0221 167916 0
amj@kantine.com"
Nach Presseberichten wird am kommenden Montag eine Einrichtung für die Flüchtlingsverteilung am Flughafen Köln/Bonn eingerichtet werden.
"Die Stadt will ab kommendem Montag am Flughafen eine Art Drehscheibe schaffen, von der aus mit der Bahn ankommende Flüchtlinge mit dem Bus in andere nordrhein-westfälische Städte weiterfahren sollen. Das kündigte Kämmerin Gabriele Klug am Donnerstagabend im Sozialausschuss des Rates an. Die über Bayern in Sonderzügen angereisten Asylsuchenden sollen nach ihrer Ankunft jeweils nur wenige Stunden bleiben. Übernachtungen seien nicht vorgesehen. Wenige Stunden zuvor hatte Landesinnenminister Ralf Jäger die Stadtverwaltung so schnell wie möglich um Amtshilfe gebeten. Die in Köln vorgesehene 'Kurzfrist-Verteilungseinrichtung' für Flüchtlinge, wie es im Behördendeutsch etwas sperrig heißt, wäre die dritte in NRW. In Dortmund und Düsseldorf gibt es sie seit knapp zwei Wochen; bundesweit sind es neun. Noch wechseln sich Düsseldorf und Dortmund täglich in ihrer Funktion als Drehscheibe ab. Aber Dortmund soll demnächst in größeren Umfang die Aufgabe als Erstaufnahme-Einrichtung wahrnehmen, in der Flüchtlinge vorübergehend wohnen. (...) Köln werde sich als Drehscheibe mit Düsseldorf täglich abwechseln, teilte das Presseamt mit. Pro Tag würden zwei bis drei Sonderzüge mit bis zu 1000 Menschen am Flughafenbahnhof erwartet. 'Ziel ist, die Ankommenden ohne unnötige Verzögerung in die Betreuungseinrichtungen zu bringen'. Als Unterkunft für den mehrstündigen Aufenthalt soll am Flughafen ein Zelt oder eine Halle in Leichtbauweise aufgestellt werden, sagte der stellvertretende Leiter des Wohnungsamts, Josef Ludwig, im Sozialausschuss. Eine Zusammenarbeit mit dem Flughafen sei geplant, die Feuerwehr übernehme die Federführung. Das Land begleiche sämtliche Kosten, etwa für den Wachdienst, für bis zu 20 Dolmetscher, die Kinderbetreuung und Sanitäter. Zudem sollen sich ehrenamtliche Helfer um die Flüchtlinge kümmern. Laut Presseamt waren in der Einrichtung der Stadt München in den letzten Wochen mehr als 70.000 Flüchtlinge angekommen und von dort aus weitergereist" (Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.09.2015).
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. fordert die Einrichtung eines mit ausreichendem Fachpersonal ausgestatteten Sozialen Dienstes, um vor allem besonders schutzbedürftige Personengruppen (Kinder, alleinreisende Frauen, Traumatisierte, Kranke, Opfer von Gewalt, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen u.a.) individuell zu betreuen und qualifizierte Antworten auf rechtliche Fragestellungen der Flüchtlinge zu geben. Die Aufnahmeeinrichtungen, in die die Flüchtlinge verteilt werden, sollten über die individuellen Bedarfe vorab informiert werden, damit sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen können.
Der Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer wird vom Flüchtlingsrat ausdrücklich begrüßt. Die Ehrenamtlichen sollten jedoch nicht für staatliche Aufgaben herangezogen werden und das dringend erforderliche Fachpersonal ersetzen.
Nach Auffassung des Vereins müssen zeitnah unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor Ort identifiziert werden, um sie unmittelbar dem Jugendamt zur Inhobhutnahme zuzuführen.
Die Bundesregierung plant eine dramatische Verschärfung des Asyl- und Leistungsrechts.
Insbesondere ist vorgesehen:
- Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes für sog. Dublin-Flüchtlinge: Sie sollen nach dem neuen § 1a Abs. 3 AsylblG-Entwurf künftig nur noch eine Fahrkarte für den ensprechenden EU-Staat sowie eine Wegzehrung erhalten. Weitere Leistungen, z.B. Unterkunft, sind nicht vorgesehen.
- Einführung einer neuen "Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht" (§ 60b AufenthG-Entwurf): Wenn die Abschiebung eines Flüchtlings nach Meinung der Ausländerbehörde aus von ihm selbst zu vertretenen Gründen nicht vollzogen werden kann, soll er ein Arbeitsverbot erhalten und ebenfalls aus den Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
- Neue Regelungen für die Duldung: Der neue § 60a Abs. 6 AufenthG-Entwurf verbietet die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Aufnahme oder Fortführung von Bildungsmaßnahmen bei Ausländern, die sich nach Auffassung der Ausländerbehörde in das Inland begeben haben, um Leistungen nach dem AsylbLG zu erlangen, die den Nichtvollzug von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen selbst zu vertreten haben, deren Asylantrag nach § 30 Abs. 3 und 4 AsylVfG als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde oder die Angehörige eines sog. sicheren Herkunftsstaates sind.
- Ausdehnung des Verbleibs in den Aufnahmeeinrichtungen auf sechs Monate: Durch den neuen § 47 Abs. 1 S. 1 AsylVfG wird die Dauer des Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtungen verdoppelt.
- Bei Asylsuchenden aus sog. sicheren Herkunftstaaten (künftig auch Albanien, Kosovo und Montenegro) soll ihr Verbleib in den Aufnahmeeinrichtungen künftig bis zur Abschiebung andauern.
- Sachleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen: Nach dem neuen § 3 AsylbLG sollen Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen nur noch Sachleistungen erhalten.
- Abschiebungen dürfen nach Ablauf der Frist künftig nicht mehr angekündigt werden.
- Die Inhaftierung Asylsuchender und das sog. Flughafenverfahren sollen ausgeweitet werden.
- Die Verpflichtungserklärung soll nach dem neuen § 68a Abs. 2 AufenthG-Entwurf künftig auch nach Statuswechsel z. B. bei Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter fortbestehen.
Den Gesetzentwurf erhalten Sie in der anliegenden PDF. Die Presseerklärung von PRO ASYL vom 17.09.2015 erhalten Sie hier!
Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates hinsichtlich der Leistungseinschränkungen bzw. Leistungsversagungen offensichtlich verfassungswidrig.
"Mit diesem Gesetzespaket torpediert die Bundesregierung sowohl bürgerschaftliches Engagement als auch rasche Integration. Mehr noch: Es fördert Rechtlosigkeit, Kriminalisierung, Ausgrenzung und Obdachlosigkeit von Flüchtlingen. Anstatt rechte Gewalt und Rassismus in Deutschland zu bekämpfen, können sich jetzt Pegida & Co auf die Schenkel klopfen", so Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.
Der Kölner Flüchtlingsrat ruft zu aktivem Verfassungsschutz und massenhaften Protest gegen die gepanten Gesetzesverschärfungen auf!
Unter dem Motto "Europe sees Syria" finden am kommenden Samstag, 12.09.2015 um 15:30 Mahnwachen in Schottland, Deutschland, Frankreich und Griechenland statt, um Solidarität mit den Flüchtlingen zu zeigen, die ihre Heimat verlassen mussten und ihre Angehörigen und Freunde durch den syrischen Bürgerkrieg verloren haben.
Zwei Tage vor der Konferenz der Innenminister, in der es gerade um die Flüchtlingskrise gehen wird, soll ein Zeichen gesetzt werden. In Deutschland finden Mahnwachen in Berlin, Köln, München und Frankfurt.
Mitzubringen ist nur eine Kerze. Die Kerzen werden während der Mahnwache angezündet, um an die Verstorbenen zu erinnern.
Hier ist der Link zur Mahnwache in Köln
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 08.09.2015 "Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-VO) für syrische Staatsangehörige" finden Sie hier!
Der Kölner Stadtrat hat gestern mehrheitlich - gegen die Stimmung von AfD und pro Köln - die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beschlossen. Den Ratsbeschluss finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Heute findet um 18:30 Uhr das Plenum des Kölner Flüchtlingsrates e.V. statt. Ort. Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes). Interessierte sind herzlich willkommen.
Angst, die nicht vergehen wird…
In einem hagalil.com-Beitrag vom 03.09.2015, dem 70. Jahrestag der Befreiung des Gettos Hongkew in China durch amerikanische Streitkräfte, blickt Peter Finkelgruen zurück auf seine Erfahrung als jüdischer Flüchtling und auf das aktuelle Flüchtlingsdrama. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2015. Die Antwort der Bundesregierung vom 26.08.2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke finden Sie hier!
Aus der Flüchtlingsunterkunft in privaten Wohnraum
In Zeiten überfüllter Unterkünfte bestehen bei Initiativen und Freiwilligen viele Fragen zum Auszug von Flüchtlingen in privaten Wohnraum.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Flucht, Asyl und Flüchtlingsarbeit“ geben zwei Kolleginnen des Auszugsmanagements kompetent Auskunft
am Mittwoch, 16.0.92015, 18:00-20:30 Uhr
im Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln.
Referentinnen: Özlem Esen und Nahid Fallahi (Kölner Flüchtlingsrat e.V., Auszugsmanagement)
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Der ursprünglich für den 16.09.2015 geplante Themenschwerpunkt Asylrecht wird in der Dezemberveranstaltung (16.12.2015) behandelt.
Kontakt:
Thomas Zitzmann (Kölner Flüchtlingsrat e.V., Teamleiter Freiwilligenarbeit), zitzmann@koelner-fluechtlingsrat.de, Tel. 0160/3375146, Fax: 0221/3382 237, http://koelner-fluechtlingsrat.de/neu/#30
In Deutschland haben Mitte dieses Jahres mehr als 160.000 syrische Staatsangehörige gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 20.08.2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Danach lebten zum Stichtag 30.06.2015 insgesamt 161.435 Syrer in Deutschland, von denen 136.835 - darunter 89.314 männlich und 39.310 im Alter unter 18 Jahren - ab Januar 2011 in die Bundesrepublik eingereist sind.
In einer Email vom 28.08.2015 an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. wird von der Sparhandy GmbH u.a. mitgeteilt, dass "über unseren facebook-Account eine öffentliche Spendenzusage von 1000.- Euro an Ihren Verein veröffentlicht" wurde.
In dem von der Sparhandy GmbH veröffentlichten Text auf facebook heißt es u.a.:
"#mundaufmachen - Auf dieser Seite ist kein Platz für Rassismus! Aus aktuellem traurigem Anlass ein Statement zum Schätzfragen-Gewinnspiel:
Liebe facebook-Fans, im aktuellen Gewinnspiel haben wir euch dazu aufgerufen, das Alter des durchschnittlichen Sparhandy-Kunden zu schätzen! Ihr habt uns mit über 2.000 Teilnehmern einen neuen Teilnehmer-Rekord für die Phonetastic-Gewinnspiele beschwert, was uns sehr freut! Tatsächlich hat auch genau ein Gewinner die richtigte Zahl erraten. Bis hierhin alles normal, doch leider fanden wir dann auf dem öffentlich zugänglichen Profil des Gewinners gleich mehrere ausländerfeindliche Statements! An dieser Stelle war für uns klar, dass wir die öffentliche Gratulation sofort zurückziehen - so ein Verhalten verurteilen wir auf's Schärfste und distanzieren uns ausdrücklich von diesen Tendenzen! Wir sind rechtlich zur Übergabe des Gewinns verpflichtet und müssen dem - wenn auch zähneknirrschend - leider nachkommen. Das fühlt sich für uns aber absolut nicht richtig an! Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, den monetären Gegenwert des gewinns auf 1.000,- Euro aufzurunden und zusätzlich an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. zu spenden! Refugees welcome!"
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. bedankt sich recht herzlich für diese Spende. Ganz besonders freut den Verein aber das mutige und gradlinige Auftreten von der Sparhandy GmbH!
Die Information von Pro Asyl erhalten Sie hier!
NRW führt als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge, die in die Gemeinden zugewiesen wurden, ein. Die Presseerklärung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzpation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 28.08.2015 erhalten Sie hier!
Die Kölner StadtRevue möchte gerne Menschen zu Wort kommen lassen, die aus ihren Heimatländern geflüchtet sind.
"Erzählen Sie uns, was Sie erlebt haben - in Ihren Heimatländern, auf der Flucht, in Köln oder auch anderswo -, und was Sie alltäglich erleben."
Ferner möchte die StadtRevue ein Porträt
schreiben.
Bitte melden Sie sich bei:
Anja Albert, Tel. 0221-95154127, anja.albert@stadtrevue.de
Christian Werthschulte, Tel. 0221-95154120, christian.werthschulte@stadtrevue.de
Die Ausländerbehörde Köln hat die hier anliegende Information zur neuen Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG veröffentlicht.
Die Presseerklärung des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS) vom 25.08.2015 erhalten Sie hier!
Hinsichtlich unserer Meldung vom 24.08.2015 ist Vorsicht geboten, da zur Zeit nicht wirklich klar scheint, welche Maßnahmen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hinsichtlich der Durchführung von Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge tatsächlich ergreift bzw. nicht ergreift.
Bitte beachten Sie dazu weitere Meldungen auf dieser Seite.
für Asylbewerber und geduldete Personen, herausgegeben von der Bundesarbeitsagentur (Stand: August 2015). Die Übersicht finden Sie hier!
Die aktuellen Angebote des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft" erhalten Sie hier!
Die Antwort der Bundesregierung vom 18.08.2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2015" finden Sie hier!
Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt. Die noch nicht abgeschlossenen Verfahren werden in Deutschland bearbeitet. Es handelt sich bei der Neuregelung um eine Leitlinie des Bundesamtes, nicht um eine formal bindende Vorgabe.
"Der liebe Gott kann es wohl kaum gewesen sein", sagt Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V., zu Forderungen des Kölner Kardinals Woelki, Flüchtlinge aus "sicheren" Herkunftsländern "schnell" und "konsequent" abzuschieben (Interview im Kölner Stadt-Anzeiger vom 19.08.2015).
Prölß: "Der bayerische Ministerpräsident, der Bundesinnenminister und viele Regierungspolitiker dürften sich die Hände reiben. Eine weitere Aushöhlung des Asylrechts findet die Zustimmung des Kardinals. 'Asylmißbrauch'? Ein Faustschlag gegen alle, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren. Ein Faustschlag gegen das Recht auf individuelle Asylprüfverfahren."
Nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. sind insbesondere Roma und andere Minderheitengruppen in den Nachfolgestaaten des ehem. Jugoslawiens nicht sicher. Die geringe Anerkennungsquote in Deutschland ist "hausgemacht", da ihre Fluchtgründe hier nicht asylrelevant sind und sie infolge der Konstruktion "sicherer Herkunftsländer" nur einen kurzen Prozeß durchlaufen. Zudem liegen bei vielen - außerhalb des Asylrechts - inlandsbezogene Abschiebungshindernisse vor, die einer Abschiebung entgegenstehen.
Prölß: "Man darf es sich gerade als Kardinal nicht so einfach machen. Pauschale Urteile sind gefährlich, weil sie die individuellen Schicksale und Besonderheiten außer acht lassen. Asylrecht heißt auch: Jeder Einzelfall muss rechtstaatlich geprüft werden!"
Die August-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Um 18:30 Uhr findet das August-Plenum des Kölner Flüchtlingsrates in den Räumen des Flüchtlnigszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln-Nippes, statt.
Gäste und weitere Interessierte sind herzlich willkommen.
Die Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema "Verpflichtungserklärungen", Stand: Juli 2015, erhalten Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Am 22.08.2015 ab 11 Uhr veranstalten das Bündnis Dellbrück gegen Rechts und die SV Adler Dellbrück e.V. ein integratives Fussballturnier. Nähere Informationen erhalten Sie im anliegenden PDF-Dokument.
Über Änderungen im Familiennachzug nach dem AufenthG ab dem 01.08.2015 informiert Sie ein Merkblatt des Deutschen Roten Kreuzes. Das Merkblatt finden Sie hier!
Brauchen Asylsuchende und Geduldete für die Ableistung von Praktika und ähnlichen Tätigkeiten die Erlaubnis der Ausländerbehörde und die Zustimmung der Arbeitsagentur? Die Arbeitshilfe der GGUA e.V. (Münster), Projekt Q, gibt Antworten.
Spendenaktion des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region: Jeder Euro wird verdoppelt!
Wenn Sie im Zeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 auf das Konto des Kirchenkreisverbandes Nr. 4404 bei der KSK Köln (BLZ 37050299) spenden (Stichwort: Kölner Flüchtlingsrat), wird jeder Euro von der Kirche verdoppelt!
Mit den (verdoppelten) Spenden wird die Arbeit des Kölner Flüchtlingsrates unterstützt.
Zum Flyer geht es hier lang!
VG Wiesbaden: Beschluss vom 05.08.2015 Nr. 6 L 982/15.WI.A
„Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einen formellen Asylantrag der Antragstellerin innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung anzunehmen. Dazu hat die Antragsgegnerin innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung der Antragstellerin nachweislich zu erklären, an welchem Tag, welchem Ort und zu welcher Uhrzeit sie den Antrag entgegen nimmt. Darüber hinaus hat die Antragsgegnerin der Antragstellerin innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung eine Aufenthaltsgestattung auszustellen.“
Im vorliegenden Fall ging es um eine Ausländerin, die im November 2014 nach Deutschland (Hessen) einreiste, um hier einen Asylantrag zu stellen. Bis zum Tag der VG-Entscheidung wurde ihr die formelle Antragstellung verwehrt. Stattdessen erhielt sie Bescheinigungen über die Weiterleitung eines Asylsuchenden und über die Meldung als Asylsuchende.
Einsender: RA Sascha Kellmann, Köln.
Die heutige Presseerklärung "Kölner Flüchtlingsrat e.V. kritisiert unzureichende Angebote für traumatisierte Flüchtlinge in der Bundestadt Bonn" finden Sie hier!
Das Gesetz zur "Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" tritt mit Ausnahme der Ausweisungsvorschriften am 01. 08.2015 in Kraft. Neben zahlreichen Verschärfungen gibt es dann z.B. auch eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge (§ 25b AufenthG).
Die Ausweisungsvorschriften treten zum 01.01.2016 in Kraft.
Siehe hierzu das Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 32 vom 31.07.2015.
Den Text des geänderten Aufenthaltsgesetzes finden Sie hier!
In einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 29.7.2015 heißt es u.a. "Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Beschäftigungsverordnung beschlossen, mit der jungen Asylsuchenden und Geduldeten, die gute Bleibeperspektiven haben, der Zugang u.a. zu berufsorientierenden und ausbildungs- bzw. studienbegleitenden Praktika erleichtert wird. Die Änderung geht zurück auf Vereinbarungen, die in Bund-Länder-Gesprächen im Juni getroffen wurden. Sie ist Teil einer ganzen Reihe von Neuregelungen, mit denen seit dem vergangenen Jahr und in naher Zukunft der Arbeitsmarktzugang und damit die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen vereinfacht und verbessert werden. (...) Die Neuregelung im Einzelnen: Mit der Änderung der Beschäftigungsverordnung werden für Asylbewerber und Geduldete mindestlohnfreie Praktika vom Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit ausgenommen. Künftig kann also die Arbeitserlaubnis leichter erteilt werden. Die Regelung gilt für: * Pflichtpraktika, * Orientierungspraktika von einer Dauer bis zu drei Monaten, die Voraussetzung dafür sind, ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen, * ausbildungs- bzw. studienbegleitenden Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sowie * Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung." Die Pressemitteilung ist hier erhältlich!
kommentiert Heribert Prantl gestern in der Süddeutschen Zeitung (SZ)
"alle 'Balkan-Pakete, wie Ministerpräsident Kretschmann wieder eines auf den Weg bringen will, alle Versuche, an Asylgesetzen herumzuschrauben, Visumpflichten wieder einzuführen, das Leben für Flüchtlinge bitter zu machen (...)".
Prantl, Mitglied der Chefredaktion der SZ, fordert stattdessen ein "klug" gestaltetes Einwanderungsgesetz.
Die Arbeitshilfe Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge, herausgegeben von der GGUA e.V. (Münster), Projekt Q, erhalten Sie hier!
Sie berücksichtigt die zu erwartenden Änderungen des AufenthG durch den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 25.02.2015, inkl. des Koalitionsänderungsantrages vom 12.06.2015 und den Änderungen vom 03.07.2015 sowie dem Bundeskabinettsbeschluss zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 15.07.2015.
Nach Presseinformationen soll die von der Bezirksregierung Köln für 1.000 Flüchtlinge geplante Notunterkunft des Landes nun auf einer Fläche der Bezirkssportanlage Chorweiler - neben dem Schwimmbad "Aqualand" - errichtet werden.
Der Unterschied zum ehemals angedachten Parkplatz direkt am Fühlinger See soll sein, dass die neue Fläche bereits über Strom und Abwasserleitungen verfüge.
Die Bezirksregierung plant, Flüchtlinge kurzfristig in Zelte unterzubringen und dann Container auf einer benachbarten Fläche aufzustellen.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. lehnt die Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten ab.
Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates:
"Insbesondere besonders schutzbedürftige Personengruppen benötigen besondere Unterstützung. Das betrifft auch die Art der Unterbringung. Sie und ihre individuellen Bedarfe müssen identifiziert werden und es müssen zeitnah die erforderlichen Hilfen erfolgen."
Zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen gehören nach der EU-Aufnahmerichtlinie Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. erinnert an die Mindeststandards des Landes NRW. Diese sollen zwar nicht für Landes-Notunterkünfte für die Dauer von bis zu drei Monaten gelten. "Aber wir gehen davon aus, dass die geplante Unterkunft am Aqualand länger als drei Monate bestehen wird. Also sollte man auch dort unbedingt die eigenen Mindeststandards beachten und umsetzen", so Prölß.
Nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. gehören hierzu auch die Einrichtung einer landesgeförderten Asylverfahrensberatung sowie ein Beschwerdemanagement.
"Weltweite Flüchtlingsströme überfluten Deutschland und bringen uns um unseren Wohlstand." Könnte man meinen, wenn man manche Politiker sprechen hört.
Die Fakten sehen nun etwas anders aus:
1.
UNHCR zählte 2014 weltweit insgesamt 59,5 Millionen Flüchtlinge, 8,3 Millionen mehr als 2013. Gerade mal 0,9% schafften es 2014 in einen EU-Staat, sogar nur 0,3% erreichten Deutschland. Die Flüchtlingszahlen steigen weltweit, auch in der EU und auch in Deutschland. Aber gemessen an der Gesamtanzahl der Flüchtlinge ist es nur ein ganz kleiner Teil, der in der Lage ist, bei uns um Schutz nachzusuchen.
2.
Im ersten Halbjahr 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 159.927 Asylerstanträge registriert. Zu erwarten sind dieses Jahr voraussichtlich rd. 320.-350.000 Erstanträge. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2014 waren es 179.037. Die Zahl der Erstanträge wird dieses Jahr - wie jedes Jahr seit 2009 - erneut zunehmen, vermutlich um mindestens 85% gegenüber dem Vorjahr. Hinsichtlich der prozentualen Steigerung nicht wirklich etwas ganz Neues, denn im Jahr 2013 gab es bereits eine Steigerung um rd. 70% gegenüber dem Jahr 2012. Und 2014 gegenüber 2013 immerhin um fast 60%.
3.
Von den bundesweit 159.927 gestellten Asylerstanträgen im 1. Halbjahr 2015 wurden 29.675 (18,6%) in NRW gestellt.
4.
Die - unbereinigte - Gesamtschutzquote lag in den ersten 6 Monaten des laufenden Jahres alleine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei 36,1%. 26,5% der Entscheidungen wurden nicht inhaltlich getroffen, es ging vielmehr um Verfahrenserledigungen z.B. in Zusammenhang mit Dublin-Entscheidungen. Übrigens: Das als so unheimlich "sicher" deklarierte Mazedonien hat trotz beschleunigtem Asylverfahren, Nicht-Berücksichtigung von Fluchtgründen und hohen Anforderungen an den Asyl-Vortrag noch eine Gesamtschutzquote von 0,3%, Albanien sogar von 0,4%. Hinzu kommen noch die positiven Entscheidungen der Verwaltungsgerichte bzw. der Ausländerbehörden über das Bestehen inlandsbezogener Abschiebungshindernisse. Auch das bedeutet: Jeder Einzelfall zählt!
Was auch fast keiner weiß: Die Schutzquote für Asylantragsteller/innen aus Bosnien-Herzegowina lag 2014 in Frankreich bei 20% und in Belgien bei 18%, für Asylantragsteller/innen aus Serbien lag sie in Italien und in der Schweiz bei jeweils 37%, für Antragsteller/innen aus Albanien lag sie in Großbritannien bei 18% und für Antragsteller/innen aus dem Kosovo in Finnland bei 43%. Überall gleiche Chancen?
5.
Ende Juni 2015 waren beim Bundesamt insgesamt 237.877 Verfahren anhängig. Am 30.06.2014 waren es noch 112.873. Dieser anwachsende Entscheidungsstau müsste schnellstens durch erheblichen Personalstellenzuwachs beim Bundesamt behoben werden.
Den vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. im Juni 2015 herausgegebenen "Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen" erhalten Sie hier!
Nach gerade eingegangenen Meldungen wird die Bezirksregierung Köln eine Landesnotaufnahmeeinrichtung für 1.000 Flüchtlinge am Fühlinger See eröffnen. Hierzu sollen auf einem Parkplatz "temporäre Bauten" errichtet werden.
In der Presseerklärung der Bezirksregierung Köln von heute heisst es dazu u.a.:
"Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt kurzfristig eine provisorische Flüchtlingsunterkunft des Landes am Fühlinger See in Köln zu errichten. Auf einem Parkplatz sollen rund 1000 Flüchtlinge in temporären Bauten untergebracht werden. Die Stadt Köln wird im Wege der Amtshilfe gebeten, diesen Platz für die Landeseinrichtung zur Verfügung zu stellen und technische Unterstützung bei den notwendigen Vorarbeiten zu leisten. Der Betrieb der Unterkunft erfolgt durch das Land. Darüber hinaus hat die Bezirksregierung Köln den Bau- und Liegenschaftsbetrieb mit der Prüfung beauftragt, ob auf dem Parkplatz gegenüber dem Polizeipräsidium in Köln-Kalk eine Regelunterkunft errichtet werden kann. Diese Fläche steht im Eigentum des Landes. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Als größte Stadt im Regierungsbezirk Köln und auch im Land Nordrhein-Westfalen sind im Kölner Stadtgebiet bislang verhältnismäßig wenige Flüchtlinge in Landesunterkünften untergebracht. Deshalb werden in Köln kurzfristig weitere Plätze geschaffen, um die Erstaufnahme- und Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes zu entlasten. Dort werden Flüchtlinge aufgenommen und versorgt, bevor sie den Kommunen zugewiesen werden. Die in Köln durch das Land errichteten Plätze werden der Stadt in vollem Umfang auf ihre Aufnahmequote angerechnet. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen reichen die auf mittlerweile über 17.500 erweiterten landesweiten Regelplätze und Notunterkünfte nicht aus, um alle Flüchtlinge unterzubringen. Derzeit treffen wöchentlich über 5.000 Asylsuchende in Nordrhein-Westfalen ein. Seit Anfang Juli hat die Bezirksregierung Köln deshalb rund 650 zusätzliche Plätze in meist kleineren Gemeinden, wie zum Beispiel Simmerath in der Eifel, geschaffen. Anfang dieser Woche wurden die kreisfreien Städte Leverkusen und Aachen aufgefordert, in Amtshilfe weitere 400 Plätze zur Verfügung zu stellen. Seit Mittwoch werden auch kreisangehörige Kommunen gebeten, bei der Landesunterbringung zu helfen. Dadurch können im Kölner Regierungsbezirk aktuell rund 1.700 Flüchtlinge in Landesunterkünften aufgenommen werden."
Zur Zeit gibt es bereits in Köln-Riehl eine Notunterkunft des Landes mit rd. 200 Plätzen.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. fordert den Weiterbetrieb der Riehler Einrichtung und die Anrechnung der dort lebenden Flüchtlinge auf die vorgesehenen 1.000 am Fühlinger See.
Der Verein fordert auch Mindeststandards für die neue Notunterkunft, eine umfängliche Betreuung, die Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personengruppen und die Einrichtung einer Asylverfahrensberatungsstelle für die dort lebenden Flüchtlinge. "Temporäre Bauten" müssen nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. trotzdem menschenwürdig sein und Rücksicht auf Familien und andere Schutzbedürftige nehmen.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. setzt sich - zusammen mit der LINKEN-Ratsfraktion seit längerer Zeit dafür ein, dass auch in der Stadt Köln eine Aufnahmeeinrichtung des Landes eingerichtet wird - allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Die heutige Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates erhalten Sie hier!
Nach Medienberichten haben die EU-Innenminister auf ihrem Sondergipfel am 20.07.2015 ihr Ziel verfehlt, verbindliche Regelungen über die Aufnahme von Flüchtlingen zu treffen.
Das Ergebnis:
Nach diesem Erlass können unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung zur Führerscheinprüfung zugelassen werden.
Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. vom 11.07.2015 zur neuen Notmaßnahme der Stadt (Unterbringung von Flüchtlingen in der Turnhalle des Schulzentrums Weiden)
Nach Aufassung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. lassen die ständig wiederkehrenden "neuen Notmaßnahmen" ein städtisches Unterbringungskonzept nicht erkennen. Gerade jetzt aber müßte die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.03.2015 über die Erarbeitung von Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen oberste Priorität haben.
Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.: "Aber was geschieht seitdem? Nichts! Eine Arbeitsgruppe des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen wurde längst eingerichtet und steht in den Startlöchern. Noch nicht einmal zu einer ersten konstituierenden Sitzung ist es gekommen!"
Laut Ratsbeschluss sollen Ergebnisse bereits in der ersten Sitzung des Sozialausschusses nach der Sommerpause vorgelegt werden.
Prölß: "Dem Sozialausschuss inhaltliche Ergebnisse bis zum 20.08.2015 vorzulegen, wird nicht funktionieren. Dass man sich Zeit für die Erarbeitung von Mindeststandards nehmen muss, liegt zwar auf der Hand. Aber eine solche zeitliche Verschleppung lässt erahnen, dass manche es wohl offenbar nicht so ernst meinen."
Im übrigen ruft der Kölner Flüchtlingsrat e.V. Rat und Verwaltung dazu auf, über den eigenen Schatten zu springen und dem Land NRW bei der Unterbringung von Asylsuchenden behilflich zu sein.
Prölß: "Eine Landesaufnahmeeinrichtung in Köln hätte auch für die Stadt viele Vorteile."
Frau Burcu Aquilino ist beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. seit heute neue Mitarbeiterin im Projekt Auszugsmanagement und damit Kollegin von Frau Özlem Esen und Frau Nahid Fallahi.
Herzlich willkommen!
Ihre Kontaktdaten befinden sich hier!
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.06.2015 "Erteilung und Verlängerung von Duldungen für die Dauer einer Berufsausbildung" finden Sie hier!
Am 04.07.2015 findet ab 16:00 Uhr im Quäker Nachbarschaftsheim, Kreutzerstr. 5-9, 50672 Köln, ein Sommerfest der Kulturen statt. Veranstalter sind die Initiativgruppen "Farbenblind" und "Willkommen in der Moselstrasse".
Der Eintritt ist für Flüchtlinge frei, für alle anderen auf Spendenbasis.
Der Erlös ist für die Unkosten (Raummiete, Musikanlage etc.), und für das Konto der Bürgerinitiative "?Willkommen in der Moselstrasse"?.
Anbei der Veranstaltungsflyer.
Thomas Zitzmann / Kölner Flüchtlingsrat e.V.:
Zur Thematisierung des Flüchtlingsschutzes vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte
In der politischen und öffentlichen Debatte wird die Aufnahme von Flüchtlingen immer wieder eng verknüpft mit Bezügen auf die deutsche Geschichte. Bezeichnend, dass dabei Verfolgung durch das NS-Regime und Flucht aus Deutschland wenig zur Sprache kommen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Aufnahme von Flüchtlingen eng verknüpft mit den Erfahrungen der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert.
In den Beratungen des Parlamentarischen Rates in den Jahren 1948/49 über das Grundrecht auf Asyl war die Erfahrung der nationalsozialistischen Verfolgung ein wesentliches Argument. Die Flucht von rund einer halben Million Menschen, davon etwa 280.000 Jüdinnen/Juden, aus dem nationalsozialistischen Deutschland und ihre Aufnahme in mehr als 80 Staaten war der Hintergrund, vor dem der SPD-Abgeordnete Friedrich Wilhelm Wagner, später Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, in der 44. Sitzung des Hauptausschusses vom 19.01.1949 für ein umfassendes Asylrecht eintrat mit dem Hinweis auf die Aufnahme deutscher Antifaschisten in Frankreich: "Wir waren sehr glücklich, daß wir draußen unterkamen und daß wir dadurch Hitler und seinen Henkersknechten entkommen konnten...“ Wagner widersprach damit Bestrebungen, das Asylrecht auf bestimmte Staatsangehörige oder bestimmte Gesinnungen zu beschränken. So stimmte der Parlamentarische Rat am 06.05.1949 der umfassenden Formulierung zu: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Diesen umfassenden Schutzgedanken führten die Gegner/innen einer Grundrechtsänderung in der Debatte um den sog. Asylkompromiss 1992/93 immer wieder an. Aber das war eine Minderheitenposition. Nicht die (deutschen) Emigrant(inn)en und schon gar nicht die nach Kriegsende in Deutschland gestrandeten ehemaligen Zwangsarbeiter/innen und ausländischen KZ-Insass(inn)en (displaced persons) waren im öffentlichen Bewusstsein als Beispiel zu schützender Flüchtlinge präsent, sondern "Flucht und Vertreibung" waren im öffentlichen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auf die Vertriebenen aus den ehemaligen Ostgebieten bezogen worden.
In dieser Traditionslinie gibt es sicher Brüche, und doch setzt sich heute fort. "Vor 70 Jahren hat ein armes und zerstörtes Deutschland Millionen Flüchtlinge zu integrieren vermocht", so Bundespräsident Joachim Gauck in seiner Rede zum erstmals begangenen "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" am 20.06.2015 in Berlin. Dass ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni der Opfer von Flucht und Vertreibung gedacht werden solle, hatte die Bundesregierung im August 2014 beschlossen. "Mit dem Datum knüpft die Bundesregierung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an und erweitert das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der Vertriebenen", teilte das Bundesinnenministerium damals mit. In dieser Traditionspflege wird die Vorstellung einer Empathie für Flüchtlinge vor dem Hintergrund des Vertreibungsschicksal der Deutschen aus dem Osten entfaltet. Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, kritisiert in der Frankfurter Rundschau, Gaucks Erzählung gehe aus "von einem Kollektiv, das seine Vertreibung im Osten als einen Schicksalsschlag hinnehmen musste." Weiter heißt es bei ihr: "Das ist seine Geschichte. Nicht die jener, die wegen eben dieses Kollektivs fliehen mussten. Nicht die Juden sind mit dem Wir gemeint. Und nicht die Menschen, die aus ihrer Heimat in Europa verjagt wurden und eben keine Deutschen waren."
Keine deutschen Opferrolle, sondern das "Täterland" Deutschland thematisierte hingegen die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) mit seiner Jahrestagung im Oktober 2014. Resümierend heißt es zur Tagung Flüchtlingsarbeit im Täterland - Auf den Spuren der NS-Vergangenheit: "In einem gesellschaftlichen Kontext, welcher durch die Erfahrungen der Vergangenheit, die Auseinandersetzung damit und die Verleugnung der Geschehnisse geprägt ist, setzten wir uns mit der Frage auseinander, inwiefern die deutsche Geschichte die Flüchtlingsarbeit heute beeinflusst. Weitergehend beschäftigten wir uns mit Möglichkeiten, eine kollektive Prägung angemessen zu reflektieren."
Zu fragen ist allerdings: Was aber vermittelt der Begriff "Täterland"? Eine politisch eindeutige Positionierung gegen die Selbstzuschreibung einer deutschen Opferrolle und gegen eine Vereinnahmung der wenigen noch lebenden NS-Verfolgten? Aber wirft das nicht auch Fragen auf? Wird Eindeutigkeit nicht nur suggeriert - unter Aufgabe einer genauen Auseinandersetzung über (persönliche und politische) Verantwortung? Von wessen "kollektiver Prägung" ist die Rede? Wird dies der Perspektive der noch hier lebenden NS-Verfolgten und ihrer Nachkommen gerecht? Verschwinden sie so nicht erst recht aus dem öffentlichen Bewusstsein?
In Deutschland spielen die (Nicht)Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit und ihren Folgen weiter eine wichtige Rolle, wenn es um die Sicherstellung des Flüchtlingsschutzes geht. Offenbar fällt es immer noch schwer, die vom NS-Regime Verfolgten und ihre Nachkommen wahrzunehmen, ohne sie zu instrumentalisieren.
Die Evangelische Familienbildungsstätte, Kartäusergasse 24b, 50678 Köln, bietet ab dem 07.07.2015 einen für Teilnehmer/innen kostenlosen Deutschkurs an. Der Kurs umfasst 100 Unterrichtsstunden und findet zweimal wöchentlich statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.
"Das Golddorf. Asyl im Heimatidyll" So der Titel einer Dokumentation von Carolin Genreith. Hierzu gibt es ein Preview und ein Gespräch am 25.06.2015 um 19 Uhr im Kölner Filmforum (im Museum Ludwig). Nähere Informationen erhalten Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Eine großzügige Förderzusage der RheinEnergieStiftung Familie ermöglicht die Fortführung des Projekts "Mentoren für Flüchtlingsfamilien" im Zeitraum September 2015 bis August 2016. Neu nach Köln zugewiesene Flüchtlingsfamilien profitieren weiterhin von einer sechsmonatigen Begleitung durch freiwillige Mentorinnen und Mentoren. Im dritten Projektjahr geht es auch um die Sicherung einer Anschlussfinanzierung. Das Projekt führt der Kölner Flüchtlingsrat e.V. in Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. durch. Ein herzliches Dankeschön an die fördernde RheinEnergieStiftung Familie!
Die Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstages erhalten Sie hier!
Nach Angaben von UNHCR waren Ende 2014 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Die höchste Zahl seit dem 2. Weltkrieg. Im Vergleich dazu waren es ein Jahr zuvor 51,2 Millionen Menschen, vor zehn Jahren 37,5 Millionen Menschen. Die Steigerung von 2013 auf 2014 war die höchste, die jemals im Laufe eines Jahres von UNHCR dokumentiert wurde. Nähere Informationen erhalten Sie hier!
Den Bericht des Innenministeriums NRW vom 05.06.2015 "Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Siatuation in den Einrichtungen" finden Sie in der Anlage.
IN VIA Köln e.V. informiert über das Projekt „Fahrräder für Flüchtlinge“:
„Mit dem Projekt ‚Fahrräder für Flüchtlinge‘ unterstützen wir Flüchtlinge, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Denn die Möglichkeit, mobil zu sein, hat eine große Bedeutung für die Integration: Da Flüchtlinge keinen Anspruch auf Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel haben, ist das Rad oft die einzige Möglichkeit der Fortbewegung. Wir unterstützen Kölner Flüchtlinge, indem wir Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verkehrstaugliche Fahrräder und Zubehör für ein sicheres Radfahren schenken. Bei Bedarf können sie einen Fahrradkurs absolvieren, denn das Radfahren in einer Großstadt will gelernt sein. Nebenbei lernen sie die Domstadt näher kennen.
Bisher wurden uns 132 brauchbare Fahrräder gespendet, von denen bis jetzt bereits 34 Fahrräder von der Radstation am Kölner HBF fahrbereit und verkehrssicher aufbereitet wurden. Wir konnten davon auch schon 12 Fahrräder im Rahmen unserer Projekte an Flüchtlinge verteilen. Von diesen 12 Flüchtlingen haben 6 über das Projekt ‚Chance – Bleiberecht am Rhein‘ erfolgreich die Fahrradschule bei Anke Prinz absolviert. Weitere Fahrradschulen sind geplant (Termine stehen noch nicht fest).
Die Juni-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten finden Sie hier!
Im Urteil des VG Oldenburg vom 20.05.2015 Nr. 5 A 2507/14 heißt es u.a.:
„ Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 AsylVfG ist ein Ausländer subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden in Form von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung droht. (…) Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland, in das abgeschoben werden soll, können nur unter besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise als eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu bewerten sein. (…) Im Einzelfall der Klägerin ist davon auszugehen, dass ein Ausnahmefall vorliegt, in dem im Falle einer Abschiebung in den Kosovo aufgrund der für sie dort in ihrer konkreten Situation bestehenden schlechten humanitären Bedingungen auch ohne zielgerichtete Verursachung durch den Staat oder andere Akteure mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die konkrete Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK bestünde. Für diese Annahme spricht das Zusammentreten mehrerer Faktoren, die für sie die Schaffung und Erhaltung einer Existenzgrundlage ausschließen. Die Klägerin ist nicht nur dem Volke der Roma zugehörig, was für sich genommen bereits – auch unter Hinweis auf die entsprechenden Ausführungen im Bericht des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2014 über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Kosovo (dort Seite 13) schwierige Lebensbedingungen und einen nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bedeutet, sondern hat auch ein 3-jähriges Kind, für dessen Wohl und Wehe sie zu sorgen hat, ohne dass sie über familiäre oder verwandtschaftliche Unterstützung im Kosovo verfügt. Zudem hat sie – bis auf ihre ersten beiden Lebensjahre – ihr gesamtes Leben in der Bundesrepublik Deutschland verbracht, so dass sie mit der im Kosovo herrschenden Lebenssituation und dem dortigen Kulturkreis kaum vertraut sein dürfte. Unter diesen Umständen erscheint es beinahe als ausgeschlossen, dass sie – zumal als erst 24-jährige Frau – in der Lage sein wird, sich im Kosovo zurecht zu finden und dort eine Existenzgrundlage für sich und ihren Sohn aufbauen zu können."
Die Antwort der Bundesregierung vom 21.05.2015 auf die Kleine Anfrage der Linken "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2015" finden Sie hier!
Nähere Informationen zum Nachbarschaftsfest am 29.05.2015 auf dem Campus Südstadt der FH Köln erhalten Sie hier!
Den heute an den Oberbürgermeister der Stadt Köln abgeschickten Brief von Rom e.V. und dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. "Verpflichtung der Stadt Köln zur Unterbringung von Flüchtlingen" entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF-Datei.
Die heutige Stellungnahme des Kölner Flüchtlingsrates e.V. "Faire Asylverfahren statt Sonderverfahren für Flüchtlinge aus den Staaten des westlichen Balkans" entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF-Datei.
Eine Übersicht über die Angebote des Forums für Willkommenskultur, einem Kooperationsprojekt von Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Kölner Freiwilligen Agentur e.V., entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.
Näheres zum Aktionsbündnis #türauf und seinen Aktivitäten erfahren Sie hier!
"Sprachförderung für Kinder und Jugendliche in der Notunterkunft für Flüchtlinge im Rahmen des Berufsfeldpraktikums. Das Konzept und bisherige Erfahrungswerte zwischen April 2014 bis Mai 2015" - so lautet der Titel einer Ausarbeitung von Mona Massumi aus der Reihe "Praxisphasen Innovativ - Konzepte für die LehrerInnenbildung", herausgegeben vom Zentrum für LehrerInnenbildung an der Universität zu Köln.
Bei der Notunterkunft handelt es sich um die Einrichtung Herkulesstraße in Köln.
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln lädt Ehrenamtliche in der Sprachförderung von neu zugereisten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu einem Austauschtreffen am 01.06.2015 um 15 Uhr ein. Nähere Informationen sowie den Anmeldebogen finden Sie in der anliegenden pdf-Datei.
Die Mai-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten finden Sie hier!
Die Antwort der Bundesregierung vom 05.05.2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Diskussionen zur Einrichtung von Transitzentren der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten in Transit- und Herkunftsstaaten von Migrantinnen und Migranten" finden Sie in der anliegenden pdf-Datei.
Nähere Informationen zum Nachbarschaftsfest am 29.05.2015 (14-20 Uhr) auf dem Campus Südstadt der Fachhochschule Köln entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.
Das nächste Plenum des Kölner Flüchtlingsrates findet am 13.05.2015 um 18:30 Uhr wie gewohnt in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes) statt. Gäste und Interessierte sind herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Als Referentin wird Frau Jasna Rezo-Flanze (Industrie- und Handelskammer Köln) zum Thema "Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse" berichten.
Frau Sati Arikpinar wird zudem das Gesundheitszentrum für Migrantinnen und Migranten, das durch den LVR als Sozialpsychiatrisches Kompetenzzentrum Migration anerkanntist, kurz vorstellen.
Weitere Schwerpunkte sind u.a. die Unterbringung von Flüchtlingen, das Aktionsbündis #tuerauf und das Förderprogramm "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe".
Aktuelle Termine der Veranstaltungsreihe des Forums für Willkommenskultur "Flucht, Asyl und Flüchtlingsarbeit" finden Sie hier!
Frau Gesa Bokranz, Leiterin des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen, wird am 20.05.2015 um 18:00 Uhr in den Räumen des Flüchtlingszentrums "FliehKraft" zum Thema "Lebenslagen von Flüchtlingen, Schwerpunkt: Wohnsituation" referieren. Eine Anmeldung zum Besuch der Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Das Forum für Willkommenskultur ist ein Kooperationsprojekt des Kölner Flüchtlingsrates e.V. und der Kölner Freiwilligen Agentur e.V.
Das MAIS NRW hat o.a. Förderprogramm zur Unterstützung der Tätigkeiten von Ehrenamtlichen aufgelegt. Das Kommunale Integrationszentrum Köln hat hierzu ein Konzept zur Mittelvergabe für die Kölner Willkommensinitiativen entwickelt und das Forum für Willkommenskultur (Kooperationsprojekt von Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Kölner Freiwilligen Agentur e.V.) beauftragt, die Mittel - insgesamt 16.000 Euro bis zum 31.12.2015 - zu verwalten. Ansprechpartner für die Antragstellung und die Auszahlung ist ausschließlich der Kölner Flüchtlingsrat e.V. Konkrete Ansprechperson ist Thomas Zitzmann, Teamleiter der Freiwilligenarbeit des Flüchtlingsrates.
Nähere Informationen erhalten Sie hier!
Interssierte Willkommensinitiativen werden dringend gebeten, die "Informationen an die 'Willkommensinitiativen' für Flüchtlinge in Köln" sowie das "Kölner Konzept" zur Kenntnis zu nehmen.
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 24.04.2015 zur Geltungsdauer von Verpflichtungserklärungen erhalten Sie hier!
Der Erlass stellt u.a. fest, dass Verpflichtungserklärungen für syrische Staatsaangehörige, die im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms aufgenommen wurden, erlöschen, wenn nach Asylantragstellung ein Schutzstatus zuerkannt und damit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG erteilt wird.
Dazu Claudius Voigt (Projekt Q - Münster):
"Mit dem Erlass ist nunmehr klar, dass die Jobcenter bzw. Grundsicherungsstellen künftig eine Erstattung von erbrachten Leistungen gegenüber dem früheren Verpflichtungsgeber nicht mehr durchsetzen können. Die Prüfung, ob eine gültige Verpflichtungserklärung vorliegt oder nicht, ist Aufgabe der Ausländerbehörden, da die Rechtsgrundlage (§ 68 AufenthG) im Aufenthaltsgesetz geregelt ist. Falls die Jobcenter oder Sozialämter dennoch eine Erstattung einfordern (oder gar aufgrund einer vermeintlich bestehenden Verpflichtungserklärung gar keine Leistungen erbringen), sollten dagegen in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Der Erlass stellt darüber hinaus klar, dass während des Asylverfahrens (also vor der Flüchtlingsanerkennung) die Verpflichtungserklärung zwar bestehen bleibt, aber dennoch ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG besteht, wenn der Verpflichtungsgeber – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr für den Lebensunterhalt der Verwandten aufkommt. Die manchmal zu beobachtende Praxis, Leistungen abzulehnen oder gar die Antragstellung zu verweigern, ist in diesem Fall eindeutig rechtswidrig."
Die Presseerklärung von Pro Asyl vom 24.04.2015 "EU-Gipfel der Schande" befindet sich in der anliegenden pdf-Datei.
Am 28.05.2015 findet um 19:30 Uhr im Kölner Domforum die Veranstaltung "Bildungschancen für geflüchtete und eingewanderte Kinder und Jugendliche in Köln" statt. Näheres entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.
Den Beschluss des VG Braunschweig vom 10.04.2015 Nr. 5 B 122/15 finden Sie in der anliegenden Datei.
Aus dem Beschluss:
"Im Rahmen des Verfahrens auf gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist nicht abschließend zu klären, ob aus dem Vortrag der Antragstellerin, als abgelehnte Antragstellerin aus Somalia erhalte sie im falle einer erneuten Abschiebung weder Unterkunft noch Verpflegung noch werde sie auf Kosten der Niederlande abgeschoben, auf einen systemischen Mangel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in den Niederlanden zu schließen ist, der die Beklakte dazu verpflichten würde, von ihrem Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-VO Gebrauch zu machen und damit einer Abschiebung in die Niederlande entgegenstehen würde oder ob sich eine solche Verpflichtung der Antragsgegnerin direkt aus Art. 3 EMRK btw. Art. 4 GRCharta ergibt. Das Vorbringen der Antragstellerin wird von der Stellungnahme des evangelischen Dekanats in Gießen vom 25. März 2014 (...) bestätigt. ... Niederländische regelungen bestimmen aber auch, dass ausländische Staatsangehörige, die sich aufgrund der Ablehnung ihres Asylantrages weiter in den Niederlanden aufhalten, keine soziale Unterstützung erfahren und aus den Unterkünften entfernt werden dürfen (§ 8 Sozialgesetzbuch Niederlande, § 45 Ausländergesetz Niederlande). Die Verwehrung von Unterkunft scheint nach dem Bericht des evangelischen Dekanats Gießen auch dann beibehalten zu werden, wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, wie z.B. derzeit nach Somalia. Der Aufenthalt gilt in den Niederlanden auch dann weiterhin als illegal."
Die Stellenausschreibung befindet sich in der angefügten Datei. Sie können sich ab sofort bei uns bewerben - bitte nur online unter der in der Ausschreibung angegebenen Emailadresse.
Bewerbungsfrist: 15.05.2015.
Den Artikel "Willkommen im Sozialstaat", erschienen im PUBLICUS (Ausgabe 2015.4), erhalten Sie hier!
Franz Dillmann ist u.a. Mitglied der Ausländerrechtlichen Beratungskommission der Stadt Köln.
Die im März vom Paritätischen Gesamtverband herausgegebene Arbeitshilfe "Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015" erhalten Sie hier!
Nähere Informationen gibt es hier: www.tuerauf.org
Schüler, Eltern und Lehrer der Liebfrauenschule in Köln laden Flüchtlingsfamilien ein, an dieser Schule Deutsch zu lernen und sich auszutauschen.
Jeweils dienstags und mittwochs von 13.30 – 16.30 Uhr werden (ab dem 21.04.2015) angeboten:
13:30-14:30 Möglichkeit zum Mittagessen
14:30-15:30 Deutschunterricht für Flüchtlingskinder und deren Eltern
14:30-15.30 Kleinkinderbetreuung
15:30-16:30 Spiel & Spaß
Kontaktpersonen:
Claudia Roche, Liebfrauenschule
Brucknerstraße 15, 50931 Köln
Tel.: (0221) 405074
Tim Westerholt, Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Bertramstr. 12-22, 51103 Köln
Tel.: (0221) 98577-417
E-Mail: Tim.Westerholt@caritas-koeln.de
Heike Winzenried, Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Bertramstr. 12-22, 51103 Köln
Tel.: (0221) 98577-415
E-Mail: heike.winzenried@caritas-koeln.de
Die Bundesregierung bringt derzeit mit dem Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung einige gesetzliche Änderungen auf den Weg.
Hierzu bietet der Kölner Flüchtlingsrat im Rahmen des Programms "Anleitung" eine Fortbildungsveranstaltung an, mit der über die anstehenden Änderungen informiert werden soll.
Die Fortbildungseranstaltung wird stattfinden:
am Mittwoch, den 22.4.2015 von 14.00 bis 17.00 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum "Fliehkraft", Turmstraße 3, 50733 Köln. Es werden Skripten ausgegeben.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Teilnehmer des Programms "Anleitung" kostenfrei. Externe Teilnehmer sind gebeten, eine Spende i.H.v. 15,00 EUR an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. zu entrichten.
Anmeldungen erbeten an Rechtsanwalt Wolfgang Schild per E-Mail: info@ra-schild.de
#türauf ist ein Aktionsbündnis engagierter KölnerInnen aus Gesellschaft, Wirtschaft, Religion und Kultur sowie ein gleichnamiges Veranstaltungskonzept. Ziel ist es, die Willkommenskultur für Flüchtlinge in Köln und über die Stadtgrenzen hinaus zu fördern und gemeinsam Zeichen zu setzen für Akzeptanz und Bürgerengagement. #türauf ruft am internationalen Weltflüchtlingstag (20. Juni 2015) alle KölnerInnen dazu auf, in der ganzen Stadt – im wahrsten Sinne des Wortes – ihre Türen zu öffnen, in Eigenregie Aktionen zu organisieren und Menschen dazu einzuladen. Der Hashtag im Namen #türauf stellt die aktive Komponente und den viralen Charakter der Aktion heraus.
Den Aufruf des Aktionsbündnisses erhalten Sie hier!
Falls Sie mit den Inhalten des Aufrufes einverstanden sind, können Sie ihn auf der Startseite von #tuerauf unterschreiben!
Aufgrund der geringen Personaldecke und der Arbeitsbelastung unserer Beratungsstellen müssen wir leider darauf hinweisen, dass eine kurzfristige Terminvergabe für Besprechungen und Rechtsberatung in der Regel nicht erfolgen kann. Wir bitten um Verständnis.
Nach der Pressemitteilung von eurostat vom 20.03.2015 (siehe anliegende pdf-Datei) betrug die Anzahl der registrierten Asylbewerber/innen in der EU im Jahr 2014 insgesamt 626.065 (2013: 435.190), davon waren rd. 557.200 Asylerstantragsteller/innen.
Die Zahl der Asylbewerber/innen pro Tausend Einwohner/innen war in Schweden am höchsten (8,4), gefolgt von Ungarn (4,3), Österreich (3,3) und Malta (3,2). Deutschland belegt bei den EU-Staaten Rang 6 (2,5), wenn Norwegen und die Schweiz dazu gerechnet werden, Rang 8.
Die höchste Steigerung der Asylbewerber/innenzahlen gegenüber 2013 hatte Italien zu verzeichnen (+ 143%), gefolgt von Ungarn (+ 126%) und Dänemark (+ 105%). Weniger Bewerber/innen wurden in Kroatien (- 58%), Polen (- 47%), Malta (- 40%), Slowakei (- 25%), Portugal (-12%) und Frankreich (- 5%) registriert.
Die vorgerichtliche bzw. erstinstanzliche Gesamtschutzquote betrug 2014 insgesamt 45,2%.
Anfang April 2015 werden erneut für rd. zwei Wochen die (Grenz-)Polizeien der EU-Staaten in Zusammenarbeit mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex Migrantinnen und Migranten kontrollieren, um Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere aufzuspüren. Die Aktion trägt den Titel "Amberlight". Wo kontrolliert werden wird, ist zur Zeit noch nicht eindeutig klar. Möglicherweise wird es "nur" in Flughäfen besondere Kontrollen geben. Die Bundespolizei wird sich an "Amberlight" beteiligen.
"Amberlight" ist Nachfolgeoperation von "Mos Maiorum". Diese Operation, die sich auf Bahnhöfe, Flughäfen und Autobahnen/Bundesstraßen bezog, fand im Oktober 2014 statt. Der Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V. hat damals eine Kontrolle auf der Autobahn A 38 kurz vor Merseburg erlebt. Die Polizei hatte die Autobahn in beiden Fahrtrichtungen auf jeweils eine Spur verengt, um für sie "auffällige" LKW, PKW bzw. Personen herauszufiltern. Diese Aktion führte zu kilometerlangen Staus, ohne dass der Grund dafür zunächst erkennbar war.
Nach Angaben des Kölner Jugendamtes auf der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln am 20.03.2015 sind im Jahr 2014 insgesamt 450 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge neu zugereist (2013: 213).
Hauptherkunftsländer waren Marokko (195), Eritrea (124), Afghanistan (51) und Algerien (48). Der Altersdurchschnitt war 16,5 Jahre, 12 Kinder waren unter 14 Jahre. Der Anteil der männlichen Jugendlichen betrug 92%.
"Bei 24 (23 männlich/1 weiblich) Jugendlichen wurde die Inobhutnahme aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes oder anderer Informationen oder Aliaspersonalien in anderen Ländern verweigert. 426 Jugendliche wurden vorläufig in Obhut genommen. Bei 92 Jugendlichen wurde die Inobhutnahme nach Einzelprüfung beendet, eine Rückführung in die zuständige Kommune oder Übergabe in den Erwachsenenbereich veranlasst. 334 Jugendlichen wurde nach einer Clearingphase ein bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot gemacht."
Mit Schreiben des Kölner Flüchtlingsrates e.V. vom 12.02.2015 an den Stadtdirektor der Stadt Köln, Herrn Guido Kahlen, wurde auf das Anschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 17.12.2014 aufmerksam gemacht, in dem über die Möglichkeit informiert wurde, übergangsweise durch die Anerkennung einer mit einem Lichtbild versehenen provisorisch ausgestellten Meldebescheinigung den Legitimations- und Identifizierungserfordernissen nach dem Geldwäschegesetz Rechnung zu tragen und dadurch die entsprechenden Bedingungen für die Kontoeröffnung durch Asylsuchende zu erfüllen. Dieses Verfahren wurde dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband mitgeteilt.
Herr Stadtdirektor Kahlen antwortete nunmehr mit Schreiben vom 16.03.2015 und teilte u.a. mit, dass eine Rechtsgrundlage für die Ausstellung einer Meldebescheinigung mit Lichtbild weder nach dem Melderechtsrahmengesetz noch nach dem Meldegesetz des Landes NRW existiere, "so dass die Ausstellung von Meldebescheinigungen, versehen mit einem Lichtbild, u.a. für Asylbewerber zur erforderlichen Identifizierung gemäß § 4 Geldwäschegesetz bei einer Kontoeröffnung, nicht möglich ist."
Mit anderen Worten: Es bleibt alles beim Alten!
In der Zeit vom 16.03. bis 20.03.2015 ist die Geschäftsstelle des Kölner Flüchtlingsrates e.V. telefonisch nur unregelmäßig erreichbar.
Am besten, Sie senden in der hier angegebenen Zeit eine Mail an hueffelmann@koelner-fluechtlingsrat.de.
Die März-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten ist online und hier erhältlich!
Morgen, am 11.03.2015, findet im Rahmen des Plenums des Kölner Flüchtlingsrates um 18:30 Uhr ein Vortrag von RA Sascha Kellmann zum Thema "Familiennachzug zu SyrerInnen" statt.
Ort: Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 3-5, 50733 Köln.
Einzelfallbezogene Fragen können in diesem Rahmen leider nicht erörtert werden. Wir bitten um Verständnis.
Die Stadt Köln wird erneut die Turnhalle des Schulzentrums Weiden für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen. Bis gestern wurde die Willkommensinitiative Lövenich-Weiden darüber nicht informiert. Der StadtSportBund Köln e.V. und die Sportjugend Köln wurden nach eigener Aussage viel zu spät von dem Vorhaben unterrichtet.
Anbei die heutige Presseerklärung der Sportjugend Köln, die mit dem Satz endet: "Es ist höchste Zeit für eine für alle sichtbare Planung!"
Zudem soll ab April 2015 das Staatenhaus an der Messe in Deutz als weitere Notunterkunft bereit gestellt werden.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist entsetzt darüber, dass und wie sich die Stadt Köln über Mindeststandards bei der Unterbringung hinwegsetzt und weiterhin planungslos verhält.
Die Bundeswehr am Standort Köln hat unterdessen der Stadt zwei nicht mehr genutzte Flächen benannt, die möglicherweise für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden könnten: Zum einen das Grundstück auf dem Gelände der Luftwaffenkaserne in Wahn und zum anderen ein ausgelagertes größeres durch die Bundeswehr genutztes Grundstück. Die Flächen sollen jetzt durch das Sozialdezernat der Stadt Köln auf ihre Eignung überprüft werden.
Die Stellungnahme des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.: "Kriterien und Anforderungen an den weiteren Aufbau von Strukturen zur Aufnahme und Versorgung von UMF in Deutschland" finden Sie hier!
Karl Rahner Akademie, Jabachstr. 4-8, 50676 Köln: "Kirchenasyl. Scharia auf christlich?" Podiumsdiskussion am 11.03.2015 um 19 Uhr mit Dagmar Dahmen (Leiterin der Ausländerbheöde Köln), Pro. Dr. Wolf Dieter Just und Dr. Dan Bastian Trapp.
Die Veranstaltung findet leider fast zeitgleich zum Plenum des Kölner Flüchtlingsrates statt (18:30 Uhr, Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 3-5, 50733 Köln). Rechtsanwalt Sascha Kellmann wird dort zum Thema "Familiennachzug zu SyrerInnen" referieren (siehe News vom 04.03.2015).
Der ehrenamtlich organisierte, gebührenfreie Deutschkurs für Flüchtlinge (Anfänger/innen) startet am 12.03.2015 um 19 Uhr und findet zunächst über einen Dreimontaszeitraum jeweils dienstags (18:30-20:00 Uhr) und donnerstags (19:00-20:30 Uhr) statt in der Thieboldsgasse 96, 50676 Köln (Haltestelle Neumarkt), statt.
Die aktuellen Angebote des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft" finden Sie hier!
"Frühlingserwachen" - so lautet das Motto des 2. Nachbarschaftsfestes am Sonntag, 22.03.2015, 14 bis 20 Uhr in der Kantine, Neusser Landstr. 2, 50735 Köln. Bitte beachten Sie hierzu die anliegende PDF-Datei.
Rechtsanwalt Sascha Kellmann (Köln) wird in der Plenumssitzung des Kölner Flüchtlingsrates am 11.03.2015 (18:30 Uhr, Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 2-4, 50733 Köln) zum Thema "Familiennachzug zu SyrerInnen" referieren.
Alle Freundinnen und Freunde des Kölner Flüchtlingsrates sowie weitere Interessierte sind herzlich zur Plenumssitzung eingeladen.
Der Vortrag von Herrn Kellmann ist zeitlich befristet. Bitte haben Sie Verständnis, dass einzelfallbezogene Fragen an diesem Abend nicht erörtert werden können.
Heute findet um 19:30 Uhr ein weiteres Vernetzungstreffen Kölner Willkommensinitiativen statt. Ort: Melanchthon-Akademie.
"Engagement für Flüchtlinge - Ideenbörse und Information" - so lautet der Titel eines Offenen Gesprächs im Gemeindehaus Christuskirche (Herwarthstr. 7) am Dienstag, 24.02.2015, um 19:30 Uhr. Angesprochen sind vor allem Gemeindemitglieder und die Nachbarschaft.
In einer heutigen Email an den Oberbürgermeister der Stadt Köln, Herrn Jürgen Roters, heißt es u.a.:
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,
vor wenigen Tagen hat das Land NRW eine Notunterkunft für bis zu 150 Asylsuchende auf dem Gelände Boltensternstr. 10 in Köln-Riehl errichtet. Betrieben wird die Einrichtung von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg soll die Einrichtung für zwei bis vier Wochen Bestand haben. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Betriebsdauer zunächst einen etwas längeren Zeitraum umfassen wird.
An dieser Stelle möchten wir an Sie appellieren, neu zu prüfen, die Einrichtung einer regulären Aufnahmeeinrichtung des Landes NRW für Asylsuchende zu unterstützen. Die Gebäude könnten nach entsprechenden Umbauten eine Belegung für mindestens 350 Personen zulassen. Ggf. könnten aber auch weitere Gebäudeteile für eine Landesunterbringung genutzt werden. Auch wäre u.E. denkbar, zusammen mit dem Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen zu prüfen, ob eine an zwei Orten bestehende Aufnahmeeinrichtung möglich sein könnte.
Die Einrichtung einer Landeseinrichtung, für deren Betrieb die anfallenden Kosten übernommen werden, hätte auch für die Stadt Köln Vorteile:
Das Land NRW fördert die unabhängige Asylverfahrensberatung der Verbände und freien Träger in den Aufnahmeeinrichtungen aus dem Landesförderprogramm „Soziale Beratung von Flüchtlingen“. In diesem Jahr wird erstmals das sog. Beschwerdemanagement eingeführt und an die Asylverfahrensberatungsstellen angedockt.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. unterstützt die Einrichtung einer Landesaufnahmeeinrichtung in der Stadt Köln, insoweit eine menschenwürdige Unterbringung vorhanden ist und entsprechende (auch europarechtliche) Standards, insbesondere hinsichtlich besonders schutzbedürftiger Personengruppen, umgesetzt werden.
Für eine Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar."
Die Februar-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Für die Freiwilligenarbeit in der vor wenigen Tagen eröffneten Notaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Köln-Riehl werden kurzfristig Menschen gesucht, die Orientierung und weitere Hilfen (z. B. Deutschförderung) für die bis zu 150 dort lebenden Flüchtlinge und ihren Kindern anbieten können.
Da die Bezirksregierung Arnsberg dort weder eine sozialpädagogische Betreuung noch eine Beratung der Flüchtlinge vorsieht, ist selbständige Frewilligenarbeit in enger Abstimmung mit dem Betreiber (Johanniter) gefragt.
Bitte teilen Sie Ihr Interesse per Email an Claus-Ulrich Prölß mit und nennen Sie dabei Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer. Bitte teilen Sie auch mit, wie viel Zeit pro Woche Sie haben und ob Sie bereits eine bestimmte Tätigkeit oder ein bestimmtes Angebot benennen können.
Wir leiten Ihre Interessensbekundung an den Betreiber weiter und vermitteln so den Kontakt. Ggf. wird Ihre Nachricht auch an die in Riehl bereits für die in der kommunalen Gemeinschaftunterkunft lebenden Flüchtlinge bestehende Willkommensinitiative weitergeleitet.
Nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. wird die Landeseinrichtung für mindestens drei Monate betrieben werden, wahrscheinlich für eine längere Zeit. Der Flüchtlingsrat setzt sich für eine reguläre Aufnahmeeinrichtung des Landes NRW für Asylsuchende in der Stadt Köln ein.
Nach der Antwort der Bundesregierung vom 13.02.2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Abschiebungen im Jahr 2014" wurden 2014 insgesamt 10.884 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Die Gesamtzahl von Abschiebungen, Zurückschiebungen und Zurückweisungen lag bei 17.463. 4.772 Ab- und Zurückschiebungen gingen in andere Dublin-Staaten, davon waren zu 28% Minderjährige betroffen.
Eine zusammenfassende Darstellung der Fraktion Die Linke befindet sich in der anliegenden PDF-Datei.
Nach hier vorliegenden Informationen sollen in der neuen Notausnahmeeinrichtung des Landes Boltensternstr. 10a bereits rd. 130 Asylsuchende untergebracht worden sein. Betreiber der Einrichtung sind die Johanniter.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. hat eine Anfrage per Email an die Bezirksregierung Arnsberg gerichtet, aber noch keine Antwort erhalten. Ein telefonischer Kontakt zu den verantwortlichen Personen war heute Vormittag nicht möglich.
Die Einrichtung soll für zunächst nur für vier Wochen geplant sein. Es liegen aber Hinweise vor, dass die Betriebsdauer länger sein wird.
Weitere Informationen werden hier veröffentlicht, sobald sie bekannt werden.
Die Fachtagung "Aufnahmebedingungen und Gesetzesentwicklungen - Geben wir die richtigen Antworten auf die steigenden Flüchtlingszahlen?!" am 25.03.2015 in Köln ist leider restlos ausgebucht. Bitte haben Sie Verständnis.
"Engagement für Flüchtlinge in katholischen Pfarrgemeinden" - so lautet eine Stellenausschreibung für zwei Koordinationsstellen (jeweils 50% in Bergheim und Frechen) des Sozialdienstes katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V.
Zu den jahrelangen Rechtsverstössen der EU an ihren Ostgrenzen ("Pushbacks"), der Finanzierung von Haftanstalten speziell für Flüchtlinge seitens der EU und die Behandlung von Flüchtlingen in der Ukraine:
Bericht von Report Mainz (13.02.2015)
Süddeutsche.de (13.02.2015)
Deutschlandfunk (14.02.2015)
Zeit Online (14.02.2015)
Spiegel online (17.02.2015)
Gestrigen Medienberichten (!) ist zu entnehmen, dass das Land NRW eine Notaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende auf dem Gelände des ehem. Versorgungsamtes (Boltensternstr. 10a) eingerichtet hat - mit eigenem Betreiber und eigenem Sicherheitsunternehmen. Es sollen sich dort bereits rd. 100 Flüchtlinge aufhalten. Bestätigt wurde dies von der Sozialdezernentin der Stadt Köln, Henriette Reker, in der Express. Die Mitglieder des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen wurden hierüber nicht informiert.
In der Unterbringungseirichtung Boltensternstr. 10 leben bereits rd. 200 der Stadt Köln zugewiesene Flüchtlinge, die vom Deutschen Roten Kreuz betreut werden. Hinzu kommen die eigentlich für den Katastrophenfall vorgesehenen Einrichtungen Boltensternstr. 2 und 4, in denen alleinstehende männliche Flüchtlinge untergebracht werden.
Insgesamt leben auf dem Gelände in der Summe bereits ca. 400 Flüchtlinge.
Aus Sicht des Kölner Flüchtlingsrates e.V. ist es völlig absurd, dass zwei Betreiber und zwei Sicherheitsunternehmen für das Gelände zuständig sind.
Kritik übt der Kölner Flüchtlingsrat e.V. an der Informationspolitik sowohl des Landes NRW als auch der Stadt Köln.
Für wie viele Flüchtlinge plant das Land die Notaufnahmeeinrichtung? Für welche Dauer ist sie angelegt? Welche Betreuungsmaßnahmen werden dort durchgeführt? Wer sind die konkreten Ansprechpartner/innen vor Ort? Ist die Durchführung einer unabhängigen landesgeförderten Asylverfahrensberatung geplant? Wie werden die Anwohner/innen informiert? Bekommen die Mitglieder des "Runden Tisches Riehl" Zugang zur neuen Einrichtung? Wer bekommt überhaupt Zugang?
Die Antwort der Bundesregierung vom 09.02.2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31.12.2014" finden Sie hier!
Eine Übersicht der Zahlen finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
In der Stadt Köln gibt es weder ein Konzept über Mindeststandards in den Unterbringungseinrichtungen noch gibt es welche für die Unterbringung selber. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. schlägt dringend vor, das zu ändern.
Im Urteil des VG Köln vom 03.02.2015 Nr. 19 K 6320/14.A heißt es u.a.: „Die Anordnung der Abschiebung nach Italien kann nicht aufgrund der Dublin-III-VO erfolgen. Die Dublin-III-VO scheidet vorliegend als Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung der Abschiebung aus, da der nach der Dublin-III-VO für die Prüfung des Asylantrags zuständige Mitgliedstaat – Italien – die europarechtlichen Mindeststandards für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern nicht gewährleistet und hierdurch für diese die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden“ (Einsender: RA Wolfgang Schild, Köln).
Fakten:
"Massenhafte Einwanderung" von Kosovaren? 3.034 (!) Asylerstanträge wurden von Flüchtlingen aus dem Kosovo im Januar 2015 gestellt. Ja, etwas mehr als doppelt so viele als im Dezember 2014. Aber auch nur 14% der Asylerstantragsteller/innen insgesamt. Müssen wir uns jetzt bedroht fühlen? Es gab im Januar z.B. auch 73% mehr Erstanträge von irakischen und 43% mehr Anträge von afghanischen Staatsangehörigen. "Die Unterbringungskapazitäten der Länder und der Kommunen sind erschöpft. Für die Kosovo-Flüchtlinge ist kein Platz." Richtig ist, dass Länder und Kommunen nicht auf die seit 2008 steigenden Flüchtlingszahlen hinsichtlich der Unterbringung reagiert haben. Auch wenn kein einziger Flüchtling aus dem Kosovo im Januar eingereist wäre: Die Anzahl der Erstantragsteller/innen wäre immer noch um 9,3% höher als im Dezember. Es scheint fast niemand zu Kenntnis zu nehmen: Die Flüchtlingszahlen steigen welt- und europaweit und auch in Deutschland. Und sie werden auch 2015 ansteigen. Davon kann niemand überrascht sein! "Der Kosovo ist ein sicheres Herkunftsland." Nein, ist es nicht! Minderheiten werden dort systematisch ausgegrenzt und diskriminiert. Im Kosovo herrschen Menschenrechtsverletzungen, Armut, Korruption und mafiaähnlich organisierte Kriminalität. Viele haben keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu - brüchigen und ungenügenden - staatlichen Systemen. Letztlich muss man auch sagen: Der Kosovo ist das Ergebnis einer gescheiterten EU-Balkan-Politik. "99% der Flüchtlinge aus dem Kosovo haben keine Chance im Asylverfahren und werden zurückgeschickt." Richtig ist, dass die Gesamtschutzquote 2014 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei einem Prozent lag. Das zeigt aber auch: Jeder Einzelfall ist wichtig und zählt! Und es zeigt auch erhebliche Verfahrensdefizite bei der Anerkennung von Fluchtgründen und Abschiebungshindernissen. Nach negativem Abschluss des Asylverfahrens bleiben viele aus den unterschiedlichsten Gründen, z.B. wegen schweren Erkrankungen, zunächst "geduldet" in Deutschland. "Wir müssen die EU-Außengrenzen noch besser als bisher vor der illegalen Zuwanderung schützen." Im Moment sind gerade deutsche Polizisten mit Wärmebildkameras auf dem Weg zur ungarisch-serbischen Grenze, um Flüchtlinge aus dem Kosovo aufzuspüren. Militarisierung der EU-Außengrenzen? Gerade zeigt doch wieder einmal mehr das Sterben im Mittelmeer, wohin dieser Weg führt. Flüchtlinge suchen sich ihre Fluchtwege und müssen dabei ihr Leben einsetzen. Warum? Wegen der Militarisierung der EU-Außengrenzen.
Die Antwort der Bundesregierung vom 28.01.2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2014" finden Sie hier!
Nach Berichten der Blumenberger Willkommensinitiative und nach Zeitungsmeldungen kam es mindestens in der Nacht zum 21.01. und am 25.01.2015 zu rassistischen Attacken gegen die im Sammelcontainer Blumenberg lebenden Flüchtlingsfamilien. Dabei sollen Hetzparolen gebrüllt und angedroht worden sein, den Container in Brand zu setzen. In mindestens einem Fall sollen sich dabei Personen mit einem PKW der Einrichtung genähert haben.
Die Polizei soll gegen diese Personen wegen Volksverhetzung und Beleidigung ermitteln.
Das Plenum des Kölner Flüchtlingsrates findet am Mittwoch, den 11.02.2015, um 18:30 Uhr in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5, 50733 Köln (Nippes) statt. Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Eine Beschlussvorlage über die Förderung des "Forums für Willkommenskultur" wurde in der gestrigen (05.02.2015) Ratssitzung nicht eingebracht, obwohl der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2004 beschlossen hatte, das "Forum" zu unterstützen.
Das "Forum" - eine Kooperation des Kölner Flüchtlingsrates e.V. und der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. -, das seine Arbeit zum 01.01.2015 aufgenommen hat, ist damit weiter auf Spendenmittel angewiesen.
Es soll auf der Grundlage einer Kostenerstattung (Festbetragsfinanzierung) für die Dauer von zunächst zwei Jahren gefördert werden.
Die nächste Ratssitzung findet erst wieder am 24.03.2015 statt.
Mit großer Sorge vernimmt der Kölner Flüchtlingsrat e.V. Äußerungen, nach denen Spendenmittel des "Forums" nun auf die städtische Zuwendung angerechnet werden soll.
Der Kölner Runde Tisch für Integration hat sich heute im Rahmen eines Pressegesprächs zur Lage der Flüchtlingsunterbringung in der Stadt Köln geäußert. Anbei die Presseerklärung des Runden Tisches.
Das Hintergrundpapier des Kölner Flüchtlingsrates zum Pressegespräch "Empörung statt Gewöhnung!" finden Sie hier!
Nach Presseberichten planen das Land NRW und die Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Aufnahmeeinrichtung für bis zu 800 Asylbewerber/innen.
Das hierzu in Frage kommende Grundstück befindet sich zwischen der Dhünn (Höhe Kleingärten Schlebuschrath) und den Gewerbebetrieben im Innovationspark Manfort. Detaillierte Pläne sollen am 02.02.2015 in Sondersitzungen der Bezirksvertretung I und von Ratsausschüssen diskutiert werden. Die letzte Entscheidung darüber hat der Stadtrat.
Nach Auffassung der Stadt Leverkusen könnte die Stadt durch die Einrichtung einer vom Land komplett finanzierten und betriebenen Aufnahmeeinrichtung rd. 6 Millionen Euro pro Jahr einsparen.
Der Kölner Flüchtlingsrat hat sich mehrfach für die Einrichtung einer Landesaufnahmeeinrichtung in der Stadt Köln ausgesprochen und hierfür bestimmte Standards für eine menschenwürde Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge gefordert. In der Stadt Köln gab es hierzu bislang eher eine zögernde oder ablehnende Haltung.
Köln:
Nach dem "Schriftlichen Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales Ralf Jäger zu TOP 6 des Innenausschusses am 22. Januar 2015 'Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Situation in den Einrichtungen'" werden fünf Strafermittlungsverfahren gegen Sicherheitsbedienstete kommunaler Unterbringungseinrichtungen in Köln geführt (Seite 12 des Berichts).
"Bei der überwiegenden Anzahl der festgestellten Delikte handelte es sich um Körperverletzungsdelikte."
Bislang hieß es seitens der Stadt Köln, dass keine entsprechenden Informationen oder Hinweise über Übergriffe von Sicherheitspaeronal auf Flüchtlinge vorliegen würden.
Bitte beachten Sie die Presseerklärung der Piratenpartei vom 22.01.2015.
Sollten sich die Angaben des Innenministers bestätigen, wären nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates die eingeleiten Strafermittlungsverfahren nur die Spitze eines Eisberges. Denn dann wäre davon auszugehen, dass unterhalb der Schwelle von Ermittlungsverfahren weitere nicht akzeptable Verhaltensweisen von Sicherheitsmitarbeitern gegenüber Flüchtlingen gegeben sind.
Der Kölner Flüchtlingsrat bittet die Stadt Köln, zusammen mit den Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen ein Konzept für ein Beschwerdemanagement für Flüchtlinge in Wohnheimen und Hotelbetrieben zu entwickeln. Zugleich fordert der Kölner Flüchtlingsrat eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle durch die Sicherheitsfirmen und entsprechende Konsequenzen.
Die 15. Regionale Fachtagung von Kölner Flüchtlingsrat e.V., Therapiezentrum für Folteropfer - Flüchtlingsberatung des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. und Stadt Köln findet dieses Jahr am 25.03.2015 unter dem Titel "Aufnahmebedingungen und Gesetzesentwicklungen - Geben wir die richtigen Antworten auf die steigenden Flüchtlingszahlen" in den Räumen des BüZe Ehrenfeld statt.
Bitte beachten Sie das anliegende Programm - und melden sich an! Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Bitte beachten Sie auch das Kleingedruckte.
Die Januar-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 22.12.2014 "Rückführung ausreisepflichtiger Personen in die Westbalkan-Republiken Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien;
hier: Angehörige der Volksgruppen der Roma, Ashkali und Ägypter" finden Sie hier!
Entscheidungen über die Rückführung von besonders schutzbedürftigen Personen (Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, allein reisende Frauen, alte Menschen über 65 Jahre, Kranke und Pflegebedürftige) unter den Angehörigen der Volksgruppen der Roma, Ashkali und Ägypter in die Republiken Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien sollen nur nach einer "sorgfältigen Einzelfallprüfung" vorgenommen werden.
Die mit den Willkommensinitiativen in Köln vereinbarte Internetplattform "Willkommenskultur Köln" ist nunmehr online! Einen herzlichen Dank an "Willkommen in Sürth" und die weiteren Macher/innen der neuen Seite!
Im Jahr 2014 wurden 173.072 Asylerstanträge gestellt (2013: 109.580),
die Hauptherkunftsländer waren:
22,7% Syrien, 9,9% Serbien, 7,6% Eritrea, 5,3% Afghanistan, 4,5% Albanien, 4% Kosovo, 3,3% Bosnien-Herzegowina, 3,2% Somalia, 3,2% Mazedonien, 3,1% Irak.
Die bereinigte Gesamtschutzquote betrug 48,5% - alleine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Hier geht es zur Presseerklärung des Bundesministeriums des Innern. Den Kommentar zu Asylstatistik von Pro Asyl finden Sie hier!
Der Flüchtlingsrat NRW hat eine Online-Petition für eine bessere Flüchtlingsunterbringung gestartet. Näheres entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF.
Den Flyer "Zugang zum Arbeitsmarkt für Migrantinnen und Migranten", herausgegeben von der Stadt Köln, erhalten Sie hier!
Das erste Plenum des Kölner Flüchtlingsrates e.V. im Neuen Jahr findet am 14.01.2015 ab 18:30 Uhr in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5, 50733 Köln (Nippes) statt.
Ein Schwerpunktthema wird die psychiatrische Versorgung von Flüchtlingen in Köln sein. Hierzu wird Herr Robert Schlappal (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.), Leiter der Sozialpsychiatrischen Zentren Köln-Innenstadt und Köln-Porz, informieren.
Neben der Freiwilligenarbeit wird es u.a. auch um aktuelle Entwicklungen der Flüchtlingspolitik gehen.
Interessierte sind herzlich willkommen!
Am 25.03.2015 findet in der Zeit von 09:00 bis 16:30 Uhr die 15. Regionale Fachtagung statt. Veranstalter sind - wie immer - der Kölner Flüchtlingsrat e.V. und das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. in Kooperation mit der Stadt Köln (Ausländerbehörde).
Das diesjährige Thema lautet: "Aufnahmebedingungen und Gesetzesentwicklungen - geben wir die richtigen Antworten auf steigende Flüchtlingszahlen?!"
Hochkarätige Vertreter/innen des Bundesinnenministeriums, des Innenministeriums NRW, der Rheinischen Landeskirche, der Stadt Köln und der Flüchtlingsorganisationen werden referieren und miteinander diskutieren. Näheres wird aber noch nicht verraten!
Bitte merken Sie sich den Termin vor. Die Einladung wird Ende Januar vorliegen und auch auf unserer Website veröffentlicht werden.
Im Rahmen des "Programms Anleitung" des Kölner Flüchtlingsrates e.V. finden auch im 1. Halbjahr 2015 wieder Fortbildungen von RA Wolfgang Schild statt. Näheres erfahren Sie hier!
Nach Presseberichten brach am frühen Abend des 01.01.2015 ein Feuer in der 23 Container umfassenden Anlage Am Springborn in Köln-Mülheim aus. 26 Flüchtlinge konnten sich vor dem Eintreffen der Feuerwehr in Sicherheit bringen. Verletzt wurde niemand. Die Bewohner/innen sollen nun im neuen Sammelcontainer in Köln-Blumenberg untergebracht werden.
Das Feuer brach im Wasch- und Duschcontainer im Erdgeschoss aus. Wie es dazu kam, konnte bislang nicht geklärt werden.