Informationen zum Stellenangebot finden Sie in der anliegenden PDF-Datei. Das Auswahlverfahren wird zusammen mit der Stadt Köln durchgeführt.
Mobile Beratung der IOM – Familienunterstützungsprogramm
Ort, Datum:
Diözesan-Caritasverband f.d. Erzbistum Köln, Georgstraße 18, 50676 Köln,
27. und 28.01.2020 von 9:00 – 17.00Uhr
Das Familienunterstützungsprogramm (FAP) bietet umfassende Unterstützung für schutzberechtigte Familien, unter anderem, aus Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien, die einen Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland stellen möchten oder bereits gestellt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Antragstellenden im Heimatland und die Schutzinhaber in Deutschland das richtige Verfahren und die notwendigen Unterlagen für den Prozess verstehen, um den Antrag richtig zu stellen.
Zu diesem Zweck organisiert FAP auch Veranstaltungen in verschiedenen Städten in Deutschland, um diese Beratung und Unterstützung vor Ort anzubieten.
In Kooperation mit dem Kölner Flüchtlingsrat findet die Beratungs- und Informationsveranstaltung für Schutzberechtigte und Fachberatende am 27.01 und 28.01.2020 im Prälat-Boskamp-Saal von 9:00 – 17:00Uhr statt.
Für Fachberatende findet eine Informationsveranstaltung am 28.01.2020 von 9:00 – 12:00Uhr statt. Anmeldung für diese Informationsveranstaltung für Fachberatende über https://www.caritas-campus.de/. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Schutzberechtigte Familien, die zur Information zu FAP kommen, benötigen keine Anmeldung. Die IOM Beratenden sprechen die Sprachen Arabisch, Dari, Paschtu, Tigrinja.
Bei Rückfragen zu der Veranstaltung steht Ihnen Claudia Brinken, Tel.: 0221 20 10 354 ab dem 06.01.2020 zur Verfügung.
Für die Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Köln-Bayenthal sucht der Kölner Flüchtlingsrat e.V. zum 01.01.2020 eine Fachkraft (m/w/d) für Verfahrensberatung und Beschwerdemanagement (39h/W.) als Elternzeitvertretung.
Details unter Jobs bzw. hier.
Kölner Aufruf von Seebrücke, Kölner Flüchtlingsrat e.V. und dem Bündnis "Köln zeigt Haltung":
1.000 unbegleitete minderjährige Flüchtende in Deutschland aufnehmen!
Kinderrechte sind Menschenrechte! Kindeswohl und Kinderschutz enden nicht an der Landesgrenze!
In Griechenland halten sich derzeit mindestens 4.100 unbegleitete Minderjährige auf, obwohl es vor Ort nur ca. 1.000 kinder- und jugendgerechte Unterbringungsplätze gibt. Alle anderen leben unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der Straße, in Flüchtlingslagern für Erwachsene, befinden sich in Haft oder in den Hotspots auf den griechischen Inseln. Viele sind ungeschützt vor Gewalt, leiden an mangelhafter Grundversorgung und erhalten auch kaum anderweitige Unterstützung. Dies zeigt ein aktueller Bericht des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) zur Situation in Griechenland.
Auch für geflüchtete Kinder gilt die UN-Kinderrechtskonvention! Noch vor Weihnachten und dem Wintereinbruch muss Deutschland seinen Beitrag leisten, um die allergrößte Not zu lindern!
Mit einem Aktionstag auf dem Bahnhofsvorplatz am 14.12. von 12 bis 17 Uhr wird die Kölner Seebrücke auf die tragische Situation der geflüchteten jungen Menschen in Griechenland aufmerksam machen und gleichzeitig daran erinnern, dass das Sterben an Europas Grenzen tagtäglich weitergeht. Vor Ort zu sehen gibt es ein Boot, in dem oft weit über 100 Menschen auf das offene Mittelmeer geschickt werden, sowie zwei 50 qm große Banner, die namentlich an tausende auf der Flucht ertrunkenen Menschen erinnern.
Wer vorbeikommt, kann sich informieren, und mit Spenden und Unterschriften aktiv unterstützen.
Das Bündnis "Köln zeigt Haltung" veranstaltet am 24.01.2020 von 10 - 16 Uhr eine Fachtagung zur Neuregelung des Aufenthaltsrechts. Näheres entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.
In einer Benefizveranstaltung zugunsten des Kölner Flüchtlingsrat e.V. (2 € Spende je verkauftem Ticket) zeigt das Weishaus Kino noch einmal "Styx", den letztjährigen Eröffnungsfilm der Berlinale und Gewinner des deutschen Filmpreises in den Kategorien "bester Spielfilm", "beste weibliche Hauptrolle", "beste Tongestaltung", "beste Kamera", "beste Regie" und "bester Schnitt".
Im Anschluss an den Film stellt Claus-Ulrich Prölß die Arbeit des Vereins vor und ist offen für Fragen aus dem Publikum.
Zum Film STYX:
"Rike - Ärztin aus Europa, 40 Jahre alt - verkörpert eine westliche Vorstellung von Glück und Erfolg. Sie ist gebildet, selbstbewusst, zielstrebig und engagiert. Rike bestreitet in Köln als Notärztin ihren Alltag, bevor sie ihren Urlaub in Gibraltar antritt. Dort sticht sie alleine mit ihrem Segelboot in See. Ziel ihrer Reise ist die Atlantikinsel Ascension Island.
Ihr Urlaub wird abrupt beendet, als sie sich nach einem Sturm auf hoher See in unmittelbarer Nachbarschaft eines überladenen, havarierten Fischerbootes wiederfindet. Mehrere Dutzend Menschen drohen zu ertrinken. Rike folgt zunächst der gängigen Rettungskette und fordert per Funk Unterstützung an.
Als ihre Hilfsgesuche unbeantwortet bleiben, die Zeit drängt und sich eine Rettung durch Dritte als unwahrscheinlich herausstellt, wird Rike gezwungen zu handeln.
Bildgewaltig erzählt Regisseur Wolfgang Fischer in STYX von einer starken Frau, die auf einem Segeltörn unvermittelt aus ihrer heilen Welt gerissen wird."
Das Bündnis "Köln zeigt Haltung" veranstaltet eine Fachtagung zu den Neuregelungen im Ausländerrecht am 24.01.2020. Anmeldungen können bereits jetzt vorgenommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie im anliegenden Flyer.
Die Unabhängige Beratungsstelle in Kalk bietet am
Dienstag, den 12.11.2019
und
Dienstag, den 26.11.2019
jeweils von 9-11 Uhr eine Sonder-Sprechstunde für albanisch sprechende Personen aus Köln an.
Am Montag, den 11.11.2019 ist die Unabhängige Beratungsstelle geschlossen.
Die nächste offene Sprechstunde findet am Donnerstag, den 14.11.2019 von 9 bis 12 Uhr statt.
Krankheitsbedingt findet am Montag, den 21.10.2019 die offene Sprechstunde in der Unabhängigen Beratungsstelle in Kalk nicht statt. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, den 24.10.2019 von 9 bis 12 Uhr statt.
Die Erstausgabe unseres neuen Magazins "Flüchtlingspolitische Positionen" erhalten Sie hier oder als PDF-Datei in der Anlage.
Das Magazin löst die bisherigen "Flüchtlingspolitischen Nachrichten" ab.
Bethe-Stiftung:
Spenden an den Kölner Flüchtlingsrat werden verdoppelt
Spendenverdoppelungsaktion vom 01.09. – 30.11.2019
Die in Köln ansässige Bethe-Stiftung gewährt dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. im Rahmen einer auf die Monate September, Oktober und November 2019 befristeten Spendenverdoppelungsaktion einen Förderbetrag i.H.v. bis zu 15.000,- Euro! Jeder Euro, der innerhalb des Dreimonatszeitraums mit dem Vermerk (!) „Verdoppelung Bethe-Stiftung“ an uns gespendet wird, verdoppelt die Bethe-Stiftung bis zur Höhe des max. Förderbetrages. Dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. kann so eine Summe von insgesamt bis zu 30.000 Euro (15.000 Euro Spenden und 15.000 Euro Verdoppelung) zugewendet werden.
Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.: „Auch kleine Beträge sind herzlich willkommen! Größere natürlich auch … Der Gesamtbetrag dient der Finanzierung verschiedener Arbeitsbereiche unserer Flüchtlingshilfe.“
Bitte spenden Sie jetzt an den Kölner Flüchtlingsrat e.V.:
IBAN: DE28 37050198 0022 102040
BIC: COLSDE33XXX (Sparkasse KölnBonn)
Wichtig: Verwendungszweck „Verdoppelung Bethe-Stiftung“
Spendenbescheinigungen werden für Spenden über 200,00 Euro - wenn Name und Anschrift angegeben wurden - automatisch zugesandt. Für Spenden unter 200,00 Euro reichen die Kopie des Kontoauszugs und die Vorlage der Bescheinigung https://koelner-fluechtlingsrat.de/userfiles/pdfs/2019-04-23Spendenbescheinigung.pdf für die Geltungmachung gegenüber dem Finanzamt aus.
Freiwillige, die in Köln im Flüchtlingsbereich aktiv sind und Informationen zum Thema Wohnungssuche, Wohnungsfindung und Umzug benötigen, können sich jetzt direkt an die drei Träger des Auszugsmanagements wenden. Bitte beachten Sie dazu den anliegenden Flyer.
Eine Stellungnahme von uns und weiteren Kölner Organisationen und Vereinen zum Polizeieinsatz am 04.06.19 während des Zuckerfests am Kölner Hauptbahnhof finden sie hier.
"Frag den Staat" konnte gerichtlich durchsetzen, dass das BAMF das von ihm in Auftrag gegebene McKinsey-Gutachten vom 09. Dezember 2016 unter der Überschrift "Rückkehr – Prozesse und Optimierungspotenziale" der Öffentlichkeit zugänglich machen muss. Das Gutachten findet sich hier.
Die neue Broschüre "Kölner Beratungslandschaft" - Beratungsangebote für Flüchtlinge - erhalten Sie hier!
Die Broschüre wurden im Rahmen der Kooperationsprojekte vom Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. erstellt.
Anhand der Asylgeschäftsstatistik des BAMF für das erste Halbjahr 2019 ergibt sich eine bereinigte Gesamtschutzquote von 54,2 %. Die bereinigte Schutzquote umfasst alle in Deutschland getroffenen Entscheidungen, Dublin-Fälle und andere Verfahrenserledigungen werden herausgerechnet. Das bedeutet: Von 100 Asylsuchenden haben im ersten Halbjahr 54 Asyl, Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz oder ein Abschiebeverbot erhalten, 46 wurden abgelehnt. Damit ist die Quote um immerhin 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Eine Übersicht über die Schutzquote nach Herkunftsländern findet sich im Anhang..
Der Erlass des Flüchtlingsministeriums NRW vom 16.07.2019 (531-39.18.03-17/175) ersetzt entsprechende Erlasse zur Steuerung des Asylsystems aus dem Jahr 2018 und dient der Umsetzung des Ausführungsgesetzes zu § 47 Abs. 1b AsylG (AG AsylG).
Mit dem AG AsylG nutzt NRW die Regelungsermächtigung des § 47 Abs. 1b AsylG, Schutzsuchende "bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung ..., längstens jedoch für 24 Monate" zur Wohnsitznahme in Landeseinrichtungen zu verpflichten. (Ausgenommen sind Personensorge- und Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, deren Antrag nach sechs Monaten noch nicht beschieden wurde.)
Der Erlass vom 16.07.2019 konkretisiert die Umsetzung des AG AsylG und enthält Vorgaben zum beschleunigten Asylverfahren (§ 30 a AsylG), u.a. zur Einbeziehung von Asylsuchenden aus Georgien, Armenien und Aserbaidschan aufgrund einer Zusatzvereinbarung mit dem BAMF, sowie zu Wohnverpflichtungen.
Köln zeigt Haltung – aber wie geht das?
Abendveranstaltung zu aktuellen Themen der Kölner Flüchtlingspolitik
anlässlich des 35-jährigen Jubiläums des Kölner Flüchtlingsrates
mit: Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Vertreter*innen von Ratsfraktionen und Nichtregierungsorganisationen
Moderation: Anke Bruns (Journalistin)
Musikalisches Rahmenprogramm: Buddy Sacher
Donnerstag, 12.09.2019, 19:00 - 22:00 Uhr
FORUM Volkshochschule im Museum, Cäcilienstraße 29-33, 50667 Köln
Eintritt ist frei
Mit dem Erlass vom 12.07.2019 (512-39.10.09-2-19-050) unterrichtet das MKFFI NRW die Bezirksregierungen über eine Vorgriffsregelung zur Beschäftigungsduldung nach dem künftigen § 60d AufenthG.
Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 28.06.2019, zum Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (BR-Drs. 8/19 und 279/19) nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen, werde das Gesetz nach Prüfung durch den Bundespräsidenten und Verkündung voraussichtlich zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Damit es nicht zu Wertungswidersprüchen bei Personen komme, die in den Anwendungsbereich der zu erwartenden künftigen Regelung fallen, bitte das MKFFI im Vorgriff auf das neue Gesetz bereits jetzt in der Regel Duldungen zu erteilen, soweit
Wir laden herzlich ein zum neuen und ersten flüchtlingspolitischen Abend des Kölner Flüchtlingsrates e.V.!
Thema: Vermisste & Angehörige wiederfinden!? – Was kann der Internationale Suchdienst tun?
Wann: 10.07.2019, 18:30-20:00 Uhr
Wo: Flüchtlingszentrum Fliehkraft, Turmstr. 3-5, 2. Etage, 50733 Köln
Referent: Thomas Tobor, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bonn e.V.
Beschreibung:
Was können Menschen tun, die durch Verfolgung oder auf ihrer Flucht von Familienmitgliedern und Verwandten getrennt wurden und jeglichen Kontakt verloren haben?
Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzen versucht, infolge von Kriegen und Katastrophen vermisste Angehörige zu suchen, Schicksale von Vermissten zu klären und Familien wieder zusammenzuführen.
Doch wie läuft das Verfahren eigentlich ab? Auf welchen Wegen werden Menschen z.B. in Afghanistan oder Somalia gesucht? Welche Erfolgsaussichten bestehen, Menschen wirklich wiederzufinden? Welche Probleme/Herausforderungen bestehen? Welche Funktion hat der Suchdienst für den Familiennachzug?
Dies und mehr wird näher beleuchtet. Thomas Tobor wird zuerst wichtige Informationen geben und aus seiner Praxisarbeit berichten. Danach besteht Raum für Fragen und Diskussion.
Die Presseerklärung "Drohende Dublin-Abschiebung eibnes iranischen Baha'i nach Italien" vom 27.05.2019 erhalten Sie hier!
Der Flüchtling wurde im Iran schwer gefoltert, ist suizidgefährdet und leidet u.a. unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Die fachärztliche Behandlung und Versorgung ist in Italien nicht sichergestellt.
37 Organisationen protestieren mit gemeinsamer Erklärung gegen antisemitische Hetze im Europawahlkampf
Gegen die antisemitische Hetze der neonazistischen Partei „Die Rechte“ protestieren 37 Organisationen und zwölf Einzelpersonen in der Erklärung „Antisemitismus nicht hinnehmen!“. Unterzeichnet haben u.a. christliche, jüdische und gewerkschaftliche Institutionen, (Fach)Verbände der Wohlfahrtspflege, Interessenverbände von NS-Verfolgten, Bildungseinrichtungen und Beratungseinrichtungen der Antidiskriminierungsarbeit sowie politische Organisationen.
In seiner Pressemitteilung weist der Kölner Flüchtlingsrat e.V. darauf hin, dass zwar das Kölner Strafverfahren gegen "Die Rechte" eingestellt ist, an anderer Stelle aber weiterhin Strafverfahren wegen der inkriminierten Plakate anhängig sind. Nachdem zuletzt die Antisemitismusbeauftragten des Bundes und Baden-Württembergs die Kommunen aufgefordert haben, gegen die judenfeindlichen Wahlplakate vorzugehen, sind zudem die kommunalen Ordnungsbehörden im Zugzwang. Um zu einer effektiven Verfolgung antisemitischer und rassistischer Hetze zu kommen, gehört auch eine Strafrechtsänderung auf die bundespolitische Agenda.
Das Strafverfahren wegen Volksverhetzung, das die Staatsanwaltschaft Köln gegen Verantwortliche der neonazistischen Kleinpartei „Die Rechte“ wegen antisemitischer Plakate eröffnete, ist eingestellt.
Politisch ist die mangelnde Verfolgung antisemitischer Hetze als unerträglicher Skandal zu bewerten (s. Pressemitteilung des Kölner Flüchtlingsrat e.V.).
Gegen die antisemitische Plakataktion der Partei "Die Rechte" ist eine weitere Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt worden.
Die gemeinsame Erklärung "Antisemitismus nicht hinnehmen!" wird nun auch von der Claims Conference, Office for Germany (http://www.claimscon.de/) unterstützt.
Erklärung zum antisemitischen Tabubruch durch die neonazistische Kleinpartei "Die Rechte" im Europawahlkampf
unterzeichnet von: Bildungsstätte Anne Frank, Frankfurt a.M.; Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V., Köln; Kölner Flüchtlingsrat e.V., Köln; SABRA Düsseldorf – Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit, Beratung bei Rassismus und Antisemitismus, Düsseldorf; Verein EL-DE-Haus e.V., Köln
Am 29.05.2019 findet die 19. Regionale Fachtagung, veranstaltet vom Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. in Kooperation mit der Stadt Köln, statt. Die Tagung mit dem Titel “Hiergeblieben?! – Bleibeperspektiven im Spannungsfeld zwischen Ausreisepflicht und Integration“ wird wieder in der Jugendherberge Köln-Riehl stattfinden. Das Tagungsprogramm und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Anmelderegularien:
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformluar bis spätestens 26.04.2019 an die Email-Adresse: regionale-fachtagung@caritas-koeln.de (Betreff: "Fachtagung Köln 2019").
Von dort erhalten Sie zu gegebener Zeit weitere Mitteilung.
Wir achten auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitarbeiter*innen aus Behörden und aus NGO's. Aufgrund der begrenzten Platzanzahl kann es leider auch zu Absagen kommen.
Bitte haben Sie für dieses Anmeldeverfahren Verständnis.
Die Antwort der Bundesregierung vom 25.03.2019 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2018" finden Sie hier!
Zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes liegt die Stellungnahme des Flüchtlingsrat Berlin e.V. vom 31.03.2019 vor.
Aufgezeigt wird, dass das Bundesarbeitsministerium plant, - im Gegenzug zur nachzuholenden Anpassung der Leistungssätze an die Preisentwicklung - Alleinstehenden in Sammelunterkünften die Leistungssätze nach §§ 2 und 3 AsylbLG um 10 % zu kürzen, um das Gesetzesvorhaben kostenneutral zu gestalten.
Begründet wird dies mit der Behauptung, Alleinstehende in Sammelunterkünften (als "Schicksalsgemeinschaft") müssten wie Ehepartner gemeinsam aus einem Topf wirtschaften.
Der Flüchtlingsrat Berlin spricht in diesem Kontext von einer "Zwangskollektivierung", die gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.07.2012 verstößt.
Die Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte
"Zur Kampagne von BMI, BAMF und CDU/CSU-Fraktion gegen die Flüchtlingsräte: 'Wir stellen uns gegen die Orbanisierung!'"
erhalten Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Der Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (25.03.2019): Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern - Anwendungshinweise zu § 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Az. 513 - 39.08-01 - 17-324) ist hier abrufbar.
Die offene Sprechstunde in der Unabhängige Beratungsstelle für Flüchtlinge findet heute am Montag, den 25.03.2019 nicht statt.
Die nächste Sprechstunde findet statt am Donnerstag, den 28.03.2019 von 9-12 Uhr.
Die aktuelle Ausgabe von ELENA ("European Legal Network On Asylum"), herausgegeben vom Europäischen Flüchtlingsrat ECRE, finden Sie hier!
Aus dem Vorwort:
"The ELENA Index of useful addresses lists organisations and individuals providing legal services and other forms of support to refugees and asylum seekers in Europe. It is not intended to be a complete directory of all organisations and persons active in the asylum field, but reflects the information provided by the ELENA Coordinators in the various countries. This list is only indicative of lawyers and organisations operating in this field and is not a formal endorsement by the ELENA network.The ELENA Index is meant to serve as a tool for lawyers and legal counsellors participating in the European Legal Network on Asylum in their daily counselling and advocacy work. It provides addresses of colleagues and organisations in other countries which are useful when working with refugee and asylum law."
Heute vor 35 Jahren wurde der Kölner Flüchtlingsrat gegründet.
Unterstützen Sie unsere Arbeit, werden Sie Teil unseres Netzwerkes, z.B. auch digital über Facebook. Lassen Sie sich durch uns über die Lage der Flüchtlinge informieren. Laden Sie uns ein in Ihre Bürgervereine, Kirchengemeinden, Schulklassen oder Unternehmen. Als Nichtregierungsorganisation sind wir besonders auf Spenden angewiesen!
Die Antwort der Bundesregierung vom 12.03.2019 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31.12.2018" finden Sie hier!
Unsere Presseerklärung anlässlich des 35jährigen Bestehens des Kölner Flüchtlingsrates am 19.03.2019 erhalten Sie hier!
Redebeitrag des Kölner Flüchtlingsrat e.V. auf der Kundgebung der Initiative 'Familienleben für alle" am 16.03.2019 in Köln
Für das Recht auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten!
Für den 16. März 2019, 13 Uhr ruft die Initiative 'Familienleben für Alle!' zu einer Kundgebung in Köln (Domplatte) auf.
Der 16. März 2018 war das Datum, zu dem subsidiär Geschützte und ihre Angehörigen auf die Wiederzulassung des 2016 ausgesetzten Familiennachzugs hofften. Tatsächlich setzte die "Große Koalition" den Nachzug zu subsidiär Geschützten zunächst weiter aus und installierte stattdessen zum 1. August 2018 ein kontingentiertes Gnadenrecht. Auch wenn inzwischen die monatliche Quote von 1.000 Visa erreicht wird, so liegen jedoch in den deutschen Botschaften rd. 36.000 Terminanfragen für den Nachzug zu subsidiär Geschützten vor.
Das Recht auf Familienleben ist im Grundgesetz sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Die Kontigentierung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten ist grund- und menschenrechtlich nicht zulässig.
Für die Kundgebung hat der Kölner Flüchtlingsrat e.V. seine Unterstützung erklärt.
Lt. Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 11.02.2019 auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke hat sich Deutschland bislang bereit erklärt, insgesamt 185 aus Seenot gerettete Flüchtlinge (126 aus Malta und 59 aus Italien) aufzunehmen, damit sie hier das Asylverfahren durchlaufen können. Unter ihnen befinden sich auch Personen, die von den Schiffen "Sea-Eye". "Prof. Albrecht Penck" und "Sea Watch III" gerettet wurden.
Von den 185 Personen sind bislang aber nur 89 Personen in die Bundesrepublik eingereist. Diese wurden auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Nach NRW wurden 11 unbegleitete Minderjährige verteilt (8 Bielefeld, 1 Gütersloh, 1 Voerde. 1 Düsseldorf).
In der Antwort des BMI heißt es u.a.: "Im Rahmen der Aufnahme von Seenotgeretteten haben jedoch eine Reihe von Städten und Kommunen ihre Bereitschaft erklärt, Personen aufzunehmen", nämlich 25, darunter auch Köln. Die Aufnahmebereitschaft dieser Städte soll, so das BMI, "bei der innerdeutschen Verteilung soweit wie möglich berücksichtigt werden".
Die heutige gemeinsame Presseerklärung von Kölner Flüchtlingsrat e.V. und LSBTIQ-Verbänden zur Abschiebung einer schwer kranken transsexuellen Frau nach Nordmazedonien finden Sie hier!
Der Antrag zur Aufnahme von aus Seenot Geretteten wurde gestern, am 14.02.2019, mit großer Mehrheit im Rat der Stadt Köln beschlossen.
Zunächst ein gutes Zeichen, aber kein Endpunkt des Engagements! Wir müssen dafür eintreten, dass die Stadt Köln die bekundeten Absichten umsetzt und dass Land und Bund eine Aufnahme von aus Seenot geretteter Flüchtlinge aktiv ermöglichen. Die Blockade der Sea-Watch 3 und anderer ziviler Rettungsschiffe muss aufgehoben und eine europäische Regelung für koordinierte Seenotrettung, Ausschiffung in sicheren Häfen und Zugang zu fairen Asylverfahren erreicht werden.
Über die Kundgebung begleitend zur Ratssitzung berichtete das WDR-Fernsehen in der Lokalzeit Köln (verfügbar bis 21.02.2019): https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-koeln/video-koeln-nimmt-fluechtlinge-aus-der-seenotrettung-auf-100.html
Lt. Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 29.01.2019 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Erneute Berichte über Polizeigewalt im Zuge von Dublin-Sammelabschiebungen" (siehe anliegende PDF) wurden 2018 insgesamt 3.379 Personen per Sammelabschiebung unter Beteiligung der Bundespolizei vom Flughafen Düsseldorf abgeschoben, darunter 50 Personen aufgrund der Dublin III-Verordnung nach Rom. Zusätzlich wurden 32 Personen vom Flughafen Köln/Bonn nach Islamabad abgeschoben.
Die meisten Personen wurden nach Tirana/Albanien abgeschoben (898). Nach Belgrad/Serbien wurden 656 Personen abgeschoben, nach Skopje/Mazedonien 537 Personen, nach Tiflis (Georgien) 508 Personen und nach Pristina/Kosovo 332 Personen.
Die Fluggesellschaft Smart Wings beteiligte sich 15mal an den Sammelabschiebungen, gefolgt von Germania und Danish Air Transport.
Kundgebung: Köln nimmt Geflüchtete aus der Seenotrettung im Mittelmeer auf!
Seebrücke und „Köln zeigt Haltung“ rufen am Donnerstag, den 14.02.2019, ab 14:45 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Kölner Rathaus (Theo-Burauen-Platz) auf. Anlass ist der Beschluss des Stadtrates darüber, im Mittelmeer aus Seenot gerettete Menschen in Köln aufzunehmen.
Näheres entnehmen Sie bitte der anliegenden Presseerklärung.
Das "Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)" liegt nunmehr als Referentenentwurf vor (siehe anliegende PDF-Datei).
Achtung: Mit diesem Gesetz soll auch die Hilfe und Unterstützung von Flüchtlingen weiter kriminalisiert werden! So wird nach § 95 Abs. 3 AufenthG (NEU) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe betraft, wer "ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht, an einen unbestimmten Personenkreis gelangen lässt oder einem ausreisepflichtigen Ausländer mitteilt."
Ungarische Verhältnisse!
Hier die zentralen Verschärfungen des Referentenentwurfes:
Einführung einer Duldung "2. Klasse" mit der Bezeichnung: „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“. Personen aus angeblich "sicheren" Herkunftsstaaten sowie andere Personen, die nach Auffassung der Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen oder an der Passbeschaffung nicht ausreichend mitwirken, sollen kategorisch keine Duldung, sondern nur noch die neue Bescheinigung erhalten. Einführung neuer Arbeits- und Bildungsverbote z. B. bei angeblicher Verletzung der Passbeschaffungspflicht oder für Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten, deren Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder die gar keinen Asylantrag gestellt haben. Weitere Verschärfungen bei der Geltendmachung von Abschiebungshindernissen aufgrund einer Erkrankung. Erhöhte Anforderungen an die Passbeschaffungspflicht. Verschärfungen bei Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Meldeauflagen. Ausweitung der Abschiebehaft. Verfschärfungen bei Einreisesperren und Ausweisungen.
Anbei eine Übersicht über die Anerkennungsquote Geflüchteter nach Herkunftsländern im Jahr 2018. Es handelt sich um die sog. "Bereinigte Gesamtschutzquote", d.h.: Berücksichtigt werden nur positive Entscheidungen (Asyl, Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot) im Verhältnis zu Ablehnungen als unbegründet. Herausgerechnet sind die sog. "Sonstigen Verfahrenserledigungen" (Antrag zurückgezogen, Zuständigkeit eines anderen EU-Staates usw.), da sie keinen Rückschluss auf die tatsächliche Schutzbedürftigkeit zulassen. Aus statistischen Gründen werden nur Herkunftsländer mit mindestens 100 Entscheidungen im Jahr 2018 aufgeführt.
Für die Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen in Köln!
Kommt am Do., 14.02.2019, 14:45 Uhr (Rathausplatz) zur Kundgebung und unterstützt die Aufnahme aus Seenot Geretteter!
Die Ratsfraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linken sowie die Gruppen Bunt und Gut bringen in der Ratssitzung einen Antrag für die Aufnahme Geflüchteter aus der Seenotrettung im Mittelmeer ein (s.o.).
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. dringt seit Anfang Januar auf einen solchen Ratsbeschluss und beteiligt sich als Teil des Bündnisses „Köln zeigt Haltung“ an der gemeinsamen Aktion mit der „Seebrücke Köln“.
Anbei der "Offene Brief" der beiden Vereine Rom e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Frau Henriette Reker, zum Thema "unerlaubt eingereiste Personen in Köln".
Anbei ein "Offener Brief" von Rom e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. an die Chefredaktion des Kölner "Express". Er betrifft den Artikel vom 29.01.2019 "'Urlauber'-Ansturm auf Kölns Notunterkünfte".
Die Pressemitteilung zur heutigen Abschiebung einer Transfrau von Düsseldorf nach Skopje/Mazedonien erhalten Sie hier!
Christiane Ensslin, die Mitbegründerin des Vereins "Kölner Appell gegen Rassismus", ist am 20.01.2019 im Alter von 79 Jahren in Köln verstorben.
In Dankbarkeit verneigen wir uns vor ihr.
https://blogs.taz.de/schroederkalender/2019/01/21/wir-trauern-um-eine-freundin/
Fragen der Aufenthaltssicherung für weitergewanderte Flüchtlinge behandelt eine von Claudius Voigt (GGUA Münster) verfasste Broschüre des DPWV Gesamtverbandes vom Dezember 2018. Mit Blick auf "Menschen,die in einem anderen Mitgliedstaat bereits als international Schutzsuchende anerkannt sind oder aus anderen Gründen einen nationalen Aufenthaltstitel erlangt haben und nun ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen wollen", heißt es im Vorwort:
"Die vorliegende Arbeitshilfe möchte bei der Klärung der verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Bleibeperspektiven unterstützen und richtet sich insbesondere an Berater*innen der Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen, die weiter gewanderte Menschen betreuen bzw. beraten."
Die Januar-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten befindet sich hier als PDF.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. evaluiert zurzeit das Plenum und lädt zur Teilnahme an einer kurzen Online-Befragung ein.
Das Plenum besteht seit der Gründung des Kölner Flüchtlingsrates im März 1984. Ursprünglich als basisdemokratisches Entscheidungsplenum angelegt, hat es sich über die letzten 35 Jahre in seiner Form stetig weiterentwickelt. Zuletzt gestaltete es sich immer mehr als Informations- und Austauschtreffen zwischen Mitgliedern, Mitarbeiter*innen, anderen professionellen und ehrenamtlichen Akteur*innen aus der Flüchtlingshilfe und weiteren Interessierten. Seit Herbst 2018 pausiert das Plenum, auch weil wir uns aufgrund sinkender Teilnehmerzahlen fragen, was es braucht, um Sie weiterhin zu erreichen. Oder was wir gar tun können um potentiell Interessierte zu erreichen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Anmerkungen und Ideen hinsichtlich des Plenums in einer kurzen Umfrage mitteilen. Auch wenn Sie das Plenum bisher noch nicht besucht haben. Dafür benötigen Sie 5-10 Minuten Ihrer Zeit.
Die Umfrage finden Sie bis zum 31. Januar unter: https://www.soscisurvey.de/PlenumKFR/
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!