Nach dem verheerenden Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Erftstadt-Blessem am 27.12.2014 ist in der Nacht vom 29.12. auf den 30.12.2014 ein Bewohner bei einem Feuer in einer Unterkunft in Hürth-Fischenich umgekommen. Staatsschutz und Mordkommission ermitteln.
Wir wünschen allen Freundinnen und Freunden des Flüchtlingsrates einen guten Rutsch ins neue Jahr, Gesundheit und kurz: alles Gute!
Vorstand & Team des Kölner Flüchtlingsrates e.V.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. unterstützt den Aufruf von "Köln stellt sich quer" zur Kundgebung und Demonstration am 05.01.2015 gegen den geplanten rechtsextremen, rassistischen und populistischen Aufmarsch von "Kögida".
Kommt am 05.01.2015 um 17:30 Uhr nach Köln-Deutz zum LVR-Turm!
Nach dem Beschluss des Kölner Stadtrates vom 16.12.2014 zur Unterbringung von Flüchtlingen, mit dem u.a. auch die Einrichtung des vom Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. geplanten "Zentrums für Willkommenskultur" begrüßt wird, erstellt die Verwaltung für die nächste - spätestens übernächste - Ratssitzung eine spezielle Beschlussvorlage zur Förderung des "Zentrums". Mit einer städtischen Förderung kann im Frühjahr 2015 gerechnet werden.
Flüchtlingsrat und Freiwilligen Agentur haben sich entschlossen, das Projekt nicht "Zentrum", sondern "Forum für Willkommenskultur" zu nennen und mit der Arbeit bereits im Januar 2015 zu starten.
Das "Forum" versteht sich als Dienstleister gegenüber den Kölner Willkommensinitiativen und will Ansprechpartner für Freiwillige in der Flüchtlingsarbeit sein sowie ihre Vernetzung fördern. Neben bedarfsorientierten Angeboten und Qualifizierungen sollen auch eigene Impulse gesetzt werden, die Willkommenskultur in Köln und in den einzelnen Stadtteilen weiter zu entwickeln.
Nähere Informationen folgen.
Den Erlass des Innenministeriums NRW "Arbeitmarktzugang für Geduldete und Asylsuchende, § 32 Abs. 2 BeschV" finden Sie hier!
Die Presseerklärung zum gestrigen 2. Vernetzungstreffen der Kölner Willkommensinitiativen finden Sie hier!
das Innenministerium NRW hat nunmehr Qualitätsstandards veröffentlicht, die seit Oktober 2014 in den NRW-Aufnahmeeinrichtungen gelten. Die Standards sowie weitere Informationen sind hier abrufbar.
Die Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. vom 27.11.2014 "Flüchtlinge in der Stadt Köln: Unterbringungsplätze und Beratungsangebote reichen nicht aus - Masterplan muss her!" erhalten Sie hier!
Das Kölner Manifest "Willkommen in Köln" finden Sie in der anliegenden PDF-Datei. Geschrieben von Christoph Bex, Jörg Krauthäuser, H.-Georg Lützenkirchen und Hans Mörtter steht das "Manifest" insbesondere in direktem Zusammenhang mit der Aktion "Den Mantel teilen" und deren InitiatorInnen, UnterstützerInnen und PartnerInnen.
Wir möchten, dass alle Flüchtlinge in der Stadt Köln willkommen geheißen werden. Hierfür sollten sich weiterhin aktive Netzwerke sowie nachhaltige Strukturen einer Willkommenskultur in unserer Stadt entwickeln.
Alle Kölnerinnen und Kölner, alle Verbände, Organisationen, Willkommensinitiativen, Kirchengemeinden und Unternehmen werden gebeten, das "Manifest" zu unterzeichnen und an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. zurück zu senden bzw. den Flüchtlingsrat darüber zu informieren (Email: proelss@koelner-fluechtlingsrat.de).
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. hat das "Manifest" bereits unterzeichnet, im 1. Halbjahr 2015 soll es der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung für die Sitzung des Rates der Stadt Köln am 16.12.2014 hinsichtlich neuer Standorte für die Flüchtlingsunterbringung erhalten Sie in anliegender PDF-Datei.
Geplant sind sieben Wohnhäuser in Systembauweise mit abgeschlossenen Wohneinheiten für jeweils rd. 150 Personen in Zollstock, Rondorf, Lindenthal, Ossendorf, Niehl, Esch und Porz. Weiter geplant ist der Bau von vier Wohnhäusern in konventioneller Bauweise für bis zu 150 Personen in Neustadt-Süd, Rondorf, Marienburg und Lövenich.
Die Initiative "Willkommen in Sürth" lädt ganz herzlich ein zur Informationsveranstaltung der "Sürther Dialoge" , am Freitag, dem 21.11.2014 in der Zeit von 20 bis 22 Uhr, Einlass ab 19.30 Uhr, in der Erzengel-Michael-Kirche in Michaelshoven/Sürth.
Unter dem Titel "Gedanken zum Thema Flucht" wird Christoph Heinemann durch den Abend führen und gemeinsam mit Rupert Neudeck (Gründer von Cap Anamur und Grünhelme e.V.) sowie Gian Aldonani (Kölner Appell) die aktuelle Flüchtlingssituation in Europa beleuchten, aber auch konkrete, persönliche Erfahrungen im Zusammenhang mit Flucht thematisieren.
Birgit Heinemann (Cello) und Monika Overbeck (Gitarre) werden den Abend musikalisch begleiten.
Der Eintritt ist kostenlos.
Die aktuelle Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten und die Einladung zum nächsten Plenum des Kölner Flüchtlingsrates erhalten Sie hier!
Die Antwort der Bundesregierung vom 05.11.2014 Nr. 18/3055 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2014" erhalten Sie hier!
Die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist im 3. Quartal 2014 noch einmal auf jetzt 8,4% deutlich angestiegen. Ohne Berücksichtigung der Westbalkanländer beträgt die Dauer der Verfahren sogar 9,7 Monate, für unbegleitete Minderjährige sogar 12,3 Monate. Die bereinigte Gesamtschutzquote im 3. Quartal 2014 betrug 54,3%!
Das Verwaltungsgericht Köln stoppte mit Beschluss vom 13.11.2014 (2 L 2039/14, 2 L 2050/14) die bereits für Dezember geplante Containerunterbringung von Flüchtlingen im Gewerbegebiet an der Zusestraße in Köln-Lövenich.
Zur Errichtung der Container bedürfe es der Änderung des Bebauungsplanes, die nur vom Rat der Stadt Köln beschlossen werden könne.
Allerdings haben kürzlich Bundesrat und Bundestag das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. Hierbei geht es u.a. um eine bis zum 31.12.2019 befristete Änderung des Bauplanungsrechts zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten. Das Gesetz soll noch im November 2014 in Kraft treten.
Insofern ist davon auszugehen, dass die Stadt Köln die Sammelcontainer - möglicherweise mit ein wenig zeitlicher Verzögerung - am geplanten Standort errichten wird.
Auf der Kundgebung "Den Mantel teilen" am 10.11.2014 auf dem Kölner Roncalliplatz hielt u.a. Claus-Ulrich Prölß eine Rede. Diese finden Sie in der Anlage.
u.v.a. kommen am Montag um 17 Uhr auf den Roncalliplatz: "Solidarität mit den Flüchtlingen in Köln! Den Mantel teilen". Kommen Sie auch!
Unterstützt wird die Veranstaltung auch vom 1. FC Köln, dem Festkomitee Kölner Karneval, der Evangelischen und Katholischen Kirche, dem DGB und vielen anderen.
Hier geht's zum Flyer.
Der Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Köln, Tayfun Keltek, und der Kölner Flüchtlingsrat bezeichnen die heute in der Flüchtlingsunterkunft Herkulesstraße durchgeführte Großrazzia als „völlig unverhältnismäßig“.
Mehrere Hundertschaften der Polizei führten heute in Anwesenheit des Kölner Polizeipräsidenten eine Großrazzia in der Notunterkunft Herkulesstraße, in der fast 650 Flüchtlinge leben, durch. Vier Personen sollen dabei festgenommen worden sein.
Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.:
„Unglaublich, wie massiv die Polizei hier aufgetreten ist. Wie wirkt das auf die rd. 300 Kinder? Gerade für schutzbedürftige Personen, wie z.B. Traumatisierte und Familien mit Kindern, stellt diese Aktion eine unzumutbare Belastung dar. Statt Flüchtlinge einzuschüchtern und zu kriminalisieren sollte eine Willkommenskultur in Köln entwickelt und ausgebaut werden.“
Tayfun Keltek:
„In Zusammenhang mit der Razzia waren für die 650 Bewohner/innen annähernd so viele Polizisten beteiligt, wie bei dem Einsatz gegen die fast 5.000 Hooligans und Rechtsextremisten am 26.10.2014 in Köln. Hier wird mit unterschiedlichem Maß gemessen. Das darf nicht sein.“
Nach Auffassung von Tayfun Keltek und Claus-Ulrich Prölß gibt es viele andere polizeiliche Ermittlungsmethoden, die zielführender sind, um Straftäter habhaft zu werden. Derartige Aktionen stellen Flüchtlinge aber unter Generalverdacht.
Tayfun Keltek:
„Man stelle sich vor, die Polizei würde ein Hochhaus, in dem hunderte von alteingesessenen Kölner Bürgerinnen und Bürger leben, in derselben Art und Weise räumen. Es käme zu einem öffentlichen Aufschrei. Zu Recht!“
06.11.2014
gez. Tayfun Keltek
gez. Claus-Ulrich Prölß
Nähere Informationen zur Kundgebung am 10.11.2014 in Köln (17 Uhr Roncalliplatz) entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Martin Lilkendey, Akademischer Oberrat der Universität Koblenz-Landau und dort hauptamtlicher Dozent für künstlerische Praxis (Grafik, Fotografie, Zeichnung), hat Flüchtlinge, die in der Kölner Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße leben, portraitiert und interviewt.
Das eindrucksvolle Projekt finden Sie im Internet hier.
Weitere links:
„Den Mantel teilen“ – Solidarität mit den Flüchtlingen in Köln!
Die Flüchtlingssituation in Köln ist dramatisch und schockierend. Menschen mit traumatischen Erlebnissen sind gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen und suchen in fremden Ländern Schutz. Ein kleiner Teil der weltweit 50 Millionen Flüchtlinge landet bei uns in Köln. Es müssten mehr sein, denen wir Schutz gewähren.
Die wenigen, die es zu uns schaffen, sind oftmals nicht menschenwürdig untergebracht. Die Herausforderung für die Stadtgesellschaft ist groß. Hier ist die Gastfreundschaft von uns allen gefordert. Wir müssen als Menschen einstehen für eine Willkommenskultur und menschenwürdige Lebens-bedingungen für alle Flüchtlinge in unserer Stadt.
Mit allen KölnerInnen wollen wir deshalb ein deutliches Zeichen der Gastfreundschaft setzen. Wir alle können dazu beitragen, den Flüchtlingen in Köln das Leben zu erleichtern.
Wir rufen auf zur Teilnahme an der Kundgebung „Den Mantel teilen“ auf dem RONCALLIPLATZ am Montag, 10. November um 17 Uhr, frei nach St. Martin, als Zeichen der Solidarität, mit Laternen, klaren Aussagen und bewegendem Kulturprogramm.
Redner: OB Jürgen Roters, Hannelore Bartscherer, Claus-Ulrich Prölß
Künstler: Kather Dama + Gandi Mukli, Occupy Singers, Oper Köln, Gerd Köster, Schauspiel Köln, Wilfried Schmickler, Brings / Moderation: Wolfgang Schmitz
Für den Initiatorenkreis: Andrea Asch, Rolf Emmerich, Arsch Huh e.V, Hans Mörtter, Claus-Ulrich Prölß
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Kölner Flüchtlingsrat e.V. Kleider- und Sachspenden für Flüchtlinge nicht annehmen kann, da wir hierfür über keinerlei Kapazitäten verfügen. Wir empfehlen, gut erhaltene Kleidung und Sachspenden zu einer karitativen Kleiderkammer bzw. einer entsprechenden sozialen Organisationen zu bringen.
„Die Lage der Flüchtlinge in Italien“
Veranstaltung des Kölner Flüchtlingsrates e.V.
mit Herrn Leonhard Voltmer (Bozen/Italien)
am Dienstag, 04. November 2014, um 19:00 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum „FliehKraft“, Turmstr. 3-5, 50733 Köln. Der Eintritt ist frei.
Herr Leonhard Voltmer, langjähriger Leiter der Flüchtlingsberatung der Caritas Diözese Bozen-Brixen in Südtirol, wird über die Flüchtlingssituation in Italien referieren. Im Vordergrund seiner Ausführungen werden die Themen Ankunft und Unterbringung von Flüchtlingen, der Ablauf des Asylverfahrens sowie die sozialen Bedingungen und die aktuellen Entwicklungen in Italien stehen. Dabei ist Herr Leonhard Voltmer der Auffassung, dass das Land sich damit schwer tut, Asylbewerbern die Rechte zu gewähren, die in internationalen wie europäischen Vereinbarungen vorgesehen sind. Im Klartext: Aufnahme, Ausstellung von Papieren und – bei Bedarf - Bereitstellen einer Unterkunft.
Herr Leonhard Voltmer stellt sich nach seinem Vortrag gerne Fragen des Publikums.
Rückfragen und weitere Informationen: Claus-Ulrich Prölß,
Tel.: 0221-3382-249, Mobil: 0171-7992647, Email: proelss@koelner-fluechtlingsrat.de
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 30.09.2014 erhalten Sie hier!
Der folgende Aufruf:
"Gesucht werden Menschen, die
für einen jungen Mann, der in Köln eine Berufsschule besucht, Nachhilfeunterstützung geben und Dialogübungen mit einer Gruppe von vier Männern, die seit rd. einem Jahr in Deutschland leben und zur Zeit einen Integrationskurs besuchen, machen können.
Interessierte melden sich bitte bei Claus-Ulrich Prölß (proelss@koelner-fluechtlingsrat.de)."
hat sich erledigt (15.10.2014). Herzlichen Dank für zahlreiche Rückmeldungen!
Hinsichtlich des ehemaligen und künftig für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehenen Baumarktes Theodor-Heuss-Straße 92, 51149 Köln, findet am 08.10.2014 um 09:30 Uhr beim Amtsgericht Köln eine Zwangsversteigerung statt.
Wer bietet mehr und wird der neue Eigentümer?
Nähere Angaben zur Versteigerung erhalten Sie hier!
Antwort der Bundesregierung vom 16.09.2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen für syrische Flüchtlinge und ihre Angehörigen".
Die Stadt Köln hat heute mitgeteilt, eine dritte Notaufnahmeeinrichtung für bis zu 200 Personen in einem ehemaligen Baumarkt in Porz-Eil (Theodor-Heuss-Str.) einzurichten. Die Menschen werden dort ohne Trennwände o.ä. "wohnen". Dusch- und Toilettencontainer werden vor dem Gebäude auf einem Parkplatz aufgestellt. Das Deutsche Rote Kreuz übernimmt den Betrieb, die Essensausgabe wird zentral durchgeführt.
Der Kölner Flüchtlingsrat e. V. ist entsetzt darüber, dass bisherige Unterbringungsstandards ins Bodenlose versinken. "Und was kommt danach? Zelte, Schiffe und Schlafen auf den Rheinwiesen?", fragt Claus-Ulrich Prölß. "Ein 'Willkommen in Köln' sähe anders aus. Diese Form der Unterbringung ist jedenfalls menschenunwürdig - insbesondere für die Kinder und andere schutzbedürftige Personengruppen."
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.09.2014 zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes.
Der Bundesrat hat heute der Asylrechtsänderung, mit der die Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu "sicheren Herkunftsländern" erklärt werden, zugestimmt.
Damit werden Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten künftig regelmäßig als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, es sei denn, die vom Ausländer angegebenen Tatsachen oder Beweismittel begründen die Annahme, dass abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht (§ 29a Abs. 1 AsylVfG).
Die Gesetzesnovelle richtet sich nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. in diesem Punkt faktisch gegen die Volksgruppe der Roma, die wohl die Mehrheit der Antragsteller aus diesen Ländern darstellen. Insofern lässt sich hier von institutionellem Rassismus sprechen.
Als "Gegenleistung" für die Zustimmmung des Bundeslandes Baden-Württemberg wird es künftig folgende Erleichterungen geben:
Die September-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
NRW-Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge:
Nach dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 09.09.2014 wird hinsichtlich des Erlasses vom 03.02.2014 die dort genannte Frist für die Visaantragstellung bis zum 30.06.2015 verlängert. Den Erlass vom 09.09.2014 erhalten Sie hier!
Die UNICEF-Studie "In erster Linie Kinder - Flüchtlingskinder in Deutschland" erhalten Sie hier!
Die Presseerklärung vom 09.09.2014 "'Rund um die Wohnheime - Flüchtlinge willkommen heißen' - Tagung zur Vernetzung der Willkommensinitiativen" erhalten Sie hier!
Am 10.09.2014 findet um 18:30 Uhr in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5, 50733 Köln, das September-Plenum des Kölner Flüchtlingsrates statt: Gäste sind herzlich willkommen!
Die Antwort der Bundesregierung vom 03.09.2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2014" finden Sie hier!
Auf einer Pressekonferenz der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., wurde die neue Kooperation mit dem Kölner Flüchtlingsrat in Bonn vorgestellt. Dazu der anliegende Artikel im Bonner Generalanzeiger vom 02.09.2014.
Vom 26.-28.09.2014 findet der Ökumenische Sülz-Klettenberger Kirchentag unter dem Motto "Flüchtlinge vor unserer Tür" statt. Näheren entnehmen Sie bitte dem anliegenden Programm.
Jetzt ist es offiziell: Die Stadt Köln bringt zugewiesene Flüchtlingsfamilien in mehreren Sammelcontainern - ähnlich denen in der Notaufnahme Herkulesstr. - unter. Die Unterbringungsstandards werden damit erneut abgesenkt. Nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates eine logische Entwicklung.
In einer Presseerklärung der Stadt vom 01.09.2014 heißt es u.a., dass die Produktion der auf dem Markt am schnellsten lieferbaren Wohncontainer beauftragt worden sei. "Es handelt sich um Einheiten, die nicht über abgeschlossene Wohneinheiten verfügen und insoweit nicht den Leitlinien entsprechen, aber deutlich schneller aufgestellt werden können. Auf diese Weise soll die Gefahr der Obdachlosigkeit abgewendet werden."
Weiter heißt es in der Erklärung der Stadt:
"Zunächst sollen drei Anlagen mit schnell lieferbaren Wohncontainern errichtet werden. Die Anlagen bestehen jeweils aus zwei Wohncontainern und einem Aufenthaltscontainer. Sie enthalten Gemeinschafts-Sanitäranlagen, Gemeinschaftsküchen, Aufenthaltsräume und Büros für die Betreuung durch Sozialarbeiter sowie den Hausmeister- und Sicherheitsdienst. Je Standort entstehen 100 bis maximal 120 Plätze. Im Hinblick auf mögliche Standorte hat die Task-Force zusätzliche Standorte ausgewählt, die nicht für eine temporäre Nutzung durch Wohneinheiten in Systembauweise (fünf Jahre) oder für eine feste Wohnbebauung in Frage kommen. Standorte sind Grundstücke in Lövenich (Zusestraße), Blumenberg (Langenbergstraße) und Worringen (Schulgelände Holzheimer Weg)."
Der Kölner Flüchtlingsrat kritisiert in aller Schärfe diese Form der Unterbringung von zugewiesenen Familien mit Kindern und besonders schutzbedürftigen Personengruppen aus verschiedenen Gründen - insbesondere im Hinblick auf eine Akzeptanz im Wohnumfeld und aus integrationspolitischen Gründen - als vollkommen ungeeignet. Sie kann zudem dramatisch die regelmäßig bereits belastete psychosoziale Verfassung der Betroffenen, insbesondere der Kinder, verschärfen. Der Flüchtlingsrat fordert deshalb u.a. die systematische Entwicklung eines Konzeptes, Flüchtlinge mittel- und langfristig entsprechend der städtischen "Leitlinien für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen" in Wohnungen bzw. abgeschlosene Wohneinheiten unterzubringen (siehe Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates vom 27.08.2014).
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 22.08.2014 "Erteilung von Wohnsitzauflagen bei international subsidiär Schutzberechtigten" erhalten Sie hier!
Am 27.08.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorgelegt, der gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung BMAS vom 04.06.2014 nochmals verschärft wurde. Der Entwurf geht nun ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
An Leistungskürzungen, Sachleistungen und Minimalmedizin hält die Bundesregierung jedoch weiter fest.
In einer Pressemitteilung des brandenburgischen Innenministeriums vom 29.08.2014 zur Konferenz der Minister und Senatoren der SPD-geführten Innenressorts vom 29.-30.08.2014 in Potsdam heißt es u.a.:
"Angesichts der dramatischen humanitären Katastrophen im Nahen Osten und den Gräueltaten der Terroristen des 'Islamischen Staates' (IS) fordern die Innenminister und -senatoren der SPD den Bund auf, schnellstmöglich eine Entscheidung für ein Aufnahmeprogramm des Bundes zu treffen.
Dazu sagt der Sprecher der Innenministerkonferenz der SPD-Ressortchefs, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius: 'Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine bundespolitische Aufgabe. Die wachsende Zahl der Asylbewerber stellt die Kommunen vor wirkliche Probleme und bringt einige Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenzen. Die Schlussfolgerung daraus kann aber dennoch nicht sein, dass Deutschland keine Flüchtlinge aus dieser Region mehr aufnimmt, sondern vielmehr, dass der Bund die Länder und Kommunen spürbar finanziell darin unterstützt, diese Menschen weiterhin kurzfristig angemessen unterzubringen. Dazu gehört nicht zuletzt, verfügbare Liegenschaften des Bundes, etwa der Bundeswehr, zu angemessenen Konditionen zur Verfügung zu stellen.'
Die Innenminister und -senatoren begrüßen die diplomatischen Anstrengungen von Außenminister Frank-Walter Steinmeier, den Konflikten im Nahen Osten durch Verhandlungen zu begegnen. Mit Blick auf die aus Berlin versprochene Unterstützung der kurdischen Kämpfer sehen sie aber auch die Notwendigkeit der vom Außenminister initiierten aktiven Außenpolitik.
Aufgrund der menschlichen Not gerade im Nordirak erinnern die Minister und Senatoren an die Verantwortung auch der anderen Mitgliedstaaten der EU. Es bedürfe einer nachhaltigen, längerfristigen Lösung, über deren Ausgestaltung nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa, vornehmlich auch in der EU gesprochen werden muss.
Mit der Aufnahme von in der EU bislang beispiellosen Zahl von insgesamt 20.000 syrischen Flüchtlingen im Rahmen von Bundeskontingenten und bislang weiteren knapp 7.600 über Landesaufnahmeprogramme hat Deutschland vielen Menschen eine Zuflucht vor den Auswirkungen des Bürgerkriegs in Syrien gewährt. Unter den anderen europäischen Ländern folgen bislang Schweden mit 1.200 und Norwegen mit 1.000 Personen. Die übrigen Länder der EU müssen ebenso erhebliche Anstrengungen unternehmen, um der existentiellen Not der Flüchtlinge gemeinsam zu begegnen und vor der Geschichte zu bestehen."
"Engagiert für Flüchtlinge in Köln. Information und Unterstützung für Ehrenamtliche" - Veranstaltungsreihe des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., des Katholikenausschusses in der Stadt Köln und dem Katholischen Bildungswerk vom 09.09.2014 bis 16.04.2015. Näheres erfahren Sie im anliegenden Flyer.
Herausgeber: Deutsches Rotes Kreuz, Berlin.
Die Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. vom 27.08.2014 zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Köln erhalten Sie hier!
"Blickwechsel. DonnerstagsForum gegen Rechts"
am 11. September, 25. September, 23. Oktober und 6. November 2014, jeweils um 18:00 Uhr an verschiedenen Orten. Für Köln-Paß-Besitzer sind die Veranstaltungen kostenlos. Bitte beachten Sie den anliegenden Flyer.
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 14.08.2014 "Verfahrensweise bei Anträgen auf Visumsverlängerungen von ukrainischen Staatsangehörigen aus der Ostukraine" erhalten Sie hier!
Die Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates e.V. vom 21.08.2014 "Kölner Flüchtlingsrat fordert vom Land NRW die Aufnahme irakischer Jesiden und anderer religiöser Minderheiten sowie Einreiseerleichterungen" finden Sie hier!
Die aktuellen Angebote unseres Flüchtlingszentrums "FliehKraft" ersehen Sie hier!
In einem heutigen Schreiben u.a. an das Innenministerium NRW fordert der Kölner Flüchtlingsrat e.V. vom Land NRW folgende Maßnahmen:
Nach Angaben von UNHCR gibt es mehr als 1,2 Millionen Binnenvertriebene im Irak. 700.000 von ihnen sind in der kurdischen Region untergekommen, wohin sich zusätzlich 220.000 syrische Flüchtlinge gerettet haben (siehe UNHCR vom 13.08.2014, http://www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/63c79b8c0a629541967f5dcc637d8e90/tausende-entkommen-von-mount-sinjar-nach-kurdistan.html, Zugriff am 18.08.2014, 09:00 Uhr).
Im Nordirak sind nach Ansicht der UN noch immer Tausende Jesiden "der unmittelbaren Gefahr von Massakern" durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ausgesetzt. "Es muss dringend alles getan werden, um massenweise Gräueltaten und möglicherweise gar einen Völkermord" an Angehörigen der religiösen Minderheit zu verhindern, forderte die UN-Sonderberichterstatterin für Minderheiten, Rita Izsák, in Genf.
Die irakische Regierung und die internationale Gemeinschaft stünden in der Pflicht, die Jesiden davor zu bewahren. Den UN lägen überprüfte Berichte vor, wonach IS-Kämpfer systematisch Jesiden und andere Angehörige von Minderheiten oder Andersgläubige in die Enge trieben, sagte UN-Sonderberichterstatter Christof Heyns. Viele Frauen seien vergewaltigt und ermordet, Kinder und Frauen entführt worden (siehe Tagesschau vom 12.08.2014, http://www.tagesschau.de/ausland/nordirak-jesiden-101.html, Zugriff am 18.08.2014, 09:00 Uhr).
Auch Amnesty international spricht vom systematischen Vorgehen des IS gegenüber Jesiden und anderen Minderheiten. Hunderttausende ZivilistInnen, die Minderheiten angehören und vor Angriffen der „IS“ im Irak und al-Scham geflohen sind, lebten in angespannter humanitärer Lage. Bisherige Hilfslieferungen erwiesen sich als wenig effektiv: „The international community must urgently mount a concerted humanitarian response to assist hundreds of thousands of people across northern Iraq fleeing ethnic cleansing by the forces of the Islamic State in Iraq and al-Sham (ISIS or IS), Amnesty International said today. (…) ISIS has mounted systematic attacks on minority communities in northern Iraq, including Turkemen and Shabak Shi’a communities as well as Christians and Yezidis, aiming to drive non-Sunni populations from the areas under their control. ‘ISIS has given minority communities an unambiguous message – convert, leave or die. This is ethnic cleansing,’ sagte Donatella Rovera, Senior Crisis Response (siehe amnesty international vom 12.08.2014, http://www.amnesty.org/en/news/iraq-mass-displacement-northern-iraq-2014-08-11, Zugriff am 18.08.2014, 10:00 Uhr).
Auch die Lage derer, die in andere Teile des Nordiraks fliehen mussten, ist außerordentlich prekär. So sollen nach Angaben des UNHCR In der Kleinstadt Zakho, an der türkischen Grenze rd. 100.000 Vertriebene untergekommen sein. In Dohuk seien es knapp 400.000 vertriebene Iraker, darunter Jesiden, Christen, Shabak, Kakai, Armenier und Turkmenen, die wiederholt Opfer von Vertreibungen wurden (siehe UNHCR vom 13.08.2014, http://www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/63c79b8c0a629541967f5dcc637d8e90/tausende-entkommen-von-mount-sinjar-nach-kurdistan.html, Zugriff am 18.08.2014, 09:00 Uhr.).
Information - Workshops - Austausch - Vernetzung
Veranstaltung am 06.09.2014 von 10 - 15 Uhr in den Räumen der Melanchthon-Akademie, Kartäuserwall 24b, 50678 Köln.
Veranstalter: Migrationsausschuss des Ev. Kirchenverbandes Köln und Region und Melanchthon-Akademie
Bitte beachten Sie den anliegenden Flyer!
Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Aktueller Stand der Einreisen und der Aufnahme von Syrien-Flüchtlingen".
Den Erlass des Innenministerium NRW vom 24.07.2014 "EU-richtlinienkonformer Abschiebungshaftvollzug" finden Sie hier!
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.07.2014 "Gewährleistung der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen" finden Sie dort!
Die Anlagen dieser Erlasse sowie eine Übersicht von NRW-Erlassen 2014 finden Sie hier!
Eine Gruppe von 75 syrischen Asylsuchenden soll Köln zugewiesen und im Hotel Arena in Köln-Kalk, Vorsterstraße, untergebracht werden. Die Stadt lädt diesbezüglich zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet statt am Donnerstag, 14.08.2014, um 19 Uhr im Bürgerhaus Kalk, Kalk-Mülheimer Str. 58.
Die Presseerklärung der Stadt Köln vom 05.08.2014 erhalten Sie hier!
Hintergrund ist, dass die Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW erschöpft sind. Die Bezirksregierung wird deshalb Gruppen von Asylsuchenden, die zwar registriert worden sind, aber noch keine Anhörung im Bundesamt für Migration und Flüchtlingen hatten, den sechs größten Stadten in NRW zuweisen.
Der Kölner Flüchtlingsrat stellt hierzu fest, dass auch das Land NRW die stetige Entwicklung der Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren "verschlafen" und versäumt hat, neue und ausreichende Unterbringungseinrichtungen zu schaffen. Die aktuelle Entwicklung geht zu Lasten der Flüchtlinge, die zwar zügig in die Kommunen zugewiesen werden, jedoch lange, z.T. ein Jahr und länger, auf den Termin ihrer Anhörung, in der sie erstmals ihre Fluchtgründe darlegen können, warten müssen. Für die betreffenden Personen, die zudem große Chancen auf eine Asylanerkennung haben, ist nach Auffassung des Flüchtlingsrates eine derartig vermeidbare Verlängerung ihrer Asylverfahren nicht zumutbar.
Hinsichtlich der Schaffung von Erstaufnahmeeinrichtungen ist das Land auch auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen. Der Flüchtlingsrat setzt sich deshalb dafür ein, in der Stadt Köln trägerübergreifend und in Abstimmung mit dem Innenministerium NRW eine Modelleinrichtung für die menschenwürdige Erstaufnahme von Asylsuchenden zu entwickeln. Eine solche Einrichtung hätte sich insbesondere an den Bedarfen besonders schutzbedürftiger Personen zu orientieren. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz würden der Anzahl der Plätze einer solchen Einrichtung entsprechend weniger Flüchtlinge zugewiesen werden.
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 10.07.2014 erhalten Sie hier!
Presseerklärung des Innenministeriums NRW vom 25.07.2014: "NRW zieht Konsequenzen aus Entscheidung des BGH zur Abschiebungshaft in Büren".
Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 18.07.2014 zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens sowie Ägypten und Libyen.
Antwort der Landesregierung NRW vom 11.07.2014 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herrmann und Olejak (PIRATEN): "Aktuelle Termine von Sammelabschiebungen 2014".
Anbei die gemeinsame Presseerklärung von PRO ASYL und dem Jesuiten Flüchtlingsdienst zum gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Abschiebungshaft.
Aufgrund der Ferienzeit ist die Geschäftsstelle des Kölner Flüchtlingsrates vom 18.07.2014 bis zum 08.08.2014 nicht immer zu erreichen.
Am besten ist die Kontaktaufnahme
oder
Dienstags und mittwochs können Sie uns unter der Festnetznummer 0221/3382-126 telefonisch erreichen. In wirklich dringenden (!) Fällen wenden Sie sich bitte an die Mobiltelefonnummer 0151/19326154.
Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 17.07.2014:
"Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in einem Teil seines Hoheitsgebiets berufen, um abzuschiebende Drittstaatsangehörige in gewöhnlichen Haftanstalten unterzubringen. Dies gilt selbst dann, wenn der betroffene Drittstaatsangehörige in die Unterbringung in einer gewöhnlichen Haftanstalt einwilligt."
Anbei die Presseerklärung des Gerichtshofes vom heutigen tag.
"Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen Staatsangehörigen ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzuges nur erteilt, wenn sie einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, verstößt gegen das Unionsrecht",
Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 10.07.2014 Nr. C-138/13.
Die letzte Innenministerkonferenz beschloss - wie bekannt - die Aufnahme weiterer 10.000 syrischer Flüchtlinge. Nach Kontingenten von zweimal 5.000 Personen handelt es sich jetzt um das 3. Kontingent. Grundsätzlich sollen die gleichen Kriterien wie beim zweiten 5.000er Kontingent gelten. Die Vorlage von Verpflichtungserklärungen soll kein Aufnahmekriterium sein.
Von den 10.000 Personen sollen 3.000 über den Bund und 7.000 über die Bundesländer aufgenommen werden. Für NRW bedeutet dies gemäß Königsteiner Schlüssel eine Personenanzahl von 1.487.
Allerdings wird es kein neues Interessensbekundungsverfahren geben. Die frühere "Hotline" des Innenministeriums NRW bleibt geschlossen. Die aufzunehmenden Personen sollen aus den dem Innenministerium NRW bereits vorliegenden Anträgen, die aus Gründen mangelnder Bonität abgelehnt bzw. "auf Eis" gelegt wurden, ausgewählt werden.
Für Personen, die bislang keine Interessensbekundung abgegeben haben, ist der Weg über diese Regelung grundsätzlich versperrt. Bei besonders schwerwiegenden Sachverhalten sollte im Einzelfall dennoch alles unternommen werden, entweder in das Bundes- oder in das NRW-Kontingent hinein zu kommen.
Nähere Informationen sind in der Geschäftsstelle des Kölner Flüchtlingsrates erhältlich.
Antwort der Bundesregierung vom 19.06.2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie in Deutschland".
Millionen von syrischen Staatsangehörigen befinden sich gegenwärtig auf der Flucht und leben z.T. unter dramatischen Umständen in den Nachbarstaaten Syriens und anderen Ländern. Darunter befinden sich zahlreiche Menschen, die Familienangehörige in Deutschland haben. Legale Flucht- oder Reisewege hierhin bleiben ihnen in der Regel aber versperrt. Auch das neue von der Innenministerkonferenz beschlossene Aufnahmekontingent von 10.000 Personen stellt hierbei nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Anstatt unbürokratische Hilfen für die Einreise syrischer Flüchtlinge zu leisten, wird das Ausländerrecht weiterhin so umgesetzt, als ob es keine humanitäre Katastrophe geben würde.
Völlig "zu Recht" lehnte daher das OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 17.04.2014 Nr. 3 M 14.14 die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe im Hinblick auf eine Visumsangelegenheit einer syrischen Staatsangehörigen ab.
Hintergrund:
Die aus Aleppo stammende Klägerin, deren eingebürgerte Tochter im Bundesgebiet lebt, begehrte die Erteilung eines Schengen-Visums bei der deutschen Botschaft in der Türkei. Die Tochter habe hierzu u.a. vorgetragen, ihre Mutter "vor der lebensgefährlichen Situation in Aleppo auf begrenzte Zeit" schützen zu wollen.
Das OVG Berlin-Brandenburg vertrat die Auffassung, ein derartiger Schutz könne nicht im Wege eines einheitlichen Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt erlangt werden. Aufgrund der Lage in Syrien sowie der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bestünden begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der Klägern.
Beschluss und Entscheidungsgründe sind im Asylmagazin 6/2014, S. 210, abgedruckt.
"Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es auf der Welt über 50 Millionen Flüchtlinge, Asylsuchende und Binnenvertriebene. Der heute veröffentlichte statistische UNHCR-Jahresbericht Global Trends zeigt, dass Ende des Jahres 2013 über 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht waren – sechs Millionen mehr als ein Jahr zuvor. Die Angaben basieren auf Daten, die von Regierungen, Nichtregierungsorganisationen (NGO's) und UNHCR gesammelt worden sind. Der massive Anstieg wurde hauptsächlich durch den Krieg in Syrien verursacht. 2,5 Millionen Menschen wurden durch ihn zu Flüchtlingen, 6,5 Millionen zu Binnenvertriebenen. Flucht und Vertreibung haben im letzten Jahr auch in Afrika erheblich zugenommen – vor allem in Zentralafrika und gegen Ende 2013 auch im Südsudan. 'Wir sehen hier die enormen Kosten nicht enden wollender Kriege sowie fehlgeschlagener Bemühungen, Konflikte zu lösen oder zu verhindern', so UN-Flüchtlingskommissar António Guterres. 'Es gibt heute gefährliche Friedensdefizite. Humanitäre Hilfe kann lindernd wirken, aber politische
Lösungen sind entscheidend. Ohne diese wird das alarmierende Ausmaß an
Konflikten und das damit verbundene Leid von Millionen von Menschen
fortdauern, das sich hinter der Statistik verbirgt'. Die traurige Rekordmarke von 51,2 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, bedeutet auch eine gewaltige Zahl von Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen ist. Dies hat Auswirkungen sowohl für die entsprechenden Hilfsbudgets der Geberstaaten als auch für die Aufnahme- und Versorgungskapazitäten jener Staaten, die mit den Flüchtlingskrisen unmittelbar konfrontiert sind. „Die internationale Staatengemeinschaft muss ihre Differenzen ausräumen und Lösungen finden für die Konflikte der Gegenwart – im Südsudan, in Syrien, der Zentralafrikanischen Republik und anderswo. Neue Finanziers müssen an die Seite der traditionellen Geberstaaten treten. Heute sind weltweit so viele Menschen auf der Flucht wie es Einwohner gibt in mittelgroßen Staaten wie Kolumbien, Spanien, Südafrika oder Südkorea“, sagte Guterres.
Flüchtlinge
Die Angaben zu Flucht und Vertreibung im Bericht Global Trends beziehen
sich auf drei Gruppen – Flüchtlinge, Asylsuchende und
Binnenvertriebene. Insgesamt wurden 16,7 Millionen Flüchtlinge gezählt,
die höchste Zahl seit 2011. UNHCR kümmert sich um 11,7 Millionen von
ihnen. Die Übrigen sind beim UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge
(UNRWA) registriert. Über die Hälfte der von UNHCR betreuten Flüchtlinge
lebt bereits länger als fünf Jahre im Exil. Die größten von UNHCR betreuten Flüchtlingsbevölkerungen stammen aus Afghanistan, Syrien und Somalia – zusammen stellen sie mehr als die Hälfte der globalen Flüchtlingszahl dar. Pakistan, Iran und der Libanon haben die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Nach Regionen aufgeteilt, gibt es die größten Flüchtlingsbevölkerungen
in Asien und dem pazifischen Raum mit mehr als 3,5 Millionen betroffenen
Menschen, in Sub-Sahara Afrika sind es 2,9 Millionen und im Mittleren
Osten und Nordafrika sind es 2,6 Millionen.
Asylsuchende
Im letzten Jahr stellten weltweit 1,1 Millionen Menschen einen Asylantrag, die Mehrzahl von ihnen in Industriestaaten. In Deutschland wurden weltweit die meisten Asylanträge gezählt. 25.300 Asylanträge wurden von unbegleiteten Minderjährigen bzw. Kindern gestellt, die von ihren Eltern getrennt sind. Dies bedeutet eine Rekordzahl. Im letzten Jahr stellten weltweit 64.300 Syrer Asylanträge. Aus keinem anderen Land kamen 2013 mehr Asylbewerber. Es folgten als Asylantragsteller Staatsangehörige aus der Demokratischen Republik Kongo (60.400) und Myanmar (57.400).
Binnenvertriebene
Innerhalb ihres Heimatlandes waren im letzten Jahr mit 33,3 Millionen eine Rekordzahl von Menschen auf der Flucht. Diese Gruppe verzeichnet den höchsten Anstieg im Global Trends Report 2013. Für UNHCR und andere
humanitäre Akteure ist es eine besondere Herausforderung, diesen
Menschen zu helfen. Viele von ihnen leben in Konfliktzonen, wo es schwierig ist, den Betroffenen Hilfsgüter zu bringen und es zudem nicht jene internationale Schutznormen gibt, die für Flüchtlinge gelten.
Dauerhafte Lösungen
Eine Aufgabe von UNHCR ist es, dauerhafte Lösungen für Menschen zu finden, die auf der Flucht sind. Wo dies möglich ist, soll eine freiwillige Rückkehr erfolgen, andere Alternativen sind die Integration im Erstasylland oder die Wiederansiedlung in einem Drittstaat, das sogenannte Resettlement, das aus einem Erstzufluchtsland erfolgt. Im letzten Jahr sind 414.600 Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückgekehrt. Dies ist die viertniedrigste Zahl innerhalb von 25 Jahren. Rund 98.400 Flüchtlinge wurden in 21 Drittstaaten wiederangesiedelt. Für die lokale Integration in einem Erstasylland und die Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Heimatorte konnten keine vollständigen Daten erhoben werden. Gesichert ist, dass 1,4 Millionen Binnenvertriebene heimgekehrt sind, in Ländern, in denen UNHCR diese Gruppe unterstützt.
Staatenlose
Die Staatenlosen sind nicht in der Zahl von 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht enthalten (da staatenlos nicht zwangsläufig bedeutet, auf der Flucht zu sein) Es bleibt schwierig, das globale Ausmaß an Staatenlosigkeit zu quantifizieren. Weiterhin gibt es Probleme bei der Datenerhebung und entsprechender Dokumentierung. Einige Staaten sammeln auch keine Daten zu Personen, die sie nicht als ihre Staatsangehörigen ansehen. Fast 3,5 Millionen Staatenlose konnte UNHCR weltweit für das Jahr 2013 ermitteln. Es wird jedoch angenommen, dass hiermit nur rund ein Drittel der tatsächlich Staatenlosen weltweit erfasst worden sind" (UNHCR, Presseerklärung vom 20.06.2014, http://www.unhcr.de/home/artikel/77a59958d37a54968672e01eecb29ed8/ueber-50-millionen-weltweit-auf-der-flucht.html?L=0, Zugriff am 21.06.2014).
Den UNHCR-Bericht Global Trends 2013 finden Sie hier!
Freitag, 04. Juli 2014, 16:00 Uhr, Lew Kopelew Forum e.V. (Neumarktpassage).
"Im November 2013 hat das Lew Kopelew Forum eine syrische Menschenrechtlerin und zwei syrische Ärzte mit dem Lew Kopelew Preis für Frieden und Menschenrechte ausgezeichnet. Die Veranstaltung ist auf der Seite des Kopelew-Forums dokumentiert. Viele Besucher des am Tag vor der Preisverleihung stattfindenden Symposiums und der Verleihung selbst fragten anschließend, wie man den Syrern helfen könne, die seit 2011 unter unmenschlichen Verhältnissen entweder im Land selbst leben, sich auf der Flucht befinden oder als Flüchtlinge, getrennt von ihrer Heimat und dem vertrauten Leben, im Ausland mehr oder weniger zurecht kommen. Sie leiden unter Verständigungsschwierigkeiten, haben größte Anpassungsprobleme an die Kultur und Gepflogenheiten ihres Gastlandes. Hier sollte eine Gruppe aktiver Unterstützer in Köln ansetzen und ein gemeinsames Konzept zur Hilfe der hier lebenden Flüchtlinge entwerfen und möglichst effektiv handeln. Es werden arabisch sprechende Übersetzer und Dolmetscher gesucht, aber ebenso Menschen, die bereit sind, die syrischen Flüchtlinge bei der Wohnungssuche, der Möblierung, der Arzt- und Kindergartenbesuche, der Freizeitgestaltung und und und zu unterstützen. Um eine 'Kölner Syrienhilfe' von ehrenamtlich tätigen Mitbürgern Kölns zu gründen, laden wir zu einem ersten Gespräch ein."
Larissa Bender, Übersetzerin Arabisch/Deutsch, Journalistin
Waleria Radziejowska-Hahn, Geschäftsführerin des Lew-Kopelew-Forums
Karl-Heinz Korn, Vorstand und Beirat im Lew Kopelew Forum
Die aktuelle Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier! Die nächste Ausgabe erscheint aufgrund der Sommerpause erst im September 2014.
DAS HAUS DER 28 TÜREN 24. Juli – 10. August 2014 Tempelhofer Feld Haupteingang Oderstrasse, Berlin-Neukölln
Auf der Suche nach einem menschenwürdigen Leben finden tausende von Menschen an den Außengrenzen Europas den Tod. Dem Gedenken dieser Flüchtlinge und ihrem Schicksal ist das HAUS DER 28 TÜREN gewidmet.
Nähere Informationen unter http://www.28doors.eu/
Auf ihrer Frühjahrstagung in Bonn einigten sich die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern darauf, die bundesweite Aufnahme um weitere 10.000 auf insgesamt 20.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zu verdoppeln.
"Deutschland wird 10.000 weitere syrische Flüchtlinge aufnehmen - doch die Kriterien, nach denen sie ausgesucht werden, sind vage. Bislang gab es zwei Sonderprogramme mit je 5.000 Plätzen, das jüngste stammt aus dem Dezember 2013. Etwa zwei Drittel der Teilnehmer dieses Programms sind laut dem Bundesinnenministerium ausgewählt, die ersten 500 von ihnen sind in Deutschland angekommen. Das Programm ist vor allem für Flüchtlinge gedacht, die Familie in Deutschland haben. Doch es gibt viel mehr Anträge als Kapazitäten: 76.000 Syrer haben sich nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl gemeldet.
Wer kommen darf und wer nicht, entscheiden die Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Angehörigen in Deutschland stellen einen Antrag für ihre Verwandten bei der jeweiligen Ausländerbehörde. Die Behörden übermittelten ihre Vorschläge bis Ende Februar an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das dann noch einmal auswählt" (aus: Die Zeit online, http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-06/fluechtlinge-syrien-deutschland-auslaenderbehoerden, Zugriff am 12.06.2014).
Flüchtlingsunterbringung: Stadt Köln erwirbt früheres „Marienburger Bonotel“, Bonner Str. 478-482.
In der Anlage erhalten Sie die Presseerklärung der Stadt Köln vom 04.06.2014.
Das ehemalige Hotel soll insgesamt 93 Zimmer umfassen (55 Einzel- und 34 Doppelzimmer sowie 4 Suiten). Im Objekt können demnach mindestens 139 Personen untergebracht werden. Wahrscheinlich sind jedoch mehr Unterbringungsplätze angedacht. Über die Frage der Kochmöglichkeit für die zukünftigen Bewohner/innen sowie der Planung von Gemeinschaftsräumen, z.B. für Beratung, Kinderbetreuung und Hausaufgabenhilfe, ist noch nichts bekannt.
Es sollen allerdings erhebliche Baumängel und weitere Schäden vorhanden sein.
Für Asylanträge, die ab dem 1.1.2014 gestellt wurden / werden, gilt die DUBLIN III Verordnung. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. wird zu dieser Verordnung eine Fortbildung veranstalten
am: Mittwoch, den 16.7.2014, 14.00 - 17.00 Uhr.
Ort: Kölner Flüchtlingszentrum, Turmstraße 3-5 (2. Etage), 50733 Köln-Nippes.
Referent: RA Schild.
Fortbildung und Skript werden sich befassen u.a. mit nachstehenden Fragestellungen:
- Zuständigkeit für die Durchführung des Dublin-Verfahrens und Rückführung
- Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens / Zuständigkeitskriterien
- Fristen und deren Relevanz für die Betroffenen
- Selbsteintrittsrecht
- Rechtsmittel
Die Fortbildung richtet sich auch an Personen, die noch keine Vorkenntnisse mitbringen.
Die Teilnahme an der Fortbildung ist für Programmteilnehmer kostenlos. Personen die nicht am Programm teilnehmen entrichten am Tag der Fortbildung einen Beitrag i.H.v. 15,00 EUR.
Anmeldungen werden erbeten per E-Mail an RA Schild (info@ra-schild.de).
Für alle, die es noch nicht wissen:
der "Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V." heißt jetzt "Kölner Flüchtlingsrat e.V." Das beschloss die letzte Mitgliederversammlung des Vereins und die Umbenennung wurde jetzt in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln eingetragen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer, Drucksache 18/1528
"Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Köln"
Podiumsdiskussion am Dienstag, 17. Juni 2014 um 19:30 Uhr
Melanchthon-Akademie, Kartäuserwall 24b, 50678 Köln, Eintritt frei
Mit:
Klaus-Peter Völlmecke (stellvertretender Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln) Rechtsanwalt Gunter Christ sowie Mehrdad Hossein Razi und Arjamg Omrani, Künstler und Macher des Films „On the run“, der das Leben Kölner minderjähriger Flüchtlinge skizziert.
Die Mai-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Antwort der Bundesregierung vom 25.04.2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Aussetzen der Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung".
"Bis Ende März 2014 haben insgesamt 121.230 Menschen den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen berufsbezogenen Sprachförderkurs begonnen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1239) auf eine Kleine Anfrage (18/1152) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Seit dem Jahr 2007 ist das BAMF im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) mit der Durchführung eines entsprechenden nationalen Programmteils des Europäischen Sozialfonds (ESF), der sogenannten ESF-BAMF-Kurse, beauftragt. Aufgrund der großen Nachfrage hätten ab 1. April 2014 zunächst keine neuen Kurse bewilligt werden können, da die Mittel dafür ausgeschöpft gewesen seien. Ende April habe das BMAS jedoch mitgeteilt, weitere 34 Millionen Euro bereitzustellen, um die Durchführung der Kurse bis Ende des Jahres sicherzustellen" (aus: Heute im Bundestag vom 21.05.2014).
Die Antwort der Bundesregierung vom 12.05.2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2014" finden Sie hier!
Im Falle eines 16 Jahre alten jungen Mannes aus dem Iran suchen wir eine/n Ehrenamtliche/n für Nachhilfe in Mathematik (9. Klasse Realschule). Die Nachhilfe sollte im Rechtsrheinischen und zunächst zwei Mal pro Woche für jeweils eine Stunde stattfinden.
Interessierte wenden sich bitte per Email an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates (Claus-Ulrich Prölß): proelss@koelner-fluechtlingsrat.de
nach § 26 Abs. 4 AufenthG - Anrechenbare Zeiten bei Aufenthaltserlaubnissen nach Bleiberechtsregelungen.
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 28.03.2014 finden Sie hier!
Den Projektbericht "Unterbringung von Asylbewerbern in nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen" erhalten Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Für TeilnehmerInnen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen. Anmeldung ist zwingend erforderlich (siehe anliegendes PDF-Dokument).
Zu einer Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner einer geplanten Wohneinrichtung für Flüchtlinge in Köln-Rondorf lädt die Sozialdezernentin, Frau Henriette Reker, für Dienstag, 13.05.2014, 19:00 Uhr, in die Aula der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 191, ein.
Frau Henriette Reker und Herr Peter Krücker, 2. Sprecher des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln, erläutern bei der Veranstaltung Pläne zur Errichtung eines Wohnhauses für Flüchtlingsfamilien auf dem städtischen Grundstück Weißdornweg.
Die nächste Sitzung des Kölner Flüchtlingsrates findet am Mittwoch, 14.05.2014, 18.30 Uhr, in den Räumen des Kölner Flüchtlingszentrums FliehKraft, Turmstr. 3-5, 50733 Köln (Nippes), statt.
Schwerpunktthema ist insbesondere die Vorstellung des Projektes "Integration von Asylbewerbern". Hierzu wurde Herr Christopher Meier, Agentur für Arbeit Köln, Operativer Geschäftsführer, eingeladen.
Ferner wird sich das Plenum u.a. mit den Ergebnissen der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln vom 09.05.2014 befassen.
Die nächste Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln findet statt am Freitag, 09.05.2014, um 09:00 Uhr im Rathaus.
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 28.03.2014 erhalten Sie hier!
Einladung zur Informationsveranstaltung zu den Integrationsratswahlen
am Dienstag, 6. Mai 2014 um 10:00 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstraße 3-5, 50733 Köln - Nippes.
Am 25. Mai 2014 werden die Integrationsräte in NRW - die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten - neu gewählt. Zu diesem Thema bietet das Kommunale Integrationszentrum und der Integrationsrat der Stadt Köln eine Informationsveranstaltung an:
- Welche Bedeutung und welche Aufgaben hat der Integrationsrat?
- Für welche Themen setzt der Integrationsrat sich ein?
- Wer ist wahlberechtigt?
- Wer muss sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?
Hierzu laden wir Sie ganz herzlich ein. Wenn Sie mit einer Gruppe kommen, bitten wir um vorherige Anmeldung:
Kölner Flüchtlingszentrum "Fliehkraft", Tel.: 0221/16860570, Email: info@fluechtlingszentrum.de
Die aktuelle Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Die Antwort der Bundesregierung vom 03.04.2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31.12.2014" finden Sie hier!
Der Kölner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 das "Projekt zur außerschulischen Betreuung von Flüchtlingskindern durch ehrenamtliche Patinnen und Paten" mehrheitlich – gegen die Stimmen von „Pro Köln“ beschlossen.
Das Ehrenamts-Projekt, mit dessen Durchführung der Kölner Flüchtlingsrat e.V. und die Kölner Freiwilligen Agentur e.V. beauftragt werden, beginnt am 01.05.2014 und hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Ziel des Projektes ist es insbesondere, schulpflichtigen Flüchtlingskindern vor allem im Grundschulalter in enger Abstimmung mit den Schulen eine individuelle außerschulische Betreuung anzubieten, die eine schnellere Integration dieser Kinder in Regelklassen ermöglicht.
Im ersten Projektjahr sollen 50 neue Patenschaften vermittelt werden, ab dem 2. Jahr 80 pro Jahr. Die Patinnen und Paten werden von den beiden Trägern ausgesucht, geschult und eng begleitet. Voraussetzungen für das Ehrenamt sind pädagogische und interkulturelle Erfahrung. In der Regel ist die einzelne Patenschaft auf 12 Monate angelegt. Die Treffen zwischen Kind und Paten/Patin sollen zweimal pro Woche stattfinden.
Je nach dem Bedarf des Kindes gehören zu den Aufgaben:
Interessierte mit pädagogischen und interkulturellen Erfahrungen melden sich für weitere Informationen bitte per Email bei Gabi Klein (Kölner Freiwilligen Agentur e.V. gabi.klein@koeln-freiwillig.de) oder Thomas Zitzmann (Kölner Flüchtlingsrat e.V. zitzmann@koelner-fluechtlngsrat.de).
In einem Schreiben vom 01.04.2014 u.a. an die Träger der ESF-BAMF-Kurse teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Europäischer Sozialfonds mit, „eine Sichtung der bereits eingegangenen Anträge auf Bewilligung von Kursbeginnen (habe ge-) zeigt, dass das Finanzvolumen der bereits vorliegenden Anträge ausreicht, um das noch zur Verfügung stehende Restbudget weitestgehend aufzubrauchen. Eine weitere Verstärkung des Mittelansatzes für das ESF-BAMF-Programm aus dem programmübergreifenden Bundes-ESF ist nach Durchführung einer Controllingabfrage seitens des BMAS nicht absehbar. Konkret bedeutet dies, dass nur noch die bis zum 31.03.2014 beim BAMF bereits eingegangenen Kursanträge bewilligt werden können.“
Erst im Januar wurden die Sprachkursträger vom Bundesamt noch darüber informiert, dass Kurse bis Ende September 2014 beginnen können. Diese Information, so stellte sich jetzt heraus, war falsch.
Durch diesen Mittelstopp für berufsbezogene Deutschkurse drohen bis zum 31.12.2014 ca. 20.000 MigrantInnen von Sprachförderung ausgeschlossen zu werden. Für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte mit Zugang zum Arbeitsmarkt würde diese Entscheidung bedeuten, dass ein gefördertes Regelprogramm zur gesellschaftlichen Orientierung und Sprachförderung nicht mehr existiert.
„Die berufsbezogene Deutschförderung des ESF-BAMF-Programms verbindet Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum effektiv miteinander. Für die Förderperiode 2007-2013 hat die EU das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Durchführung des nationalen ESF-Programmteils ‚Qualifikation und Weiterbildung für Personen mit Migrationshintergrund durch berufsbezogene Maßnahmen, insbesondere berufsbezogene Sprachkurse und Praktika‘ beauftragt“, so heißt es noch auf der Website des Bundesamtes (http://www.bamf.de/DE/Infothek/ESFProgramm/esf-bamf-programm-node.html, Zugriff am 09.04.2014, 09:45 Uhr!).
Die Sprachkurse für MigrantInnen, Asylbewerber und Flüchtlinge werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert. Bislang haben rd. 120.000 MigrantInnen am ESF-BAMF-Programm teilgenommen. Ungefähr jede/r 2. Kursteilnehmer/in konnte mit dem Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis rechnen.
Auch das Netzwerk „Chance Bleiberecht am Rhein, Netzwerk Flüchtlinge und Arbeit – Köln, Bonn, Düsseldorf“ ist von dieser Entscheidung betroffen. Am härtesten trifft es natürlich die betroffenen MigrantInnen in der Region, die nunmehr von der Sprachförderung ausgeschlossen sind.
Das Aus der beruflichen Sprachförderung ist vor allem aus sozial- und integrationspolitischer Sicht nicht hinzunehmen. Es ist vollkommen unglaubwürdig, Deutsch als „Schlüssel zur Integration“ zu bezeichnen und gleichzeitig die entsprechenden Fördermittel zu streichen. Die im Rahmen des Programms nachgewiesenen hohen Arbeitsmarktchancen für Flüchtlinge würden sich erheblich verringern, d.h. die Möglichkeit der Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigener Erwerbstätigkeit – auch im Bereich des Aufenthaltsrechtes ein zentraler Punkt - würde eingeschränkt werden. Zudem drohen die erfolgreich entwickelten Strukturen zur beruflichen Integration vernichtet zu werden.
Gegen den Mittelstopp haben bereits einige Verbände und Einrichtungen protestiert, so der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V., der Berufsverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V., der Deutsche Volkshochschul-Verband, die Landeshauptstadt Hannover, der Niedersächsische Flüchtlingsrat und verschiedene lokale Netzwerke.
Weiterer Protest ist aber unbedingt erforderlich. Dieser ist insbesondere zu richten an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Frau Bundesministerin Andrea Nahles
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
Die Antwort der Bundesregierung vom 27.03.2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug und Forderung nach umfassender Umsetzung des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.09.2012" finden Sie in der anliegenden PDF-Datei.
Das Bündnis #StopWatchingUs Köln ruft für Samstag, den 12.04.2014 zu einer Großdemonstration in Köln auf, um gegen die anlasslose Überwachung der Bevölkerung zu protestieren. Es fordert unsere Volksvertreter auf, jegliche Massenüberwachung abzulehnen und ihre Unvereinbarkeit mit den Grundprinzipien eines freiheitlich orientierten Rechtsstaates anzuerkennen. Zudem verlangt es Asyl für den Whistleblower Edward Snowden.
Ort: Heumarkt, Köln
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Nähere Informationen erhalten Sie hier!
Donnerstag, 10.04.2014, ab 17:45 Uhr
Fachhochschule Köln, Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln
Die Antwort der Bundesregierung vom 26.03.2014 Nr. 18/927 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Line "Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2013" erhalten Sie hier!
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 24.02.2014 erhalten Sie hier!
Nach diesem Erlass sieht das Innenministerium in Zusammenhang mit der Erteilung von Wohnsitzauflagen "weiterhin keine rechtliche Veranlassung, im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln an international subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Abs. 2 S. 1 2. Alt. AufenthG n.F. von den bestehenden Vorschriften, insbesondere von Ziff. 12.2.5.2.2 AVwV-AufenthG, abzuweichen." Mit anderen Worten: Auch bei diesem Personenkreis werden weiterhin wohnsitzbeschränkende Auflagen erteilt, soweit und solange sie Leistungen nach dem SGB II oder XII oder dem AsylbLG beziehen.
International subsidiär Schutzberechtigte haben, so der Erlass, keinen Anspruch auf Erteilung eines Reiseausweises für Flüchtlinge gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 1 Abs. 3 AufenthV. In Betracht komme die Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer unter der Voraussetzung, dass kein Nationalpass erlangt werden kann.
Die Broschüre "30 Jahre Kölner Flüchtlingsrat" erhalten Sie hier!
Die Antwort der Bundesregierung vom 12.03.2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erhalten Sie hier!
Die März-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Das Letzte – ein Kommentar von Claus-Ulrich Prölß
(erschienen in den Flüchtlingspolitischen Nachrichten 03/2014).
In der Rheinischen Post vom 08.03.2014 beklagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf „einen dramatischen Anstieg bei Asylverfahren von Roma aus Ex-Jugoslawien“. Der Gerichtssprecher, Gerd-Ulrich Kapteina, sprach hierbei von „sinnleeren Verfahren“ und „Asylfehlgebrauch“. „Abhilfe sei nur von politischer Ebene zu erhoffen. Dort könne man, so der Gerichtssprecher, ‚eine konsequente Abschiebepraxis an diesen Realitäten orientieren – und nicht an Wunschdenken‘“ (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/verwaltungsgericht-beklagt-unbegruendete-asylverfahren-aid-1.4091471, Zugriff am 10.03.2014, 15:50 Uhr.).
Möglicherweise liegt hier ein Fehlgebrauch im Rechtsverständnis des Gerichtssprechers vor: Flüchtlinge, die gegen Entscheidungen des Bundesamtes klagen - na so was, das geht ja gar nicht. Die wissen ja sowieso, dass sie nur aus Spaß und Tollerei hier sind. Da hilft nicht die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes, sondern nur Eines: Abschiebung, konsequent!
Informationen über die Lage der Roma in den Nachfolgestaaten des ehem. Jugoslawien scheinen noch nicht bis nach Düsseldorf – pardon! – bis zum Gerichtssprecher vorgedrungen zu sein.
Unkenntnis möge man noch hinnehmen können. Aber dann auch eine „konsequente Abschiebepraxis“ gegenüber Roma zu fordern, da hört der Stammtisch-Spaß auf und der bittere Ernst fängt an: Was gerade für Staatsangehörige aus Ex-Jugoslawien fehlt sind nämlich faire Asylverfahren, in denen das Zusammenkommen von mehrfacher Diskriminierung, Ausgrenzung und systematischer Existenzbedrohung als Fluchtgrund anerkannt wird.
Kann sich die Justiz - nach dem Grundgesetz unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen – noch diesen Gerichtssprecher leisten?
Der Rat der Stadt Köln soll in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Beschluss fassen:
Am 08.04.2014 soll der Kölner Stadtrat folgenden Beschluss fassen:
„Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a.
Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.
b.
Auf dem städtischen Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34, Flurstück: 621.
c.
Auf dem städtischen Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34, Flurstück: 5192/300.
d.
Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13, Flurstück: 1224.
e.
Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln Wahn, Ge-markung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g.
Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück: 108.
h.
Auf dem städtischen Grundstück Pohlstadtsweg,51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur 71,Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort“ (aus: Stadt Köln, Beschlussvorlagen-Nr.: 0759/2014).
Bezüglich der Ausstattung heißt es in der Vorlage u.a.:
„Die vorliegenden Unterkünfte dienen der Unterbringung Köln zugewiesener Flüchtlinge. Gemäß den Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sollen sie zu diesem Zweck „dem Charakter von abgeschlossenen Wohnungen entsprechen“. Die vorgesehenen Unterkünfte verfügen daher über eigene Kochgelegenheiten und Sanitärbereiche. Die Wohnungen werden mit einfachem Mobiliar ausgestattet, Waschmaschinen und Wäschetrockner werden in hierfür vorgesehenen Funktionsräumen hausweise installiert. Die Flüchtlingsunterkünfte entsprechen den Anforderungen der EnEV und werden mit einer Putzfassade versehen, um die nachbarschaftliche Akzeptanz zu erhöhen und eine bessere Sozialverträglichkeit des Standortes und Integrationsmöglichkeit in den Stadtteil zu ermöglichen. Die Beheizung erfolgt über eine Gaszentralheizung. Jeder Standort ist auf eine Belegung von ca. 80 Personen ausgerichtet und verfügt über eine sozialpädagogische Betreuung vor Ort. Ein entsprechender Büroraum sowie ein Aufenthalts-/Gemeinschaftsraum sind in der Planung vorgesehen. Auch für das Sicherheitspersonal ist je Standort ein Büro eingeplant. Die erforderliche Büroausstattung wird seitens der Stadt Köln gestellt.“
Die Vorlage sowie zahlreiche Anlagen finden Sie im Internet hier!
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2013, erhalten Sie hier!
"Abgewiesen, geduldet und vielleicht aufgenommen - Flüchtlinge auf der Suche nach Schutz" mit Stefan Keßler (Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Brüssel) und Claus-Ulrich Prölß (Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.)
Ort: Friedensbildungswerk Köln, Obenmarspforten 7-11, 50677 Köln
Zeit: 19:30 Uhr
Die aktualisierte "Arbeitshilfe Ausländer" der Bundesagentur für Arbeit ("Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II") erhalten Sie hier!
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 13.02.2014 finden Sie hier!
Die Telefonnummer (sog. Hotline) des Innenministeriums NRW Nr. 0211/871-3000 ist nach dem 28.02.2014 nicht mehr erreichbar!
Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die obligatorische telefonische Interessensbekundung durch in NRW lebende Verwandte von syrischen Flüchtlingen nicht mehr möglich ist.
Nähere Informationen erhalten Sie hier!
Die neue Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Das Deutsch Griechische Theater bietet ab dem 15.03.2014 ein Praktikum im Rahmen eines Projekts zum Thema Flüchtlinge. Gesucht werden politisch engagierte, künstlerisch interessierte Studierende, die das Projekt von der Recherche bis zur Durchführung begleiten. Die Dauer des Praktikums ist auf drei Monate angelegt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitte ausschließlich per Email an: info@dgt-koeln.de
Deutsch Griechisches Theater
Zülpicher Str. 218, 50937 Köln
Tel: 0221/421283
"Willkommen in Sürth" ist "ein Aktionsbündnis mit grundsätzlicher Offenheit für alle Menschen, die sich mit uns engagieren wollen, um die Flüchtlinge in Sürth auf vielfältige Weise willkommen zu heißen." Bitte beachten Sie den anliegenden Flyer.
Das nächste Plenumstreffen des Bündnisses findet statt am Donnerstag, 27. März 2014 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Sürth/weiß, Auferstehungskirchweg 7 / 50999 Köln.
"Ankommen in Deutschland - Gilt 'Willkommenskultur' auch für Flüchtlinge?"
14. Regionale Fachtagung am Mittwoch, 26.03.2014, 09:00 bis 17:00 Uhr.
Veranstalter: Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Therapiezentrum für Folteropfer/Flüchtlingsberatung des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. in Kooperation mit der Stadt Köln
Anmeldung ist obligatorisch!
Die Tagung findet in den Räumen des Internationalen Zentrums des Caritasverbandes für die Stadt Köln, Stolzestr. 1a, 50674 Köln, statt.
"Und es kommen Menschen"
Information durch: Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Mitdiskutierende: Claus-Ulrich Prölß, Gonca Mucuk, Integrationsrat Köln, Tine Hördum, SPD-Kandidatin für die EU-Wahl, aufgewachsen im Vringsveedel, Pastor Johannes Krautkrämer, St. Severin; Pfarrer Hans Mörtter, Lutherkirche
Nähere Informationen gibt es hier!
Anschließendes Gespräch mit Claus-Ulrich Prölß, Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.: Übersicht über die wesentlichen Änderungen des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts zum 01.01.2014, November 2013
Die am 08.02.2014 veröffentlichte Dublin III-Durchführungsverordnung erhalten Sie hier!
Hinsichtlich der 2. Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums vom 23.12.2013 bzgl. der Aufnahme weiterer 5.000 syrischer Flüchtlinge teilt das Innenministerium NRW mit:
"In NRW werden Personen, die im Rahmen des NRW-Aufnahmeprogramms vom 26.09.2013 als Flüchtlinge erfasst sind, aber nicht berücksichtigt werden konnten bzw. können, für eine Aufnahme in das 2. Aufnahmeprogramm des Bundes durch das Land NRW vorgeschlagen.
Das den Ländern beim bundesweiten Aufnahmeprogramm jetzt eingeräumte Vorschlagsrecht wird NRW nutzen, um vorrangig Personen zu benennen, deren Angehörige den für das Landesprogramm notwendigen Unterhaltsnachweis nicht führen können.
Die in NRW lebenden Verwandten der vorgenannten Flüchtlinge werden hierzu per E-Mail kontaktiert.
Sie bekommen neue Referenzkennungen für die jeweils gemeldeten Flüchtlinge zugeteilt und werden über die Bedingungen des 2. Aufnahmeprogramms des Bundes sowie das Verfahren informiert.
Bei Interesse der o. g. in NRW lebenden Verwandten an einem Vorschlag ihrer Familienangehörigen für das 2. Aufnahmeprogramm des Bundes seitens NRW, müssen diese dann innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen erneut mit der zuständigen Ausländerbehörde unter Angabe der neuen Referenzkennung(en) Kontakt aufnehmen.
Die Ausländerbehörden prüfen nach fristgemäßer Kontaktaufnahme durch die Verwandten, ob im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzungen des 2. Aufnahmeprogramms des Bundes erfüllt werden.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist keine absolute Bedingung für die Berücksichtigung im 2. Aufnahmeprogramm des Bundes, sondern es können auch Flüchtlinge aufgenommen werden, für die die Bereitschaft erklärt wurde, bei ihrer Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung einen Beitrag zu leisten.
Sind die Voraussetzungen des 2. Aufnahmeprogramms des Bundes erfüllt, füllt die Ausländerbehörde das o. g. Formblatt des BAMF aus und leitet es an die zuständigen Behörden weiter.
Die Aufnahmevorschläge der Ausländerbehörden müssen spätestens am 28.02.2014 beim BAMF per E-Mail eingegangen sein" (aus: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen/aufnahmeverfahren-syrer/aufnahmeverfahren-bund.html, Zugriff am 01.02.2014, 16:00 Uhr).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17.12.2013 Nr 1 BvL 6/10 die Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung als verfassungswidrig und nichtig festgestellt. In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2014 heißt es u.a.: "Die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind verfassungswidrig und nichtig. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Behördenanfechtung führt zum Wegfall der Vaterschaft und der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes. Zwar verfolgt der Gesetzgeber damit den legitimen Zweck, zu verhindern, dass durch Vaterschaftsanerkennung gezielt das Aufenthaltsrecht umgangen wird. In ihrer konkreten Ausgestaltung verstoßen die Regelungen jedoch gegen Art. 16 Abs. 1 GG sowie gegen Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, da der weite Anfechtungstatbestand auch Vaterschaftsanerkennungen erfasst, die nicht die Umgehung des Aufenthaltsrechts bezwecken."
Die vollständige Presseerklärung erhalten Sie hier!
Anbei die Fortbildungsangebote des Kölner Flüchtlingsrates für das Jahr 2014 im Rahmen des Programms Anleitung.
Schriftliche Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle des Kölner Flüchtlingsrates entgegen.
Die Fortbildungen finden in den Räumen des Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5, 50733 Köln (Nippes) statt.
Für Teinehmer/innen des Programms Anleitung sind die Fortbildungen kostenlos.
Für andere Personen sind Teilnahmegebühren i.H.v. 15,00 Euro pro Modul zu entrichten.
Die heutige Presseerklärung des Kölner Flüchtlingsrates finden Sie hier!
Bas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erwartet für das Jahr 2014 einen Anstieg der Asylerstantragsteller/innen um rd. 30.000 auf 140.000 Personen. Dies geht aus dem anliegenden Schreiben vom 16.01.2014 hervor.
Nach dem Königsteiner Schlüssel 2014 müßte das Land NRW 21,24052%
aufnehmen, das wären dann 29.737 Menschen. Für Köln bedeutet dies die Aufnahme von 1.517 Personen (5,1%).
UNHCR und Informationsverbund Asyl & Migration: Übersichten zu den gesetzlichen Neuregelungen ab 01. Dezember 2013
Die aktuelle Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Bericht des Kölner Stadtanzeigers vom 08.01.2014.
Antwort der Bundesregierung vom 18.12.2013 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Heute haben die Macher/innen von Meinesüdstadt.de den Erlös der Spendenaktion vom 07.12.2013 auf dem Severinskirchplatz an den Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates überreicht:
1.412 Euro!
Das Geld dient der Unterstützung des Projektes "Mentor/innen für Flüchtlingsfamilien", das der Kölner Flüchtlingsrat e.V. und die Kölner Freiwilligen Agentur e.V. gemeinsam durchführen.
Unser herzliches Dankeschön gilt den Spenderinnen und Spendern - und natürlich Meinesüdstadt.de!
Stellungnahme des Kölner Flüchtlingsrates e.V. zur geplanten Flüchtlingsunterbringung auf dem Chemie-Gelände Neusser Landstr. 2
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. äußerst große Bedenken hinsichtlich der geplanten Flüchtlingsunterbringung auf dem Chemiegelände (ehem. Glanzstoff-Gelände) Neusser Landstr. 2 und zwar aus folgenden Gründen:
1.
Die geplante Flüchtlingsunterkunft verstößt gegen die „Leitlinien für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen". Die vorgesehene Belegungsanzahl von 128 Personen ist um 48 bis 78 Personen zu hoch. Die Flüchtlinge werden dort auch nicht in abgeschlossenen Wohneinheiten leben, sondern Sammelduschen, -toiletten und Gemeinschaftsküchen benutzen müssen. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. hat immer wieder deutlich gemacht, dass eine kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen abweichend von den „Leitlinien" akzeptiert werden kann, wenn gleichzeitig ein konkreter Plan vorgelegt wird, wie die Stadt wieder zu den Unterbringungsstandards zurück kommen möchte. Ein solcher Plan liegt aber immer noch nicht vor. Den Flüchtlingsrat e.V. erfüllt die große Sorge, dass Massenunterkünfte (Wohnheime ab 80 Personen) und „Gemeinschaftsanlagen" mittel- bis langfristig wieder „Standard" der Kölner Flüchtlingspolitik werden könnten. Die bisherigen Erfolge, die hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung durch den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen erreicht werden konnten, würden damit zunichte gemacht.
2.
Die geplante Flüchtlingsunterbringung befindet sich auf einem Industriegelände, auf dem in unmittelbarer Nachbarschaft insbesondere chemische Fabriken wie Akzo Nobel Functional Chemicals GmbH & Co. KG, Carbosulf Chemische Werke GmbH, Deutsche Infineum GmbH, Flexsys Distribution GMbH, Vinnolit GmbH & Co. KG und Wacker Chemie AG angesiedelt sind. In diesen Fabriken werden hochgiftige, hochentzündliche, umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe produziert, verarbeitet und gelagert. Deshalb unterliegen diese Firmen auch der Störfallverordnung, die von ihnen verlangt, die Nachbarschaft über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles zu informieren. Die „Nachbarschaft" ist hierbei bis nach Weidenpesch im Süden und Kasselberg im Norden zu informieren. Nach § 11 Abs. 1 der Störfallverordnung ist diese Information in einer auf die speziellen Bedürfnisse der jeweiligen Adressatengruppe abzustimmen. Zudem befindet sich auf dem Gelände die Müllverbrennungsanlage des Müllentsorgers GVG. In der Vergangenheit gab es mehrere, z.T. schwere Großbrände bei der GVG, zuletzt im Juli 2013 und im Juli 2012, wo es fast zu einer Umweltkatastrophe gekommen wäre. Die Unterbringungseinrichtung wäre dort das einzige Wohngebäude. Die Unterbringung insbesondere von Familien auf einem reinen Industriegelände ist per se problematisch, sie entspricht auch nicht den Grundsätzen für eine humane Flüchtlingsunterbringung. Die Gefahr von Chemieunfällen und weiteren Großbränden kann nicht ausgeschlossen werden. Schwere Lastfahrzeuge sind dort unterwegs, eine Gefahrenquelle besonders für Kinder. Auch gibt es Geruchs- und Lärmbelästigung durch Produktionsvorgänge und Fahrzeuge. Anwohner/innen in einem Kilometer Entfernung am Altonaer Platz berichten von erheblichen Emissionen und Beeinträchtigungen. Nach der Störfallverordnung müssten die Bewohner in ihrer Sprache umfassend und verständlich auf die Gefahren, Sicherheitsbestimmungen und auf das richtige Verhalten im Störfall hingewiesen werden.
3.
Unmittelbar in der Nähe befindet sich in der Geestemünder Str. der Straßenstrich mit Öffnungszeiten von Mittag bis Nachts. Ein Weg führt von der geplanten Unterbringungseinrichtung direkt zur Geestemünder Str. Anwohner/innen aus Longerich berichten, dass Kunden bereits auf den Zufahrtswegen Frauen, von denen sie annehmen, es seien Prostituierte, ansprechen und belästigen. Eine solche Umgebung ist für Menschen, die unmittelbar dort leben müssen, insbesondere für Frauen und Kinder, nicht geeignet.
4.
Die ehem. Firma Glanzstoff-Courtaulds GmbH, der u.a. das Gebäude, das jetzt zur Flüchtlingsunterbringung vorgesehen ist, gehörte, setzte seit 1940 jüdische Zwangsarbeiter/innen aus Köln und Umgebung ein. Diese wurden im Juli 1942 nach Minsk deportiert. In der Folgezeit wurden dort Kriegsgefangene eingesetzt. Für Glanzstoff-Courtaulds sind zwei Lagerstandorte auf dem Firmengelände bekannt, zudem -1942- ein weiteres Lager für jüdische Zwangsarbeiter/innen bis zu ihrer Deportation.
Fazit:
Die Stadt hat weiterhin keinen konkreten Plan für die mittel- und langfristige Flüchtlingsunterbringung, die den „Leitlinien" entspricht, menschenwürdig ist und Flüchtlinge willkommen heißt. Lippenbekenntnisse genügen nicht. Es droht der Rückfall ins letzte Jahrtausend, wo Massenunterkünfte und „Gemeinschaftsanlagen" auf der Tagesordnung standen.
Das historisch belastete Industriegelände ist aufgrund möglicher Gefahren und Risiken, die sowohl durch die dort ansässigen Firmen und Betriebe als auch durch den unmittelbaren Straßenstrich ausgelöst werden, für die Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere von Familien und alleinerziehenden Frauen mit Kindern, ungeeignet.
Auf dem Industriegelände gibt es weder Wohnnachbarschaft noch soziale Infrastruktur. Eine Integration, besonders für die Kinder, ist unmöglich. Dies scheitert z.B. daran, dass die Kinder mit großer Wahrscheinlichkeit niemals Schulkameraden und -kameradinnen zu sich „nach Hause" einladen werden, aus Scham darüber, dass sie kein eigenes „zu Hause" haben. Die Kinder werden nach der Schule unter sich sein. Und Erwachsene werden gar nicht die Gelegenheit haben, Nachbarinnen und Nachbarn anzutreffen und sie kennen zu lernen.
Flüchtlinge und ihre Familien, die auf dem Industriegelände leben sollen, wären der Stadt Köln zugewiesen und würden in Köln für lange Zeit - ggf. für immer - wohnen. Eine Willkommenskultur sollte gerade auch bei der Unterbringung ansetzen. Massenunterbringung, „Gemeinschaftsanlagen", Isolation von einer Nachbarschaft sowie eine unsichere Umgebung haben mit willkommen heißen wenig zu tun.
Sollte die Stadt dennoch auf den Standort bestehen, müssten nach Auffassung des Flüchtlingsrates die Belegungszahl deutlich reduziert und weitgehende Integrationsangebote durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Flüchtlingsrat ausdrücklich die Initiative des im Gebäude noch ansässigen Parkhaus Studios, das unter dem Titel „Musik ist die gemeinsame Sprache der Menschheit“ ein umfangreiches Integrationskonzept in der Neusser Landstr. 2 entwickelte. Da dem Studio zum Monatsende gekündigt wurde, wird der Stadt dringend empfohlen, auf die Betreiber/innen des Studios kurzfristig zuzugehen, sie an ihrem jetzigen Standort zu belassen und mit ihnen gemeinsam das Konzept umzusetzen.
Nach Pressemeldungen will die Stadt möglicherweise das ehem. Gelände der Holzhandlung Thies (Luxemburger Str. 95) kaufen und dort ggf. Container für Flüchtlinge aufstellen (siehe Kölner Stadt-Anzeiger vom 23.12.2013).
Zudem stellt die Evangelische Kirche das Haus Brandenburger Str. 23 zur Verfügung:
"Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region stellt der Stadt ein leerstehendes Gebäude als Unterbringungsort für Flüchtlinge zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Immobilie auf der Brandenburger Straße, die dem Diakonischen Werk Köln und Region vor dem Umzug an die Kartäusergasse als Einrichtung diente. Das Haus bietet 50 Räumlichkeiten und soll von Mitarbeitern des Diakonischen Werkes sozial betreut werden. Die Stadtverwaltung prüft die Offerte hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten und notwendiger Investitionen" (aus Kölner Wochenspiegel online, http://www.koelner-wochenspiegel.de/rag-kws/docs/804606/innenstadt-nord, Zugriff am 03.01.2014).