amnesty international zur Lage der Flüchtlinge in Griechenland
amnesty international: Bericht "Greece: The end of the road for refugees, asylum-seekers and migrants", Dezember 2012
Haushaltsentwurf der Verwaltung kommt heute in den Kölner Stadtrat
Der Haushaltsentwurf sieht u.a. vor, das Interkulturelle Referat der Stadt Köln sowie Strukturen der Integrations- und Flüchtlingsarbeit zu zerschlagen! Zum Beispiel soll das in diesem Jahr im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbes mit einem Preis ausgezeichnete Kölner Zentrum "FliehKraft" ab dem 01.01.2014 nicht mehr gefördert werden. Auch andere Einrichtungen des Kölner Flüchtlingsrates sind von Kürzungen und Schließungen bedroht!
Flüchtlingspolitische Nachrichten online!
Die aktuelle Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Broschüre zu Unionsbürgern
"Ausgeschlossen oder privilegiert? - Zur Aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen", herausgegeben vom Paritätischen Gesamtverband, Berlin, Januar 2012
Gesetzentwurf zur Änderung des AsylbLG
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 04.12.2012
Plenum des Flüchtlingsrates am 12.12.2012
Die letzte Sitzung des Kölner Flüchtlingsrates findet am 12.12.2012 um 18:30 Uhr in den Räumen des Flüchtlnigszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes) statt.
Interessierte Gäste sind herzliche willkommen!
Wegen einer Veranstaltung im Allerweltshaus muss die Sitzung spätestens um 19:45 Uhr beendet werden.
Debatte über vermeintlichen Missbrauch des Asylrechts
Antwort der Bundesregierung vom 26.11.2012 Nr. 17/11628 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Debatte über den vermeintlichen Missbrauch des Asylrechts durch serbische und mazedonische Staatsangehörige"
Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht
Den vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. herausgegebene Leitfaden erhalten Sie hier!
Dublin II-VO: Abschiebungen nach Griechenland bis 12.01.2014 ausgesetzt!
Bundesinnenminister Friedrichs hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, für ein weiteres Jahr - bis zum 12.01.2014 - keine Überstellungen von Drittstaatsangehörigen nach Griechenland nach der Dublin-Verordnung durchzuführen. Dies teilte er in einem Schreiben vom 28.11.2012 an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier, mit. Der Umgang mit Asylbewerbern in Griechenland widerspreche noch immer deutlich europäischen Standards. "Es bedarf daher in ganz erheblichem Umfang weiterer Maßnahmen zur Reform des griechischen Asylsystems, um die bestehenden schwerwiegenden Mängel zu beseitigen."
Sozialgericht Düsseldorf: Kürzungen nach § 1a AsylbLG sind unzulässig.
"Das Unterschreiten des Existenzminimums kann auch nicht mit der Argumentation gerechtfertigt werden, der Hilfeempfänger habe es in der Hand, durch die Erfüllung ausländerrechtlicher Mitwirkungspflichten wieder in den Genuss ausreichender Leistungen zu kommen. Im Hinblick auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen darf ihre Beeinträchtigung nämlich nicht als Druckmittel eingesetzt werden" (aus dem Beschluss vom 19.11.2012).
Schutz vor geschlechtsspezifischer Verfolgung
Die Antwort der Bundesregierung vom 05.11.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion die Linke finden Sie hier!
Menschen ohne Papiere: Handlungsempfehlungen des Beirats der Integrationsbeauftragten
Die Handlungsempfehlungen vom 24.09.2012 finden Sie hier!
Aktualisierter Flyer der RAA Köln zum Arbeitsmarktzugang
Den aktualisierten Flyer der RAA Köln "Zugang zum Arbeitsmarkt für Migrantinnen und Migranten" erhalten Sie hier!
Kölner Runder Tisch für Integration zur Flüchtlingsunterbringung
Hier finden Sie entsprechende Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers und einen Beitrag von Radio Köln vom heutigen Tage. Auch die Kölnische Rundschau sowie der Express berichteten.
Inhaftierung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei
Die Antwort der Bundesregierung vom 26.10.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalte Sie hier!
Asylstatistik 3. Quartal 2012
Die Antwort der Bundesregierung vom 25.10.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ("Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2012") erhalten Sie hier!
Flüchtlingspolitische Nachrichten online!
Die Vovember-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Kontrollen der Bundespolizei an Binnengrenzen der EU
Die Antwort der Bundesregierung vom 17.10.2012 auf die Kleine Anfrage der Linken finden Sie hier!
Anzahl der Flüchtlinge in Köln
Antwort der Kölner Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu "Flüchtlingen in Köln".
Mitarbeiter von Bundespolizei und Bundeswehrverwaltung entscheiden über Asylanträge von Roma
Nach Mitteilung der Münsterschen Zeitung von heute will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit rd. 190 Mitarbeitern, die von der Bundespolizei und der Bundeswehrverwaltung ausgeliehen werden, die Asylverfahren für Flüchtlinge aus Serbien und Mazedonien beschleunigen.
Flüchtlingszentrum: aktuelle Angebote
Die aktuelle Übersicht der Angebote des Kölner Flüchtlinszentrums "FliehKraft" erhalten Sie hier!
Fortbildungen des Kölner Flüchtlingsrates
Im Rahmen des Programms Anleitung finden folgende Fortbildungen statt:
1.
Aus Anlass der Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie wird eine zweiteilige Fortbildung mit Rechtsanwalt Wolfgang Schild veranstaltet. Die Veranstaltung wird sich mit dem Thema "Erwerbstätigkeit / Beschäftigung" (Teil 1: Erwerbstätigkeit als Aufenthaltstitel-Aufenthaltszweck; Teil 2: Beschäftigung als Gegenstand von Nebenbestimmungen (Arbeitserlaubnisrecht) und als mögliche Perspektive für einen Aufenthalt befassen.
Termine:
Teil 1: 14.11.2012, 14 bis 17 Uhr,
Teil 2: 28.11.2012, 14 bis 17 Uhr.
Ort: Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes).
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Termin 15,- Euro und ist in bar zu entrichten. Für Teilnehmer/innen am Programm Anleitung ist diese Veranstaltung kostenfrei. Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich per Email bei Lina Hüffelmann an.
2.
Fortbildung zum AsylbLG mit RA'in Eva Steffen
Die Fortbildungsveranstaltung mit Rechtsanwältin Eva Steffen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG und seinen Folgen findet am 11.12.2012 in der Zeit von 14:30 bis 17:30 Uhr statt. Ort: Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln.
Die Teilnahmegebühr beträgt 15,- Euro und ist in bar zu entrichten. Für Teilnehmer/innen am Programm Anleitung ist diese Veranstaltung kostenfrei. Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich per Email bei Lina Hüffelmann an.
Deutsches Institut für Menschenrechte zum racial profiling
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte "'Hautfarbe' ist kein zulässiges Auswahlkriterium für Polizeikontrollen", Oktober 2012
Polizeikontrolle allein wegen Hautfarbe verstößt gegen Grundgesetz
"Nach einem Aufsehen erregenden Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz, das der Bundespolizei erlaubte, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren, ist nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am 29.10.2012 die Entscheidung des VG Koblenz nun für wirkungslos erklärt worden. Nach umfangreicher Beweisaufnahme erkannte die Bundespolizei für die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Rechtswidrigkeit der Befragung und Kontrolle einzig bzw. ausschlaggebend wegen der Hautfarbe des Klägers als rechtswidrig und gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 GG verstoßend an. Die Bundesrepublik entschuldigte sich daraufhin offiziell bei dem Kläger. Dem Anerkenntnis der Bundespolizei war ein richterlicher Hinweis der Vorsitzenden Richterin Dagmar Wünsch vorausgegangen, nach der naxch Auffassung der Kammer kein Zweifel daran bestehe, dass der Kläger einzig oder ausschlaggeben wegen seiner dunklen Hautfarbe kontrolliert worden war. Die sei mit dem Diskriminierungsverbot absolut nicht vereinbar.
Das erstinstanzliche Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2012 erregte bundesweit großes Aufsehen, denn es legitimierte entgegen einer Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2009 (Az.: CCPR/C/96/D/1493/2006) das so genannte 'ethnic profiling'. Auch die Bundesregierung hatte noch im Juli 2011 erklärt, bei rechtmäßigen verdachtsunabhängigen Kontrollen dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Personen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion geben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts stieß bei Menschenrechtsorganisationen auf Empörung und scharfe Kritik. Dazu gehört das Deutsche Institut für Menschenrechte, das von einem Verstoß „gegen das grund- und menschenrechtliche Diskriminierungsverbot“ spricht, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) befürchtete 'schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung'" (Anwaltskanzlei Sven Adam).
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
Der 10. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung (Berichtszeitraum 01.03.2010 bis 29.02.2012) befindet sich in der anliegenden pdf-Datei.
Presseerklärung zu den "KVB-Standkontrollen"
Die Presseerklärung des Fördervereins Kölner Flüchtlingsrates vom 24.10.2012 "Die Praxis der KVB-'Standkontrollen' einstellen" erhalten Sie hier!
ai zu Rücküberstellungen nach Ungarn
Das Positionspapier von amnesty international vom 22.10.2012 erhalten Sie hier!
BAMF: bevorzugte Bearbeitung von Asylanträgen von serbischen und mazedonischen Antragstellern
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird die Asylanträge von serbischen und mazedonischen Flüchtlingen "bevorzugt" bearbeiten.
"Deshalb wurde bereits im August 2012 zur Reduzierung der Verfahren aus dem Balkanbereich erneut eine Support Unit zum Abbau der anhängigen Verfahren aus Serbien, Mazedonien, Kosovo und Bosnien eingerichtet. Von dieser Unterstützungseinheit werden die Verfahren entschieden, die wegen hoher Zugänge in der anhörenden Außenstelle nicht zeitnah entschieden werden können. Zusätzlich wurde jetzt das absolute Direktverfahren für die Länder Serbien und Mazedonien angeordnet und mit einer Priorisierung an erster Stelle verbunden" (aus: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Einzelentscheiderbrief 9/2012, Seite 2).
Unter "absolutem Direktverfahren" versteht das Bundesamt: Anhörung möglichst am Tag der Asylantragstellung, zeitnahe Entscheidung und Zustellung möglichst innerhalb einer Woche.
Der Einzelentscheiderbrief 9/2012 ist im Internet hier erhältlich.
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Die Beilage zum Asylmagazin 10/2012 "Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen" erhalten Sie hier!
Neuer Bericht zur Lage der Roma in Serbien
Der Bericht des Regional Centre for Minorities "Die Liberalisierung des Visasystems und Einschränkungen des Rechts auf Asyl - Zur Situation serbischer Roma, die im Ausland Asyl beantragt haben", herausgegeben Oktober 2012 durch den Flüchtlingsrat NRW, befindet sich hier als pdf-Datei.
Kommentar des Kölner Flüchtlingsrates zur aktuellen Asyldebatte
Den Kommentar von Claus-Ulrich Prölß (Stand 20.10.2012) erhalten Sie in der anliegenden pdf-Datei.
Die ersten Flüchtlinge verlassen die Turnhalle in Köln-Deutz
Rund 40 Flüchtlinge haben heute mittag die Turnhalle am Reitweg in Köln-Deutz verlassen und wurden per Bus nach Düsseldorf gefahren. Dort soll der Asylantrag gestellt werden. Zumindest einige von ihnen werden dann in die Aufnahmeeinrichtung in Hemer verlegt werden.
Alle Flüchtlinge sollen bis zum 19. bzw. 20.10.2012 die Turnhalle verlassen haben. Für die verbliebenen Flüchtlinge steht zur Zeit noch nicht fest, wohin sie verlegt werden.
Der Großteil der Flüchtlinge stammt aus Serbien und Mazedonien. Darunter befinden sich auch viele Kinder. Andere Flüchtlinge kommen aus Syrien, Mauretanien, Eritrea, Iran, Nigeria, Ghana und Gambia.
Mitarbeiter des Kölner Flüchtlingsrates haben die Flüchtlinge heute mit Informationsmaterialien zum Asylverfahren in den relevanten Sprachen versorgt und Fragen hierzu beantwortet.
Umsetzung der Abschiebungsrichtlinie-EU und Praxis der Abschiebungshaft
Die Antwort der Bundesregierung vom 05.09.2012 auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke erhalten Sie hier!
Presseerklärung zum Flüchtlingsthema
Unsere heutige Presseerklärung "Faktencheck zum Flüchtlingsthema" finden Sie hier!
Infonetz-Veranstaltung am 05.12.2012 in Gummersbach
Die nächste Veranstaltung des EFF-Kooperationsprojektes "Infonetz zur Unterstützung von Flüchtlingen" findet am 05.12.2012 um 10:00 Uhr in Gummersbach (Reininghausener Str. 3-5) statt.
Thema: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK
Referent: Claus-Ulrich Prölß
Fortbildung zum AsylbLG mit RA'in Eva Steffen
Die Fortbildungsveranstaltung mit Rechtsanwältin Eva Steffen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG und seinen Folgen im Rahmen des Programms Anleitung findet am 11.12.2012 in der Zeit von 14:30 bis 17:30 Uhr statt. Ort: Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln.
Die Teilnahmegebühr beträgt 15,- Euro und ist in bar zu entrichten. Für Teilnehmer/innen am Programm Anleitung ist diese Veranstaltung kostenfrei.
Anmeldung ist erforderlich.
Bitte melden Sie sich per Email bei Lina Hüffelmann an.
Neuer NRW-Erlass zur Durchführung des AsylbLG
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 17.09.2012 finden Sie hier!
Morgen Preisverleihung und Fest im Flüchtlingszentrum!
Anlässlich der Preisverleihung des Wettbewerbes "365 Orte im Land der Ideen" an das Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" findet dort morgen (02.10.2012) in der Zeit von 15 - 18 Uhr ein großes Fest statt. U.a. werden Ossi Helling (MdR, stellv. Vorsitzender des Sozialausschusses der Stadt Köln) und Tayfun Keltek (Vorsitzender des Integrationsrates der Stadt Köln) Grußworte halten. Auf der Bühne treten u.a. auf: Nick Nikitakis sowie die Gruppe "Tsaziken" mit Raimund Kroboth (Leiter der Schäl Sick Brass Band).
Sie auch hier!
Alle sind herzlich eingeladen!
Situation in deutschen Abschiebungshaftanstalten
Die Antwort der Bundesregierung vom 05.09.2012 auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden Sie hier!
Bröschüre des BAMF zum Asylverfahren
Die Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge "Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt" erhalten Sie hier!
Flüchtlingspolitische Nachrichten online!
Die September-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
EuGH: Grundsatzentscheidung zur Verfolgung aus Gründen der Religion
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 05.09.2012 eine Grundsatzentscheidung zur Verfolgung aus Gründen der Religion getroffen.
Dazu eine Presseerklärung von PRO ASYL vom 05.09.2012:
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wegweisendes Urteil zum Asylanspruch von Menschen, die aus religiösen Gründen verfolgt werden, veröffentlicht. Gläubigen darf der Flüchtlingsschutz nicht mit dem Hinweis darauf verwehrt werden, dass sie sich religiöser Aktivitäten und öffentlicher Glaubensbetätigungen weitgehend enthalten könnten, um keine Verfolgung auf sich zu ziehen.
PRO ASYL begrüßt das EuGH-Urteil, das den Flüchtlingsschutz in Deutschland stärkt und dafür sorgt, dass europäisches Recht endlich durchgesetzt wird. Damit wird ein Vierteljahrhundert restriktiver deutscher Rechtsprechung beendet.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist eine Vorlage des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. In den Ausgangsverfahren aus den Jahren 2003 und 2004 hatten zwei pakistanische Staatsangehörige, aktive Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, geltend gemacht, wegen ihrer religiösen Aktivitäten durch die strengen Blasphemie-Gesetze Pakistans bedroht zu sein. Diese sehen Gefängnisstrafen oder sogar die Todesstrafe vor.
Das Bundesverwaltungsgericht legte dem Europäischen Gerichtshof drei Fragen im Zusammenhang mit der Interpretation der sogenannten Qualifikationsrichtlinie vor, die EU-weit regelt, wer als Flüchtling anzuerkennen ist. Diese Richtlinie war 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz in Deutschland umgesetzt worden. Die Frage der Behandlung von religiöser Verfolgung blieb jedoch in der Praxis umstritten. Die Bundesregierung verweigerte sich der angemahnten Klarstellung per Gesetz.
Vorgelegt hatte das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH unter anderem die Frage, ob es sich lediglich dann um einen Akt von Verfolgung im Sinne von Art. 9 der Qualifikationsrichtlinie handele, wenn der ‚Kernbereich’ der Religionsfreiheit bzw. das ‚religiöse Existenzminimum’ berührt sei. Von der Rechtsprechung wurde es bis dato als zumutbar angesehen, dass sich Betroffene jeglicher öffentlicher Ausübung der Religion enthielten, um einer Verfolgung zu entgehen.
Dem erteilt der EuGH nun eine klare Absage. Der EuGH stellt fest: Handlungen, die einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensbetätigung darstellen, können religiöse Verfolgung darstellen. Zur Glaubensbetätigung gehört auch, seinen Glauben öffentlich zu leben. Laut EuGH sei es dem Antragsteller zudem nicht zuzumuten, auf bestimmte Glaubensbekundungen oder Glaubensbetätigungen zu verzichten, um eine Gefahr der Verfolgung zu vermeiden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte werden künftig Asylantragstellern nicht entgegenhalten können, sie hätten es selbst in der Hand, die Verfolgungsgefährdung durch den Verzicht auf religiöse Betätigung zu beseitigen. Die Gerichtsentscheidung wird voraussichtlich auch Auswirkungen haben auf andere Verfolgungssachverhalte. Auch Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, wird man künftig nicht mit der Zumutung kommen können, sie könnten Verfolgung durch das Verbergen ihrer Orientierung vermeiden.“
Flüchtlingsproteste in Deutschland nehmen zu
Die Proteste von Flüchtlingen gegen die Asylgesetzgebung, gegen die Residenzpflicht und gegen ihre soziale Situation nehmen in Deutschland zu. Eine sehr gute Dokumentation sendete der Fernsehsender 3sat in der Sendung "Kulturzeit" am 05.09.2012.
Flüchtlingszentrum feiert am 02.10.2012
Das Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" ist in diesem Jahr einer der Preisträger des bundesweiten Wettbewerbes "365 Orte im Land der Ideen". Anlässlich der Preisverleihung feiert das Flüchtlingszentrum am 02.10.2012 in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr ein großes Fest mit Live-Musik! Die Einladung mit Programm finden Sie in der anliegenden pdf-Datei. Alle Freundinnen und Freunde, Förderer und Interessierte sind herzlich eingeladen!
Ausweisungen im Jahr 2011
Die Antwort der Bundesregierung vom 07.08.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke finden Sie hier!
Bundesverfassungsgericht: Ausschluss von Ausländer/innen mit humanitärem Aufenthalt vom Erziehungs- und Elterngeld ist verfassungswidrig
Hier geht es zur Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.08.2012!
Dokumentation der Regionalen Fachtagung zu Kinderrechten online!
Die Dokumentation der Regionalen Fachtagung "Kinderrechte auf dem Prüfstand - zum Umgang mit UMF" vom 18.04.2012 in Köln erhalten Sie hier!
AsylbLG: Bundesländer beschließen neue Regelsätze
Nach der Presseerklärung des Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz vom 21.08.2012 haben sich Vertreter/innen aller Bundesländer darauf geeinigt, bundesweit einheitliche Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu zahlen.
2011 erhalten
Diese Summen entsprechen allerdings exakt der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten "Übergangsregelung".
2012 werden diese Summen um rd. 2,98% erhöht.
2011 erhalten Minderjährige
Diese Summen erhöhen sich 2012 nicht bzw. nur bei den Kleinkindern, nämlich um 4,- Euro!
Bundesregierung zur Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30.06.2012
Die Antwort der Bundesregierung vom 10.08.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke finden Sie hier!
Asylstatistik für das 2. Quartal 2012
Die Antwort der Bundesregierung vom 10.08.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2012" erhalten Sie hier!
Asylentscheidungsstatistik des BAMF für das 1. Halbjahr 2012
Die Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des BAMF für das 1. Halbjahr 2012 erhalten Sie hier!
Kölner Integrationspolitik
Wortbeiträge des Stadtgesprächs "Weg zur interkulturellen Stadtgesellschaft oder wohlmeinender Blindflug?" am 18.06.2012 im Kölner Domforum, u.a. mit Hannelore Bartscherer (Runder Tisch für Integration e.V.), Conca Mucuk (MdR, SPD), Ossi Helling (MdR, Bündnis 90/Die Grünen) und Helmut Jung (MdR, CDU).
EFF-Infonetz-Veranstaltung zu Kinderrechten und Kindeswohl am 29.08.2012 in Gummersbach
Das vom Europäischen Flüchtlingsfonds geförderte Kooperationsprojekt "Infonetz zur Unterstützung von Flüchtlingen" führt am 29.08.2012 von 09:30 bis 11:30 Uhr eine Informationsveranstaltung für Mitarbeiter/innen sowohl der Verwaltung als auch der sozialen Träger im Oberbergischen Kreis zu Kinderrechten und der Beachtung des Kindeswohls durch. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
Ort:
Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge, Reininghauser Straße 3 - 5 , 51643 Gummersbach
Referentin:
Frau Lina Hüffelmann (Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V., Leiterin der Flüchtlingsberatungsstelle Bonn)
Anmeldung erbeten unter Tel.: (0 22 61) 6 10 33
§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verstößt gegen das Grundgesetz, weil die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG unterhalb des Existenzminimums liegen. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden (Az.: 1 BvL 10/10 und 2/11). Das Urteil erging mit sechs zu zwei Richterstimmen.
Die betreffende Norm ist nach Auffassung des ersten Senats nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Art. 1 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG vereinbar.
Der Gesetzgeber müsse die Leistungen unverzüglich neu festsetzen. Bis zu einer Neuregelung müssten die Bezieher/innen von Leistungen nach dem AsylbLG ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten, entschied das Gericht.
Die Gericht begründete das Urteil damit, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur Deutschen, sondern "gleichermaßen" auch allen Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasst neben der "physischen Existenz des Menschen" auch die "Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen" und ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben".
Hier finden Sie die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts. Und hier finden Sie das Urteil.
Die Neuregelungen gelten ab sofort. Die Sozialämter müssen neue Bescheide aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Neuberechnung erstellen. Die Übergangsregelung gilt zudem rückwirkend maximal zum 01.01.2011 für jene Grundleistungsempfänger/innen, deren Bescheide noch nicht bestandskräftig sind bzw. für die die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Wenn kein schriftlicher und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehener Bescheid ergangen ist, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr.
Als pdf-Datei finden Sie in der Anlage die Stellungnahme der GGUA e.V. vom 20.07.2012: "Konsequenzen aus dem AsylbLG-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012".
In der Stadt Köln findet die Umstellung voraussichtlich zum 01.09.2012 statt. Die Stadt Köln stelle sicher, dass alle Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Das BVerfG-Urteil soll von Amts wegen in allen betroffenen Fällen umgesetzt werden. Hierbei sollen auch in jedem Einzelfall evtl. bestehende Nachzahlungsansprüche geprüft werden. "Es bedarf somit keiner Widersprüche oder Eilanträge", so die Stadt Köln.
Erreichbarkeit der KFR-Geschäftsstelle in der Sommerzeit
Die Geschäftsstelle des Kölner Flüchtlingsrates ist urlaubsbedingt in der Zeit vom 27.07. bis zum 20.08.2012 nur unregelmäßig zu erreichen.
Bei Anfragen wenden Sie sich bitte per Mail an Frau Lina Hüffelmann. In dringenden Fällen wählen Sie bitte die Mobiltelefonnummer 0151 / 19326154.
Die Telefonnummer 0171 / 7992647 ist in der o.a. Zeit ausgestellt.
Wählen Sie - das Kölner Flüchtlingszentrum!
Das Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" ist einer der Preisträger des bundesweiten Wettbewerbes "365 Orte im Land der Ideen".
Um unter die 10 Finalisten zu kommen, können Sie bis zum 31.07.2012 elektronisch für das Zentrum abstimmen und zwar hier!
Deutsches Institut für Menschenrechte zum AsylbLG
Die Stellungnahme "Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verletzt die Menschenrechte!" finden Sie hier!
Intensivsprachkurse auch für Asylsuchende und Geduldete
Auf der Grundlage der "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESF-BAMF-Programm)" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21.12.2011 wird auch in der Stadt Köln eine Berufsbezogene Sprachförderung für Leistungsbezieher/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angeboten. Die Berufsbezogene Sprachförderung umfasst 730 Unterrichtsstunden und geht in Vollzeit über sechs Monate bzw. in Teilzeit bis zu max. 12 Monaten.
Anmeldung, Information und Entscheidung über die Teilnahme am Sprachkurs erfolgt über das Amt für Weiterbildung der Stadt Köln.
Am Sprachkurs Interessierte müssen vorlegen:
Anzuraten ist jedoch zunächst die Vorsprache beim Netzwerk Chance:
Anwendungshinweise zu § 25 Abs. 5 AufenthG
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 02.07.2012 finden Sie hier!
Aktualisierte Angebote im Kölner Flüchtlingszentrum
Einen Teil der Angebote im Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" können Sie hier nachlesen!
Veranstaltung für Flüchtlinge im Oberbergischen Kreis
Das vom Europäischen Flüchtlingsfonds geförderte Kooperationsprojekt "Infonetz zur Unterstützung von Flüchtlingen" führt am 05.07.2012 von 16:30 bis 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung für Flüchtlinge unter dem Titel: "Wie komme ich mit meiner Sozialhilfe zurecht ...?" durch.
Ort: Waldbröl, Aspenweg 14a
Referentin: Frau Belma Hadzeric-Müller, Schuldnerberaterin, Dipl. Pädagogin
UNHCR zur Flüchtlingssituation in Ungarn
Den UNHCR-Bericht "Ungarn als Asylland. Bericht zur Situation für Asylsuchende und Flüchtlinge in Ungarn" finden Sie hier!
Asylsuchende, die aufgrund der Dublin II-VO nach Ungarn rücküberstellt werden, erhalten unmittelbar nach ihrer Überstellung nach Ungarn regelmäßig eine Abschiebungsverfügung und werden darauf basierend in der Regel inhaftiert. Dies widerspricht Art. 18 der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 01.12.2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, der bestimmt, dass die Mitgliedstaaten eine Person nicht allein deshalb in Gewahrsam nehmen, weil sie ein Asylbewerber ist.
Theater in Köln: Deutschland privat - Lebenslage illegal
Ein theatrales Spiel, das von Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben, erzählt.
Premiere: 22.06.2012, dann nur fünf weitere Termine (siehe pdf-Datei)
Ort: Alte Schule, Merkenicher Str. 158, Köln-Niehl
Veranstalter: in:takt e.V. in Kooperation mit theater-51grad.com
Kartenreservierung unter Telefon 0221/9854530 und kartenreservierung@theater-deutschland-privat.de
Rot-Grüner Koalitionsvertrag NRW
Den Koalitionsvertrag finden Sie hier!
Flüchtlingszentrum: Seminarwoche für Frauen vom 18.-22.06.2012
Nähere Informationen erhalten Sie hier!
Veranstaltung zur Kölner Integrationspolitik am 18.06.2012
Stadtgespräch im Domforum:
"Kölner Integrationspolitik. Weg zur interkulturellen Stadtgesellschaft oder wohlmeinender Blindflug?" am 18.06.2012 um 19:30 Uhr. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.
Kostenbescheide der Bundespolizei an Asylsuchende, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
Antwort der Bundesregierung vom 08.05.2012 Nr. 17/9540 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Veranstaltung zum Internationalen Flüchtlingstag am 20.06.2012 in Bonn
Anlässlich des Internationalen Weltflüchtlingstages 2012 findet am 20.06.2012 im Haus Mondial eine Podiumsdiskussion zur "Flüchtlingsfrage in Nordafrika", u.a. mit Wolfgang Grenz (Generalsekretär von amnesty international) und Dr. Frank Dörner (Geschäftsführer von "Ärzte ohne Grenzen"), statt.
Die Veranstaltung wird u.a. vom Arbeitskreis "Menschen ohne Papiere" des Bonner Netzwerkes Migranet, an dem auch die Flüchtlingsberatungsstelle Bonn des Fördervereins Kölner Flüchtlingsrat e.V. beteiligt ist, unterstützt und vom BMZ und dem "Grünen Zweig", dem Ökofonds des Kreisverbandes Bonn von Bündnis 90/Die Grünen, finanziell gefördert.
Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung zum AsylbLG am 20.06.2012
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 20.06.2012 über die Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu der Frage, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), hier bezogen auf einen Erwachsenen und ein Kind, verfassungsgemäß sind.
Die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.05.2012 erhalten Sie hier!
Asylstatistik 2012, 1. Quartal
Die Antwort der Bundesregierung vom 27.04.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2012" finden Sie hier!
Flüchtlingspolitische Nachrichten online!
Die Mai-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Antidiskriminierungsbüro von Caritas Köln: Jahresbericht 2011
Den Jahresbericht 2011 des Antidiskriminierungsbüros des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. erhalten Sie hier!
Heute Plenum des Flüchtlingsrates
Heute (09.05.2012) findet um 18:30 Uhr die Sitzung des Kölner Flüchtlingsrates in den Räumen des Flüchtlingszentrums "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln (Nippes) statt. Interessierte und Gäste sind herzliche eingeladen!
UNHCR: Anstieg der Asylanträge in Industriestaaten
Nach dem Bericht "Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries" wurden 2011 in den 44 betrachteten Staaten rd. 441.300 Asylanträge registriert, ein Plus von 20% und der höchste Wert seit 2003.
Den UNHCR-Bericht erhalten Sie hier!
Ergebnisse der Tagung der AG IKSA am 20./21.10.2011 in Köln
Die Arbeitsgruppe Interkulturelle Soziale Arbeit des Fachbereichstages Soziale Arbeit führte im Oktober 2011 in Kooperation mit dem Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. eine Fachtagung in Köln durch.
So referierte u.a. Thomas Zitzmann zum Thema "Flüchtlingspolitik und Soziale Arbeit".
Die Ergebnisse der Tagung erhalten Sie im Internet hier!
Neu: französischsprachiger Jugendtreff im Flüchtlingszentrum
Ab dem 08.05.2012 immer dienstags, von 17:00 bis 19:00 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln. Den Flyer erhalten Sie hier!
NRW-Innenministerium zur Übernahme von Fahrt- und Dolmetscherkosten bei medizinischen Behandlungen
Den NRW-Erlass vom 28.12.2011 finden Sie hier!
NRW-Minister Schneider (MAIS) zum Aufnahmeverfahren aus Malta und aktuellem Resettlement-Verfahren
Das Schreiben von Minister Schneider vom 11.04.2012 an Frau Monika Düker (Bündnis 90/Die Grünen) erhalten Sie hier!
Anordnung des BMI zur Aufnahme bestimmter nach Tunesien geflüchteter Personen.
Die BMI-Anordnung gem. § 23 Abs. 2 AufenthG vom 05.04.2012 erhalten Sie hier!
Neuer NRW-Erlass zu § 25a AufenthG: Datenschutz in Schulen
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 22.03.2012 finden Sie hier!
Projekt "Infonetz zur Unterstützung von Flüchtlingen" hat eigene Website
Das vom Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) geförderte Kooperationsprojekt "Infonetz zur Unterstützung von Flüchtlingen" verfügt nunmehr über eine eigene Website.
Kosovo-Studie von UNICEF
"Stilles Leid. Zur Psychosozialen Gesundheit abgeschobener und rückgeführter Kinder", UNICEF Kosovo in Zusammenarbeit mit Kosovo Health Foundation, März 2012
Kölner Fachtagung zu Kinderrechten: jetzt anmelden!
Hinsichtlich der ganztägigen 12. Regionalen Fachtagung "Kinderrechte auf dem Prüfstand - zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" am 18.04.2012 - siehe anliegende pdf-Datei - sind noch wenige Teilnahmeplätze frei. Mleden Sie sich jetzt noch schnell an!
Tätigkeitsbericht 2011 von agisra e.V.
Den Tätigkeitsbericht von agisra e.V. für das Jahr 2011 erhalten Sie hier als pdf-Dokument.
Deutsches Menschenrechtsinstitut zur europäischen Flüchtlingspolitik
Eine aktuelle Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte erhalten Sie hier!
NRW verhängt Abschiebestopp für syrische Staatsangehörige
Das Innenministerium NRW hat am 30.03.2012 einen sechsmonatigen Abschiebestopp für syrische Staatsangehörige verhängt. In NRW sollen ca. 1.350 Personen von dieser Anordnung betroffen sein.
Hier geht es zur Pressemitteilung des Innenministeriums NRW (Zugriff am 30.03.2012, 14:45 Uhr).
Anzahl der Asylsuchenden in der EU 2011
Die Pressemitteilung von eurostat erhalten Sie hier!
Flüchtlingspolitische Nachrichten online!
Die März-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Kinder im AsylbLG-Leistungsbezug
Antwort der Bundesregierung vom 28.02.2012 Nr. 17/8754 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschränkungen der Reisefreiheit für Roma aus Serbien, Montenegro und Mazedonien
Antwort der Bundesregierung vom 14.03.2012 Nr. 17/8984 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
BAMF-Studie zur "irregulären Migration"
Die Studie "Maßnahmen zur Verhinderung und Reduzierung irregulärer Migration" finden Sie hier!
Abschiebungen 2011
Die Antwort der Bundesregierung vom 02.03.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke finden Sie hier!
Integrationsindikatorenbericht
Den Zweiten Integrationsindikatorenbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie hier!
Ausländische Berufsabschlüsse
Eine Checkliste zum Anerkennungsgesetz des Bundes finden Sie hier!
Migrationsbericht 2010
Den Migrationsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2010 finden Sie hier!
Chance - Bleiberecht am Rhein: aktuelle Angebote
Die aktuellen Angebote des Kölner Netzwerkes "Chance- Bleiberecht am Rhein" finden Sie in der anliegenden pdf-Datei.
Flüchtlingszentrum erhält Auszeichnung
Das Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" gehört zu den diesjährigen Preisträgern des bundesweiten Wettbewerbs "365 Orte im Land der Ideen".
Anliegend finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Flüchtlingszentrums.
Unterstützung des Resettlements durch den EFF
Die Antwort der Bundesregierung vom 07.02.2012 auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen "Unterstützung von Resettlement-Maßnahmen durch den Europäischen Flüchtlingsfonds" erhalten Sie hier!
Asylstatistik 2011: ergänzende Informationen
Die Antwort der Bundesregierung vom 10.02.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erhalten Sie hier!
EGMR verurteilt Italien
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte in dem Fall (Hirsi und andere gegen Italien) zu entscheiden, ob es mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist, dass Italien im Mai 2009 südlich von Lampedusa Flüchtlinge auf Hoher See gestoppt und auf einem italienischen Militärschiff nach Libyen zurückgeführt hat. Bei den Beschwerdeführenden handelt sich um 24 Personen aus Somalia und Eritrea, die ihre Fahrt auf dem Mittelmeer von Libyen aus gestartet hatten. Die betroffenen Flüchtlinge machten geltend, dass sie dadurch der Gefahr unmenschlicher Behandlung ausgesetzt worden seien. Außerdem machten sie geltend, dass Italien u.a. Artikel 4 Protokoll Nr. 4 zur EMRK verletzt habe. Der EGMR hat heute entschieden, dass Italien mit seiner Rückführungspraxis von somalischen und eritreischen Flüchtlingen nach Libyen im Jahr 2009 gegen die EMRK verstoßen hat (Az.: 27765/09). Das Gericht hat u.a. einen Verstoß gegen Artikel 3 (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe) EMRK, sowie einen Verstoß gegen Artikel 4 Protokoll Nr. 4 (Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen) zur EMRK festgestellt.
Nach Auffassung des EGMR hat Italien sowohl aufgrund der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung der Beschwerdeführer in Libyen als auch aufgrund der möglichen Abschiebung in ihre Herkunftsländer gegen Artikel 3 EMRK verstoßen.
Nach Auffassung von UNHCR setzt dieses Urteil für die Grenzkontrollmaßnahmen der europäischen Staaten sowie für die Abdrängungspraxis auf Hoher See richtungsweisende Maßstäbe. "Es bedeutet einen Wendepunkt mit Blick auf die Staatenverantwortung und die Steuerung von kombinierten Flucht- und Migrationsbewegungen. Als Prozessbeteiligter hat UNHCR in dem vorliegenden Fall die Verpflichtung von Staaten hervorgehoben, nicht Menschen in Länder zwangsweise zurückzuführen, in den ihnen Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht. Dies ist als das Nichtzurückweisungsprinzip (Non-Refoulement) bekannt. UNHCR führte vor Gericht in einer Stellungnahme aus, dass angesichts der damaligen Situation in Libyen durch eine Politik des Zurückdrängens der Zugang zum Schutz und das Prinzip der Nichtzrückweisung, das auch auf Hoher See gilt, untergraben worden sei. UNHCR erkennt die Herausforderungen, denen Italien und andere EU-Staaten durch die irreguläre Migration ausgesetzt sind ebenso an wie die signifikanten Anstrengungen, die von Italien und anderen Ländern unternommen wurden, um Leben auf Hoher See zu retten. UNHCR betont, dass Menschen, die auf Hoher See gerettet oder aufgenommen werden, sich in physischer und psychischer Hinsicht sehr oft in einer noch bedrohlicheren Situation als andere Asylsuchende befinden. Sie sind deshalb oftmals nicht in der Lage, unmittelbar nach ihrer Rettung auf Hoher See einen Asylantrag zu stellen. UNHCR empfiehlt , dass Grenzkontrollmaßnahmen die Einreise (den Zugang zum Territorium) für Personen vorsehen, die internationalen Schutz benötigen" (UNHCR, Zugriff am 23.02.2012).
Abschiebungshaft in Deutschland
Eine Übersicht über die Situation in den deutschen Abschiebungsgefängnissen finden Sie hier,
eine Dokumentation und Kommentierung der Haftbedingungen im Hinblick auf die EU-Rückführungsrichtlinie finden Sie hier!
Beide Materialien wurden von PRO ASYL und der Martin-Niemöller-Stiftung herausgegeben, Stand: Januar 2012
Flüchtlingszahlen 2011 in Deutschland
Die Antwort der Bundesregierung vom 06.02.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2011" finden Sie hier!
OVG NRW: Abschiebungsschutz für syrische Staatsangehörige
„Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern (14.02.2012) entschieden, dass syrischen Staatsangehörigen, die illegal aus Syrien ausgereist sind und im Bundesgebiet einen Asylantrag gestellt haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 AufenthG zusteht, weil die konkrete Gefahr besteht, dass sie zurzeit (!) allein schon wegen der illegalen Ausreise und der Asylantragstellung im Falle einer Rückkehr von syrischen Sicherheitsbehörden festgenommen, inhaftiert und gefoltert werden. Auf das Vorliegen zusätzlicher individueller gefahrerhöhender Umstände - wie etwa einer Vorverfolgung oder einer exilpolitischen Tätigkeit - kommt es hierfür nicht an“ (Rechtsanwalt Wolfgang Schild, siehe auch hier!).
Das Urteil des OVG NW finden Sie in anliegender pdf-Datei.
Flüchtlingspolitische Nachrichten online!
Die Februar-Ausgabe der Flüchtlingspolitischen Nachrichten erhalten Sie hier!
Veranstaltung zur EU-Flüchtlingspolitik
Das Katholische Bildungswerk Köln und der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. sind Veranstalter der Vortrags- und Diskussionsrunde "Hart an der Grenze. Die EU-Flüchtlingspolitik" am 15.03.2012 um 19:30 Uhr im Kölner Domforum.
ReferentInnen sind:
Dr. Dita Vogel (Netzwerk Migration in Europa e.V.), Stefan Telöken (UNHCR Pressesprecher), Axel Voss (CDU, MdEP) und Hannelore Bartscherer (Katholikenausschuss in der Stadt Köln).
Nach den Vorträgen besteht die Gelegenheit zur Diskussion!
Beratung von Menschen "ohne Papiere"
Die Stadt Köln fördert aus Mitteln der Kulturförderabgabe die Beratung von Menschen "ohne Papiere" bei insgesamt fünf Trägern der Flüchtlingsarbeit. Den Flyer der Netzwerkpartner erhalten Sie hier!
Plenum des Flüchtlingsrates am 08.02.2012
Schwerpunktthema der Plenumssitzung des Kölner Flüchtlingsrates am 08.02.2012 (18:30 Uhr, Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft", Turmstr. 3-5, 2. Etage, 50733 Köln) ist der ausländerrechtliche Umgang mit Drittstaatsausländer/innen, die im Besitz von Aufenthaltstiteln anderer EU-Staaten sind. Dazu wird dankenswerterweise Frau Christina Boeck, stellv. Leiterin der Ausländerbehörde Köln, ein Input-Referat halten und für Fragen dazu zur Verfügung stehen.
Bundesregierung zu schutzsuchenden Kindersoldaten in Deutschland
Die Antwort der Bundesregierung vom 20.01.2012 Nr. 17/8408 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE erhalten Sie hier!
Bundesregierung zum asylrechtlichen Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen
Die Antwort der Bundesregierung vom 18.01.2012 Nr. 17/8357 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE erhalten Sie anliegend als pdf-Dokument.
Ausländerbehörde Köln: Arbeitsbelastung "vergleichbar" mit Kfz-Zulassungsstelle?
Nach Auffassung des Organisationsmanagements im Personal- und Organisationsamt der Stadt Köln sei die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde "vergleichbar mit der Arbeitsbelastung (in) anderen Bereichen wie dem Sozialamt, den Meldehallen und der Kfz-Zulassungsstelle (hervorgehoben v. KFR e.V.), wo ebenfalls ein hohes Publikumsaufkommen mit teilweise fehlenden Deutschkenntnissen zu verzeichnen ist."
So steht es tatsächlich in der Antwort des Kölner Personal- und Organisationsamtes vom 12.12.2011 auf eine Anfrage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Personalsituation in der Kölner Ausländerbehörde" (siehe anliegende pdf-Datei).
Diese Aussage ist nach Auffassung des Kölner Flüchtlingsrates ganz offensichtlich fach- und lebensfremd. Denn völlig unberücksichtigt wird u.a., dass die Sachbearbeiter/innen mit individuellen menschlichen Schicksalen und Biographien umgehen müssen und ihre ausländerrechtlichen Entscheidungen für die Betroffenen oft existentielle Bedeutung haben. Diese Tätigkeit und die mit ihr verbundene Belastung mit der Zulassung von Autos zu vergleichen und dabei als einziges Vergleichskriterium auf ein "hohes Publikumsaufkommen mit teilweise fehlenden Deutschkenntnissen" abzustellen, lässt einzig und allein einen Rückschluss auf Qualität und Sorgfalt des Kölner Qualitätsmanagements zu, nicht aber der ausländerbehördlichen Sachbearbeitung.
Und anders als das Personal- und Organisationsamt meint, der Aufwand sei "bei der Stellenbemessung für die Ausländerabteilung berücksichtigt", ist der Kölner Flüchtlingsrat der Auffassung, dass die Fallzahlen immer noch viel zu hoch sind, um in jedem Fall eine zeitnahe und umfassend abgewogene und begründete ausländerrechtliche Entscheidung zu treffen. Die neuen 17 Stellen in den bezirklichen Ausländergruppen dienen auch nicht der Entlastung der vorhandenen Mitarbeiter/innen, sondern sind einzig und allein dem enormen bürokratischen Aufwand in Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels geschuldet.
Die erhebliche und z. T. auch krankmachende Arbeitsbelastung der Ausländerbehörde geht immer zu Lasten der MigrantInnen.
Nach einer Handlungsempfehlung der AG Flüchtlinge im Rahmen des Kölner Integrationskonzeptes soll die Stadt die Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem Ziel der Reduzierung der Fallzahlen prüfen. Zu hoffen ist, dass diese Prüfung dann auch von zuständigen Fachleuten durchgeführt wird.
RA Gunter Christ zur Lage in Afghanistan
In der Sitzung des Kölner Flüchtlingsrates am 11.01.2012 referierte Rechtsanwalt Gunter Christ über die Lage in Afghanistan - unter besonderer Berücksichtigung sowohl asylrechtlicher Aspekte als auch der Beachtung des Kindeswohls.
Als pdf-Dokument erhalten Sie seinen Vortrag verschriftlicht.
Flüchtlingszentrum mit eigener Website!
Das Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" ist im Internet nunmehr mit eigener Website vertreten, und zwar hier!
Neue Fortbildungsreihe des Flüchtlingsrates
Der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. bietet zusammen mit Rechtsanwalt Wolfgang Schild eine neue Fortbildungsreihe zum Ausländer- und Asylrecht im Rahmen des Programms Anleitung an. Es handelt sich um eine Grundlagenschulung.
Termine:
07.03.2012 (Ausländerrecht I),
21.03.2012 (Ausländerrecht II),
04.04.2012 (Asylrecht I) und
25.04.2012 (Asylrecht II),
jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum „FliehKraft“, Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln-Nippes.
Die beiden Module zum Ausländer- bzw. Asylrechtrecht gehören jeweils zusammen und bauen aufeinander auf.
Für Teilnehmer/innen am Programm „Anleitung“ ist die Teilnahme an der Fortbildung umsonst. Ansonsten beträgt der Unkostenbeitrag 15,- Euro pro Modul.
Anmeldung ist erforderlich! Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Kölner Flüchtlingsrates.
Plenum des Flüchtlingsrates am 11.01.2012
Das Plenum des Kölner Flüchtlingsrates findet am Mittwoch, 11.01.2012, um 18:30 Uhr im Kölner Flüchtlingszentrum "FliehKraft" Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733 Köln-Nippes, statt. Schwerpunktthema ist u.a. die Lage in Afghanistan. Hierzu wird Rechtsanwalt Gunter Christ berichten.
Interessierte sind herzlich eingeladen, am Plenum teilzunehmen.
Neuer NRW-Erlass zu Bleiberechtsregelungen
Den Erlass des Innenministeriums NRW vom 06.01.2012 erhalten Sie hier!
Bundesregierung zu Botschaftsvorführungen
Die Antwort der Bundesregierung vom 01.12.2011 Nr. 17/8042 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von mutmaßlichen Herkunftsstaaten" befindet sich hier als pdf-Dokument.
Sozialleistungen für Unionsbürger/innen
Eine Handreichung der Diakonie für die Beratung erhalten Sie hier!
Bildungsangebote für junge Flüchtlinge in Köln
Die aktuelle Broschüre der RAA finden Sie hier!